Doppelte Staats­bürgerschaft seit 2024: was du als deutscher Unternehmer jetzt darfst

Seit dem 27. Juni 2024 darfst du als Deutscher eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen, ohne die deutsche zu verlieren. Was sich mit dem StARModG geändert hat, was für alte Fälle und Kinder im Ausland gilt und warum für deine Steuern weiter der Wohnsitz zählt.

Reichstagsgebäude in Berlin bei Sonnenschein

Seit dem 27. Juni 2024 darfst du als Deutscher eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche behalten, der frühere Verlustgrund in § 25 StAG ist gestrichen. Den Antrag stellst du bei der Behörde des anderen Landes, ob es die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, regelt dessen Recht. Steuerlich zählt weiter dein Wohnsitz, nicht dein Pass (§ 1 EStG).

Bis zum 26. Juni 2024 hätte ein Deutscher, der in Kanada Kanadier werden wollte, vorher eine Beibehaltungsgenehmigung gebraucht. Ohne sie wäre mit der Einbürgerung der deutsche Pass erloschen. Seit dem 27. Juni 2024 ist das vorbei: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, kurz StARModG, darfst du als Deutscher eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche behalten.

Für Unternehmer, die im Ausland leben und dort heimisch werden, war die alte Regel oft ein echtes Hindernis. Was jetzt gilt, was für alte Fälle bleibt und was ein zweiter Pass steuerlich ändert, steht hier. Rechtsstand: 29. Oktober 2026.

Doppelte Staatsbürgerschaft beantragen: wohin der Antrag geht

Je nach Lage sind es drei verschiedene Verfahren:

  • Du bist Deutscher und willst eine zweite Staatsangehörigkeit. Den Antrag stellst du bei der Behörde des anderen Landes. Nach deutschem Recht musst du nichts beantragen, die deutsche Staatsangehörigkeit bleibt.
  • Du hast die deutsche vor dem 27.06.2024 verloren. Dann kommt die Einbürgerung als ehemaliger Deutscher in Frage (§ 13 StAG). Den Antrag stellst du über die deutsche Auslandsvertretung beim Bundesverwaltungsamt.
  • Du bist Ausländer und willst zusätzlich die deutsche. Du lässt dich in Deutschland einbürgern, in der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 StAG), und darfst deine bisherige Staatsangehörigkeit behalten.

Du darfst Deutscher bleiben und eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen

Vor der Reform stand im Gesetz ein eigener Verlustgrund: der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag. Diese Regel ist gestrichen (§ 25 StAG). Seit dem 27. Juni 2024 führt die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit nicht mehr zum Verlust der deutschen, und eine Genehmigung brauchst du nicht mehr.

Es ist gleich, welches Land es ist. Vor der Reform blieb ohne Genehmigung nur Deutscher, wer die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats oder der Schweiz annahm. Heute kannst du Zyprer, Paraguayer oder Kanadier werden.

Umgekehrt dürfen Ausländer, die sich in Deutschland einbürgern lassen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Die Einbürgerung ist in der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich. Für Ehepartner oder Mitgründer aus dem Ausland kann das wichtig sein.

Ein Beispiel mit Annahmen: Herr S. lebt seit vielen Jahren in Kanada, führt dort seine Firma und hat Familie vor Ort. Er beantragt 2026 die kanadische Staatsangehörigkeit. Er bleibt Deutscher und hat danach zwei Pässe. Vor 2024 hätte er dafür vorher eine Beibehaltungsgenehmigung beim Bundesverwaltungsamt gebraucht.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem Stichtag verloren hat

Die Reform gilt nur für die Zukunft. Wer vor dem 27. Juni 2024 auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen hat und keine Beibehaltungsgenehmigung besaß, hat die deutsche damals verloren. Daran ändert das neue Recht nichts. Er bleibt ehemaliger Deutscher.

Einen Weg zurück gibt es trotzdem. Wer im Ausland lebt, kann sich als ehemaliger Deutscher einbürgern lassen (§ 13 StAG). Das Auswärtige Amt nennt dafür erleichterte Voraussetzungen, wenn enge Bindungen an Deutschland bestehen. Den Antrag stellst du über die deutsche Auslandsvertretung beim Bundesverwaltungsamt.

Hast du früher eine Beibehaltungsurkunde erhalten, bewahre sie gut auf. Urkunden, die bis einschließlich 26. Juni 2024 ausgehändigt wurden, haben nach altem Recht den Verlust verhindert. Mit ihnen belegst du später, dass du Deutscher geblieben bist.

Drei Dinge regelt die Reform nicht: das andere Land, die Kinder, den Verzicht

Berliner Dom an der Spree mit herbstlichen Bäumen
Berlin, Dom an der Spree

Die Reform betrifft nur das deutsche Recht. Ob dein neues Land die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt, entscheidet dieses Land selbst. Manche Staaten verlangen bei der Einbürgerung, dass du die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibst. Frag die Behörde des neuen Landes, bevor du den Antrag stellst.

Bei Kindern, die im Ausland geboren werden, gilt eine eigene Regel. Ist der deutsche Elternteil selbst nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren und lebt er dort, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch. Das ändert sich, wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt beantragen, die Geburt ins deutsche Geburtenregister einzutragen (§ 4 Abs. 4 StAG). Unternehmerfamilien, die schon in zweiter Generation im Ausland leben, sollten diese Frist kennen.

Wer zwei Staatsangehörigkeiten hat, kann auf die deutsche verzichten. Der Verzicht braucht die Genehmigung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Er ist eine bewusste Entscheidung mit dauerhafter Wirkung und verändert die Steuern weniger, als viele denken. Warum, zeigt der nächste Abschnitt.

Steuerlich zählt dein Wohnsitz, nicht dein Pass

Hier liegt das häufigste Missverständnis. Deutschland besteuert nach dem Wohnsitz. Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 EStG). Ein zweiter Pass beendet deine deutsche Steuerpflicht nicht und begründet keine neue.

Bei einigen Sonderregeln spielt die Staatsangehörigkeit trotzdem mit:

  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht betrifft Personen, die vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre als Deutsche unbeschränkt steuerpflichtig waren. Es kommt auf die Jahre vor dem Wegzug an. Ein späterer Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit hilft deshalb nicht.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer. Deutsche Staatsangehörige bleiben in Deutschland unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, bis sie mehr als fünf Jahre dauernd im Ausland leben.
  • Doppelte Ansässigkeit. Sehen dich zwei Staaten als ansässig, entscheidet die Tie-Breaker-Regel des Abkommens. Die Staatsangehörigkeit ist dort die vierte Stufe, nach Wohnung, Lebensmittelpunkt und gewöhnlichem Aufenthalt.

Die große Ausnahme vom Wohnsitzprinzip sind die USA. Sie besteuern ihre Staatsbürger mit dem weltweiten Einkommen, auch wenn sie im Ausland leben. Wer die US-Staatsangehörigkeit annimmt, gibt jedes Jahr eine US-Steuererklärung ab. Das verändert auch die Wirkung einer US-LLC: Für einen US-Bürger ist sie keine Firma eines ausländischen Eigentümers mehr.

Bode-Museum an der Spree mit Fernsehturm im Hintergrund
Berlin, Museumsinsel an der Spree

Ein zweiter Pass gehört in den Wohnsitzplan

Für Unternehmer im Ausland ist die Reform vor allem eine Erleichterung. Du kannst dich an deinem Lebensort einbürgern lassen, ohne die Verbindung zu Deutschland aufzugeben, und behältst mit dem deutschen Pass die Freizügigkeit in der EU.

Ein zweiter Pass kann außerdem Teil eines Plan B sein: ein zweites Land, in dem du ohne Aufenthaltstitel leben und arbeiten darfst. Die üblichen Wege sind Abstammung, Heirat und die Einbürgerung nach einigen Jahren Aufenthalt. Welcher Weg offensteht und wie lange er dauert, regelt das Recht des jeweiligen Landes.

Meist beginnt der Weg mit einem Wohnsitz im Ausland, denn wer dort lebt, erfüllt mit den Jahren die Voraussetzungen. Wohnsitzentscheidung und Staatsangehörigkeit gehören deshalb in denselben Plan, und zwar in dieser Reihenfolge: erst der Wohnsitz und Lebensmittelpunkt, dann die Firma, mit den Jahren die Staatsangehörigkeit. Als Steuerinstrument taugt der Pass nicht. Wie du Deutschland steuerlich sauber verlässt, zeigt Deutschland steuerlich verlassen: die Checkliste. Was für Deutsche beim Umzug in ein Niedrigsteuerland gilt, erklärt Erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

Für ortsunabhängige Unternehmer ist die US-LLC ab 1.490 € die passende Firma. Sie eignet sich besonders, wenn du ohne festen Wohnsitz lebst oder in einem Land wohnst, das diese Einkünfte nicht mit Einkommensteuer belastet (Länderseite USA). Die Wohnsitzmodelle findest du unter Wohnsitzmodelle, die Länder für deine Firma unter Länder. Ziehst du in die EU, gilt: erst den Wohnsitz verlegen, dann gründen. Fragen zur Staatsangehörigkeit klärt ein Rechtsanwalt, den du direkt beauftragst, oder die zuständige Behörde. Den Anfang bei GCS macht ein Erstgespräch.

Orientierung, keine Beratung.

Dieser Beitrag erklärt Grundprinzipien in vereinfachter Form, Stand 29. Oktober 2026. Gesetze, Verwaltungsauffassungen und Gebühren ändern sich. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die von dir direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger im Herkunfts- und Zielland. GCS übernimmt Planung, Koordination und die vereinbarte Umsetzung.

Gut zu wissen.

Wie beantrage ich die doppelte Staatsbürgerschaft als Deutscher?

Den Antrag stellst du bei der Behörde des anderen Landes, nach dessen Recht. In Deutschland brauchst du seit dem 27.06.2024 weder einen Antrag noch eine Beibehaltungsgenehmigung: Die deutsche Staatsangehörigkeit bleibt, der frühere Verlustgrund ist gestrichen (§ 25 StAG). Ob das andere Land eine doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, regelt dessen Recht.

Wie beantrage ich die deutsche Staatsbürgerschaft, ohne meine bisherige aufzugeben?

Als Ausländer lässt du dich in Deutschland in der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt einbürgern (§ 10 StAG). Nach deutschem Recht darfst du deine bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Ob dein Herkunftsland das anerkennt, regelt dessen Recht.

Verliere ich die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ich eine zweite annehme?

Nein, nicht mehr. Seit dem 27.06.2024 führt der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag nicht mehr zum Verlust der deutschen. Eine Beibehaltungsgenehmigung brauchst du nicht mehr. Ob das andere Land die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt, regelt dessen Recht.

Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit vor 2024 verloren. Was nun?

Die Reform wirkt nicht zurück. Als ehemaliger Deutscher mit Wohnsitz im Ausland kannst du dich aber einbürgern lassen (§ 13 StAG). Das Auswärtige Amt nennt dafür erleichterte Voraussetzungen, wenn enge Bindungen an Deutschland bestehen.

Was gilt für meine Kinder, die im Ausland geboren werden?

Ist der deutsche Elternteil selbst nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren und lebt er dort, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt die Eintragung ins Geburtenregister beantragen (§ 4 Abs. 4 StAG).

Ändert ein zweiter Pass meine Steuerpflicht in Deutschland?

Nein. Deutschland besteuert nach Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt, nicht nach dem Pass (§ 1 EStG). Die Staatsangehörigkeit spielt nur bei Sonderregeln eine Rolle, etwa § 2 AStG und der fünfjährigen Erbschaftsteuerpflicht für Deutsche nach dem Wegzug.

Was ändert sich, wenn ich US-Staatsbürger werde?

Die USA besteuern ihre Staatsbürger mit dem weltweiten Einkommen, auch im Ausland. Du gibst dann jedes Jahr eine US-Steuererklärung ab. Auch die steuerliche Wirkung einer US-LLC ändert sich, weil du kein ausländischer Eigentümer mehr bist.

Quellen & redaktioneller Stand · 29. Oktober 2026