Auswandern und Steuern. Was endet, und was bleibt.

Auswandern und Steuern. Was endet, und was bleibt.

Abmelden ist ein Formular. Steuerlich ausgewandert bist du erst, wenn Wohnung und Aufenthalt wegfallen, und auch dann bleiben deutsche Einkünfte steuerpflichtig. Mit der richtigen Reihenfolge ziehst du ohne Nachzahlung um.

Erstgespräch: 15 Minuten, kostenfreiTermin direkt im Kalender

Erstgespräch buchenLieber schreiben?
Im Detail

Die Abmeldung ist kein Steuerbescheid.

Die meisten Fehler beim Auswandern sind Fehler in der Reihenfolge. So sehen sie aus.

  • Die Wohnung in Deutschland bleibt, nur leer.Wer eine Wohnung so behält, dass er sie jederzeit nutzen kann, hat dort weiter einen Wohnsitz (§ 8 AO). Die Abmeldung beim Meldeamt ändert daran nichts.
  • Du verlässt dich auf die 183-Tage-Regel.Für die Steuerpflicht zählt Deutschland keine 183 Tage. Ein Wohnsitz genügt, ohne Wohnsitz ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten am Stück (§ 9 AO).
  • Du hältst Anteile an einer GmbH.Ab 1 % Beteiligung kann beim Wegzug Wegzugsteuer auf den Wertzuwachs anfallen, ohne dass du verkaufst (§ 6 AStG).
  • Du willst mit denselben Kunden im Ausland weitermachen.Löst du die GmbH auf und führst das Geschäft im Ausland fort, kann das Finanzamt den Wert von Kundenstamm und Geschäft besteuern, im Liquidationsgewinn, als verdeckte Gewinnausschüttung oder als Funktionsverlagerung.

Was die Steuerpflicht beendet

Unbeschränkt steuerpflichtig ist in Deutschland, wer hier einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 EStG). Beides ist eine Frage der Tatsachen: Wohnung, Nutzung, Aufenthalt. Erst wenn beides endet, bist du nur noch mit deutschen Einkünften beschränkt steuerpflichtig.

Im Jahr des Umzugs bist du einen Teil des Jahres unbeschränkt steuerpflichtig. Deine ausländischen Einkünfte aus der übrigen Zeit fließen in den Steuersatz ein (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG). Ob danach das neue Land oder Deutschland eine Einkunft besteuert, regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen, wenn es eines gibt.

Die Rechnung für eine falsche Reihenfolge

Bleibt der Wohnsitz bestehen, versteuerst du dein gesamtes Welteinkommen weiter in Deutschland, auch das der neuen Firma. Fällt Wegzugsteuer an, zahlst du auf einen Gewinn, den du nie erhalten hast. Beides lässt sich mit Vorlauf vermeiden.

Wohnsitz bleibt
volle Steuerpflicht in Deutschland
GmbH-Anteile ab 1 %
Wegzugsteuer auf den Wertzuwachs
Einkünfte aus Deutschland
beschränkte Steuerpflicht
Niedrigsteuerland
bis 10 Jahre erweiterte Pflicht möglich

Geprüft an Gesetzen und amtlichen Quellen, Stand 30. Oktober 2026. Alle Quellen unten auf der Seite.

Erst wenn alle vier Haken sitzen, endet die volle Steuer­pflicht.

Die Abmeldung ist nur der erste Haken. Danach zählt, ob die Wohnung wirklich aufgegeben ist, ob du nicht mehr als sechs Monate am Stück in Deutschland bist und ob das neue Land dich als ansässig bescheinigt, damit das Abkommen greift.

In der richtigen Reihenfolge raus.

Ordne zuerst die deutsche Seite und bau danach im neuen Land auf. Drei Bausteine gehören zusammen.

  • Bestehendes Geschäft sauber übergeben

    Soll ein deutsches Geschäft im Ausland weiterlaufen, braucht es einen klaren Weg: Die GmbH läuft mit Geschäftsführer in Deutschland weiter, du verkaufst sie, oder die Übertragung wird zu Marktpreisen bewertet und versteuert. Auflösen und mit denselben Kunden weitermachen ist kein Ausweg.

    Wirkung
    kein Streit über Geschäftswert und Kundenstamm
    Aufwand
    Bewertung, Verträge, Steuerberater
    Passt, wenn
    deine Kunden sollen dir ins Ausland folgen
  • Deutsche Einkünfte bewusst behalten

    Miete, Dividenden oder ein Geschäftsführergehalt aus Deutschland bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Das ist kein Fehler, solange du es einplanst und die Schwellen der erweiterten Steuer­pflicht kennst.

    Wirkung
    planbare Steuer in Deutschland
    Aufwand
    jährliche Erklärung als beschränkt Steuerpflichtiger
    Passt, wenn
    du behältst Immobilien oder Beteiligungen

Deutsche Kunden behalten, mit der richtigen Struktur.

Viele arbeiten nach dem Wegzug weiter für Kunden in Deutschland. Das trägt, wenn die Struktur stimmt. Vier Punkte entscheiden.

  • Über eine eigene Auslandsfirma arbeiten.Rechnest du als Freiberufler selbst ab, ist deine Arbeit in Deutschland schon steuerpflichtig, wenn sie hier verwertet wird, auch wenn du sie im Ausland erbringst (§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Arbeitest du über eine eigene Gesellschaft, die nach dem deutschen Typenvergleich einer Kapitalgesellschaft entspricht, erzielt sie gewerbliche Einkünfte. Bei einer US-LLC entscheidet darüber die Gestaltung des Operating Agreements (BMF-Schreiben vom 19.03.2004).
  • Keine Betriebsstätte, kein ständiger Vertreter.Gewerbliche Einkünfte einer Auslandsfirma besteuert Deutschland nur, wenn sie hier eine Betriebsstätte (§ 12 AO) oder einen ständigen Vertreter (§ 13 AO) hat (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 a EStG). Also: Entscheidungen und Arbeit im Ausland, keine feste Einrichtung in Deutschland, niemand, der hier für dich Aufträge einholt. Besuche in Deutschland sind Urlaub, keine Arbeitstage.
  • Die Freigrenze kennen.Die erweiterte beschränkte Steuer­pflicht greift erst, wenn die betroffenen Einkünfte im Jahr 16.500 Euro übersteigen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 AStG).
  • Die Gestaltung der Firma entscheidet.Ist die LLC steuerlich transparent, sieht das Finanzamt durch sie hindurch auf dich. Wie Deutschland die verwertete Arbeit mit Blick auf die isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs. 2 EStG) einordnet, klären wir im Strukturgespräch mit dem Steuerberater.

Die deutsche Seite zuerst.

WohnsitzSteuernFirmaKontoPlan B

Am Anfang stehen die Bindungen an Deutschland: Beteiligungen, Wohnung, Kunden. Danach planen wir Aufenthaltstitel, Wohnung, Firma und Konto im neuen Land, mit Daten und Fristen.

Bewertungen und deutsche Erklärungen erstellt dein Steuerberater. Wir koordinieren die Reihenfolge und alles im neuen Land.

Der Einstieg: ein Erstgespräch, 15 Minuten und kostenfrei. Den Termin wählst du direkt im Kalender.

  1. 12 Monate vorherBindungen und Beteiligungen auflisten, Land wählen
  2. 6 Monate vorherWegzugsteuer klären, Kunden und Verträge ordnen
  3. UmzugstagWohnung aufgeben, abmelden
  4. DanachAnsässigkeit im neuen Land, Gründung, Konto
  5. Im FolgejahrErklärung für das Umzugsjahr in Deutschland

Weiterlesen.

Ratgeber zum Thema, mit weiteren Einzelheiten.

Quellen und Stand

Jede Rechts- und Steueraussage dieser Seite ist an den folgenden Gesetzen und amtlichen Quellen geprüft, jeweils mit Abruf- oder Stand-Datum.

Alle Probleme und Lösungen

Dein Plan beginnt mit einem Gespräch.

15 Minuten, kostenfrei: Du sagst uns, wo du stehst und wohin du willst. Wir sagen dir, welcher Schritt als Nächstes ansteht. Den Termin wählst du direkt im Kalender.