
Doppelbesteuerungsabkommen. Wer welche Einkunft besteuert.
Nach dem Umzug greifen oft zwei Staaten nach derselben Einkunft. Das Abkommen legt für jede Einkunftsart fest, wer besteuern darf, und zu viel einbehaltene Steuer holst du dir zurück.
Zwei Staaten, eine Einkunft.
Du lebst in einem Staat, deine Einkünfte kommen aus dem anderen oder aus beiden. Nach dem Umzug siehst du das zuerst an der Dividende, am Lizenzabzug, im Umzugsjahr und bei der Bank.
- Deine deutsche GmbH schüttet aus.Deutschland behält zunächst 25 % Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ein, auch wenn das Abkommen einen niedrigeren Satz vorsieht.
- Zwei Staaten sehen dich im Umzugsjahr als ansässig.Bis zum Umzugstag bist du in Deutschland ansässig, danach im neuen Staat. Manche Staaten rechnen aber das ganze Kalenderjahr.
- Ein deutscher Zahler behält Steuer auf Lizenzen ein.Bei Lizenzen und bestimmten Vergütungen zieht der Zahler Steuer ab, auch wenn das Abkommen sie senkt.
- Bank oder Plattform fragt nach deiner Ansässigkeit.Sie brauchen deine neue Anschrift und dein neues Land der Ansässigkeit. Erst dann laufen ihre Meldungen an den richtigen Staat.
Was ein Abkommen regelt
Jeder Staat besteuert nach eigenem Recht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten: Es legt für jede Einkunftsart fest, welcher Staat besteuern darf und wie der andere eine doppelte Belastung vermeidet. In Deutschland geht es den nationalen Steuergesetzen vor (§ 2 AO).
Ein Abkommen schafft keine neue Steuer und wirkt nicht an jeder Stelle von selbst. Manche Entlastungen musst du beantragen, andere Zahler müssen informiert werden. Den Schlüssel dazu liefert die eindeutige Ansässigkeit in einem der beiden Staaten.
Was liegen bleibt, wenn du nichts tust
Ohne Antrag bleibt zu viel einbehaltene Steuer beim Fiskus. Die Frist beträgt vier Jahre ab Ende des Jahres, in dem du die Erträge bezogen hast (§ 50c EStG). Das BZSt nennt Bearbeitungszeiten von teils über 20 Monaten.
- Dividende brutto
- 100.000 EUR
- Abzug in Deutschland, mit Solidaritätszuschlag
- 26.375 EUR
- Quellensteuer nach Abkommen, angenommen 15 %
- 15.000 EUR
- Erstattungsanspruch beim BZSt
- 11.375 EUR
Beispiel aus dem Ratgeber: GmbH-Dividende nach dem Umzug nach Zypern. Alle Beträge sind Annahmen und gerundet.
Quelle: Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Umzug, Stand 21. September 2026. Alle Quellen unten auf der Seite.
Das Abkommen legt für jede Einkunft fest, wer zugreift.
Unternehmensgewinne ohne Betriebsstätte besteuert der Staat, in dem du lebst und führst. Mieten bleiben im Staat der Immobilie. Bei Dividenden, Zinsen und Lizenzen darf der Quellenstaat höchstens eine begrenzte Quellensteuer erheben, den Rest besteuert dein Wohnsitzstaat.
Typische Verteilung nach dem OECD-Muster (Art. 7 bis 12). Das einzelne Abkommen kann abweichen.
Staat der QuelleStaat, in dem du lebst
DBAAnsässig sein, beantragen, sauber trennen.
Das Abkommen arbeitet für dich, sobald klar ist, wo du ansässig bist. Die drei Wege ergänzen sich.
Unsere Empfehlung
Ansässigkeit eindeutig begründen
Wer die Wohnung in Deutschland aufgibt und den Lebensmittelpunkt verlegt, ist eindeutig im neuen Staat ansässig. Die Ansässigkeitsbescheinigung der neuen Steuerbehörde ist dein Ausweis für das Abkommen. Du beantragst sie, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, und danach jährlich.
- Wirkung
- das Abkommen gilt für dich
- Aufwand
- in wenigen Wochen erledigt
- Passt, wenn
- du ziehst in einen Staat mit Abkommen, etwa Zypern, Bulgarien, Griechenland oder Italien
Erstattung und Freistellung beim BZSt
Zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer holst du elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern zurück. Bei laufenden Lizenzen verhindert eine Freistellungsbescheinigung den Abzug von vornherein.
- Wirkung
- zu viel gezahlte Steuer zurück
- Aufwand
- einmal im Jahr, Frist vier Jahre
- Passt, wenn
- Dividenden, Lizenzen oder andere Einkünfte aus Deutschland bleiben
Geschäft ohne deutsche Quelle führen
Lebst du in einem Staat ohne Abkommen, besteuert Deutschland nur noch Einkünfte aus deutschen Quellen. Die Grenze ist dann weiter: Schon wer hier nachhaltig Aufträge für dich einholt, gilt als ständiger Vertreter, und deutsche Kunden behalten auf Lizenz- und Nutzungsvergütungen 15 % Steuer ein. Eine US-LLC ist für die US-Einkommensteuer in der Regel transparent und wird am Wohnsitz besteuert. Deutsche Staatsangehörige prüfen dabei die erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
- Wirkung
- kein Abkommen nötig
- Aufwand
- Gründung nach dem Umzug
- Passt, wenn
- du lebst ortsunabhängig oder in einem Staat ohne Abkommen, etwa den VAE
Erst die Ansässigkeit, dann die Struktur.
WohnsitzSteuernFirmaKontoPlan B
Zuerst klären wir mit dir, wo du künftig ansässig bist. Danach legen wir die Reihenfolge fest, beschaffen die Ansässigkeitsbescheinigung und listen deine deutschen Einkünfte mit ihrem Steuerabzug.
Die Steuerberater in beiden Staaten koordinieren wir aus einer Hand. Die steuerliche Beurteilung übernimmt ein Steuerberater, den du direkt beauftragst.
Der Einstieg: ein Erstgespräch, 15 Minuten und kostenfrei. Den Termin wählst du direkt im Kalender.
- Vor dem UmzugKünftige Ansässigkeit klären, Abkommen im BMF-Verzeichnis nachschlagen
- UmzugWohnung aufgeben, am neuen Ort anmelden, Steuernummer holen
- Erste Wochen danachAnsässigkeitsbescheinigung beantragen, Zahler und Banken informieren
- Jedes FrühjahrErstattungen für das Vorjahr gebündelt beantragen
Weiterlesen.
Die Ratgeber, aus denen diese Seite stammt, mit allen Einzelheiten und Quellen.

Doppelbesteuerungsabkommen: So nutzt du ein DBA nach dem Umzug
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Quellen und Stand
Alle Angaben stammen aus den Ratgebern und den dort genannten amtlichen Quellen, jeweils mit ihrem Stand.
- Ratgeber: Doppelbesteuerungsabkommen nach dem UmzugStand 21. September 2026
- BMF · Doppelbesteuerungsabkommen und Stand der AbkommenStand 21. September 2026
- § 13 AO · Ständiger VertreterStand 21. September 2026
- § 50a EStG · Steuerabzug bei beschränkt SteuerpflichtigenStand 21. September 2026
- OECD · Model Tax Convention on Income and on Capital (2017)Stand 21. September 2026
- § 2 AO · Vorrang völkerrechtlicher VereinbarungenStand 21. September 2026
- § 50c EStG · Entlastung vom SteuerabzugStand 21. September 2026
- § 34c EStG · Steuerermäßigung bei ausländischen EinkünftenStand 21. September 2026
- BZSt · Entlastung von der KapitalertragsteuerStand 21. September 2026
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