Paraguay passt zu Selbständigen mit belegbarem Einkommen und wenig Kapital, Panama zu Unternehmern mit Kapital und echtem Auslandsgeschäft. Panama lässt Gewinne aus Tätigkeiten außerhalb des Landes frei, eine paraguayische Firma zahlt auch auf Auslandsgeschäft in der Regel 10 %. Für die Residenz verlangt Panama etwa eine Immobilie oder ein Festgeld ab 200.000 B/., Paraguay einen Solvenznachweis.
Territorial heißt nicht steuerfrei. Paraguay und Panama besteuern beide grundsätzlich nur Einkünfte, die im eigenen Land entstehen, und beide bieten einen Wohnsitz außerhalb Europas, als neuen Lebensort oder als Plan B. Was davon bei dir tatsächlich unversteuert bleibt, fällt je nach Land sehr verschieden aus: bei der Steuer der eigenen Firma ebenso wie beim Weg zum Aufenthaltstitel. Rechtsstand: 29. Oktober 2026.
Wo dein Einkommen entsteht, entscheidet über die Steuer
Beim Territorialprinzip besteuert ein Land die Einkünfte aus eigener Quelle, egal wo sie ankommen. Einkünfte aus dem Ausland bleiben grundsätzlich außen vor. Deutschland macht es umgekehrt und besteuert seine Einwohner auf ihr Welteinkommen.
Es kommt also darauf an, wo dein Einkommen entsteht. Für Dienstleister ist das in der Regel der Ort, an dem du die Arbeit erbringst. Sitzt du in Asunción oder Panama-Stadt am Schreibtisch, entsteht die Leistung dort, auch wenn deine Kunden in Deutschland sitzen. Wer viel reist oder dessen Geschäft wirklich im Ausland stattfindet, profitiert vom Territorialprinzip am meisten.

Paraguay: 10 % für die Firma, auch auf Auslandsgeschäft
Das Steuergesetz Ley 6380/2019 setzt die Körperschaftsteuer IRE auf 10 % des Nettogewinns (Art. 21, BACN). Schüttet die Firma aus, fällt die Dividendensteuer IDU an: 8 % für ansässige, 15 % für nicht ansässige Empfänger (Art. 43).
Bevor du in Paraguay gründest, lohnt der Blick auf Art. 6. Auslandstätigkeiten einer IRE-pflichtigen Firma gelten dort als paraguayische Quelle, außer im Ausland wurde schon eine Ertragsteuer von mindestens 10 % gezahlt. Eine paraguayische Firma, die weltweit Beratung verkauft, ist also nicht automatisch steuerfrei. Sie zahlt in der Regel 10 %. Paraguay ist ein Niedrigsteuerland, kein Land ohne Steuer auf Firmengewinne.
Für dich persönlich gilt die Einkommensteuer IRP. Auf Dienstleistungen ist sie gestaffelt: 8 % bis 50 Mio. ₲, 9 % bis 150 Mio. ₲ und 10 % auf den Teil darüber (Art. 69). Pflichtig wirst du erst ab Bruttoeinnahmen von mehr als 80 Mio. ₲ im Jahr (DNIT). Kapitalerträge erfasst das Gesetz mit 8 %, etwa Dividenden inländischer Firmen und Zinsen inländischer Schuldner (Art. 57 und 60). Ausländische Kapitalerträge zählt es dort nicht auf.
Panama: Auslandsgewinne bleiben frei, Konzerne brauchen Substanz
Panama besteuert Einkommen, das in Panama entsteht, egal wo es vereinnahmt wird (Art. 694 Código Fiscal). Gewinne aus Tätigkeiten außerhalb Panamas sind dort nicht einkommensteuerpflichtig. Eine panamaische Sociedad Anónima, die ihr Geschäft wirklich außerhalb Panamas macht, zahlt auf diese Gewinne in Panama keine Einkommensteuer. Das ist der Unterschied zu Paraguay: Die Territorialregel gilt auch für die Firma.
2026 hat Panama Substanzregeln für passive Auslandseinkünfte eingeführt. Sie betreffen vor allem Gesellschaften, die zu einem internationalen Konzern gehören, etwa eine Holding über ausländischen Töchtern. Deshalb hat die EU Panama am 9. Oktober 2026 von ihrer schwarzen Liste der nicht kooperativen Steuergebiete gestrichen und auf die graue Liste gesetzt (EEAS). Für eine einzelne Firma ohne Konzern ändert sich wenig. Planst du eine Holding in Panama, lässt du die neuen Regeln vorab von deinem Berater prüfen.
Der Aufenthalt: Solvenznachweis oder Investition
In Paraguay regelt das Migrationsgesetz Ley 6984/2022 den Aufenthalt. Zuerst erhältst du eine temporäre Residenz für bis zu zwei Jahre, einmal verlängerbar (DNM). Sie ist Voraussetzung für die dauerhafte Residenz, die du in den drei Monaten vor Ablauf beantragst. Dafür weist du wirtschaftliche Solvenz nach, etwa als Selbständiger, Remote Worker, Immobilieneigentümer oder Gesellschafter. Verlangt werden echte Einnahmen, zum Beispiel Steuererklärungen oder ein Arbeitsvertrag (DNM). Einen festen Mindestbetrag für ein Bankdepot nennen die offiziellen Seiten nicht.
Panama setzt auf Investition. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der Liste der „Países Amigos“, der befreundeten Staaten. Über das Programm „Friendly Nations“ bekommst du zunächst eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre, danach die unbefristete. Drei Wege führen dorthin: ein Arbeitsvertrag mit einer panamaischen Firma samt Arbeitserlaubnis, eine Immobilie ab 200.000 B/. oder ein Festgeld ab 200.000 B/. mit mindestens drei Jahren Laufzeit (Decreto Ejecutivo 226/2021). Die Immobilie darf auch über eine Gesellschaft gehalten werden, deren wirtschaftlich Berechtigter du bist.
Beide Länder auf einen Blick

| Paraguay | Panama | |
|---|---|---|
| Steuer | IRE 10 %, IRP höchstens 10 %, IDU 8 %; Auslandstätigkeit der Firma unter Bedingungen steuerpflichtig | Territorialprinzip, Auslandsgewinne nicht einkommensteuerpflichtig; Substanzregeln für Konzerne |
| Aufenthalt, Präsenz | temporäre Residenz bis zu zwei Jahre, dann dauerhaft; Solvenznachweis | Friendly Nations: zwei Jahre vorläufig, dann unbefristet |
| Kosten | kein festes Mindestdepot genannt; Einkommensnachweis | Immobilie oder Festgeld ab 200.000 B/. oder Arbeitsvertrag |
| Firma | S.A. oder EAS, IRE 10 % | Sociedad Anónima |
| Konto | lokale Bank mit Residenz | lokale Bank mit Residenz |
| Abkommen mit DE | nein, nur Luftfahrt | nein, nur Schifffahrt und Luftfahrt |
Die Abkommensangaben stammen aus der BMF-Übersicht zum 1. Januar 2026 (BMF). Paraguay ist im Einstieg günstiger, Panama hat die weitergehende Territorialregel für Firmen.
Wer nach Asunción zieht und wer nach Panama
Paraguay ist die Wahl, wenn du einen Wohnsitz außerhalb Europas mit geringem Kapitaleinsatz aufbauen willst. Selbständige und Remote Worker mit belegbarem Einkommen kommen gut hinein, und wer einen Plan B sucht, kann mit 10 % auf lokale Einkünfte gut leben.
Panama liegt näher an Unternehmern mit Kapital, die eine Immobilie oder ein Festgeld ohnehin in ihrer Vermögensplanung vorsehen. Dazu passen Geschäftsmodelle, die wirklich außerhalb Panamas stattfinden.
Ohne Abkommen muss der Wegzug vollständig sein
Ohne Abkommen gibt es keine Tie-Breaker-Regel, die bei zwei Wohnsitzen festlegt, welcher Staat zuerst besteuert. Wer eine Wohnung in Deutschland behält, bleibt hier voll steuerpflichtig, und deutsche Einkünfte werden ohne Abkommensentlastung besteuert. Du gibst deshalb jede verfügbare Wohnung auf und hast keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland (§ 8 und § 9 AO).
Deutsche Staatsangehörige prüfen die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG). Sie erfasst deutsche Einkünfte zehn Jahre lang weiter, wenn du in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehst und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behältst. Paraguay mit höchstens 10 % und Panama mit 0 % auf Auslandseinkünfte liegen sehr wahrscheinlich unter der Schwelle. Du ordnest deine deutschen Interessen deshalb vor dem Umzug.
Solange du noch in Deutschland ansässig bist, gilt die Hinzurechnungsbesteuerung. Deutschland besteuert dann bestimmte Gewinne deiner Auslandsfirma, als hättest du sie schon bekommen, wenn die Belastung unter 15 % liegt (§ 8 AStG). Beide Länder liegen darunter, du gründest also erst nach dem Umzug. Hältst du mindestens 1 % an einer GmbH, prüfst du die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG). Deutsche Abwehrregeln gegen Steueroasen knüpfen an die EU-Liste an, den aktuellen Stand zu Panama prüft dein Berater vor einer Gründung dort. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln.
Beide Länder tragen, wenn du dort deinen Lebensmittelpunkt hast und weißt, wo deine Einkünfte entstehen. Arbeitest du vor Ort, ist das lokale Quelle. Findet dein Geschäft im Ausland statt, bleibt es außen vor, in Paraguay mit der Ausnahme für die eigene Firma. Ob deine Leistung als lokale Quelle gilt, bestätigt dir vorab ein Berater vor Ort.
Die Firma bleibt die US-LLC, der Wohnsitz wechselt
Als Firma empfehlen wir Ortsunabhängigen die US-LLC. Ihre Gewinne werden an deinem Wohnsitz besteuert, und sie bleibt bei jedem Umzug dieselbe Firma. Paraguay passt dazu als günstiger Wohnsitz mit eigenem Einkommen, Panama für Unternehmer mit Kapital und echtem Auslandsgeschäft.
Wie die LLC mit einem Wohnsitz in Paraguay zusammenspielt, zeigt US-LLC mit Wohnsitz im Ausland. Ohne festen Wohnsitz hilft US-LLC ohne Wohnsitz. Die Wohnsitzmodelle in der EU stehen unter Wohnsitzmodelle, die Länder für eigene Gesellschaften unter Länder. GCS koordiniert und nimmt keine Provisionen. Steuer- und Rechtsberatung übernehmen Anwälte und Steuerberater vor Ort, die du direkt beauftragst.
Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig bleibt, versteuert die Gewinne der LLC dort.






