Für eine Single-Member LLC ohne Vermögen im Staat ist Wyoming günstiger: 100 USD Gründung und ab Jahr 2 mindestens 60 USD im Jahr, in Delaware 110 USD und 400 USD Annual Tax, über fünf Jahre 340 USD gegen 1.710 USD. Beim Gläubigerschutz liegen beide nach dem Gesetzestext gleichauf. Delaware punktet mit dem Court of Chancery und bei Investoren.
340 USD gegen 1.710 USD: So viel zahlt dieselbe Single-Member LLC in fünf Jahren an staatlichen Abgaben, je nachdem, ob sie in Wyoming oder in Delaware sitzt. Delaware ist der bekannteste Name im US-Gesellschaftsrecht, Wyoming gilt als die günstige Alternative. Für eine LLC, die einem Unternehmer außerhalb der USA gehört, kommt es auf das Vorhaben an: Die beiden Staaten unterscheiden sich bei der jährlichen Abgabe, beim Jahresbericht und bei den Stärken, für die Delaware bekannt ist. Beim Gläubigerschutz liegen sie nach dem Gesetzestext gleichauf.
Alle Zahlen stammen aus den amtlichen Gebührenordnungen und Gesetzen, Stand 10/2026. Die übrigen Bundesstaaten haben eigene Gebühren und Regeln.
Wyoming kostet ab Jahr 2 mindestens 60 USD, Delaware 400 USD
Gegründet wird in beiden Staaten für etwa denselben Betrag. Der Unterschied liegt im laufenden Jahr.
| Wyoming | Delaware | |
|---|---|---|
| Gründungsgebühr des Staates | 100 USD | 110 USD |
| Jährliche Abgabe | Annual Report mit License Tax: 60 USD oder 0,0002 des in Wyoming eingesetzten Vermögens, je nachdem, was höher ist | Annual Tax: 400 USD |
| Fälligkeit | erster Tag des Gründungsmonats, jedes Jahr | 1. Juni für das Vorjahr |
| Jahresbericht | ja, mit Angabe des Vermögens in Wyoming | kein Annual Report |
| Registered Agent im Staat | Pflicht | Pflicht |
Stand 10/2026. Quellen: Wyoming Gebührenordnung ab 1. Juli 2026, Wyoming FAQ, Delaware Fee Schedule August 2026, Delaware Annual Tax für LLCs. Die Kosten des Registered Agent kommen in beiden Staaten hinzu.
Hat deine Dienstleistungs-LLC kein Büro und kein Vermögen in Wyoming, bleibt es dort bei den 60 USD. Die Grenze liegt laut Wyoming bei 300.000 USD Vermögen im Staat. Delaware verlangt jedes Jahr 400 USD, egal wie klein die Firma ist und wie viel sie umsetzt.
Dein Name steht in keinem der beiden Gründungsdokumente
Wer eine LLC gründen will, fragt zuerst nach der Privatsphäre. Die Antwort fällt in beiden Staaten ähnlich aus.
In Wyoming fragen die Articles of Organization nach dem Namen der LLC, dem Registered Agent mit Adresse im Staat sowie der Post- und der Geschäftsanschrift. Unterschrieben werden sie von einem Organizer, also der Person, die die Gründung einreicht. Ein Feld für Mitglieder gibt es nicht (Wyoming, Articles of Organization).
Delaware verlangt im Certificate of Formation nur den Namen der LLC sowie Sitz und Namen des Registered Agent. Alles Weitere ist freiwillig (Delaware Code, Title 6).
Anders in Florida. Das Formular fragt dort nach den Personen, die die LLC führen. Die Angabe ist freiwillig, doch nach dem Formular verlangen die meisten Finanzinstitute, dass sie im Register steht (Florida, CR2E047).
Dass dein Name nicht im Gründungsdokument steht, schützt dich vor Dritten. Anonym wird die LLC dadurch nicht. Im EIN-Antrag nennst du dich als verantwortliche Person, und Zahlungsdienstleister erheben die Daten aller Personen mit mindestens 25 % Beteiligung. Bank und IRS kennen dich also. Das hält die LLC handlungsfähig.
Private Gläubiger kommen nur über die Charging Order an die LLC
Stell dir vor, jemand erstreitet gegen dich persönlich ein Urteil und will an deine LLC heran. Das Mittel dafür heißt Charging Order: Das Gericht verpflichtet die LLC, Ausschüttungen an den Gläubiger statt an dich zu zahlen.
Beide Staaten machen sie zum einzigen Weg, und beide sagen ausdrücklich, dass das auch für eine LLC mit nur einem Mitglied gilt. Wyoming nennt den Alleingesellschafter eigens und schließt die Zwangsversteigerung des Anteils aus (Wyoming Statutes, Title 17). Delaware schließt Pfändung, Versteigerung und andere Rechtsbehelfe aus, gleich ob die LLC ein Mitglied hat oder mehrere (Delaware Code, Title 6). Für die Single-Member LLC bieten also beide nach dem Gesetzestext denselben Kernschutz.
Nicht jeder Bundesstaat regelt das so. In Florida darf ein Gericht bei einer Single-Member LLC den Anteil versteigern lassen, wenn die Charging Order die Forderung nicht in angemessener Zeit deckt (Florida Statutes). Ist dir dieser Schutz wichtig, gehört er zu den Punkten, nach denen du den Staat wählst.
Wo er endet, beschreibt der Artikel Charging Order in Wyoming. Die wichtigste Grenze vorweg: Er hilft nicht bei Vermögen, das du überträgst, um Gläubiger zu benachteiligen. Solche Übertragungen sind anfechtbar, gleich ob die Forderung schon besteht oder erst später entsteht.
Delaware punktet mit Gericht und Investorenbekanntheit

Zwei Vorteile hat Delaware wirklich.
Der erste ist ein spezialisiertes Gericht. Streitigkeiten über den Gesellschaftsvertrag einer LLC können vor den Court of Chancery kommen, ein Gericht nur für Wirtschafts- und Gesellschaftsfragen (Delaware Code, Title 6). Das hilft, wenn mehrere Gesellschafter mit unterschiedlichen Interessen beteiligt sind.
Der zweite ist die Bekanntheit bei Investoren. Nach unserer Erfahrung erwarten Wagniskapitalgeber häufig eine Gesellschaft aus Delaware, meist eine Corporation und keine LLC.
Beide Vorteile wiegen bei einer Ein-Personen-LLC wenig. Ohne Mitgesellschafter gibt es keinen Streit, den das Gericht klären müsste. Und wer Investoren an Bord holen will, plant in der Regel ohnehin eine andere Rechtsform. Die höhere jährliche Abgabe machen die Stärken daher seltener wett.
Welcher Staat zu welchem Vorhaben passt
Einen Staat, der für alle passt, gibt es nicht. Wonach du suchst, hängt davon ab, was du vorhast:
| Dein Vorhaben | Worauf du beim Staat achtest |
|---|---|
| Ein Eigentümer, Kunden weltweit, kein Bezug zu einem bestimmten Staat | jährliche Abgabe, Jahresbericht, Gläubigerschutz für die Single-Member LLC |
| Geschäftspartner, Büro oder Adresse in einem bestimmten Staat | der Bezug zu diesem Staat |
| Mehrere Gesellschafter mit eigenem Vertrag, Streitfall vor Gericht absehbar | das zuständige Gericht, etwa der Court of Chancery in Delaware |
| Wagniskapital geplant | eigene Prüfung, meist keine LLC |

Über die Steuer entscheidet dein Wohnsitz
Wyoming und Delaware bieten dieselbe Rechtsform an, und der Gründungsstaat ändert nichts daran, wo du Steuern zahlst. Bleibst du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig, versteuerst du die Gewinne dort, egal in welchem Staat die LLC eingetragen ist. Lebst du ohne festen Wohnsitz oder in einem Land ohne Einkommensteuer, wählst du den Staat nach Kosten und Schutz.
So wählen wir den Staat mit dir
GCS gründet die US-LLC in jedem US-Bundesstaat, auch in Wyoming oder Delaware. Im Erstgespräch gehen wir mit dir durch, ob du einen Bezug zu einem bestimmten Staat hast, wer an der LLC beteiligt ist, wie wichtig dir der Gläubigerschutz ist und welche Abgaben und Berichte der Staat jedes Jahr verlangt. Danach gründen wir in dem Staat, der zu deinem Vorhaben passt.
Das Paket kostet 1.490 € einschließlich Gründungsgebühren, das erste Jahr der Verwaltung ist enthalten. Ab dem zweiten Jahr kostet die Verwaltung 999 € im Jahr, mit Registered Agent, Adresse und Annual Report. Form 5472 kannst du als Zusatzleistung für 500 € je Steuerjahr buchen. Weitere Folgekosten stehen auf der Seite Kosten der US-LLC. Wer eine Gesellschaft in der EU sucht, findet sie unter Länder und Wohnsitzmodelle.
Bring zum Erstgespräch zwei Antworten mit: Hast du einen konkreten Bezug zu einem Bundesstaat, etwa Geschäftspartner, ein Büro oder eine Adresse dort? Und sollen weitere Gesellschafter oder Investoren dazukommen? Nach der Gründung notierst du dir, wann dein Staat den Annual Report verlangt. Den vollständigen Jahreskalender zeigt der Artikel Laufende Pflichten der LLC.






