Rente und Auswandern: Was mit Rente, Kranken- und Pflege­versicherung passiert

Was beim Auswandern mit deiner deutschen Rente passiert: Zahlung ins Ausland, Zeiten aus mehreren Ländern, freiwillige Beiträge und Beitragserstattung, die Steuer auf die Rente, gesetzliche und internationale Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die A1-Bescheinigung für Selbständige in der EU.

Felsküste der Ponta da Piedade bei Lagos mit türkisfarbenem Meer

Deine deutsche Rente wird ins Ausland gezahlt, in der EU, im EWR, in der Schweiz und in Abkommensstaaten meist in voller Höhe (§ 110 SGB VI). Versteuert wird sie grundsätzlich in Deutschland, außer das Abkommen gibt deinem Wohnsitzstaat das alleinige Recht. Die gesetzliche Krankenversicherung endet in Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz, die kein Abkommen haben.

Die Rente ist beim Auswandern das kleinste Problem. Deine Ansprüche aus der deutschen Rentenversicherung verfallen nicht, und überwiesen wird die Rente in fast jedes Land. Schwerer wiegt, wer im neuen Land deine Arztrechnung zahlt, ob du weiter einzahlst und wo die Rente versteuert wird.

Der Artikel richtet sich an zwei Gruppen: Unternehmer, die mitten im Berufsleben gehen und ihre Anwartschaften ordnen wollen, und alle, die mit der Rente ins Ausland ziehen. Rechtsstand: 30. Oktober 2026.

Rente im Ausland: Die Überweisung kommt fast überall an

Wer Anspruch auf eine deutsche Rente hat und im Ausland lebt, erhält sie dort, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 110 SGB VI). EU-Recht und Sozialversicherungsabkommen gehen den deutschen Regeln vor. Die Deutsche Rentenversicherung teilt die Welt in drei Gruppen:

Rente im Ausland: Die Überweisung kommt fast überall an
WohnsitzRentenhöheWas du beachtest
EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweizmeist unverändertAbzüge nur bei bestimmten Zeiten aus dem deutsch-polnischen Abkommen von 1975
Staat mit Sozialversicherungsabkommenmeist unverändertEinschränkungen bei Zeiten nach dem Fremdrentengesetz möglich
Staat ohne Abkommenweitere Einschränkungen möglichvor dem Umzug von der Rentenversicherung beraten lassen

Zwei Regeln gelten in jedem Land. Eine Rente wegen Erwerbsminderung erhältst du im Ausland nur, wenn der Anspruch unabhängig von der Lage auf dem Arbeitsmarkt besteht (§ 112 SGB VI). Und den Zuschuss zur Krankenversicherung, den privat versicherte Rentner in Deutschland bekommen, zahlt die Rentenversicherung an Berechtigte im Ausland nicht (§ 111 SGB VI).

Die Auszahlung organisiert der Renten Service der Deutschen Post. Melde ihm den Umzug mindestens zwei Monate vorher. Am sichersten ist die Überweisung auf ein Konto. Außerhalb des SEPA-Raums trägt die Rentenversicherung die Gebühren nur bis zur ersten Korrespondenzbank, danach können Kosten entstehen.

Einmal im Jahr musst du belegen, dass du lebst. Das geht mit einer Lebensbescheinigung, die eine Behörde, eine Bank oder eine deutsche Auslandsvertretung bestätigt, oder digital mit dem Digitalen Lebensnachweis. Für einige Länder entfällt der Nachweis, weil die Behörden Sterbedaten abgleichen. Fehlt er, stellt der Renten Service die Zahlung ein.

Zählen Versicherungszeiten aus mehreren Ländern zusammen?

Für die Regelaltersrente brauchst du mindestens fünf Jahre Versicherungszeit (§ 50 SGB VI). Wer früh ins Ausland geht, erreicht diese Grenze in Deutschland vielleicht nicht. EU-Recht und Abkommen gleichen das aus.

In der EU, im EWR und in der Schweiz rechnen die Staaten deine Versicherungszeiten für die Mindestzeiten zusammen (Art. 6 VO (EG) Nr. 883/2004). Gezahlt wird trotzdem getrennt: Jeder Staat zahlt dir später eine eigene Rente für die Zeiten, die bei ihm zurückgelegt wurden. Drei Jahre in Deutschland und zwanzig Jahre in Portugal ergeben also zwei Renten, und die drei deutschen Jahre gehen nicht verloren.

Ähnlich wirken die Sozialversicherungsabkommen, die Deutschland mit vielen Staaten außerhalb Europas geschlossen hat, etwa mit den USA, Kanada, Australien und der Türkei. Welche Staaten dazugehören und was das jeweilige Abkommen regelt, nennt die Deutsche Rentenversicherung. Mit Staaten ohne Abkommen werden Zeiten nicht zusammengerechnet.

Anwartschaften als Unternehmer: ruhen lassen, weiterzahlen oder erstatten

Wer als Unternehmer auswandert, kann mit seinen deutschen Rentenanwartschaften dreierlei tun.

Ruhen lassen. Die Anwartschaften bleiben, wie sie sind. Hast du die fünf Jahre erfüllt, bekommst du ab der Regelaltersgrenze eine Rente aus den eingezahlten Beiträgen. Für viele Unternehmer ist das der natürliche Weg: Die Rentenversicherung wird ein Baustein neben Firma, Vermögen und Immobilien.

Freiwillig weiterzahlen. Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich ab 16 freiwillig versichern, und zwar ausdrücklich auch als Deutscher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland (§ 7 SGB VI). 2026 liegt der Monatsbeitrag zwischen 112,16 EUR und 1.571,70 EUR. Den Betrag wählst du selbst, bis zu zwölf Monatsbeiträge im Jahr. Beiträge für 2026 zahlst du bis zum 31. März 2027 (Deutsche Rentenversicherung, Februar 2026). Sinnvoll sind freiwillige Beiträge vor allem, um die fünf Jahre voll zu machen oder einen bestehenden Anspruch zu sichern. Ob sie als Anlage zu deinem Plan passen, rechnest du mit einer Rentenberatung durch.

Erstatten lassen. Nach einem Umzug ins Ausland ist eine Beitragserstattung möglich, aber eng begrenzt (§ 210 SGB VI). Erstattet wird an Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und kein Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Deutsche haben dieses Recht auch im Ausland, deshalb kommt die Erstattung für sie meist erst in Betracht, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, ohne die fünf Jahre zu erfüllen. Den Antrag stellst du frühestens 24 Monate nach dem Ende der Versicherungspflicht. Erstattet werden die Beiträge, die du selbst getragen hast, als Angestellter also der Arbeitnehmeranteil. Mit der Erstattung erlöschen alle Ansprüche aus diesen Zeiten.

Anwartschaften als Unternehmer: ruhen lassen, weiterzahlen oder erstatten
WegVoraussetzungWirkung
ruhen lassenkeineRente ab Regelaltersgrenze, wenn fünf Jahre erfüllt
freiwillig weiterzahlennicht versicherungspflichtig, als Deutscher auch im Auslandweitere Entgeltpunkte, Mindestzeit wird erreicht
Beitragserstattungkein Recht zur freiwilligen Versicherung oder Regelaltersgrenze ohne fünf Jahre, 24 Monate Wartezeiteigener Beitragsanteil zurück, alle Ansprüche erlöschen

Für Deutsche heißt das: Die Rente ruht oder wird freiwillig weiterbedient, die Erstattung bleibt die Ausnahme.

Wer besteuert deine Rente im Ausland?

Praça do Comércio in Lissabon mit Segelbooten auf dem Tejo von oben
Lissabon, Praça do Comércio am Tejo

Zunächst Deutschland. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehören auch bei beschränkter Steuerpflicht zu den inländischen Einkünften (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Steuerpflichtig ist ein Anteil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 %, ab Rentenbeginn 2058 sind es 100 % (§ 22 Nr. 1 EStG).

Wie bei allen beschränkt Steuerpflichtigen gibt es keinen Grundfreibetrag. Das Finanzamt rechnet ihn bei der Berechnung zum Einkommen hinzu (§ 50 Abs. 1 EStG). Lebst du im Ausland fast nur von deutschen Einkünften, holst du ihn mit einem Antrag zurück: Unterliegen mindestens 90 % deiner Einkünfte der deutschen Steuer oder liegen deine übrigen Einkünfte nicht über dem Grundfreibetrag, wirst du auf Antrag wie ein unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt (§ 1 Abs. 3 EStG). Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 EUR.

Welches Finanzamt zuständig ist

Für Menschen, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen, ist bundesweit das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Hast du daneben andere deutsche Einkünfte, etwa Mieten, kann ein anderes Finanzamt zuständig sein. Wie das mit einer Immobilie aussieht, erklärt Immobilien in Deutschland behalten.

Was das Abkommen mit deinem neuen Land regelt

Ob Deutschland deine Rente besteuern darf, entscheidet dein Wohnsitzstaat zusammen mit dem Abkommen. Für Einwohner einer Reihe von Staaten hat nach Angaben des Finanzamts Neubrandenburg nur der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht, darunter Frankreich, Griechenland, Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Israel, Thailand, Vietnam und die USA. Mit anderen Abkommensstaaten dürfen beide Staaten besteuern. Dann stellt dein neues Land die Rente frei oder rechnet die deutsche Steuer an. Mit Staaten ohne Abkommen, etwa den Vereinigten Arabischen Emiraten, besteuert Deutschland ohne Einschränkung.

Pensionen aus einem öffentlichen Dienst behandeln die Abkommen meist anders. Sie bleiben in der Regel im zahlenden Staat steuerpflichtig. Für Riester-Verträge gelten beim Umzug außerhalb der EU und des EWR eigene Regeln zur Rückzahlung der Zulagen (§ 95 EStG). Beide Fälle lässt du vor dem Umzug prüfen.

Wer zahlt den Arzt? Die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland

Die gesetzliche Krankenversicherung ist an Deutschland gebunden. Bist du im Ausland, ruht dein Anspruch auf Leistungen grundsätzlich (§ 16 SGB V). Was danach gilt, hängt vom Zielland ab. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland unterscheidet drei Fälle (DVKA, Stand 1. August 2025):

Wer zahlt den Arzt? Die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland
ZiellandGesetzliche KrankenversicherungWie du versorgt wirst
EU, EWR, Schweizbleibt bestehen, wenn du nur eine deutsche Rente beziehstLeistungen im Wohnland über das Formular S1, Beiträge weiter in Deutschland
Abkommensstaaten: Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Tunesien, Vereinigtes Königreichje nach AbkommenEinzelheiten mit der Krankenkasse klären
alle anderen Staatenendetprivate oder internationale Krankenversicherung

Arbeitest du in einem anderen EU-Staat, bist du in der Regel dort versichert, wo du arbeitest (Art. 11 VO (EG) Nr. 883/2004). Rentner, die nur eine deutsche Rente beziehen, bleiben dagegen bei ihrer deutschen Kasse und erhalten im Wohnland alle Sachleistungen, die dort für Versicherte vorgesehen sind.

Die Anwartschaft hält die Rückkehr offen

Bist du freiwillig gesetzlich versichert, kannst du die Mitgliedschaft während eines längeren Auslandsaufenthalts oft fortführen, während deine Leistungsansprüche ruhen. Der Beitrag bemisst sich dann nach 10 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 240 Abs. 4b SGB V). Viele Kassen nennen das Anwartschaft. Ob und wie das in deinem Fall geht, klärst du vor dem Umzug mit deiner Kasse.

Sie dient vor allem der Rückkehr. Wer zuletzt gesetzlich versichert war und bei der Rückkehr keine andere Absicherung hat, wird in der Regel wieder Mitglied (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Ab 55 schränkt das Gesetz den Zugang zur gesetzlichen Versicherung allerdings ein, wenn du in den Jahren davor nicht gesetzlich versichert warst (§ 6 Abs. 3a SGB V). Schließt du eine Rückkehr nach 55 nicht aus, plane diesen Punkt vorher ein.

Privat Versicherte sichern ihre Altersrückstellungen und ihren Gesundheitszustand mit einer Anwartschaftsversicherung beim eigenen Versicherer. Die Bedingungen stehen im Vertrag, frag sie schriftlich an, bevor du kündigst.

Von allem, was beim Auswandern zu ordnen ist, hängt an der Krankenversicherung am meisten. Kündige keinen bestehenden Schutz, bevor der neue gilt, und kläre die Rückkehroption, bevor du gehst. Danach ist vieles nicht mehr möglich.

Málaga mit Stierkampfarena und Hafen bei Sonnenschein
Málaga, Hafen und Stadt

Expat-Krankenversicherung: Das prüfst du vor dem Abschluss

Endet die gesetzliche Versicherung, oder ziehst du als Selbständiger in ein Land, dessen staatliches System du nicht nutzen willst, brauchst du eine internationale Krankenversicherung, oft Expat-Krankenversicherung genannt. Die Angebote unterscheiden sich stark. Vor dem Abschluss schaust du auf diese Punkte:

  • Geltungsbereich: Gilt die Police weltweit oder ohne die USA? Für Reisen in die USA ist das ein großer Preisunterschied.
  • Deutschland als Heimatland: Sind Behandlungen in Deutschland bei Besuchen oder einer Rückkehr mitversichert?
  • Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen: Welche Vorerkrankungen sind ausgeschlossen oder mit Zuschlag versichert? Beantworte die Fragen vollständig, sonst kann der Versicherer später vom Vertrag zurücktreten.
  • Laufzeit und Kündigung: Ist der Vertrag unbefristet, und verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht? Für einen dauerhaften Umzug ist das der wichtigste Punkt.
  • Altersgrenzen: Bis zu welchem Alter kannst du abschließen, und wie entwickeln sich die Beiträge im Alter?
  • Selbstbehalt und Leistungen: ambulant, stationär, Zahn, Vorsorge, Schwangerschaft, Rücktransport.
  • Anforderungen des Ziellandes: Viele Länder verlangen für das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis einen bestimmten Versicherungsschutz. Als Nichterwerbstätiger brauchst du für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten in einem anderen EU-Staat einen umfassenden Krankenversicherungsschutz (Art. 7 Richtlinie 2004/38/EG).

Eine Reisekrankenversicherung ersetzt keine Expat-Police. Sie deckt meist nur Reisen von begrenzter Dauer und setzt einen Wohnsitz im Heimatland voraus. Für den dauerhaften Umzug passt eine unbefristete Police ohne ordentliches Kündigungsrecht und mit klarem Geltungsbereich.

Pflegeversicherung: Ein Monat für die Weiterversicherung

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Verlegst du deinen Wohnort außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, endet deine Pflegeversicherung in Deutschland (DVKA, Stand 1. März 2023). Innerhalb Europas können Geldleistungen wie das Pflegegeld unter Voraussetzungen ins Wohnland gezahlt werden.

Wer wegen des Umzugs ins Ausland aus der Versicherungspflicht ausscheidet, kann sich auf Antrag weiterversichern. Der Antrag geht spätestens einen Monat nach dem Ausscheiden an die bisherige Pflegekasse (§ 26 Abs. 2 SGB XI). Solange du im Ausland lebst, erhältst du daraus keine Leistungen. Die Zeiten zählen aber, wenn du nach der Rückkehr Leistungen beantragst: Für Leistungen der Pflegeversicherung brauchst du zwei Jahre Versicherungszeit in den letzten zehn Jahren (§ 33 Abs. 2 SGB XI). Mit der Weiterversicherung kannst du nach der Rückkehr gegebenenfalls sofort Leistungen erhalten.

Selbständig in der EU: A1-Bescheinigung und Sozialversicherung

Für Unternehmer, die innerhalb der EU umziehen, bestimmt die Verordnung (EG) Nr. 883/2004, in welchem Land sie sozialversichert sind. Es gilt immer nur das Recht eines Staates, grundsätzlich das des Staates, in dem du arbeitest. Ziehst du nach Spanien und arbeitest dort selbständig, bist du in Spanien sozialversichert, nicht mehr in Deutschland.

Arbeitest du von Deutschland aus und nur vorübergehend in einem anderen EU-Staat, bleibst du im deutschen System. Für Selbständige gilt das, wenn die Tätigkeit im anderen Staat voraussichtlich nicht länger als 24 Monate dauert und du vorher in Deutschland eine nennenswerte Tätigkeit ausgeübt hast (Art. 12 Abs. 2 VO 883/2004). Belegt wird das mit der A1-Bescheinigung. Du beantragst sie elektronisch über das SV-Meldeportal, bei gesetzlicher Krankenversicherung bei deiner Kasse, sonst bei der Rentenversicherung (DVKA, DRV). Arbeitest du gewöhnlich in mehreren Staaten, gelten besondere Regeln, und meist ist der Wohnstaat zuständig (Art. 13 VO 883/2004).

Außerhalb der EU hängt es vom Land ab. Ohne Abkommen zahlst du in Deutschland nach dem Wegzug in der Regel keine Pflichtbeiträge mehr. Die Pflichten im neuen Land klärst du vor Ort.

Was du wann erledigst, vom Versicherungsverlauf bis zum Lebensnachweis

Die meisten Schritte brauchen nur wenige Wochen. Einige verlangen Vorlauf, weil Formulare und Bescheinigungen erst ausgestellt werden müssen.

Was du wann erledigst, vom Versicherungsverlauf bis zum Lebensnachweis
ZeitpunktAufgabeWarum
zwölf Monate vorherVersicherungsverlauf anfordern, Lücken klären, Rentenauskunft prüfen, die fünf Jahre Mindestversicherungszeit belegen, freiwillige Beiträge abwägenKontenklärung dauert, fehlende Zeiten lassen sich nur mit Belegen nachtragen
sechs Monate vorherKrankenversicherung im Zielland klären, Angebote für internationale Policen einholenGesundheitsprüfung und Wartezeiten brauchen Vorlauf
sechs Monate vorherRiester- und Betriebsrentenverträge beim Anbieter auf Folgen des Umzugs prüfen lassenbeim Umzug außerhalb der EU und des EWR gelten für Riester eigene Regeln (§ 95 EStG)
drei Monate vorherKrankenkasse informieren, Formular S1 oder Anwartschaft beantragen; internationale Police abschließen, bevor der alte Schutz endetder neue Schutz muss am Umzugstag gelten
zwei Monate vorherRenten Service über die neue Adresse und das Konto informierendie Zahlung läuft ohne Unterbrechung weiter
vor dem UmzugSelbständige in der EU: A1-Bescheinigung beantragen oder Versicherung im neuen Land anmeldenes gilt immer nur das Recht eines Staates
UmzugsmonatAbmeldung, Antrag auf Weiterversicherung in der Pflegeversicherung, wenn du sie willstFrist von einem Monat nach dem Ausscheiden
nach dem UmzugAnsässigkeitsbescheinigung im neuen Land, Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG beim Finanzamt Neubrandenburg oder dem zuständigen FinanzamtGrundfreibetrag und Abkommensschutz belegen
jedes JahrLebensbescheinigung oder Digitaler Lebensnachweissonst wird die Zahlung eingestellt

Wer noch arbeitet, entscheidet zusätzlich, ob er freiwillig weiter einzahlt. Das kannst du jedes Jahr neu tun, denn Beiträge für ein Jahr sind bis zum 31. März des Folgejahres möglich.

Weiterarbeiten nach dem Umzug: Firma und erste Schritte

Am Anfang stehen der Versicherungsverlauf und ein Termin bei der Rentenberatung. Danach fragst du deine Krankenkasse, was im Zielland gilt, und schließt die internationale Krankenversicherung ab, bevor der alte Schutz endet. Die übrigen Schritte des Wegzugs ordnet die Checkliste Deutschland steuerlich verlassen nach Zeitpunkt. Warum die Abmeldung allein nicht reicht, erklärt Wohnsitz sauber verlegen.

Arbeitest du nach dem Umzug ortsunabhängig weiter, empfehlen wir als Firma die US-LLC ab 1.490 €. Sie passt besonders, wenn du ohne festen Wohnsitz lebst oder in ein Land ziehst, das diese Einkünfte nicht mit Einkommensteuer belastet. Gründe sie nach dem Umzug mit der neuen Adresse (Länderseite USA).

GCS koordiniert den Umzug ins Ausland mit dir. Der Einstieg ist ein kostenfreies Erstgespräch von 15 Minuten, die Einordnung von Wohnsitz, Firma und Versicherung folgt im Strukturgespräch für 599 EUR (Gespräche). Rentenfragen beantwortet die Deutsche Rentenversicherung, die steuerliche Würdigung übernimmt ein Steuerberater, den du direkt beauftragst.

Orientierung, keine Beratung.

Dieser Beitrag erklärt Grundprinzipien in vereinfachter Form, Stand 30. Oktober 2026. Gesetze, Verwaltungsauffassungen und Gebühren ändern sich. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die von dir direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger im Herkunfts- und Zielland. GCS übernimmt Planung, Koordination und die vereinbarte Umsetzung.

Gut zu wissen.

Bekomme ich meine deutsche Rente im Ausland?

Ja. Die Rente wird ins Ausland gezahlt (§ 110 SGB VI). In der EU, im EWR, in der Schweiz und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen ändert sich an der Höhe meist nichts. In anderen Staaten sind Einschränkungen möglich. Eine Erwerbsminderungsrente gibt es im Ausland nur, wenn der Anspruch unabhängig vom Arbeitsmarkt besteht.

Kann ich mir meine Rentenbeiträge auszahlen lassen, wenn ich auswandere?

Als Deutscher meist nicht. Erstattet wird nur, wer nicht versicherungspflichtig ist und kein Recht zur freiwilligen Versicherung hat (§ 210 SGB VI). Deutsche haben dieses Recht auch im Ausland. Möglich ist die Erstattung für sie in der Regel erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ohne fünf Versicherungsjahre.

Muss ich meine deutsche Rente im Ausland versteuern?

Grundsätzlich in Deutschland (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG), zuständig ist meist das Finanzamt Neubrandenburg. Gibt das Abkommen deinem Wohnsitzstaat das alleinige Besteuerungsrecht, etwa bei Frankreich, Griechenland, Thailand oder den USA, besteuert Deutschland nicht. Ohne Abkommen, etwa mit den Emiraten, besteuert Deutschland voll.

Bleibe ich beim Auswandern gesetzlich krankenversichert?

In der EU, im EWR und in der Schweiz bleibst du als Rentner mit nur deutscher Rente bei deiner Kasse und erhältst Leistungen über das Formular S1. Ziehst du in einen Staat, der weder dazugehört noch ein Abkommen hat, endet die gesetzliche Krankenversicherung. Freiwillig Versicherte können eine Anwartschaft prüfen.

Worauf achte ich bei einer Expat-Krankenversicherung?

Auf einen unbefristeten Vertrag ohne ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers, den Geltungsbereich mit oder ohne USA, den Schutz bei Besuchen in Deutschland, Vorerkrankungen und Altersgrenzen. Dazu kommen die Anforderungen des Ziellandes für Visum oder Aufenthaltserlaubnis.

Quellen & redaktioneller Stand · 30. Oktober 2026