Nach dem CRS melden Banken die Konten ausländischer Kunden an ihre Steuerbehörde, die die Daten an den Wohnsitzstaat weitergibt, darunter Steuer-Identifikationsnummer, Kontonummer, Jahresendstand und Erträge. Über 100 Staaten haben den Standard übernommen. Wohin gemeldet wird, bestimmt deine Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit, nicht dein Pass. Die USA tauschen mit Deutschland über das FATCA-Abkommen von 2013 aus.
Beim ersten Kontoantrag im Ausland taucht ein Formular auf, das nach deiner steuerlichen Ansässigkeit fragt. Ob Zypern, Litauen oder Dubai: Die Frage ist überall dieselbe, und sie hat einen Grund. Der Common Reporting Standard der OECD, kurz CRS, lässt Banken einmal im Jahr die Konten ausländischer Kunden an ihre Steuerbehörde melden. Die schickt die Daten an den Staat, in dem der Kunde steuerlich zu Hause ist. Was du ins Formular schreibst, bestimmt also, wohin deine Kontodaten gehen. Rechtsstand: 30. Oktober 2026.
Wie der CRS deine Kontodaten zum Finanzamt bringt
Der CRS ist ein Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten. Die Bank stellt fest, wo ihr Kunde steuerlich ansässig ist. Liegt dieser Staat nicht im Land der Bank, meldet sie das Konto an die eigene Steuerbehörde, und diese gibt die Daten an den Wohnsitzstaat weiter.
In Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Schaltstelle. Es empfängt die Daten aus dem Ausland und reicht sie an die zuständigen Finanzämter weiter (BZSt). Umgekehrt melden deutsche Banken Konten von Kunden, die im Ausland ansässig sind. Grundlage ist das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, kurz FKAustG.
Der Kalender steht fest: Bis zum 31. Juli melden deutsche Banken das Vorjahr an das BZSt, bis zum 30. September tauscht das BZSt die Daten mit den Partnerstaaten aus. Den ersten Austausch gab es 2017, für das Jahr 2016 (§ 27 FKAustG).
Was die Bank über dein Konto meldet
Die Meldung ist umfangreich, aber genau geregelt (§ 8 FKAustG). Für jedes meldepflichtige Konto übermittelt die Bank:
| Bereich | Angaben |
|---|---|
| Person | Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat, Steuer-Identifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort |
| Konto | Kontonummer, Kontoart, Name der Bank |
| Stand | Kontosaldo oder Kontowert zum Jahresende, bei Auflösung die Auflösung |
| Erträge | Zinsen, Dividenden und andere Erträge, bei Depots auch Verkaufserlöse |
Die Beträge gehen mit ihrer Währung raus. Ob du die Erträge versteuert hast, sagt die Meldung nicht. Das Finanzamt bekommt damit aber die Zahlen, um deine Erklärung abzugleichen. Dein Wohnsitzfinanzamt sieht Kontonummer, Jahresendstand und Erträge jedes Auslandskontos.
Melden müssen nicht nur Banken. Als Finanzinstitute gelten im CRS Verwahrinstitute, Einlageninstitute, Investmentunternehmen und bestimmte Versicherungen (§ 19 FKAustG). Depotbanken und Fintechs gehören dazu, sobald sie Einlagen oder Depots führen.

Wer mitmacht, und warum die USA anders sind
Über 100 Staaten haben den Standard übernommen, darunter alle wichtigen Finanzzentren (SIF). Deutschland tauscht mit über 90 Staaten aus (BZSt). Welche das sind, steht in der Staatenaustauschliste, die das Bundesfinanzministerium jedes Jahr veröffentlicht. Das BZSt führt die aktuelle Fassung unter „Teilnehmende Staaten“ (BZSt).
Für die Länder, die bei Unternehmern aus DACH oft vorkommen, sieht das so aus:
- EU-Staaten tauschen alle aus. Die EU hat den CRS mit einer Richtlinie verbindlich gemacht (Richtlinie 2014/107/EU).
- Die Schweiz hat die Grundlagen für den Austausch seit 2017 in Kraft. Zuständig ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ebenda, SIF).
- Die Vereinigten Arabischen Emirate setzen den CRS über ihr Finanzministerium um (MoF VAE).
- Die USA haben den CRS nicht übernommen. Sie tauschen mit Deutschland über das FATCA-Abkommen von 2013 aus (BZSt). Der Austausch ist ungleich: Die USA liefern im Kern Zinsen auf Konten von Privatpersonen und bestimmte US-Erträge, keinen Kontostand und keine Angaben zu den Personen hinter Firmenkonten (Art. 2 Abs. 2 Buchst. b des Abkommens, BGBl. 2013 II S. 1362). Das Konto deiner US-LLC bei einem US-Anbieter taucht deshalb in der Regel nicht in einer Meldung an Deutschland auf. An deiner Erklärungspflicht im Wohnsitzland ändert das nichts.
Mit einigen Staaten läuft der Austausch nur in eine Richtung, deutsche Banken melden dorthin nichts an das BZSt. Bei Panama, Paraguay oder Georgien schaust du deshalb im Einzelfall in die aktuelle Liste. Fast jedes Land, in dem du ein Konto eröffnest, meldet. Die USA tun es über FATCA statt über den CRS und liefern dabei deutlich weniger.
Die Selbstauskunft entscheidet, an welchen Staat gemeldet wird
Bei jedem neuen Konto fragt die Bank, wo du steuerlich ansässig bist. Du füllst eine Selbstauskunft aus, mit Ansässigkeitsstaat und Steuernummer. Das Formular gestaltet jede Bank selbst. Die Angabe ist Pflicht, und Änderungen teilst du der Bank mit (BZSt).
Ansässigkeit ist nicht Staatsangehörigkeit. Maßgeblich sind die Steuerregeln der Staaten und die Abkommen, nicht dein Pass (ebenda). Als Deutscher mit Wohnsitz in Zypern gibst du Zypern an.
Auf die Frist achtest du ab dem Tag der Eröffnung: Liegt die Selbstauskunft 90 Tage danach nicht vor, meldet die Bank das dem BZSt, und bis dahin kannst du kein Geld vom Konto verfügen (ebenda). Ziehst du um, änderst du die Angabe bei allen Banken. Die melden dann an den neuen Staat.
Eine falsche oder fehlende Selbstauskunft kann ein Bußgeld nach sich ziehen (ebenda). Dagegen hilft, anzugeben, was stimmt, und es auf Nachfrage mit einer Ansässigkeitsbescheinigung zu belegen. Der CRS meldet an den Staat, den du angibst. Die Freiheit liegt nicht im Verbergen, sondern darin, dass du selbst entscheidest, wo du lebst und ansässig bist.
Firmenkonto: Wann die Bank auch dich als Eigentümer meldet
Auch Firmenkonten fallen unter den CRS. Die Bank prüft dabei zusätzlich, ob die Firma aktiv oder passiv ist. Aktiv ist sie vereinfacht, wenn weniger als die Hälfte ihrer Einkünfte und ihres Vermögens passiv ist, also aus Zinsen, Dividenden oder ähnlichen Erträgen stammt (§ 19 FKAustG). Eine Agentur oder ein Onlinehandel mit operativem Geschäft ist in der Regel aktiv, und die Bank meldet dann meist nur die Firma.
Bei passiven Firmen kommen die beherrschenden Personen dazu, also die Menschen, die die Firma kontrollieren. Das trifft vor allem Holdings und vermögensverwaltende Gesellschaften. Gemeldet werden dann deine Daten mit dem Land deiner Ansässigkeit.
Für die US-LLC gilt dasselbe Prinzip. Ein Konto bei einem Fintech in der EU prüft die Bank nach CRS, ein Konto bei einer US-Bank nach FATCA. In beiden Fällen gibst du dein tatsächliches Wohnsitzland an. Wie die Unterlagen dafür aussehen, zeigt Unterlagen für das Geschäftskonto.
Was der CRS für deine Lage bedeutet

Lebst du in Deutschland und hast ein Auslandskonto, ist das erlaubt und üblich. Das Finanzamt bekommt die Kontodaten über den CRS, und Zinsen und Dividenden gehören ohnehin in deine Erklärung. Mit dem Jahreskontoauszug ist das schnell erledigt.
Ziehst du um, meldest du den neuen Wohnsitz allen Banken, Depots und Zahlungsdienstleistern. Für den neuen Staat legst du die Ansässigkeitsbescheinigung vor, sobald du sie hast. So landen die Daten dort, wo du jetzt steuerpflichtig bist. Wie der Umzug selbst gelingt, beschreibt Wohnsitz sauber verlegen.
Lebst du ohne festen Wohnsitz, schilderst du das der Bank, wie es ist. Viele Banken verlangen dann weitere Nachweise. Eine Adresse oder Telefonnummer in einem Land kann dazu führen, dass die Bank an dieses Land meldet (BZSt). Kläre die Adressfrage deshalb vor der Kontoeröffnung.
Wie die Daten in Deutschland, Österreich und der Schweiz weiterlaufen
In Deutschland erreichen die Daten über das BZSt dein Wohnsitzfinanzamt, das sie mit deiner Erklärung abgleicht. Gründest du als in Deutschland Ansässiger eine Auslandsfirma oder beteiligst dich daran, zeigst du das dem Finanzamt zusätzlich an (§ 138 AO).
Österreich setzt den Standard mit dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz um. Banken melden dort bis Ende Juli für das Vorjahr (GMSG). In der Schweiz ist die Eidgenössische Steuerverwaltung zuständig, und die Kantone nutzen die empfangenen Daten, um die Steuererklärungen zu prüfen (SIF).
Wo die US-LLC dazu passt
Für ortsunabhängige Unternehmer empfehlen wir zuerst die US-LLC ab 1.490 €, gegründet nach dem Umzug und mit deinem tatsächlichen Wohnsitzland in allen Kontounterlagen. Sie passt besonders ohne festen Wohnsitz oder mit Wohnsitz in einem Land ohne Einkommensteuer.
Welches Konto zur LLC passt, zeigt Geschäftskonto für die LLC. Ob Bank oder Fintech besser zu dir passt, vergleicht Fintech oder Bank. Wer in die EU zieht, findet die Wohnsitzmodelle unter /residency und die Länder unter /jurisdictions. GCS bereitet die Kontounterlagen mit dir vor. Steuerliche Fragen klärt ein Steuerberater, den du direkt beauftragst.
Damit die Selbstauskünfte bei allen Anbietern stimmen, reicht eine kurze Liste:







