Ein Offshore-Konto ist ein Konto bei einer Bank außerhalb deines Wohnsitzlands: in Deutschland erlaubt, aber weder anonym noch ein Steuersparmodell. Über den CRS, dessen BZSt-Liste 118 Staaten und Gebiete führt, erreichen die Kontodaten dein Finanzamt, die Erträge erklärst du mit 25 % Abgeltungsteuer. Eine eigene Mitteilung brauchst du erst für eine Firma oder Beteiligung im Ausland (§ 138 Abs. 2 AO).
Du hast Kunden, die in Dollar zahlen, eine Firma in Georgien oder keine Lust, jeden Euro bei einer deutschen Bank zu parken. Bei der Recherche taucht ein Wort auf, das nach Briefkasten und Karibik klingt: Offshore-Konto. Gemeint ist etwas Nüchternes, nämlich ein Konto bei einer Bank außerhalb des Landes, in dem du wohnst. Es ist erlaubt. Es ist aber weder anonym, noch senkt es eine Steuer. Rechtsstand: 30. Oktober 2026.
Das Finanzamt sieht ein solches Konto heute in einer Datei. Die Bank meldet es, du erklärst die Erträge, damit ist die Sache erledigt. Nur wer mit dem Konto eine Firma im Ausland betreibt, hat eine Pflicht mehr.
Offshore-Konto und Offshore-Bank: was die Begriffe meinen
Offshore heißt wörtlich „vor der Küste“. Im Bankgeschäft beschreibt das Wort ein Konto, das nicht im Land deines Wohnsitzes liegt. Ein Deutscher mit Konto in Tiflis hat ein Offshore-Konto, eine Georgierin mit Konto in Frankfurt ebenfalls. Eine Offshore-Bank ist entsprechend eine Bank im Ausland, die du als Kunde nutzt. Die Bedeutung ist also dieselbe wie bei „Auslandskonto“.
Viele denken beim Wort an etwas anderes: Inselstaaten, niedrige Steuern, ein Bankgeheimnis, das niemand durchdringt. Es stammt aus einer Zeit, in der Banken Kontodaten nicht automatisch meldeten. Mit der heutigen Rechtslage hat es wenig zu tun. Für dein Finanzamt zählt nicht das Etikett, sondern der Ort, an dem du ansässig bist (§ 1 EStG).
Welches Land sich für ein Konto eignet, vergleicht Auslandskonto: die besten Länder anhand von Einlagensicherung, Informationsaustausch und dem Bezug, den Banken erwarten. Hier geht es um das, was davor kommt: was so ein Konto ist, was du darfst und was du erledigen musst.
Ist ein Offshore-Konto legal? Ja, aber nicht anonym
Ein Konto bei einer Bank im Ausland zu führen, ist erlaubt. Du musst es auch nicht eigens anzeigen. Die Mitteilungspflicht aus § 138 Abs. 2 AO nennt Betriebe, Betriebsstätten und Beteiligungen, Bankkonten stehen nicht darin (§ 138 AO). Verboten ist etwas anderes: Erträge aus dem Konto zu verschweigen. Wer dem Finanzamt unvollständige Angaben macht, begeht Steuerhinterziehung (§ 370 AO).
Anonym ist ein Konto bei einer regulierten Bank nicht. Die Empfehlungen der FATF, der internationalen Stelle gegen Geldwäsche, haben fast alle Staaten in ihr Recht übernommen (FATF). Danach muss eine Bank ihre Kunden identifizieren, die Eigentümer hinter einer Firma kennen und den Zweck der Geschäftsbeziehung erfragen. Das nennt sich KYC, kurz für „Know Your Customer“. Die Bank in Tiflis will deinen Pass sehen und wissen, woher dein Geld stammt, genau wie jede Bank in Frankfurt.
Dazu kommt der Austausch von Kontodaten. Er macht aus dem Konto im Ausland einen Vorgang, den dein Finanzamt kennt.
Was über Offshore-Konten erzählt wird und was davon stimmt
Rund um das Thema halten sich vier Behauptungen, die du beim Lesen immer wieder findest.
„Mit einem Offshore-Konto zahlst du weniger Steuern.“ Das Konto ändert nichts an der Steuerpflicht. Für die Einkommensteuer zählt dein Wohnsitz, nicht der Ort der Bank. Dieselben Zinsen sind in Deutschland steuerpflichtig, egal ob sie aus Frankfurt oder aus Tiflis kommen. Was sich ändert, wenn du deinen Wohnsitz tatsächlich verlegst, ist eine andere Entscheidung als die Wahl einer Bank.
„Das Konto bleibt unbemerkt.“ Die Staatenliste des BZSt, die Selbstauskunft bei der Bank und der FATCA-Austausch mit den USA sprechen dagegen. Zwischen den Teilnehmerstaaten schützt das Bankgeheimnis nicht vor dem Austausch.
„Ein Offshore-Konto setzt eine Briefkastenfirma voraus.“ Auch das stimmt nicht. Privatpersonen eröffnen Konten im Ausland, ohne eine Gesellschaft zu besitzen, wenn die Bank sie als Kunden annimmt. Firmen brauchen dagegen ein Geschäftskonto, das zu ihrer Tätigkeit passt.
„Banken im Ausland sind unsicher.“ Sicherheit hängt von Aufsicht, Rechtsstaat und Einlagensicherung ab und nicht davon, ob die Bank im Inland oder im Ausland sitzt. Eine lizenzierte Bank in einem EU-Staat unterliegt denselben Mindestregeln zur Einlagensicherung wie eine deutsche. Warum das bei Zahlungsdienstleistern anders aussieht, steht weiter unten.
CRS und FATCA: wie dein Finanzamt vom Konto erfährt

Der Common Reporting Standard, kurz CRS, ist ein internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen. Die Banken erheben die Daten in ihrem Land und melden sie an die eigene Steuerbehörde. In Deutschland nimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Daten aus dem Ausland entgegen und gibt sie an die zuständigen Finanzämter weiter (BZSt). Umgekehrt geht es genauso.
Die BZSt-Liste der Partnerstaaten führt mit Stand 8. Juni 2026 insgesamt 118 Staaten und Gebiete auf, darunter Georgien, die Schweiz, Zypern und die Vereinigten Arabischen Emirate (BZSt). Mit einzelnen Staaten läuft der Austausch nur in eine Richtung. Welche Angaben genau fließen und wie du die Selbstauskunft bei der Bank ausfüllst, zeigt CRS erklärt.
Die USA machen beim CRS nicht mit. Die OECD vermerkt, dass sie seit 2015 nach FATCA austauschen, einem US-Gesetz, das über Abkommen mit anderen Staaten umgesetzt wird (OECD). Deutschland und die USA tauschen Kontodaten über das FATCA-Abkommen aus. Das BZSt leitet die Daten deutscher Banken an die US-Steuerbehörde weiter und gibt US-Daten an die Finanzämter (BZSt).
Bei jedem neuen Konto fragt die Bank, wo du steuerlich ansässig bist. Deine Antwort in der Selbstauskunft bestimmt, an welchen Staat gemeldet wird. Maßgeblich ist die Ansässigkeit, nicht die Staatsangehörigkeit: Ein Deutscher mit Wohnsitz in Zypern gibt Zypern an (BZSt). Gibst du die Angabe falsch oder gar nicht ab, kann ein Bußgeld folgen. Die Freiheit liegt nicht im Verbergen, sondern darin, dass du selbst entscheidest, wo du lebst und ansässig bist.
| Wo das Konto liegt | Was die Bank tut | Was bei deinem Finanzamt ankommt |
|---|---|---|
| Staat auf der CRS-Liste des BZSt | stellt deine steuerliche Ansässigkeit fest und meldet das Konto an die eigene Steuerbehörde | Das BZSt reicht die Daten an dein Finanzamt weiter |
| USA | prüft nach FATCA, nicht nach CRS | Austausch über das FATCA-Abkommen zwischen Deutschland und den USA |
| Staat, der nicht auf der Liste steht | keine Meldung nach CRS an Deutschland | Deine Erklärungspflicht bleibt dieselbe |
Die dritte Zeile ist kein Schlupfloch. Deine Pflicht, Erträge zu erklären, hängt nicht davon ab, ob eine Bank sie meldet.
Was du als Privatperson in Deutschland erklärst
Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist hier unbeschränkt steuerpflichtig. Du versteuerst deine Einkünfte unabhängig davon, in welchem Land sie entstehen (§ 1 EStG, § 2 EStG). Zinsen und Dividenden vom Auslandskonto sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent.
Hat kein deutscher Steuerabzug stattgefunden, trägst du die Erträge selbst in die Steuererklärung ein, im Normalfall in die Anlage KAP (§ 32d EStG). Der Jahreskontoauszug der Bank liefert die Zahlen. Hat der Staat der Bank Quellensteuer einbehalten, klärt dein Steuerberater, ob und wie sie sich anrechnen lässt.
Weil die Bank Kontostand und Erträge ohnehin über den CRS liefert, stimmen die Zahlen in deiner Erklärung am besten von Anfang an.
Ziehst du ins Ausland und gibst deinen deutschen Wohnsitz auf, ändert sich, wohin die Bank meldet: an den neuen Wohnsitzstaat, so wie du ihn in der Selbstauskunft als steuerliche Ansässigkeit angibst. Wie der Umzug sauber gelingt, beschreibt Wohnsitz sauber verlegen. Österreich und die Schweiz tauschen ebenfalls nach CRS aus, ihre Erklärungspflichten regeln eigene Gesetze, die du dort mit einem Berater klärst.
Firmenkonto im Ausland: wann die Beteiligung gemeldet wird
Bei einer Firma sieht die Lage anders aus. Das Konto der Auslandsgesellschaft löst keine eigene Anzeige aus. Die Firma dahinter schon. Wer in Deutschland ansässig ist und im Ausland einen Betrieb oder eine Betriebsstätte gründet, meldet das dem Finanzamt. Dasselbe gilt für Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften und für Anteile an ausländischen Körperschaften: ab 10 Prozent des Kapitals oder wenn die Anschaffungskosten aller solchen Beteiligungen zusammen 150.000 EUR übersteigen. Meldepflichtig ist auch, wer erstmals beherrschenden Einfluss auf eine Gesellschaft in einem Staat außerhalb von EU und EFTA erlangt.
Die Mitteilung gehört in die Steuererklärung des Jahres, in dem der Vorgang stattfand, spätestens 14 Monate nach Jahresende (§ 138 AO). Die Kurzfassung steht im Glossar unter Meldepflicht nach § 138 AO.
Die Bank prüft bei Firmenkonten zusätzlich, ob die Gesellschaft aktiv oder passiv ist, und meldet dann unter Umständen auch dich als beherrschende Person. Das beschreibt der CRS-Artikel. Welche Regeln für die Gewinne der Gesellschaft gelten, hängt davon ab, wo sie tatsächlich geführt wird und wo du lebst. Das klärt ein Steuerberater, den du direkt beauftragst, am besten vor der Gründung. Einen Einstieg liefert Ort der Geschäftsleitung.
Im laufenden Betrieb hilft eine Regel: Firma und Privat bleiben getrennt. Private Zahlungen über das Firmenkonto passen nicht zu den Angaben im Antrag und gehören zu den häufigsten Gründen, warum Banken Konten später kündigen. Ändern sich Geschäft, Länder oder Volumen deutlich, teilst du das der Bank mit, bevor sie danach fragt. Warum Banken ablehnen beschreibt, wie das in der Praxis aussieht.
Offshore Banking in der Praxis: was Banken im Ausland anbieten
Hinter „Offshore Banking“ steht kein besonderes Produkt. Die Bank im Ausland bietet, was jede Bank bietet: ein Girokonto, Fremdwährungskonten, Karten, Überweisungen und je nach Haus Sparkonten oder Depots. Das Angebot für Ausländer unterscheidet sich von Bank zu Bank. Welche Währungen sie anbietet, ob sie eine Mindesteinlage verlangt und ob du persönlich erscheinen musst, legt jedes Haus selbst fest.
Neben klassischen Banken gibt es Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute. Sie eröffnen Konten oft online und binnen weniger Tage, bieten aber keine Kredite und fallen unter andere Schutzregeln. Für den Zahlungsverkehr einer kleinen Firma reicht das häufig, für größere Rücklagen weniger. Welche Variante zu welchem Geschäft passt, vergleicht Fintech oder Bank.
Nichts davon ist an eine Briefkastenadresse gebunden. Ob Bank oder Zahlungsdienstleister: Jeder Anbieter führt dich unter deinem Namen, mit deiner Anschrift und deiner Steuernummer.
Wozu Menschen ein Konto im Ausland führen
Die Gründe sind alltäglicher, als das Wort vermuten lässt.
Währung. Wer Einnahmen in US-Dollar hat und Ausgaben in Euro, zahlt bei jedem Wechsel einen Aufschlag. Ein Konto in der Währung der Einnahmen spart manche Umrechnung. Du trägst dafür das Wechselkursrisiko selbst: Der Euro-Wert deines Guthabens schwankt.
Auslandsgeschäft. Kunden außerhalb der Eurozone zahlen am liebsten auf ein Konto im eigenen Währungsraum. Das kann Überweisungsgebühren sparen und Rückfragen vermeiden, wenn eine Zahlung nicht ankommt. Manche Plattformen und Zahlungsdienstleister verlangen für Auszahlungen ein Konto in einer bestimmten Währung oder in einem bestimmten Land.
Wohnsitz im Ausland. Wer umzieht, braucht dort ein Konto für Miete, Gehalt, Visum und Alltag. Es gehört dorthin, wo du lebst, und nicht auf einer Bank, die du nur noch per Video erreichst.
Firma im Ausland. Eine Gesellschaft im Ausland braucht ein Geschäftskonto, oft bei einer Bank in ihrem Sitzland oder bei einem Zahlungsdienstleister, der ihre Rechtsform kennt. Welches Konto passt, hängt von der Rechtsform ab: Für eine US-LLC kommen US-Zahlungsdienstleister in Betracht, für eine georgische LLC eine Bank vor Ort, für eine EU-Gesellschaft ein Institut im Sitzland. Die Bank sieht dann, wo Firma, Eigentümer und Geschäft zusammenpassen. Welche Unterlagen sie dafür sehen will, zeigt Unterlagen für das Geschäftskonto.
Was ein Konto im Ausland nicht leistet: Es verlagert deine Steuerpflicht nicht. Wo du Steuern zahlst, entscheidet dein Wohnsitz, nicht der Standort deiner Bank.
Woran du eine Bank im Ausland misst
Fünf Punkte lassen sich vor dem Antrag prüfen.
Einlagensicherung. Jedes Land sichert nach eigenem System und mit eigener Grenze. In der EU gilt 100.000 EUR je Einleger und Kreditinstitut (Richtlinie 2014/49/EU). Die US-Einlagensicherung FDIC schützt bis 250.000 USD je Einleger, versicherter Bank und Eigentumsart (FDIC). In Georgien liegt die Grenze bei 50.000 GEL je Einleger und Bank (Deposit Insurance Agency, Stand 30. Oktober 2026). Mehrere Konten bei einer Bank zählen zusammen, Konten bei verschiedenen Banken getrennt. Guthaben bei Zahlungsdienstleistern mit E-Geld-Lizenz sind keine Einlagen. Dort sichert die Pflicht, Kundengelder getrennt zu führen (Richtlinie 2009/110/EG). Den Unterschied erklärt Fintech oder Bank.
Rechtsstaat und Aufsicht. Eine Bank sollte lizenziert sein und unter der Aufsicht einer staatlichen Behörde stehen. Das Register dieser Behörde zeigt, ob das Institut existiert. Ein Rechtsstaat sorgt dafür, dass du einen Anspruch im Streitfall auch durchsetzen kannst, und das merkst du erst, wenn es darauf ankommt.
Mindesteinlage und Gebühren. Beides legt jede Bank selbst fest, amtliche Zahlen gibt es nicht. Verlässlich ist nur das Preisverzeichnis der Bank. Rechne einen typischen Monat mit deinen echten Zahlungen durch, statt Werbepreise zu vergleichen.
Erreichbarkeit. Spricht der Support deine Sprache? Lässt sich das Konto per App führen? Und musst du für die Eröffnung vor Ort sein? Gerade bei der Eröffnung entscheiden Bank und Land, wie viel aus der Ferne geht.
Bezug zum Land. Banken eröffnen leichter, wenn du dort wohnst, eine Firma hast oder Geschäfte machst. Ohne jeden Bezug fragt die Bank nach, warum gerade sie.
Was die Bank von dir sehen will, bevor sie das Konto eröffnet
Eine Bank im Ausland stellt dieselben Fragen wie eine deutsche, nur in anderer Reihenfolge. Sie klärt, wer du bist, wo du steuerlich ansässig bist, woher das Geld stammt und wofür du das Konto brauchst. Bei einer Firma kommt hinzu, wem sie gehört. Dafür bereitest du eine Akte vor:
Wie du die Akte einreichst, entscheidet die Bank. Manche eröffnen online, manche nur in der Filiale, manche akzeptieren eine Identifizierung per Video oder über einen Bevollmächtigten. Frag das vor einer Reise ab, denn der Termin vor Ort ist der teuerste Teil des Antrags.
Ob am Ende ein Konto entsteht, entscheidet die Bank, und sie muss ihre Gründe nicht nennen. Eine Ablehnung hängt meist an der Akte, selten an der Gesellschaft. Welche Gründe am häufigsten vorkommen, steht in Warum Banken ablehnen.
Für wen sich ein Konto im Ausland lohnt
Ich halte ein Auslandskonto für sinnvoll, wenn es einen konkreten Anlass gibt: Einnahmen in einer anderen Währung, eine Firma mit Sitz im Ausland, ein Umzug, eine Plattform, die ein bestimmtes Konto verlangt. Dann spart es Gebühren, Zeit und Umwege. Fehlt dieser Anlass, bringt es vor allem Pflichten mit, nämlich Erklärung, Selbstauskunft und eine zweite Bankbeziehung, ohne dass du etwas dafür bekommst.
Schlägt eine Bank die Eröffnung ab oder kündigt später, stehen deine Zahlungen still, bis ein anderes Konto läuft. Jede Bank darf eine Geschäftsbeziehung beenden. Wer von einem Konto lebt, plant deshalb einen zweiten Zahlungsweg ein, bei einem anderen Institut mit anderer Lizenz.
Nächster Schritt: Land und Bank festlegen
Entscheide zuerst, wo du lebst und wo deine Firma geführt wird. Danach engt sich die Auswahl von selbst ein. Für ein Konto zur US-LLC passt ein US-Zahlungsdienstleister, den Geschäftskonto für die LLC beschreibt. Wer in Georgien lebt oder arbeitet, findet den Ablauf in Konto in Georgien eröffnen. Mehrere Länder nebeneinander zeigt Auslandskonto: die besten Länder.
Wenn du Firma und Konto zusammen aufsetzen willst, koordiniert GCS die Unterlagen mit dir, siehe Konto im Ausland. Die Bank entscheidet über das Konto. Steuerliche Fragen klärt ein Steuerberater, den du direkt beauftragst.







