Für ortsunabhängige Unternehmer passt Dubai mit US-LLC: Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen, die aus Dubai geführte LLC zahlt 0 % bis 375.000 AED Gewinn und 9 % darüber. Zypern passt, wenn du in der EU leben willst oder deutsche Beteiligungen hältst, mit 15 % auf die Ltd, Non-Dom für Dividenden, 60-Tage-Regel und Abkommen mit Deutschland.
Keine Einkommensteuer auf der einen Seite, 15 % Firmensteuer mit Sonderstatus für Dividenden auf der anderen: Daran entscheidet sich im Kern, ob du nach Dubai oder nach Zypern gehst. Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz fragen uns kaum etwas so oft. Beide Orte haben Sonne, eine internationale Gemeinschaft und ein Steuerrecht, das Unternehmern Luft lässt. Die Emirate erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Zypern ist ein EU-Land mit niedrigem Firmensatz und einem Sonderstatus für Zugezogene.
Steuern, Präsenzpflichten, Banking und Firmenwahl stehen hier nebeneinander. Rechtsstand: 30. Oktober 2026.
Steuern: keine Einkommensteuer gegen niedrigen Firmensatz
Die VAE. Die Emirate erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen (u.ae). Seit einigen Jahren gibt es eine Körperschaftsteuer. Gewinne bis 375.000 AED bleiben mit 0 % belastet, darüber gilt 9 % (Cabinet Decision 116/2022). Natürliche Personen fallen nur darunter, wenn sie in den VAE eine Geschäftstätigkeit ausüben und daraus mehr als 1 Mio. AED Umsatz im Jahr erzielen (FTA). Eine US-LLC, die du aus Dubai leitest, gilt dagegen selbst als in den VAE ansässige Firma (Art. 11 Abs. 3 Buchst. b Bundesdekret-Gesetz Nr. 47/2022). Sie wird registriert und zahlt die Firmensätze, bis 3 Mio. AED Umsatz kann sie mit Small Business Relief bei 0 % bleiben.
Zypern. Die zyprische Ltd zahlt seit 2026 grundsätzlich 15 % Körperschaftsteuer (Tax Department). Für dich persönlich zählt der Non-Dom-Status. Er nimmt Zugezogene ohne zyprisches Domizil bei Dividenden und passiven Zinsen von der Sonderabgabe für Verteidigung aus. Auf bestimmte passive Einkünfte können Beiträge zum Gesundheitssystem GESY von 2,65 % anfallen (Zypern Non-Dom).
Dubai belastet das persönliche Einkommen also nicht, Zypern belastet die Firma mit 15 % und schont die Dividende. Wie das bei einem konkreten Gewinn aussieht:
Präsenz: 183, 90 oder 60 Tage
In den VAE belegst du deine Ansässigkeit mit einer Ansässigkeitsbescheinigung, dem Tax Residency Certificate. Die Steuerbehörde stellt sie bei 183 Tagen Aufenthalt aus. Bei 90 bis 182 Tagen brauchst du Zusatznachweise, etwa eine Beschäftigung, eine Geschäftstätigkeit oder eine dauerhafte Wohnung vor Ort (FTA). Voraussetzung ist ein Aufenthaltstitel, den du über eine Beschäftigung, eine eigene Firma vor Ort oder ein Investorenvisum bekommst.
In Zypern wirst du mit 183 Tagen ansässig. Für Vielreisende gibt es die 60-Tage-Regel: 60 Tage genügen, wenn du eine Wohnung und eine Tätigkeit in Zypern hast, in keinem anderen Staat länger als 183 Tage bleibst und nirgends sonst ansässig bist (Tax Department). Als EU-Bürger brauchst du kein Visum. Nach drei Monaten meldest du dich an (Richtlinie 2004/38/EG).
Zypern verlangt damit weniger Tage und kein Visum. Dubai verlangt einen Aufenthaltstitel und mindestens 90 Tage mit Nachweisen.

Konto und Firma: In Dubai reicht die LLC, in Zypern führst du die Ltd vor Ort
In Zypern eröffnest du ein Konto bei einer EU-Bank mit IBAN und Euro. Für Kunden in Europa ist das bequem. In den VAE führst du dein Privatkonto bei einer lokalen Bank, meist mit Aufenthaltstitel und Emirates ID. Die US-LLC führt ihr Geschäftskonto unabhängig davon bei US-Zahlungsdienstleistern. Wie die Unterlagen aussehen, zeigt Geschäftskonto für die US-LLC.
In Dubai brauchst du keine lokale Firma, wenn du ortsunabhängig arbeitest. Die US-LLC ist steuerlich transparent: Ohne US-Geschäftstätigkeit fällt in der Regel keine US-Einkommensteuer an, besteuert wird an deinem Wohnsitz (IRS). Brauchst du eine Firma vor Ort, etwa für das Visum oder lokale Kunden, setzen wir sie mit Partnern in den Emiraten um. In Zypern gründest du nach dem Umzug eine Ltd. Sie braucht ein Registered Office, einen Company Secretary und eine Geschäftsleitung auf der Insel.
| Dubai (VAE) | Zypern | |
|---|---|---|
| Steuer | keine Einkommensteuer; Körperschaftsteuer 9 % über 375.000 AED | Ltd 15 %; Non-Dom für Dividenden |
| Aufenthalt, Präsenz | 183 Tage oder 90 Tage mit Nachweisen; Aufenthaltstitel | 183 Tage oder 60-Tage-Regel; EU-Freizügigkeit |
| Kosten (GCS) | US-LLC 1.490 €, ab Jahr 2 999 € | Ltd, Preis auf Anfrage |
| Firma | US-LLC; lokale Firma über Partner | Ltd mit Leitung vor Ort; LLC möglich |
| Konto | lokale Bank privat, LLC bei US-Zahlungsdienstleistern | EU-Bank mit IBAN |
| Abkommen mit DE | nein, ausgelaufen Ende 2021 | ja, seit 2012 anwendbar |
Was das fehlende Abkommen mit den VAE bedeutet
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE galt bis zum 31. Dezember 2021. Ein neues gibt es nicht (BMF). Mit Zypern gilt das Abkommen von 2011 mit Protokoll von 2021.
Für die meisten Unternehmer ist das kein Hindernis. Es fehlt aber die Tie-Breaker-Regel, die bei zwei Wohnsitzen festlegt, welcher Staat zuerst besteuert. Wer in Deutschland eine Wohnung behält, bleibt deshalb voll steuerpflichtig. Und deutsche Quellensteuer auf Dividenden, also die Steuer, die bei der Auszahlung einbehalten wird, lässt sich ohne Abkommen nicht senken. Hältst du weiter eine deutsche GmbH, spricht das eher für Zypern. Ohne deutsche Wohnung und deutsche Ausschüttungen fehlt dir in Dubai dagegen wenig.
Wer nach Dubai passt und wer nach Zypern
Dubai ist der einfachste Ort für die US-LLC, weil dort keine Einkommensteuer anfällt. Zypern ist der beste Ort für alle, die in der EU leben und eine Firma vor Ort führen wollen.
Nach Dubai passen ortsunabhängige Dienstleister, Agenturen, Softwareunternehmer und Onlinehändler mit Kunden in aller Welt. Ebenso Unternehmer, die einen festen Ort wollen und dort einen großen Teil des Jahres leben, und solche, die nach dem Wegzug keine deutschen Beteiligungen mehr halten. Für ortsunabhängige Unternehmer ist die US-LLC mit Wohnsitz in Dubai die direkteste Kombination.
Nach Zypern passen Unternehmer, die in der EU bleiben wollen, oft mit Familie und Kindern in der Schule. Dazu Vielreisende, denen 60 Tage auf der Insel genügen, und alle mit Kunden in Europa, die Euro und IBAN schätzen. Und Gesellschafter einer deutschen GmbH, die Abkommensschutz brauchen.
Was das deutsche Finanzamt prüft

Deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet erst, wenn du hier weder Wohnung noch gewöhnlichen Aufenthalt hast (§ 8 und § 9 AO). Die Abmeldung allein reicht nicht. Wie der Schnitt gelingt, zeigt Wohnsitz sauber verlegen.
Deutsche Staatsangehörige prüfen bei beiden Zielen die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG). Sie erfasst deutsche Einkünfte zehn Jahre weiter, wenn du in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehst und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behältst. Die VAE liegen ohne Einkommensteuer sehr wahrscheinlich darunter. Bei Zypern kann der Non-Dom-Status als Vorzugsbesteuerung zählen. Hältst du mindestens 1 % an einer GmbH, prüfst du außerdem die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG).
Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln zu Wegzug und Ansässigkeit. Ein Berater dort prüft sie vor dem Umzug.
Beide Wege tragen, wenn du wirklich dort lebst. In Dubai heißt das: Aufenthaltstitel, Wohnung, belegte Tage und eine bei der FTA registrierte LLC. In Zypern heißt das: Wohnung, Tätigkeit, belegte Tage und eine Ltd, die du von der Insel aus führst. Wer Wohnung und Aufenthalt aufgibt und § 2 und § 6 AStG vorher ordnet, startet an beiden Orten sauber.
Unsere Einschätzung und die Reihenfolge danach
Für ortsunabhängige Unternehmer empfehlen wir die US-LLC mit Wohnsitz in Dubai. Sie ist günstig, digital gegründet und am neuen Wohnort ohne Einkommensteuer. Wer in der EU leben will oder deutsche Beteiligungen hält, wählt Zypern mit Non-Dom-Status und gründet dort nach dem Umzug eine Ltd.
Wie die LLC in Dubai im Alltag funktioniert, zeigt US-LLC ohne Wohnsitz. Vier Wohnorte für die LLC vergleicht US-LLC mit Wohnsitz im Ausland. Das zyprische Modell findest du unter Zypern mit Non-Dom-Status und Zypern · Ltd, alle Wohnsitzmodelle unter Wohnsitzmodelle. GCS plant und koordiniert, nimmt keine Provisionen und berät nicht rechtlich oder steuerlich. Steuerberater beauftragst du direkt.
Eine Grenze gilt für beide Wege: Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig bleibt, versteuert die Gewinne dort. Form 5472, die jährliche Informationsmeldung der LLC an die US-Steuerbehörde, erledigst du mit der GCS-Anleitung selbst oder buchst sie als Service.







