Für die meisten Dienstleister passt Zypern besser: 15 % Körperschaftsteuer, Dividenden mit Non-Dom-Status ohne Sonderabgabe und Ansässigkeit unter Bedingungen schon ab 60 Tagen. Malta besteuert mit 35 % und erstattet bei geeigneten Handelsgewinnen 6/7, du streckst die volle Steuer aber vor. Es lohnt sich für operative Strukturen vor Ort und für Zugezogene, deren Einkünfte überwiegend im Ausland bleiben.
Zypern: Die Ltd zahlt 15 %, und die Dividende an dich bleibt ohne Sonderabgabe. Malta: Die Ltd zahlt erst 35 %, und du holst dir 6/7 davon zurück. Am Ende kann bei beiden ähnlich viel übrig bleiben, nur der Weg dorthin ist ein anderer.
Das Drumherum ähnelt sich. Beide Inseln gehören zur EU, zahlen in Euro und kommen im Geschäftsalltag mit Englisch aus. Wer aus der deutschen Steuer- und Abgabenlast raus und in der EU bleiben will, landet fast immer bei diesen beiden. Für beide gilt die Grundregel für EU-Gesellschaften: erst Wohnsitz, dann gründen. Rechtsstand: 29. Oktober 2026.
Niedriger Satz sofort oder hoher Satz mit Erstattung
Die zyprische Ltd zahlt seit dem 1. Januar 2026 grundsätzlich 15 % Körperschaftsteuer (Tax Department). Was danach als Dividende an dich fließt, ist mit Non-Dom-Status von der Sonderabgabe für Verteidigung ausgenommen. Die Firma zahlt ihren Satz, damit ist die Rechnung erledigt.
Die maltesische Ltd zahlt zunächst 35 %. Schüttet sie Gewinne aus, kann der Gesellschafter bei geeigneten Handelsgewinnen 6/7 dieser Steuer zurückbekommen. Rechnerisch bleibt dann eine Belastung von 5 % (MTCA). Daneben gibt es eine Wahl: Bestimmte Gesellschaften zahlen endgültig 15 % ohne Erstattung und binden sich daran grundsätzlich fünf Jahre (Government Gazette).
Der Unterschied liegt im Zeitpunkt. In Zypern ist die Steuer mit der Zahlung der Firma erledigt. In Malta streckst du die volle Steuer vor und wartest auf die Erstattung, das bindet Liquidität und verlangt eine saubere Buchhaltung.
Zypern: 60 Tage genügen, Non-Dom schützt Dividenden
Steuerlich ansässig wirst du in Zypern mit 183 Tagen im Jahr. Für Vielreisende gibt es die 60-Tage-Regel. Sie gilt, wenn du in Zypern eine Wohnung und eine Tätigkeit hast, in keinem anderen Staat länger als 183 Tage bleibst und nirgends sonst ansässig bist (Tax Department).
Der Non-Dom-Status knüpft am Domizil an, also an deiner dauerhaften Heimat im Sinne des zyprischen Rechts. Wer zuzieht, hat es in der Regel nicht. Als zyprisches Domizil gilt grundsätzlich erst, wer in 17 der letzten 20 Jahre dort ansässig war. Die Reform 2026 erlaubt qualifizierenden Personen eine Verlängerung um bis zu zwei Zeiträume von je fünf Jahren gegen jeweils 250.000 € (Zypern Non-Dom).
Zwei Punkte rechnest du ein. Auf bestimmte passive Einkünfte können Beiträge zum Gesundheitssystem GESY von 2,65 % anfallen, mit Deckelung. Und die Ltd muss tatsächlich von Zypern aus geführt werden. Für Software und andere Rechte kommt eine IP-Box infrage, die für qualifizierende Gewinne einen Abzug von 80 % vorsehen kann (Länderseite Zypern).

Malta: Du zahlst nur, was du auf die Insel holst
Auf der persönlichen Seite arbeitet Malta mit dem Überweisungsprinzip. Bist du in Malta ansässig, aber nicht dort domiziliert, versteuerst du Auslandseinkünfte nur in der Höhe, in der du sie nach Malta überweist. Gewinne aus dem Verkauf von Vermögen im Ausland bleiben unversteuert, auch wenn das Geld nach Malta fließt (Art. 4 Abs. 1 Income Tax Act, Legislation Malta).
Eine Untergrenze gibt es trotzdem. Hast du mindestens 35.000 € Auslandseinkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden, zahlst du mindestens 5.000 € Steuer im Jahr (Art. 56 Abs. 27 Income Tax Act). Wer im Ausland gut verdient und davon wenig nach Malta holt, rechnet mit diesem Betrag.
Für die Firma brauchst du Management und Control auf Malta. Entscheidungen, Sitzungen, Zeichnungsbefugnisse und Kontoführung passen zur tatsächlichen Tätigkeit (Länderseite Malta). Eine maltesische Ltd ist Teil deines Geschäfts vor Ort, keine Briefkastenadresse. Wie die Erstattung mit deiner eigenen Steuer in Malta zusammenspielt, rechnet der maltesische Steuerberater vor der Gründung.
Die Inseln nebeneinander
| Zypern | Malta | |
|---|---|---|
| Steuer der Firma | 15 % Körperschaftsteuer | 35 %, Erstattung von 6/7 möglich; wahlweise endgültig 15 % |
| Steuer für dich | Non-Dom: Dividenden und passive Zinsen ohne Sonderabgabe | ohne Domizil: Auslandseinkünfte nur bei Überweisung nach Malta, Mindeststeuer unter Bedingungen |
| Aufenthalt, Präsenz | 183 Tage oder 60-Tage-Regel | tatsächlicher Wohnsitz auf der Insel |
| Kosten Gründung (GCS) | Preis auf Anfrage | Preis auf Anfrage |
| Kosten ab Jahr 2 (GCS) | Preis auf Anfrage | Preis auf Anfrage |
| Firma | Ltd mit Registered Office und Company Secretary | Ltd mit Registered Office, Company Secretary und Annual Return |
| Konto | EU-Bank mit IBAN, Euro | EU-Bank mit IBAN, Euro |
| Abkommen mit DE | ja, seit 2012 anwendbar | ja, seit 2002 anwendbar |
Als EU-Bürger darfst du dich in beiden Ländern niederlassen. Nach drei Monaten meldest du dich bei den Behörden an (Richtlinie 2004/38/EG). Die Abkommen stehen in der BMF-Übersicht zum 1. Januar 2026 (BMF). Bei Präsenz, Kosten und Konto liegen die Inseln nah beieinander, der Unterschied steckt im Steuermodell.
Was das Finanzamt nach dem Wegzug sieht
Solange du in Deutschland ansässig bist, schaut das Finanzamt auf die Hinzurechnungsbesteuerung. Nach dieser Regel besteuert Deutschland Gewinne deiner Auslandsfirma so, als hättest du sie schon bekommen. Sie betrifft vor allem passive Einkünfte unter 15 % Belastung (§ 8 AStG). In Zypern können Begünstigungen die Last unter diese Grenze drücken, in Malta zählt die Belastung nach Erstattung. Ziehst du um, bevor du gründest, entfällt die Regel in der Regel. Nur wer unter die Regel des nächsten Absatzes fällt, prüft zusätzlich § 5 AStG.
Nach dem Umzug prüfen deutsche Staatsangehörige die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG). Sie erfasst zehn Jahre lang deutsche Einkünfte weiter, wenn du in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehst und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behältst. Als niedrig gilt auch eine Vorzugsbesteuerung, und darunter können der zyprische Non-Dom-Status und das maltesische Überweisungsprinzip fallen. Du ordnest deine deutschen Interessen deshalb vor dem Umzug.
Hältst du beim Wegzug mindestens 1 % an einer GmbH, greift die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG). Beide Abkommen enthalten eine Tie-Breaker-Regel für den Fall von zwei Wohnsitzen. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Wegzugsregeln, die ein Berater dort prüft.
Die Reihenfolge ergibt sich daraus. Du planst zuerst deinen Lebensmittelpunkt auf der Insel mit Wohnung, Familie, Schule und Tagen und meldest dich als EU-Bürger nach drei Monaten an. Den Non-Dom-Status in Zypern oder das fehlende Domizil in Malta belegst du, und § 2 und § 6 AStG prüfst du vorher mit dem deutschen Steuerberater. Dann gibst du die deutsche Wohnung auf oder vermietest sie fremd und reichst die Abmeldung ein. Erst danach gründest du die Ltd, führst sie von der Insel aus, eröffnest das Konto bei einer EU-Bank und beauftragst die Buchhaltung vor Ort. Wohnsitz und Geschäftsleitung liegen dann wirklich auf der Insel, du triffst die Entscheidungen der Firma dort und belegst deine Tage. So arbeiten Abkommen und Status für dich.
Für wen Zypern, für wen Malta

Zypern passt zu Dienstleistern, Beratern, Softwareunternehmern und Inhabern von Beteiligungen, die in der EU leben und ihre Firma vor Ort führen. Es passt zu Vielreisenden, denen 60 Tage auf der Insel genügen, und zu allen, die eine einfache Rechnung wollen: ein Satz, ein Status, wenig Vorfinanzierung.
Malta passt zu Unternehmern, die ein operatives Geschäft mit Team auf Malta aufbauen und Englisch als Amtssprache schätzen. Dazu kommen Zugezogene mit Vermögen oder Einkünften im Ausland, die nur einen Teil davon nach Malta holen, und Strukturen mit Holding und Tochter, bei denen Erstattung oder der feste Satz von 15 % gut planbar sind.
Bist du ortsunabhängig und brauchst keine EU-Firma, ist die US-LLC die flexibelste Lösung, auch mit Wohnsitz in Zypern. Wie sie mit einem Wohnsitz im Ausland zusammenspielt, zeigt US-LLC mit Wohnsitz in Dubai, Zypern, Georgien oder Paraguay. Willst du eine EU-Gesellschaft auf der Insel, halte ich Zypern für die meisten Dienstleister für die bessere Wahl. Malta lohnt sich bei operativen Strukturen vor Ort und für Zugezogene, deren Einkünfte überwiegend im Ausland bleiben.
Das Wohnsitzmodell findest du unter Zypern mit Non-Dom-Status, die Gesellschaften unter Zypern · Ltd und Malta · Ltd. GCS koordiniert und nimmt keine Provisionen. Steuer- und Rechtsberatung übernehmen Steuerberater auf der Insel und in Deutschland, die du direkt beauftragst.







