Als Deutscher, Österreicher oder Schweizer darfst du ein Jahr ohne Visum in Georgien bleiben, steuerlich ansässig wirst du mit 183 Tagen in zwölf zusammenhängenden Monaten. Als Einzelunternehmer mit Small Business Status zahlst du 1 % auf qualifizierenden Umsatz, über 500.000 GEL gelten besondere Regeln. Die LLC kostet 200 GEL Eintragung und zahlt 15 % erst auf ausgeschüttete Gewinne.
Eine LLC trägst du in Georgien für 200 GEL ein, bei vollständigem Antrag an einem Arbeitstag. Als Deutscher, Österreicher oder Schweizer darfst du ein Jahr ohne Visum bleiben. Und kleine Dienstleister zahlen als Einzelunternehmer 1 % auf den Umsatz, ein Steuermodell, das in Europa kaum einen Vergleich hat. Tiflis und Batumi sind gut erreichbar, die Behörden arbeiten schnell. Rechtsstand: 29. Oktober 2026.
Ein Jahr ohne Visum, ansässig ab 183 Tagen
Für die Einreise brauchst du kein Visum. Georgien erlaubt Bürgern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz einen Aufenthalt von einem Jahr (Regierungsverordnung, Matsne). Wer länger bleiben will, klärt rechtzeitig vor Ablauf des Jahres die passende Aufenthaltserlaubnis.
Steuerlich zählt der tatsächliche Aufenthalt. Als georgischer Steuerinländer gilt, wer sich in einem zusammenhängenden Zeitraum von zwölf Monaten mindestens 183 Tage in Georgien aufhält. Der Zeitraum muss im jeweiligen Steuerjahr enden (Steuergesetzbuch, Art. 34). Das ist die 183-Tage-Regel in ihrer georgischen Form: Sie rechnet nicht nach Kalenderjahr, sondern über jeden Zwölfmonatszeitraum.
Mit der Ansässigkeit bekommst du auf Antrag eine Ansässigkeitsbescheinigung vom georgischen Revenue Service (rs.ge). Sie belegt gegenüber Banken und deinem früheren Finanzamt, wo du lebst.

Einzelunternehmer oder LLC: zwei Firmen, zwei Steuern
Du registrierst dich als Einzelunternehmer, also als natürliche Person mit Gewerbe, und beantragst den Small Business Status. Dann zahlst du grundsätzlich 1 % auf qualifizierenden Umsatz. Über 500.000 GEL Jahresumsatz gelten besondere Regeln, und bestimmte Tätigkeiten sind ausgeschlossen (Steuergesetzbuch). Ob dein Geschäft dazugehört, klärst du vor dem Antrag mit einem Berater vor Ort.
Die georgische LLC zahlt Gewinnsteuer nach dem sogenannten estnischen Modell. Besteuert werden ausgeschüttete Gewinne und gleichgestellte Vorgänge mit 15 %. Was in der Firma bleibt und reinvestiert wird, bleibt unbesteuert. Dividenden an Gesellschafter unterliegen grundsätzlich 5 % Quellensteuer (ebenda). Die Eintragung kostet 200 GEL und dauert bei vollständigem Antrag einen Arbeitstag (NAPR). GCS setzt Gründung und Konto mit Partnern vor Ort um; den Preis nennen wir dir als festes Angebot nach dem Strukturgespräch. Für IT-Firmen gibt es zusätzlich den Status einer Virtual-Zone-Person. Er setzt echte IT-Tätigkeit in Georgien und qualifizierende Exporte voraus, die Registrierung allein reicht nicht.
Ob Einzelunternehmer oder LLC, hängt vom Geschäft ab. Für kleine Dienstleister passt der Small Business Status, für wachsende Firmen mit Reinvestition die LLC.
Eine Regel solltest du vorher kennen: Georgien besteuert ansässige Privatpersonen grundsätzlich nicht auf Einkünfte aus ausländischen Quellen (Steuergesetzbuch, Art. 82). Arbeitest du aber selbst in Georgien, entsteht die Einkunft dort, auch wenn deine Kunden im Ausland sitzen. Es zählt, wo du die Leistung erbringst.
Ein Konto bei TBC oder Bank of Georgia
Die beiden großen Banken sind TBC und Bank of Georgia. Beide eröffnen Konten für Ausländer, prüfen aber jeden Antrag selbst. Sie fragen nach Kontozweck, Mittelherkunft, wirtschaftlich Berechtigten und deinem Bezug zu Georgien. Persönliches Erscheinen kann verlangt werden (Länderseite Georgien). Mit vollständigen Unterlagen und einem Termin in Tiflis ist das Konto gut machbar.
Ein georgisches Konto bleibt nicht im Verborgenen. Georgien nimmt am automatischen Informationsaustausch CRS teil, Kontodaten gehen an deinen Wohnsitzstaat. Für Zahlungen in Euro oder Dollar ergänzen viele Unternehmer das Konto um ein Fintech. Wer eine US-LLC hat, führt deren Geschäftskonto weiter in den USA.
Tiflis und Batumi im Alltag
Die meisten Zuzügler leben in Tiflis. Die Hauptstadt hat eine aktive Szene aus Gründern, Entwicklern und digitalen Nomaden. Batumi am Schwarzen Meer ist kleiner und im Sommer belebt. Die Währung ist der Lari (GEL). Im Alltag sprichst du Georgisch, in jüngeren Kreisen und im Geschäftsleben oft Englisch.
Behördengänge gehen schnell, wie die Eintragung einer LLC an einem Arbeitstag zeigt. Plane trotzdem Zeit für Wohnungssuche, Krankenversicherung und, wenn Kinder mitziehen, die Wahl einer internationalen Schule ein. Die Wohnungssuche in Tiflis ist der wichtigste erste Schritt.
Was das deutsche Finanzamt nach dem Umzug noch sieht

Deutschland und Georgien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen vom 1. Juni 2006, anwendbar seit dem 1. Januar 2008 (BMF, Stand 1. Januar 2026). Das Abkommen klärt bei doppelter Ansässigkeit, welcher Staat vorgeht. Drei Punkte gehören trotzdem in die Planung:
- Wohnsitz sauber aufgeben. Behältst du eine nutzbare Wohnung in Deutschland, bleibst du dort unbeschränkt steuerpflichtig. Wie die Abmeldung gelingt, zeigt Wohnsitz sauber verlegen.
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. 1 % auf den Umsatz kann eine niedrige Besteuerung im Sinne des § 2 AStG sein. Behältst du als deutscher Staatsangehöriger wesentliche Interessen in Deutschland, kann die Regel greifen. Das Abkommen begrenzt sie in vielen Punkten.
- Hinzurechnungsbesteuerung. Bist du noch in Deutschland ansässig, prüft das Finanzamt passive Gewinne einer georgischen LLC, die weniger als 15 % Belastung tragen (§ 8 AStG). Mit echtem Umzug entfällt die Frage für dich.
Hältst du mindestens 1 % an einer GmbH, prüfst du zusätzlich die Wegzugsbesteuerung. Auch Österreich und die Schweiz haben Abkommen mit Georgien (BMF Österreich, SIF). Ihre Wegzugsregeln prüft dein Berater dort gesondert.
Das georgische Modell trägt, wenn du wirklich dort lebst: 183 Tage in zwölf Monaten, eine Wohnung vor Ort und keine nutzbare Wohnung mehr in Deutschland. Für den Small Business Status kommt eine Tätigkeit hinzu, die nicht ausgeschlossen ist.
Erst die Wohnung, dann die Firma
Mit sauberem Wegzug und geordneten deutschen Interessen bleibt die Lage einfach. Die Reihenfolge:
Für wen Georgien passt
Georgien passt zu Freiberuflern, Entwicklern und kleinen Agenturen, die einfach leben und wenig Verwaltung wollen. Der Small Business Status ist dafür das stärkste Argument. Wer reinvestieren und wachsen will, wählt die georgische LLC mit Besteuerung erst bei Ausschüttung. Wer EU-Recht und Euro braucht, schaut sich Zypern oder Bulgarien an.
Für ortsunabhängige Unternehmer mit Kunden in aller Welt bleibt die US-LLC ab 1.490 € die flexibelste Firma. Sie läuft weiter, wenn du nach Georgien ziehst, und auch dann, wenn du später weiterziehst. Wie Georgien ihre Gewinne bei dir als Einwohner einordnet, hängt vor allem davon ab, wo du arbeitest. Das klärt ein Berater in Georgien vorab.
Weitere Wohnsitzmodelle findest du unter /residency, alle Gesellschaftsformen unter /jurisdictions. GCS koordiniert Wohnsitz, Gründung und Konto. Steuer- und Rechtsberatung übernehmen Berufsträger, die du direkt beauftragst.








