Länderprofil VAE: So lebst du in Dubai und führst deine Firma richtig

Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen, und mit Deutschland besteht seit 2022 kein Abkommen. Das Profil zeigt Wohnsitz, Freezone oder US-LLC, Konto, Alltag und die Sicht des Finanzamts.

Skyline von Dubai mit Burj Khalifa bei Tag

Als Privatperson zahlst du in den VAE keine Einkommensteuer, die Ansässigkeitsbescheinigung gibt es ab 183 Tagen vor Ort oder ab 90 Tagen mit Beschäftigung, Geschäftstätigkeit oder dauerhafter Wohnung dort. Führst du deine Firma, auch eine US-LLC, aus Dubai, ist sie dort ansässig und zahlt 0 % bis 375.000 AED Gewinn, 9 % darüber. Mit Deutschland besteht seit 2022 kein Abkommen.

0 % Einkommensteuer für Privatpersonen, und trotzdem beginnt die Arbeit erst beim Umzug. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr zwischen Deutschland und den VAE. Damit fehlt die Regel, die bei zwei Wohnsitzen einen Staat vorgehen lässt, und du ordnest deine deutschen Verhältnisse vor dem Flug, nicht danach.

Der Rest ist Handwerk: ein Aufenthaltstitel, genug Tage vor Ort und eine Firma, die zu deinem Geschäft passt. Rechtsstand: 30. Oktober 2026.

Visum, Emirates ID, 183 Tage: So wirst du in den VAE ansässig

Am Anfang steht ein Aufenthaltstitel. Du bekommst ihn über eine Anstellung, eine eigene Firma vor Ort, ein Investorenvisum oder das Visum für Remote-Arbeit. Zur US-LLC passt das Remote-Visum am besten: Es gilt ein Jahr, ist verlängerbar und braucht keinen Sponsor. Du weist nach, dass du für einen Arbeitgeber außerhalb der VAE arbeitest, und legst eine Gehaltsbescheinigung über mindestens 3.500 US-Dollar im Monat vor. Dazu kommen Krankenversicherung und Gesundheitstest (u.ae, Stand 7. August 2026).

Die amtliche Seite beschreibt Angestellte; mit der LLC heißt das, dass sie dich anstellt. Ob die Behörde das bei einem Alleingesellschafter anerkennt, klären wir vor dem Antrag. Welcher Weg sonst passt, hängt von deinem Geschäft ab und wird mit einem Anbieter vor Ort geklärt. Danach folgen die Emirates ID, also der Ausweis für Einwohner, und ein registrierter Mietvertrag.

Steuerlich zählt etwas anderes als das Visum: wo du tatsächlich lebst. Die Steuerbehörde FTA bescheinigt das mit der Ansässigkeitsbescheinigung, dem Tax Residency Certificate, und unterscheidet drei Fälle (tax.gov.ae):

Visum, Emirates ID, 183 Tage: So wirst du in den VAE ansässig
FallVoraussetzung laut FTA
1Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr in den VAE
2Aufenthalt von 90 bis 182 Tagen, dazu Beschäftigung, Geschäftstätigkeit oder dauerhafte Wohnung in den VAE
3Gewöhnlicher Wohnort und Mittelpunkt der finanziellen und persönlichen Interessen in den VAE

In jedem Fall verlangt die FTA als Nachweis die Emirates ID oder den Pass mit einem amtlichen Bericht über deine Ein- und Ausreisen. Für Privatpersonen ohne Körperschaftsteuernummer kostet die elektronische Bescheinigung 50 AED Antragsgebühr und 1.000 AED für Prüfung und Ausstellung, die Bearbeitung dauert bis zu zehn Werktage (ebenda, Stand 22. Oktober 2026). Banken, Zahlungsdienstleister und dein deutscher Steuerberater nutzen sie als Nachweis, wo du lebst.

Freezone, Festland oder US-LLC: Welche Firma zu deinem Geschäft passt

Seit 2023 erheben die VAE eine Körperschaftsteuer: 0 % auf den steuerpflichtigen Gewinn bis 375.000 AED, 9 % auf den Teil darüber (u.ae). Kleine Unternehmen mit höchstens 3 Mio. AED Umsatz können die vereinfachte Behandlung der Small Business Relief wählen. Das Finanzministerium hat sie im August 2026 bis zu den Steuerjahren verlängert, die spätestens am 31. Dezember 2029 enden (mof.gov.ae).

Freezone-Firma. Eine Freezone ist ein Sondergebiet mit eigener Behörde und vereinfachter Gründung. Eine Firma dort kann als Qualifying Free Zone Person 0 % auf qualifizierende Einkünfte zahlen, aber nur unter klaren Bedingungen der FTA: echte Substanz in der Freezone mit Personal und Ausgaben, geprüfte Jahresabschlüsse und nur wenig nicht qualifizierender Umsatz, höchstens 5 Mio. AED oder 5 % des Gesamtumsatzes (FTA, Leitfaden Free Zone Persons). Qualifizierend sind vor allem Herstellung, Handel mit bestimmten Rohstoffen, Holding, Fonds- und Vermögensverwaltung, Logistik und Dienstleistungen an verbundene Unternehmen. Klassische Beratung, Agenturarbeit oder Software-Dienstleistung für fremde Kunden steht nicht auf dieser Liste. Dafür gelten in der Regel die normalen Sätze.

Festlandfirma. Sie darf direkt mit Kunden in den VAE arbeiten und zahlt die normalen Sätze. Das lohnt sich, wenn dein Markt in den Emiraten liegt.

US-LLC. Wer ortsunabhängig arbeitet und Kunden in aller Welt hat, fährt mit ihr oft am einfachsten. Eine Single-Member-LLC ist in den USA steuerlich transparent. Ohne US-Geschäftstätigkeit zahlst du dort in der Regel keine Einkommensteuer, besteuert wird am Wohnsitz (IRS). Die LLC gründest du vollständig online, ohne Reise in die USA. GCS gründet sie selbst, ab 1.490 €.

Für die LLC selbst gilt eine zweite Regel, unabhängig von dieser Schwelle. Die VAE sehen in ihr eine juristische Person, auch wenn die USA sie steuerlich ignorieren. Wird eine ausländische Firma tatsächlich aus den VAE geleitet, ist sie dort ansässig (Art. 11 Abs. 3 Buchst. b Bundesdekret-Gesetz Nr. 47/2022). Führst du deine LLC aus Dubai, registrierst du sie deshalb bei der FTA. Sie zahlt 0 % bis 375.000 AED Gewinn und 9 % darüber, mit Small Business Relief bis 3 Mio. AED Umsatz 0 %. Ein Berufsträger in den VAE klärt das vor der Gründung.

Museum of the Future und Hochhäuser an der Sheikh Zayed Road in Dubai
Dubai, Sheikh Zayed Road

Privatkonto in Dubai, Geschäftskonto bei deiner Firma

Banken in den VAE fragen nach Aufenthaltstitel, Emirates ID und Wohnadresse. Das Privatkonto, das du für den Alltag brauchst, steht deshalb erst nach diesen drei Schritten an.

Das Geschäftskonto folgt der Firma. Eine Freezone- oder Festlandfirma eröffnet es in der Regel bei einer Bank in den VAE. Für die US-LLC nutzt du ein US-Geschäftskonto oder ein Fintech, das LLCs von Nichtansässigen annimmt. Nach dem Umzug aktualisierst du dort deine Wohnadresse und belegst sie mit Mietvertrag oder Ansässigkeitsbescheinigung. Welche Anbieter welche Unterlagen erwarten, zeigt Geschäftskonto für die LLC.

Welches Emirat, und was der Alltag kostet

Dubai ist das bekannteste Emirat, aber nicht das einzige. Abu Dhabi, Sharjah und Ras al-Khaimah haben eigene Freezones und eigene Wohnungsmärkte, und viele Zuzügler vergleichen zwei oder drei, bevor sie einen Mietvertrag unterschreiben.

Auf Einkäufe zahlst du 5 % Mehrwertsteuer (u.ae). Die Wohnung ist der größte Posten im Budget, bei Kindern folgt das Schulgeld. Krankenversicherung, Mietkaution und die Gebühren für Visum und Emirates ID gehören in die Planung des ersten Jahres. Die Geschäftssprache ist Englisch, der Arbeitsalltag international. Die Steuer ist nur ein Teil der Rechnung.

Ohne Abkommen: Was Deutschland nach dem Umzug noch sieht

Das Abkommen zwischen Deutschland und den VAE ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Deutschland hatte die Emirate im Juni 2021 informiert, dass es keine Verlängerung beabsichtigt (BMF). Ein neues Abkommen führt die BMF-Übersicht zum 1. Januar 2026 nicht, auch nicht als laufende Verhandlung.

Ohne Doppelbesteuerungsabkommen gibt es keine Tie-Breaker-Regel, also keine Regel, die bei zwei Wohnsitzen einen Staat vorgehen lässt. Die saubere Trennung von Deutschland zählt dann doppelt. Vier Dinge ordnest du vorher:

  • Wohnsitz in Deutschland wirklich aufgeben. Behältst du eine Wohnung, die du nutzen kannst, bleibst du in Deutschland voll steuerpflichtig (§ 8 AO). Wie die Abmeldung gelingt, zeigt Wohnsitz sauber verlegen.
  • Deutsche Interessen ordnen. Als deutscher Staatsangehöriger kannst du zehn Jahre lang der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wenn du wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behältst (§ 2 AStG). Ohne Abkommen wirkt die Regel voll.
  • Beteiligungen vorher bewerten. Hältst du mindestens 1 % an einer GmbH, prüfst du die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG). Ein späterer Verkauf einer deutschen GmbH bleibt ohne Abkommen in Deutschland steuerpflichtig.
  • Arbeit in Deutschland planen. Deutsche Kunden kannst du behalten. Ohne Abkommen greift aber das deutsche Recht allein: Selbständige Arbeit, die du bei Besuchen in Deutschland erledigst, ist hier steuerpflichtig, ebenso Gewinne aus einer Betriebsstätte oder über einen ständigen Vertreter in Deutschland (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Nr. 3 EStG). Die saubere Lösung: Projektarbeit in Dubai, in Deutschland nur Termine, kein Büro und kein Vertreter hier.

Anders als Deutschland haben Österreich und die Schweiz ein Abkommen mit den VAE. Das österreichische gilt seit 2005 (BMF Österreich), auch die Schweiz führt eines in ihrer Liste (SIF). Wegzugsregeln und Einzelfragen prüft dein Berater im jeweiligen Land gesondert.

Für wen Dubai passt

Weiße Kuppeln und Minarett der Scheich-Zayid-Moschee in Abu Dhabi
Abu Dhabi, Scheich-Zayid-Moschee

Dubai passt zu Beratern, Entwicklern, Agenturinhabern und Onlinehändlern, die ihren Lebensmittelpunkt wirklich verlegen wollen. Der Umzug trägt, wenn Wohnung, Tage, Ausweis und Bescheinigung zusammenpassen und in Deutschland keine nutzbare Wohnung zurückbleibt. Die Grenze in einem Satz: Bleibst du in Deutschland ansässig, versteuerst du die Gewinne der LLC dort.

Mit Kunden in aller Welt halte ich die US-LLC ab 1.490 €, gegründet nach dem Umzug, für die stärkste Wahl. Sie ist schnell, digital und bei Kunden, Marktplätzen und Zahlungsdienstleistern weltweit bekannt, und mit Wohnsitz in den VAE lebst du in einem Land ohne Einkommensteuer auf natürliche Personen. Wie das Modell im Detail aussieht, zeigt LLC ohne festen Wohnsitz.

Die Freezone-Firma passt, wenn du eine qualifizierende Tätigkeit mit Personal vor Ort aufbaust oder für das Visum eine lokale Firma brauchst. Wer viele Jahre in Deutschland verwurzelt bleibt, wählt eher ein Land mit Abkommen, etwa Zypern.

Sieben Schritte, in dieser Reihenfolge

GCS koordiniert Wohnsitz, Gründung und Konto. Steuerliche Beurteilung und Visum übernehmen Berater, die du direkt beauftragst. Weitere Wohnsitzmodelle findest du unter /residency, alle Gesellschaftsformen unter /jurisdictions.

Orientierung, keine Beratung.

Dieser Beitrag erklärt Grundprinzipien in vereinfachter Form, Stand 30. Oktober 2026. Gesetze, Verwaltungsauffassungen und Gebühren ändern sich. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die von dir direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger im Herkunfts- und Zielland. GCS übernimmt Planung, Koordination und die vereinbarte Umsetzung.

Gut zu wissen.

Zahle ich in den VAE Einkommensteuer?

Nein. Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen (u.ae). Die Körperschaftsteuer für natürliche Personen greift nur, wenn du in den VAE ein Geschäft betreibst und der Umsatz daraus im Kalenderjahr 1 Mio. AED übersteigt (tax.gov.ae). Eine Firma, die du aus Dubai führst, auch eine US-LLC, ist dort selbst ansässig und wird registriert; bis 3 Mio. AED Umsatz bleibt sie mit Small Business Relief bei 0 %.

Wie viele Tage muss ich in den VAE verbringen?

Für die Ansässigkeitsbescheinigung der FTA reichen 183 Tage im Jahr, oder 90 bis 182 Tage mit Beschäftigung, Geschäftstätigkeit oder dauerhafter Wohnung in den VAE. Eine dritte Fallgruppe stellt auf den Lebensmittelpunkt ab. Die elektronische Bescheinigung kostet Privatpersonen 1.050 AED (Stand 22. Oktober 2026).

Zahlt eine Freezone-Firma 0 % Steuer?

Nur auf qualifizierende Einkünfte und nur unter Bedingungen: Substanz in der Freezone, geprüfte Abschlüsse und wenig nicht qualifizierender Umsatz, höchstens 5 Mio. AED oder 5 % des Gesamtumsatzes. Beratung oder Agenturarbeit für fremde Kunden zählt in der Regel nicht dazu. Sonst gelten 0 % bis 375.000 AED Gewinn und 9 % darüber.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?

Nein. Das Abkommen ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen, Deutschland hat es nicht verlängert (BMF). Österreich und die Schweiz haben dagegen Abkommen mit den VAE.

Brauche ich in Dubai eine eigene Firma?

Nicht zwingend. Für ortsunabhängiges Geschäft mit Kunden in aller Welt passt oft die US-LLC, die ohne US-Geschäftstätigkeit am Wohnsitz besteuert wird. Eine lokale Firma lohnt sich für Geschäft in den VAE, für qualifizierende Freezone-Tätigkeiten oder als Weg zum Visum.

Quellen & redaktioneller Stand · 30. Oktober 2026