Dubai auswandern. Keine Einkommensteuer, kein Abkommen.

Dubai auswandern. Keine Einkommensteuer, kein Abkommen.

Als Privatperson zahlst du in Dubai keine Einkommensteuer, und mit Aufenthaltstitel und Wohnung bist du schon nach 90 Tagen ansässig. Dagegen steht: Ein Abkommen mit Deutschland gibt es nicht. Die deutsche Seite muss vor dem Umzug sauber geordnet sein.

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Im Detail
Aufenthalt
über Firma, Arbeit, Remote-Arbeit oder als Selbständiger
Ansässig
183 Tage, oder 90 Tage mit Aufenthaltstitel und Wohnung
Einkommensteuer
keine für Privatpersonen
Firma
9 % auf Gewinne über 375.000 AED
Abkommen mit Deutschland
nein, seit 2022

Geprüft an amtlichen Quellen, Stand 30. Oktober 2026. Alle Quellen unten auf der Seite.

Dein Aufenthalt, wenn du nach Dubai auswanderst.

Dubai auswandern läuft in dieser Reihenfolge: Zuerst ordnest du in Deutschland Wegzugsteuer und Wohnung. Dann besorgst du Aufenthaltstitel und Wohnung in Dubai, und nach 90 Tagen im Land beantragst du die Ansässigkeits­bescheinigung.

Wer in Dubai leben will, braucht einen Aufenthaltstitel. Unternehmer bekommen ihn meist über die eigene Firma oder als Investor. Für Selbständige gibt es die Green Visa: fünf Jahre, ohne Sponsor, mit einer Genehmigung für selbständige Arbeit, einem Hochschulabschluss und Einkünften aus selbständiger Arbeit von mindestens 360.000 AED in den letzten zwei Jahren oder einem Nachweis ausreichender Mittel.

Das Visum für Remote-Arbeit gilt ein Jahr, ist verlängerbar und braucht keinen Sponsor. Du weist nach, dass du für einen Arbeitgeber außerhalb der VAE arbeitest, und legst eine Gehaltsbescheinigung über mindestens 3.500 US-Dollar im Monat vor, dazu Krankenversicherung und Gesundheitstest. Mit einer US-LLC ist das der naheliegende Weg.

Für die Ansässigkeits­bescheinigung zählt nicht das Visum allein, sondern deine Tage im Land.

Steuern in Dubai.

Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf Privatpersonen. Steuerlich ansässig bist du nach 183 Tagen in zwölf Monaten, oder schon nach 90 Tagen, wenn du einen Aufenthaltstitel hast und dazu eine Wohnung oder eine Arbeit oder ein Geschäft in den VAE. Auch wer dort seinen gewöhnlichen Wohnsitz und den Mittelpunkt seiner Interessen hat, gilt als ansässig.

Unternehmen zahlen Körperschaft­steuer: 0 % bis 375.000 AED Gewinn, darüber 9 %. Auch Einzelunternehmer fallen darunter, wenn ihr Umsatz aus Geschäftstätigkeit eine Million AED im Jahr übersteigt. Kleine Unternehmen können bis Ende 2029 eine Entlastung beantragen. Eine US-LLC, die du aus Dubai führst, gilt dort ebenfalls als ansässig und wird registriert; mit der Entlastung bleibt sie bis 3 Mio. AED Umsatz bei 0 %.

Ansässig nach 90 Tagen, ohne Einkommensteuer.

Mit Aufenthaltstitel und Wohnung reichen 90 Tage in zwölf Monaten. Die Steuerbehörde stellt dir dann eine Ansässigkeits­bescheinigung aus, die Banken und Zahler verlangen.

Veranschaulichung nach den Regeln der Steuerbehörde, Stand 30. Oktober 2026.

Was mit deiner deutschen Steuer passiert.

Der Umzug nach Dubai beendet die deutsche Steuerpflicht nicht von selbst. Diese fünf Punkte ordnest du vorher.

  • Die Abmeldung reicht nicht.Deutschland besteuert dich weiter voll, solange du hier eine Wohnung hast, die du nutzen kannst, oder dich mehr als sechs Monate am Stück hier aufhältst (§ 8 und § 9 AO). Erst die Wohnung aufgeben, dann abmelden.Mehr dazu
  • Wegzugsteuer bei GmbH-Anteilen.Hältst du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft und warst sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, besteuert Deutschland beim Wegzug den Wertzuwachs, als hättest du verkauft (§ 6 AStG). Das planst du vor dem Umzug.Mehr dazu
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht.Dubai gilt in aller Regel als Land mit niedriger Besteuerung. Als deutscher Staatsangehöriger mit wesentlichen Interessen in Deutschland, etwa einer Beteiligung ab 1 % oder höheren deutschen Einkünften, bleibst du deshalb bis zu zehn Jahre mit allen nicht ausländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig, sobald sie 16.500 Euro im Jahr übersteigen (§ 2 AStG).Mehr dazu
  • Betriebsstätte und Geschäftsleitung.Arbeitest du weiter aus Deutschland für deutsche Kunden, etwa aus einem Büro oder einer Wohnung, die dir hier zur Verfügung steht, kann dort eine Betriebsstätte entstehen (§ 12 AO). Wird deine neue Firma tatsächlich aus Deutschland geführt, liegt ihre Geschäftsleitung hier (§ 10 AO), und Deutschland besteuert ihre Gewinne.
  • Ohne Doppelbesteuerungsabkommen.Mit den VAE hat Deutschland kein Doppel­besteuerungs­abkommen. Deutsche Einkünfte werden ohne Entlastung nach deutschem Recht besteuert, und keine Regel löst einen doppelten Wohnsitz auf. Ein Rest-Wohnsitz in Deutschland ist deshalb besonders teuer.

Firma und Konto.

Die Firma gründest du auf dem Festland oder in einer Freihandelszone. Freizonen-Firmen können auf qualifizierte Einkünfte 0 % Körperschaft­steuer erreichen, unter Bedingungen an Substanz und Art der Einkünfte.

Eine US-LLC ist eine Alternative zur Firma vor Ort, wenn du kein Büro in den VAE brauchst. Den Aufenthalt bekommst du dann über das Visum für Remote-Arbeit: Die LLC stellt dich an und bescheinigt dein Gehalt. Ob die Behörde das bei einem Alleingesellschafter anerkennt, klären wir vor dem Antrag.

Typische Fehler.

  1. Mit einem Abkommen rechnen.Das Doppel­besteuerungs­abkommen mit Deutschland lief Ende 2021 aus. Österreich und die Schweiz haben eines, Deutschland nicht.
  2. Die Wohnung in Deutschland als Rückzugsort behalten.Ohne Abkommen gibt es keine Regel, die zwei Wohnsitze auflöst. Bleibt die deutsche Wohnung nutzbar, besteuert Deutschland dein gesamtes Einkommen.
  3. Das Visum für die Ansässigkeit halten.Ein Aufenthaltstitel ohne Tage im Land bringt keine Bescheinigung und überzeugt weder Bank noch Finanzamt.
  4. Die GmbH auflösen und mit denselben Kunden weitermachen.Das löst Steuern auf Geschäftswert und Kundenstamm aus, im Liquidationsgewinn, als verdeckte Gewinnausschüttung oder als Funktionsverlagerung. Ein laufendes Geschäft braucht einen eigenen Plan, vor dem Umzug.

So lösen wir es: dein Umzug nach Dubai im Gesamtplan.

WohnsitzSteuernFirmaKontoPlan B

Gerade weil kein Abkommen hilft, ordnen wir zuerst die deutsche Seite. Danach planen wir Aufenthaltstitel, Wohnung, Firma vor Ort oder US-LLC, Konto und die Ansässigkeitsbescheinigung.

Formalitäten und Erklärungen vor Ort übernehmen Berufsträger, die wir mit dir auswählen und koordinieren. Für die Umsetzung bekommst du ein festes Angebot nach dem Strukturgespräch.

Der Einstieg: ein Erstgespräch, 15 Minuten und kostenfrei. Den Termin wählst du direkt im Kalender.

  1. ZuerstWegzugsteuer und deutsche Bindungen klären
  2. UmzugAufenthaltstitel, Wohnung, deutsche Wohnung aufgeben
  3. DanachFirma vor Ort oder US-LLC, Konto
  4. Nach 90 TagenAnsässigkeitsbescheinigung beantragen

Ein Fall aus der Praxis.

Software-Dienstleister aus Bayern: US-LLC als dauerhafte Firma, Wohnsitz in Dubai

Ausgangslage
Software-Dienstleister aus Bayern mit Kunden auf drei Kontinenten wollte seinen Wohnort frei wählen.
Struktur
Wyoming-LLC, gegründet nach dem Umzug nach Dubai; Form 5472 läuft als GCS-Service.
Ergebnis
LLC kurz nach der Ankunft eingetragen, Konto nach Prüfung des Anbieters, Pflichtenkalender übergeben.
Den ganzen Fall lesen

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Quellen und Stand

Jede Rechts- und Steueraussage dieser Seite ist an den folgenden Gesetzen und amtlichen Quellen geprüft, jeweils mit Abruf- oder Stand-Datum.

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