Beim Wegzug aus Österreich gilt dein Kapitalvermögen als verkauft, auch GmbH-Anteile und Kryptowährungen, und der Wertzuwachs wird mit 27,5 % besteuert (§ 27 Abs. 6 EStG). Ziehst du in die EU oder den EWR, wird die Steuer auf Antrag erst beim Verkauf festgesetzt, bei Drittstaaten sofort. Betriebsvermögen versteuerst du bei einer Überführung in die EU oder den EWR auf Antrag in Raten.
Ein Depot mit 100.000 EUR Wertzuwachs gilt beim Wegzug aus Österreich als verkauft. Der Fiskus rechnet 27.500 EUR Steuer aus, 27,5 % auf den Gewinn. Ob du sie mit dem Wegzug zahlst oder erst bei einem späteren Verkauf, entscheidet das Zielland.
Österreich geht hier weiter als Deutschland. Die Wegzugsbesteuerung erfasst grundsätzlich das gesamte Kapitalvermögen, nicht nur größere Beteiligungen. Rechtsstand: 29. Oktober 2026.
Wann die Steuerpflicht in Österreich endet
In Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer dort einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Begriffe entsprechen fast den deutschen. Einen Wohnsitz hast du, wo du eine Wohnung innehast, die du beibehalten und benutzen wirst. Den gewöhnlichen Aufenthalt hast du, wo du nicht nur vorübergehend verweilst. Dauert der Aufenthalt in Österreich länger als sechs Monate, besteht er immer, und zwar rückwirkend ab dem ersten Tag (§ 26 BAO).
Nach dem Wegzug bist du nur noch beschränkt steuerpflichtig. Österreich besteuert dann bestimmte österreichische Einkünfte, etwa Mieten aus einer Wohnung in Graz.
Die Abmeldung erledigst du beim Meldeamt innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug. Allein beendet sie die Steuerpflicht nicht, sie ist aber ein wichtiger Beleg. Wer die Wohnung in Wien behält und weiter nutzt, bleibt trotz Abmeldung unbeschränkt steuerpflichtig. Entscheidend ist, dass du die Wohnung aufgibst und dein Leben erkennbar ins Ausland verlegst.
Beim Wegzug gilt dein Kapitalvermögen als verkauft
In Deutschland betrifft die Wegzugsbesteuerung nur Beteiligungen ab 1 % an Kapitalgesellschaften. In Österreich gilt der Wegzug grundsätzlich für das gesamte Kapitalvermögen als Verkauf, wenn Österreich dadurch das Besteuerungsrecht verliert oder es eingeschränkt wird (§ 27 Abs. 6 EStG). Das betrifft:
- Aktien, Anleihen und Fondsanteile im Depot
- Anteile an deiner GmbH, unabhängig von der Höhe der Beteiligung
- Derivate
- Kryptowährungen
Besteuert wird der Wertzuwachs, also der aktuelle Wert minus Anschaffungskosten, mit 27,5 % wie bei einem echten Verkauf.
Kehrst du später nach Österreich zurück und war die Steuer noch nicht festgesetzt, gelten weiter deine ursprünglichen Anschaffungskosten, höchstens aber der gemeine Wert. Für Kapitalvermögen, das du im Ausland erwirbst und erst beim Zuzug nach Österreich mitbringst, gilt umgekehrt der Wert beim Zuzug als Anschaffungskosten.
Zahlst du sofort oder erst beim Verkauf? Das Zielland entscheidet
Umzug in die EU oder den EWR. Ziehst du etwa nach Zypern, Portugal oder Bulgarien, kannst du einen Antrag auf Nichtfestsetzung stellen. Die Steuer wird dann im Bescheid nur berechnet und erst festgesetzt, wenn du das Wertpapier oder den Anteil tatsächlich verkaufst. Den Antrag stellst du in der Steuererklärung für das Wegzugsjahr, die Ansässigkeit im neuen Land belegst du mit einer Ansässigkeitsbescheinigung. Ziehst du später weiter in einen Staat außerhalb von EU und EWR, gilt das wie ein Verkauf.
Neu seit 1. Juli 2026: Liegen die nicht festgesetzten Wegzugsgewinne über 100.000 EUR, weist du dem Finanzamt jedes Jahr nach, dass noch nicht verkauft wurde, schriftlich oder über FinanzOnline mit aktueller Anschrift. Fehlt der Nachweis, gilt das als Verkauf, und die Steuer wird festgesetzt (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b und f EStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 43/2026). Trag den Termin fest in deinen Kalender ein.
Umzug in einen Drittstaat. Für die Schweiz, die Vereinigten Arabischen Emirate, Paraguay oder Panama gibt es diesen Aufschub nicht. Das Gesetz verweist hier auf die Ratenregel für Betriebsvermögen, und die gilt nur gegenüber EU- und EWR-Staaten. Praktisch wird die Steuer mit der Veranlagung für das Wegzugsjahr festgesetzt.
Betriebsvermögen: Raten bei einem Umzug in die EU

Für Einzelunternehmer und Freiberufler gilt eine eigene Regel. Überführst du Wirtschaftsgüter deines Betriebs ins Ausland, oder verliert Österreich das Besteuerungsrecht daran, gelten sie als zum Fremdvergleichswert entnommen. Besteuert werden dann die stillen Reserven, also der Unterschied zwischen Buchwert und Marktwert.
Bei einer Überführung in einen EU- oder EWR-Staat zahlst du die Steuer auf Antrag in Raten (§ 6 Z 6 EStG):
- Anlagevermögen, etwa Maschinen, Software oder der Firmenwert: fünf gleiche Jahresraten
- Umlaufvermögen, etwa Waren: zwei gleiche Jahresraten
Die erste Rate ist einen Monat nach dem Bescheid fällig, die weiteren jeweils am 30. Juni. Verkaufst du die Wirtschaftsgüter oder bringst du sie in einen Drittstaat, werden die offenen Raten sofort fällig.
Für viele Dienstleister bleibt das überschaubar: Laptop und Büroausstattung haben selten große stille Reserven. Offen ist vor allem der Kundenstamm. Hängt er stark an deiner Person, ist sein Wert oft gering.
Deine Firma nach dem Wegzug
Als Firma für ortsunabhängige Unternehmer empfehlen wir die US-LLC ab 1.490 €. Sie passt besonders, wenn du ohne festen Wohnsitz lebst oder in ein Land ziehst, das diese Einkünfte nicht mit Einkommensteuer belastet. Gründe sie nach dem Wegzug: Eine Firma, die du erst nach dem Umzug gründest, ist von der österreichischen Wegzugsbesteuerung nicht betroffen (Länderseite USA).
Ziehst du in die EU, gilt: erst den Wohnsitz verlegen, dann gründen. Wohnsitzmodelle findest du unter Wohnsitzmodelle, etwa Zypern mit Non-Dom-Status oder Bulgarien, die Länder für deine Firma unter Länder. GCS koordiniert den Umzug und die Berater in beiden Ländern. Den Anfang macht ein Erstgespräch.

Was das österreichische Finanzamt sehen will
Für das Wegzugsjahr gibst du eine Steuererklärung ab. In ihr stehen der Umzugstag, die Wegzugsgewinne und gegebenenfalls der Antrag auf Nichtfestsetzung. Das Finanzamt fragt typischerweise nach drei Dingen: Wann hast du die Wohnung aufgegeben, wo bist du jetzt ansässig, und welches Kapitalvermögen hattest du am Wegzugstag? Vor dem Umzug legst du dir deshalb diese Unterlagen und Termine zurecht:
Ziehst du nach Deutschland, wirst du dort mit dem Zuzug unbeschränkt steuerpflichtig. Ziehst du von Deutschland weiter oder hast du deutsche Beteiligungen, gelten zusätzlich die deutschen Regeln aus Wegzugsbesteuerung. Wie die Tagesgrenzen der Länder zusammenspielen, erklärt Die 183-Tage-Regel: sieben Irrtümer.
Ob dich die Wegzugsbesteuerung belastet und wann, hängt vom Zielland und von deinen Wertzuwächsen ab. Rechne beides vor dem Umzug durch, und lass dafür zuerst dein Kapitalvermögen mit Wertzuwachs auflisten. Bei einem Drittstaat als Ziel kommt es besonders auf die Reihenfolge an, etwa ob du Positionen vor dem Umzug verkaufst oder umschichtest. Danach planst du Wohnung, Abmeldung und Umzugstag. Die Bewertung und den Antrag übernimmt ein österreichischer Steuerberater, den du direkt beauftragst.






