Georgien passt zu Einzelunternehmern mit wenig Kosten und einem Umsatz unter 500.000 GEL, denn mit Small Business Status zahlst du 1 % auf den Umsatz. Eine LLC bekommt den Status nicht, und du haftest persönlich. Bulgarien passt, wenn du in der EU eine Firma mit beschränkter Haftung führen willst: 10 % Einkommen- und Körperschaftsteuer, 5 % auf Dividenden.
1 % klingt nach dem besseren Angebot als 10 %. Nur zahlst du die 1 % in Georgien auf den Umsatz und die 10 % in Bulgarien auf den Gewinn. Je höher deine Kosten, desto kleiner wird der Vorteil.
Beide Länder erreichst du in wenigen Flugstunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, und beide funktionieren nach einem anderen Modell. Bulgarien ist EU-Mitglied mit 10 % auf Einkommen und Firmengewinn. Georgien liegt außerhalb der EU und gibt Einzelunternehmern einen Sonderstatus mit 1 % auf den Umsatz. Rechtsstand: 29. Oktober 2026.
Georgien zahlt auf den Umsatz, Bulgarien auf den Gewinn
Georgien besteuert natürliche Personen grundsätzlich mit 20 % (Art. 81 Tax Code, Matsne). Bekannt ist das Land für den Small Business Status: Als Einzelunternehmer zahlst du damit 1 % auf deinen Umsatz. Übersteigt der Umsatz 500.000 GEL, steigt der Satz ab diesem Monat auf 3 % (Art. 90). Liegt er zwei Kalenderjahre in Folge darüber, verlierst du den Status (Art. 89).
Kosten ziehst du nicht ab, der Satz bezieht sich auf den Umsatz. Für Berater, Entwickler und Kreative mit wenig Kosten ist das sehr günstig. Den Status bekommt nur eine natürliche Person als Einzelunternehmer (Art. 88), keine georgische LLC. Die Regierung kann außerdem bestimmte Tätigkeiten ausschließen. Ob deine dazugehört, klärst du vor dem Antrag mit einem Berater vor Ort.
Bulgarien arbeitet mit flachen Sätzen. Die persönliche Einkommensteuer beträgt grundsätzlich 10 % auf die maßgebliche Bemessungsgrundlage (NRA). Eine bulgarische EOOD, die GmbH mit einem Gesellschafter, zahlt grundsätzlich 10 % Körperschaftsteuer. Erfasste Dividenden unterliegen grundsätzlich 5 % (NRA). Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge kommen dazu.
183 Tage in Georgien, Freizügigkeit in Bulgarien
In Georgien wirst du steuerlich ansässig, wenn du dich in einem beliebigen Zeitraum von zwölf Kalendermonaten mindestens 183 Tage im Land aufhältst (Art. 34 Tax Code). Reisen zur Behandlung, zur Erholung, zur Ausbildung und Geschäftsreisen ins Ausland zählen dabei als Zeit in Georgien. Deutsche, Österreicher und Schweizer reisen visumfrei ein und dürfen bis zu ein Jahr bleiben.
In Bulgarien brauchst du als EU-Bürger kein Visum. Bis zu drei Monate läuft alles ohne Formalitäten, danach meldest du dich an (Richtlinie 2004/38/EG). Seit Anfang 2026 zahlst du dort mit dem Euro (EZB), praktisch für Kunden und Konten in der EU.
Einzelunternehmer, LLC oder EOOD
In Georgien hast du zwei Wege. Als Einzelunternehmer nutzt du den Small Business Status und haftest persönlich. Oder du gründest eine georgische LLC. Sie zahlt 15 % Gewinnsteuer, grundsätzlich erst bei der Ausschüttung, dazu grundsätzlich 5 % Quellensteuer auf Dividenden (Art. 98 Tax Code, Länderseite Georgien). Den 1-%-Status bekommt sie nicht: Er hängt an der Person, nicht an der Firma. Den Preis für die Gründung mit GCS nennen wir dir als festes Angebot nach dem Strukturgespräch. Ein Konto bei TBC oder der Bank of Georgia bereitet GCS mit dir vor, die Banken entscheiden selbst.
In Bulgarien ist die EOOD die übliche Form für ein eigenes Geschäft. Sie muss tatsächlich von Bulgarien aus geführt werden. Das Konto eröffnest du bei einer EU-Bank mit IBAN in Euro. GCS setzt die bulgarische Struktur mit Partnern vor Ort um, das Angebot folgt nach dem Gespräch (Bulgarien · Wohnsitz und EOOD).
| Georgien | Bulgarien | |
|---|---|---|
| Steuer | 20 % allgemein; Einzelunternehmer mit Status 1 % auf Umsatz; LLC 15 % bei Ausschüttung | 10 % Einkommensteuer; EOOD 10 %, Dividenden 5 % |
| Aufenthalt, Präsenz | 183 Tage in zwölf Monaten | EU-Freizügigkeit, Anmeldung nach drei Monaten |
| Kosten | LLC: Preis auf Anfrage, Einzelunternehmer separat | EOOD mit Partnern, Angebot nach dem Gespräch |
| Firma | Einzelunternehmer oder LLC | EOOD |
| Konto | TBC oder Bank of Georgia, Prüfung durch die Bank | EU-Bank, Euro |
| Abkommen mit DE | ja, seit 2008 anwendbar | ja, seit 2011, Protokoll seit 2024 |
Die Abkommensangaben stammen aus der BMF-Übersicht zum 1. Januar 2026 (BMF). Georgien nimmt am automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten teil, Bulgarien als EU-Land ebenso.
Wer nach Tiflis passt und wer nach Sofia

Georgien passt zu Freiberuflern und kleinen Dienstleistern mit wenig Kosten und einem Umsatz unter 500.000 GEL. Du lebst gern außerhalb der EU, aber nah an Europa, und kommst mit persönlicher Haftung als Einzelunternehmer zurecht.
Bulgarien passt, wenn du in der EU bleibst und eine eigene Firma mit beschränkter Haftung führen willst. Auch Geschäftsmodelle mit höheren Kosten fahren dort besser, weil eine Steuer auf den Gewinn dann günstiger ist als eine auf den Umsatz. Und wer Kunden in der EU hat, braucht Euro und IBAN.
Was das deutsche Finanzamt nach dem Wegzug prüft
Deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet, wenn du hier weder Wohnung noch gewöhnlichen Aufenthalt hast (§ 8 und § 9 AO). Mit beiden Ländern gibt es ein Abkommen mit Tie-Breaker-Regel. Sie legt bei zwei Wohnsitzen fest, welcher Staat zuerst besteuert.
Deutsche Staatsangehörige prüfen die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG). Sie erfasst deutsche Einkünfte zehn Jahre lang weiter, wenn du in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehst und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behältst. Bulgarien mit 10 % und Georgien mit 1 % liegen sehr wahrscheinlich darunter. Du ordnest deine deutschen Interessen deshalb vor dem Umzug.
Solange du in Deutschland ansässig bist, gilt die Hinzurechnungsbesteuerung für bestimmte Gewinne deiner Auslandsfirma unter 15 % Belastung (§ 8 AStG). Die bulgarische EOOD mit 10 % liegt darunter. Als EU-Firma kann sie mit dem Nachweis einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit vor Ort davon ausgenommen sein, einfacher ist die Reihenfolge: erst Wohnsitz, dann gründen. Der georgische Einzelunternehmer-Status löst die Regel nicht aus, weil er keine Firma ist. Hältst du mindestens 1 % an einer GmbH, prüfst du die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG). Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln.

Erst die LLC prüfen, dann den Wohnort
Bist du ortsunabhängig, rate ich dir zur US-LLC. Sie wird digital gegründet, kostet 1.490 € und wird an deinem Wohnsitz besteuert. Wie sie mit einem Wohnsitz in Georgien zusammenspielt, zeigt US-LLC mit Wohnsitz im Ausland. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig bleibt, versteuert die Gewinne einer LLC dort.
Ziehst du als kleiner Dienstleister tatsächlich nach Georgien, ist der Small Business Status ein günstiges Einzelunternehmer-Modell. Willst du in der EU leben und eine eigene Firma führen, passt Bulgarien mit Wohnsitz und EOOD. Beide Modelle tragen nur, wenn du wirklich dort lebst und arbeitest. In Georgien belegst du die Tage und klärst vorab, ob deine Tätigkeit zugelassen ist. In Bulgarien führst du die EOOD von Sofia, Plowdiw oder Warna aus, nicht von Deutschland.
Das bulgarische Modell findest du unter Bulgarien · Wohnsitz und EOOD, Georgien unter Georgien · LLC und Banking, alle Länder unter Länder. GCS koordiniert und nimmt keine Provisionen. Steuer- und Rechtsberatung übernehmen Steuerberater vor Ort, die du direkt beauftragst.
Ist die Entscheidung gefallen, gehst du in dieser Reihenfolge vor:






