Länderprofil Monaco: So lebst du ohne Einkommensteuer im Fürstentum

Monaco erhebt keine Einkommensteuer auf Einwohner ohne französischen Pass, Firmen zahlen 25 % bei Umsatz außerhalb Monacos. Das Profil zeigt Carte de séjour, Firma, Konto, Alltag und die Sicht des deutschen Finanzamts ohne Abkommen.

Port Hercule und Monte-Carlo von oben bei blauem Himmel

Wohnst du wirklich in Monaco und bist nicht französischer Staatsangehöriger, zahlst du dort keine Einkommensteuer, auch nicht auf Dividenden oder Kapitalgewinne. Dafür brauchst du eine Carte de séjour mit registrierter Wohnung, Bankbescheinigung und Strafregisterauszügen, die erste kostet 80 EUR. Mit Deutschland gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen, eine nutzbare deutsche Wohnung hält dich unbeschränkt steuerpflichtig.

Seit 1869 zahlen Einwohner Monacos keine Einkommensteuer, auch nicht auf Dividenden oder Kapitalgewinne. Ausgenommen sind französische Staatsangehörige. Der Preis dafür ist kein Steuersatz, sondern der Alltag: Die Wohnungen gehören zu den teuersten der Welt, eine Firma gründest du nur mit Genehmigung, und mit Deutschland gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen. Rechtsstand: 30. Oktober 2026.

Keine Einkommensteuer, außer für Franzosen

Die Regierung fasst es knapp zusammen: Monegassen und Einwohner des Fürstentums zahlen keine Einkommensteuer, mit Ausnahme der Franzosen, für die die Konvention von 1963 gilt. Das Fehlen der Einkommensteuer geht auf eine Verordnung von Fürst Charles III. aus dem Jahr 1869 zurück. Es gibt keine Vermögensteuer, keine jährliche Grundsteuer und keine Wohnsteuer (MonServicePublic, La fiscalité monégasque).

Dieselbe Seite nennt auch die Grenze: Die Befreiung gilt nur für Personen und Tätigkeiten, die wirklich in Monaco angesiedelt sind, und sie ändert nichts an den Regeln anderer Staaten. Genau dort setzt das deutsche Finanzamt an, dazu weiter unten mehr.

Für Franzosen gilt es anders. Nach Art. 7 der Steuerkonvention zwischen Frankreich und Monaco vom 18. Mai 1963 zahlen Franzosen, die ihren Wohnsitz nach Monaco verlegen oder keine fünf Jahre gewöhnlichen Aufenthalt vor dem 13. Oktober 1962 nachweisen, in Frankreich Einkommensteuer, als lebten sie dort (Legimonaco, Convention fiscale du 18 mai 1963). Für Deutsche und Österreicher ohne französischen Pass gilt das nicht.

Der Felsen von Monaco und der Hafen von Fontvieille vom Jardin Exotique aus
Monaco, Blick vom Jardin Exotique

Carte de séjour: Wohnung, Bankbescheinigung, Strafregister

Wer mehr als drei Monate im Jahr in Monaco leben oder sich dort niederlassen will und mindestens 16 Jahre alt ist, beantragt eine Carte de séjour bei der Section des Résidents der Sûreté Publique. Bürger des EWR brauchen dafür kein Visum (MonServicePublic, Demander une carte de séjour, Stand 25. September 2026). Verlangt werden unter anderem:

  • Wohnung in Monaco: ein beim Steueramt registrierter Mietvertrag oder eine notarielle Kaufurkunde, bei Eigentum über eine Gesellschaft deren Satzung und dein Anteil.
  • Ausreichende Mittel: als Geschäftsführer ein Auszug aus dem Handelsregister, als Gründer die Bestätigung der Behörde für Wirtschaftsentwicklung, in allen anderen Fällen eine Bankbescheinigung einer Bank in Monaco, nicht älter als einen Monat.
  • Strafregisterauszüge aller Länder, in denen du in den fünf Jahren vorher gelebt hast, und eine Geburtsurkunde.

Die erste Karte gilt als temporäre Karte für ein Jahr. Die Gebühr beträgt 80 EUR (ebenda).

Wie viel Geld für die Bankbescheinigung nötig ist, sagt die Regierung nicht. Sie nennt keinen festen Betrag und schreibt, die Summe hänge von der Bank ab. In der Praxis verlangen Banken in Monaco für diese Bescheinigung eine größere Einlage auf einem Konto bei ihnen. Die Höhe legt jede Bank selbst fest, es ist keine gesetzliche Zahl.

Die Karte ist Aufenthaltsrecht, kein Steuerwohnsitz. Steuerlich zählt, wo du lebst, und das belegst du mit Tagen, Wohnung und Alltag. Für den Nachweis gegenüber deinem früheren Wohnsitzstaat stellt die Steuerverwaltung auf Antrag eine Bescheinigung über den gewöhnlichen Aufenthalt in Monaco aus (MonServicePublic, Certificat de domicile fiscal).

Firma: 25 % Gewinnsteuer, wenn der Umsatz draußen entsteht

Monaco kennt als einzige direkte Steuer die Steuer auf Unternehmensgewinne, die Impôt sur les Bénéfices (ISB). Sie trifft Firmen mit Handels- oder Industrietätigkeit, deren Umsatz zu mindestens 25 % aus Geschäften außerhalb Monacos stammt, und Firmen, die Einnahmen aus Patenten oder Marken beziehen (Legimonaco, Ordonnance Souveraine n° 3.152, Art. 1). Der Satz beträgt 25 % für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2022 (ebenda, Art. 21).

Wer wirklich neu startet, zahlt zwei Jahre keine ISB. Im dritten Jahr gelten 25 %, im vierten 50 % und im fünften 75 % des Gewinns als Grundlage, ab dem sechsten Jahr der volle Gewinn (MonEntreprise, Corporate income tax).

Für ein ortsunabhängiges Geschäft mit Kunden in aller Welt zahlt eine Firma in Monaco 25 %, weil ihr Umsatz überwiegend außerhalb entsteht. Mit 0 % solltest du dort also nicht rechnen. Der Steuervorteil liegt bei dir als Person: Gehalt und Dividenden aus der Firma bleiben in Monaco ohne Einkommensteuer.

Firma: 25 % Gewinnsteuer, wenn der Umsatz draußen entsteht
RechtsformMindestkapitalHinweis
SARL15.000 EURBareinlage auf ein Konto in Monaco
SAM150.000 EURvoll eingezahlt, notarielle Urkunde

Quelle: MonEntreprise, Comparison of legal forms.

Ausländische Gesellschafter und Geschäftsführer brauchen eine Genehmigung der Direction du Développement Économique. Die Behörde hat dafür 45 Tage ab Eingang des vollständigen Antrags (MonEntreprise, Créer une SARL, Stand 30. Juli 2026). Dazu kommen Büro, Personal und Sozialabgaben. Eine Firma in Monaco ist eine echte Firma mit echten Kosten.

Das Konto bei einer Bank in Monaco

Für die Carte de séjour und für die Bareinlage der SARL brauchst du ein Konto bei einer Bank in Monaco. Die Banken dort betreuen vor allem vermögende Kunden und prüfen Mittelherkunft, Vermögen und Geschäftsmodell gründlich. Ein vollständiges Dossier mit Lebenslauf, Vermögensaufstellung und Nachweisen zu Verkauf oder Gewinnen macht den Unterschied.

Monaco nimmt am automatischen Austausch von Kontodaten teil (Legimonaco, Ordonnance Souveraine n° 6.208). Banken melden Konten von Personen mit Wohnsitz in anderen Staaten über die Steuerverwaltung an diese Staaten. Behältst du einen Wohnsitz in Deutschland, sieht das Finanzamt dein Konto in Monaco (CRS).

Seit Juni 2024 steht Monaco auf der Liste der FATF für verstärkte Beobachtung. Die Regierung hat sich verpflichtet, den Aktionsplan abzuarbeiten (Gouvernement Princier, Juni 2024). Banken in der EU prüfen Zahlungen nach Monaco deshalb derzeit genauer.

Zwei Quadratkilometer: der Alltag im Fürstentum

Yachten im Port Hercule vor dem Felsen mit dem Fürstenpalast
Monaco, Port Hercule

Monaco ist 2 Quadratkilometer groß. Du lebst in Monte-Carlo, La Condamine, Fontvieille oder am Larvotto, alles in Gehweite. Der Flughafen Nizza liegt eine halbe Stunde entfernt. Sicherheit, kurze Wege und internationale Schulen sind die Gründe, aus denen Familien bleiben.

Wohnraum ist knapp und sehr teuer, auch kleine Wohnungen. Viele, die in Monaco arbeiten, wohnen in Frankreich. Für deinen Wohnsitz in Monaco zählt aber, wo du wirklich lebst: Eine Zweitwohnung in Monaco und der Alltag in Frankreich oder Deutschland machen dich nicht zum Einwohner.

Ohne Abkommen zählt jeder Rest in Deutschland

Deutschland und Monaco haben kein Doppelbesteuerungsabkommen für Einkommen. Es gibt nur ein Abkommen über Auskunftsaustausch in Steuersachen vom 27. Juli 2010 (BMF, Stand der DBA am 1. Januar 2026). Ohne Abkommen gibt es keine Regel, die einen doppelten Wohnsitz zugunsten Monacos auflöst.

Die Wohnung ist der erste Punkt. Hast du in Deutschland noch eine Wohnung, die du nutzen kannst, oder hältst du dich mehr als sechs Monate hier auf, bleibst du unbeschränkt steuerpflichtig (§ 8 und § 9 AO), mit deinem Welteinkommen. Monaco hilft dir dann nicht. Die Abmeldung allein ändert daran nichts. Wie du den Wohnsitz sauber verlegst, zeigt Wohnsitz sauber verlegen.

Der zweite Punkt ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Monaco ist ohne Einkommensteuer ein Gebiet mit niedriger Besteuerung (§ 2 AStG). Warst du in den zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre in Deutschland steuerpflichtig und hast du wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, etwa eine Beteiligung ab 1 % an einer deutschen Gesellschaft, bleibst du bis zu zehn Jahre mit allen nicht ausländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig. Ohne Abkommen wirkt die Regel voll. Wie du sie vermeidest, zeigt erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

Hältst du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, kommt die Wegzugsteuer dazu: Deutschland besteuert beim Wegzug den Wertzuwachs (§ 6 AStG). Auf Antrag zahlst du in sieben Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheit. Mehr in Wegzugsbesteuerung. Wer seine deutsche GmbH mitnimmt, ohne zu planen, lässt Wegzugsteuer, § 2 AStG und Geschäftsleitung zusammentreffen. Triffst du die Entscheidungen einer deutschen GmbH weiter in Deutschland, bleibt sie dort steuerpflichtig. Führst du sie aus Monaco, prüft Monaco, ob sie dort eine Tätigkeit ausübt, die genehmigt werden muss.

Österreich und die Schweiz haben ebenfalls kein Abkommen mit Monaco (BMF Österreich, DBA-Liste, SIF, DBA-Liste Stand 1. Januar 2026). Österreich setzt die Wegzugssteuer auf Kapitalvermögen beim Wegzug in einen Staat außerhalb von EU und EWR sofort fest (§ 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988).

Erst die deutsche Seite, dann Bank, Wohnung und Karte

Für wen Monaco passt

Monaco passt zu Unternehmern mit hohem Einkommen oder großem Vermögen, die wirklich dort leben wollen: nach einem Exit, mit Dividenden aus einer Holding oder mit einem Gehalt, das eine Firma in Monaco zahlt. Für sie zählen keine Einkommensteuer, Sicherheit und Nähe zu Deutschland mehr als die Kosten für Wohnen und Firma. Wer mit kleinem Budget steuerfrei leben will, findet in den Emiraten oder in Zypern ein besseres Verhältnis von Kosten zu Ersparnis.

Weitere Wohnsitzmodelle in Europa zeigt Steuergünstige Länder in Europa. GCS ordnet in einem kostenfreien Erstgespräch von 15 Minuten, ob Monaco zu dir passt, und legt im Gesamtplan die Reihenfolge von Wegzug, Firma und Wohnsitzwechsel fest. Steuer- und Rechtsberatung übernehmen Berufsträger in Monaco und in Deutschland, die du direkt beauftragst.

Monaco ist kein Steuertrick, sondern ein Wohnort mit einem außergewöhnlichen Steuersystem. Wer dort lebt, seine deutsche Seite vor dem Umzug ordnet und die Firma bewusst aufstellt, hat eine der stabilsten Lösungen Europas. Wer nur die Adresse will, hat am Ende das deutsche Finanzamt gegen sich, und es gibt kein Abkommen, das ihn schützt.

Orientierung, keine Beratung.

Dieser Beitrag erklärt Grundprinzipien in vereinfachter Form, Stand 30. Oktober 2026. Gesetze, Verwaltungsauffassungen und Gebühren ändern sich. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die von dir direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger im Herkunfts- und Zielland. GCS übernimmt Planung, Koordination und die vereinbarte Umsetzung.

Gut zu wissen.

Zahle ich in Monaco Einkommensteuer?

Nein, wenn du in Monaco wohnst und nicht französischer Staatsangehöriger bist. Monaco erhebt keine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Französische Staatsangehörige werden nach der Konvention von 1963 in Frankreich besteuert, als lebten sie dort (MonServicePublic, Legimonaco).

Was brauche ich für die Carte de séjour in Monaco?

Eine Wohnung in Monaco mit registriertem Mietvertrag oder Kaufurkunde, einen Nachweis ausreichender Mittel, etwa eine Bankbescheinigung einer Bank in Monaco, Strafregisterauszüge der letzten fünf Jahre und eine Geburtsurkunde. Die erste Karte gilt ein Jahr und kostet 80 EUR (Stand 25. September 2026).

Wie viel Geld muss ich bei einer Bank in Monaco anlegen?

Einen gesetzlichen Betrag gibt es nicht. Die Regierung schreibt, die Summe hänge von der Bank ab. In der Praxis verlangen Banken für die Bescheinigung eine größere Einlage, deren Höhe jede Bank selbst festlegt.

Zahlen Firmen in Monaco Steuern?

Ja, wenn mindestens 25 % ihres Umsatzes außerhalb Monacos entstehen oder sie Einnahmen aus Patenten und Marken erzielen. Der Satz beträgt seit 2022 25 % (Ordonnance Souveraine n° 3.152). Neue Tätigkeiten sind zwei Jahre befreit, danach steigt die Grundlage stufenweise.

Hat Monaco ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland?

Nein. Es gibt nur ein Abkommen über Auskunftsaustausch vom 27. Juli 2010 (BMF, Stand 1. Januar 2026). Auch Österreich und die Schweiz haben kein Abkommen mit Monaco.

Quellen & redaktioneller Stand · 30. Oktober 2026