Die steuergünstigsten Länder Europas: acht Standorte für dein Unternehmen

Acht europäische Standorte im Ranking nach offenen Kriterien: Gesamtlast, Bedingung, Präsenz, Abkommen mit Deutschland und Alltag. Zu jedem Land steht, für wen es am besten passt und was das deutsche Finanzamt prüft.

Tallinner Altstadt mit Stadtmauerturm unter blauem Himmel

Ganz vorn im Ranking liegen Bulgarien mit 10 % Einkommen- und Körperschaftsteuer, Zypern mit 15 % Körperschaftsteuer und 60-Tage-Regel sowie Georgien mit grundsätzlich 1 % auf den Umsatz für kleine Dienstleister. Die niedrige Steuer gilt nur dort, wo du wirklich lebst und die Firma führst. Vor dem Umzug prüfst du die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG und die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.

Bulgarien: 10 % auf Einkommen, 10 % auf Gewinn. Georgien: 1 % auf den Umsatz. Estland: grundsätzlich keine Gewinnsteuer, solange das Geld in der Firma bleibt. Italien: 300.000 EUR pauschal. Wer in Europa leben und ein Geschäft führen will, ohne so viel Steuern zu zahlen wie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, findet legale Wege. Welcher zu dir passt, hängt davon ab, wie du arbeitest, wie viel du verdienst und wie viel Zeit du vor Ort verbringen willst.

Acht Standorte stehen hier nach offenen Kriterien nebeneinander, mit der Bedingung, die zu jedem gehört. Danach folgen eine Tabelle, Antworten auf typische Suchfragen und der Blick des deutschen Finanzamts. Stand der Angaben: 29. Oktober 2026.

Fünf Kriterien, weil ein Steuersatz allein wenig sagt

Im Alltag eines Unternehmers zählen fünf Dinge:

  1. Gesamtlast: Was bleibt von 100 Euro Gewinn, wenn Firma und Ausschüttung zusammen betrachtet werden?
  2. Bedingung: Was musst du erfüllen, etwa Wohnsitz, Tätigkeit oder eine Investition?
  3. Präsenz: Wie viele Tage im Jahr musst du tatsächlich vor Ort sein?
  4. Abkommen mit Deutschland: Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, also einen Vertrag, der regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuert?
  5. Alltag: EU-Zugang, Währung, Sprache und wie gut sich die Firma vor Ort führen lässt.

Alle Steuersätze stammen aus amtlichen Quellen der jeweiligen Finanzverwaltung. Deutschland hat mit allen Ländern dieser Liste ein Doppelbesteuerungsabkommen (BMF). Sozialbeiträge haben wir nicht eingerechnet, weil sie stark vom Einzelfall abhängen.

1. Bulgarien: die einfachste niedrige Last in der EU

Bulgarien besteuert Einkommen von Privatpersonen grundsätzlich mit 10 %. Für Gesellschaften gilt ebenfalls 10 % Körperschaftsteuer, erfasste Dividenden tragen grundsätzlich 5 % (NRA). Seit 2026 zahlt das Land mit dem Euro. Das macht Abrechnung und Kontoführung für Unternehmer aus dem Euroraum einfach.

Einen Sonderstatus braucht es nicht. Du ziehst nach Bulgarien, gründest dort eine EOOD, also eine Ein-Personen-GmbH, und führst sie von Sofia, Plowdiw oder Warna aus. Bulgarien bietet damit die einfachste niedrige Last in der EU, für Unternehmer und Selbstständige, die tatsächlich dort leben wollen. Mehr dazu auf der Länderseite Bulgarien.

2. Zypern: 15 % auf Gewinne, Non-Dom für Dividenden

Zypern besteuert Gesellschaften seit Jahresbeginn 2026 mit 15 % (Tax Department). Für dich persönlich ist der Non-Dom-Status interessant. Er kann Dividenden und passive Zinsen von der Special Defence Contribution ausnehmen, einer zyprischen Sonderabgabe auf Kapitalerträge. Die Prüfung des Domicile berücksichtigt grundsätzlich 17 von 20 Jahren.

Dazu kommt die 60-Tage-Regel. Mit ihr wirst du in Zypern schon mit 60 Tagen im Jahr ansässig, wenn du dort wohnst, eine Tätigkeit hast und in keinem anderen Staat länger als 183 Tage bleibst. Das passt zu Vielreisenden, die eine EU-Gesellschaft mit niedriger Ausschüttungslast wollen. Mehr auf der Länderseite Zypern; die Ltd gründet GCS zu einem festen Angebot nach dem Strukturgespräch.

3. Georgien: 1 % auf den Umsatz für kleine Dienstleister

Bunte Luzzu-Fischerboote im Hafen von Marsaxlokk vor der Kirche
Marsaxlokk, Malta, Fischerhafen

Georgien liegt am Rand Europas, ist kein EU-Mitglied und hat ein Abkommen mit Deutschland. Wer dort lebt, kann als Einzelunternehmer den Small Business Status beantragen. Dann zahlst du grundsätzlich 1 % auf qualifizierenden Umsatz. Über 500.000 GEL gelten besondere Regeln, und bestimmte Tätigkeiten sind ausgeschlossen (Tax Code of Georgia).

Eine georgische LLC zahlt 15 % Gewinnsteuer erst, wenn sie Gewinne ausschüttet. Behaltene Gewinne bleiben bis dahin grundsätzlich unbesteuert. Für kleine Dienstleister ist das die niedrigste Last der Liste. Gedacht ist das Modell für Freelancer, Berater und kleine Agenturen, die tatsächlich nach Tiflis oder Batumi ziehen. Mehr auf der Länderseite Georgien.

4. Estland: Die Steuer kommt erst mit der Ausschüttung

Estnische Gesellschaften versteuern Gewinne grundsätzlich erst, wenn sie sie ausschütten. Der Satz beträgt aktuell 22/78 der Netto-Ausschüttung (EMTA). Solange das Geld in der Firma bleibt und investiert wird, fällt grundsätzlich keine Gewinnsteuer an. Dieses Prinzip heißt auch estnischer CIT.

Die OÜ, die estnische GmbH, lässt sich online verwalten, die Registergebühr beträgt 265 EUR. E-Residency ist dabei nur ein digitaler Zugang und kein Wohnsitz. Das Modell belohnt Gründer, die Gewinne über Jahre reinvestieren und tatsächlich in Estland leben. Mehr auf der Länderseite Estland.

Straße mit prachtvollem Eckgebäude und Kuppel in Sofia
Sofia, Altbauten in der Innenstadt

5. Irland: 12,5 % für operative Firmen

Irland besteuert Handelsgewinne, also Gewinne aus aktiver Geschäftstätigkeit, mit 12,5 %. Nicht operative Einkünfte wie Zinsen tragen grundsätzlich 25 % (Revenue). Für qualifizierende Gewinne aus geistigem Eigentum gibt es die Knowledge Development Box mit 10 %.

Irland ist englischsprachig, im Euroraum und bei internationalen Kunden bekannt. Für die Ltd brauchst du einen im EWR ansässigen Direktor und einen Company Secretary. Das lohnt sich für Unternehmer mit Team, Software oder internationalem Vertrieb, die einen englischsprachigen EU-Standort aufbauen. Mehr auf der Länderseite Irland.

6. Malta: 35 % Satz, nach Erstattung rechnerisch 5 %

Malta hat einen Standardsatz von 35 %. Bei geeigneten Handelsgewinnen können Gesellschafter nach der Ausschüttung 6/7 der maltesischen Steuer erstattet bekommen. Rechnerisch bleibt dann eine Belastung von 5 % (MTCA). Mit FITWI gibt es außerdem die Wahl einer endgültigen Besteuerung von 15 % ohne Erstattung, gebunden für mindestens fünf Jahre (Government Gazette).

Englisch ist Amtssprache. Das Erstattungssystem braucht saubere Buchführung und lokale Betreuung, also Struktur und Substanz. Es passt zu Handels- und Holdingstrukturen mit echter Tätigkeit auf Malta. Mehr auf der Länderseite Malta.

7. Portugal: IFICI nur für bestimmte Tätigkeiten

Für Zuzügler ab 2024 gilt in Portugal IFICI statt des früheren NHR-Regimes. Zehn Jahre lang gilt ein Satz von 20 % auf portugiesische Arbeits- und Selbstständigeneinkünfte aus begünstigten Tätigkeiten. Ausländische Einkünfte sind in der Regel befreit, Renten nicht (AT, Ofício-Circulado 20276/2025). Einkünfte von Zahlern in Ländern der portugiesischen Steueroasenliste tragen 35 %.

IFICI ist kein allgemeiner Unternehmerstatus. Begünstigt sind etwa Stellen in zertifizierten Startups oder Geschäftsführer exportierender Firmen mit bestimmten Tätigkeitscodes. Du darfst in den fünf Jahren davor nicht in Portugal ansässig gewesen sein. Den Antrag stellst du bis 15. Januar des Folgejahres. Portugal lohnt sich mit IFICI also für hochqualifizierte Gründer in einem zertifizierten Startup oder einer exportstarken Firma, deren Tätigkeit genau in die begünstigten Gruppen fällt.

8. Italien und Griechenland: Pauschalsteuer statt Prozentsatz

Italien bietet Zuzüglern eine Ersatzsteuer auf einbezogene Auslandseinkünfte. Für erfasste neue Zuzüge ab 2026 beträgt sie 300.000 EUR im Jahr, grundsätzlich für bis zu 15 Jahre (Gazzetta Ufficiale). Die Pauschalsteuer gilt unabhängig davon, wie hoch die Auslandseinkünfte sind.

Griechenland hat ein ähnliches Modell. Es sieht 100.000 EUR im Jahr vor, verbunden mit einer qualifizierenden Investition von mindestens 500.000 EUR (AADE).

Die Pauschalsteuer rechnet sich erst bei sehr hohen Auslandseinkünften, wenn ein fester Betrag günstiger ist als ein Prozentsatz. Mehr auf den Seiten Italien und Griechenland.

Alle acht Länder nebeneinander

Alle acht Länder nebeneinander
LandSteuerPräsenzFirmaAbkommen mit DEAm besten für
Bulgarien10 % ESt, 10 % KSt, 5 % DividendeWohnsitz vor OrtEOODjaeinfache EU-Lösung
Zypern15 % KSt, Non-Dom für Dividendenab 60 Tagen mit BedingungenLtdjaVielreisende
Georgien1 % Umsatz (Small Business), LLC 15 % bei AusschüttungWohnsitz vor OrtEinzelunternehmer oder LLCjakleine Dienstleister
Estland22/78 bei AusschüttungWohnsitz vor OrtOÜjaReinvestierer
Irland12,5 % HandelsgewinneLeitung vor OrtLtdjaoperative Firmen
Malta35 %, Erstattung bis rechnerisch 5 %Leitung vor OrtLtdjaHandel und Holding
Portugal20 % mit IFICIWohnsitz vor OrtLda. oder S.A.jahochqualifizierte Gründer
Italien / Griechenland300.000 / 100.000 EUR pauschalWohnsitz vor Ortje nach Geschäftjasehr hohe Einkünfte

Am günstigsten, ohne Präsenzpflicht, für Familien, außerhalb der EU

Für kleine Dienstleister ist Georgien mit 1 % auf den Umsatz das günstigste Modell. In der EU liegt Bulgarien mit 10 % auf Einkommen und Gewinn vorn. Polen bietet Einzelunternehmern eine Pauschalsteuer auf den Umsatz, für bestimmte IT-Leistungen 12 % (podatki.gov.pl); mehr auf der Länderseite Polen.

Ein europäisches Land ganz ohne Präsenz gibt es nicht, denn die Steuer folgt dem Wohnsitz. Am wenigsten Tage verlangt Zypern mit der 60-Tage-Regel. Wer gar nicht an einen Ort gebunden sein will, prüft die US-LLC, siehe unten.

Familien suchen meist EU-Zugang, Euro und Englisch im Alltag. In Malta ist Englisch Amtssprache, Irland ist englischsprachig, und Bulgarien punktet mit niedrigen Sätzen und dem Euro. Malta und Irland sind damit für Familien mit Englisch im Alltag bequem. Schulen, Krankenversicherung und Kindergeld prüfst du gesondert.

Die Schweiz besteuert eine GmbH in Zug mit rund 11,7 %, Monaco verzichtet ganz auf die Einkommensteuer. Beide Länder stehen nicht in dieser Liste, weil sie andere Regeln haben, die Länderprofil Schweiz und Länderprofil Monaco erklären.

Was das Finanzamt in Deutschland, Österreich und der Schweiz prüft

Die niedrige Steuer gilt dort, wo du wirklich lebst und deine Firma führst. Deutschland besteuert dich, solange du hier einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Wie du die Steuerpflicht sauber beendest, zeigt Wohnsitz sauber verlegen. Drei weitere Regeln prüfst du vor dem Umzug.

  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Deutsche Staatsangehörige, die in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, bleiben bis zu zehn Jahre mit ihren deutschen Einkünften erweitert steuerpflichtig (§ 2 AStG). Niedrig ist die Besteuerung etwa, wenn die Steuer bei 77.000 EUR Einkommen um mehr als ein Drittel unter der deutschen liegt. Auch eine Vorzugsbesteuerung kann zählen; ob Non-Dom oder Pauschalsteuer darunterfallen, prüft dein Steuerberater.
  • Wegzugsbesteuerung: Hältst du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, besteuert Deutschland den Wertzuwachs beim Wegzug (§ 6 AStG). Details stehen in Wegzugsbesteuerung.
  • Hinzurechnungsbesteuerung: Bleibst du in Deutschland ansässig, kann Deutschland passive Gewinne einer Auslandsfirma unter 15 % Belastung so besteuern, als wären sie schon ausgeschüttet (§ 8 AStG).

In Österreich endet die unbeschränkte Steuerpflicht ebenfalls mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt (§ 26 BAO). In der Schweiz knüpft die Steuerpflicht an Wohnsitz und Aufenthalt an (Art. 3 DBG). Weitere Wegzugsregeln beider Länder sind gesondert zu prüfen.

Jedes Modell hat seine eigene Bedingung. Bei Bulgarien, Estland und Georgien ist es der Wohnsitz vor Ort, bei Zypern sind es Wohnung, Tätigkeit und Tage, bei Malta und Irland die Leitung der Firma auf der Insel. Bei Portugal, Italien und Griechenland kommen Voraufenthalte und Antrag dazu. Plane sie von Anfang an ein, dann gibt es keine Überraschungen. In dieser Reihenfolge gehst du vor:

Welche Firma zu welchem Weg passt

Willst du in Europa leben, wählst du das Land nach deinem Profil. Die Wohnsitzmodelle stehen unter /residency, die Gesellschaften unter /jurisdictions. Für EU-Kapitalgesellschaften gilt: erst Wohnsitz, dann gründen. GCS koordiniert Umzug, Gründung und Konto. Steuerliche Beurteilung übernehmen Steuerberater, die du direkt beauftragst.

Bist du ortsunabhängig, empfehlen wir zuerst die US-LLC ab 1.490 €. Sie ist günstig, schnell, vollständig digital und bei Kunden und Zahlungsdienstleistern weltweit bekannt. Ohne US-Geschäftstätigkeit zahlt ein ausländischer Eigentümer in der Regel keine US-Einkommensteuer, besteuert wird am Wohnsitz. Sie passt besonders, wenn du ohne festen steuerlichen Wohnsitz reist oder in einem Land ohne Einkommensteuer auf diese Einkünfte lebst. Wie das aussieht, zeigt LLC ohne Wohnsitz. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig bleibt, versteuert die Gewinne dort.

Orientierung, keine Beratung.

Dieser Beitrag erklärt Grundprinzipien in vereinfachter Form, Stand 29. Oktober 2026. Gesetze, Verwaltungsauffassungen und Gebühren ändern sich. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die von dir direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger im Herkunfts- und Zielland. GCS übernimmt Planung, Koordination und die vereinbarte Umsetzung.

Gut zu wissen.

Welches Land in Europa hat die niedrigsten Steuern für Unternehmer?

In der EU bietet Bulgarien mit 10 % Einkommensteuer und 10 % Körperschaftsteuer die einfachste niedrige Last. Für kleine Dienstleister ist Georgien mit dem Small Business Status günstiger: grundsätzlich 1 % auf qualifizierenden Umsatz. Welches Land passt, hängt von Gewinn, Ausschüttungen und Präsenz ab.

Reicht es, eine Firma in Bulgarien oder Zypern zu gründen?

Nein. Für EU-Kapitalgesellschaften gilt: erst Wohnsitz verlegen, dann gründen. Wer in Deutschland ansässig bleibt und die Firma von hier führt, versteuert die Gewinne in Deutschland.

In welchem europäischen Land muss ich am wenigsten vor Ort sein?

Zypern verlangt mit der 60-Tage-Regel die wenigsten Tage. Du brauchst dafür eine Wohnung und eine Tätigkeit auf der Insel, darfst in keinem anderen Staat länger als 183 Tage bleiben und nirgends sonst ansässig sein.

Hat Deutschland mit diesen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ja. Mit allen acht Ländern des Rankings besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Die Übersicht veröffentlicht das Bundesfinanzministerium.

Was prüft das deutsche Finanzamt beim Umzug in ein Niedrigsteuerland?

Ob du wirklich weggezogen bist, ob die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greift und ob bei Beteiligungen ab 1 % die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG anfällt.

Quellen & redaktioneller Stand · 29. Oktober 2026