Wirst du ab dem 1. Januar 2026 in der Türkei ansässig und hattest dort in den drei Kalenderjahren davor weder Wohnsitz noch Steuerpflicht, zahlst du 20 Jahre keine türkische Einkommensteuer auf Auslandseinkünfte (Art. 20/D Gelir Vergisi Kanunu). Die Befreiungsbescheinigung beantragst du bis zum Ende des Zuzugsjahres. Deine Arbeit in der Türkei bleibt dort steuerpflichtig, bis 40 %.
Seit Juni 2026 hat die Türkei eines der großzügigsten Zuzugsregime der Welt. Wer neu in die Türkei zieht und in den drei Jahren davor dort weder Wohnsitz noch Steuerpflicht hatte, zahlt 20 Jahre lang keine türkische Einkommensteuer auf Einkünfte aus dem Ausland. Dividenden aus Deutschland, Mieten aus Spanien, Zinsen aus der Schweiz: steuerfrei in der Türkei, ohne Steuererklärung.
Steuerfrei in der Türkei heißt aber nicht steuerfrei überall. Was du in der Türkei erarbeitest, besteuert die Türkei normal, bis 40 %. Und Deutschland hat mit der Türkei ein Abkommen von 2011. Es erfasst bestimmte deutsche Einkünfte weiter. Rechtsstand: 30. Oktober 2026.
Türkei steuerfrei: das Regime nach Art. 20/D
Das Gesetz Nr. 7582 vom 21. Mai 2026 hat in das Einkommensteuergesetz Nr. 193 einen neuen Artikel 20/D eingefügt. Es wurde am 4. Juni 2026 im Amtsblatt Nr. 33270 verkündet (Resmî Gazete, Kanun 7582). Der Kern steht in einem Satz: Natürliche Personen, die in der Türkei als ansässig gelten, sind mit ihren außerhalb der Türkei erzielten Einkünften 20 Jahre lang von der Einkommensteuer befreit, wenn sie in den letzten drei Kalenderjahren vor der Ansässigkeit in der Türkei weder Wohnsitz noch Steuerpflicht hatten.
Die Regel gilt für Personen, die ab dem 1. Januar 2026 in der Türkei ansässig werden (ebenda, Art. 14). Die Einzelheiten regelt die Verordnung Nr. 333, verkündet am 4. Juli 2026 im Amtsblatt Nr. 33300. Die Steuerverwaltung GİB hat dazu im September 2026 einen Leitfaden veröffentlicht (GİB, Yurt Dışından Elde Edilen Kazanç ve İratlarda Vergi İstisnası). In der Praxis läuft es so:
- Antrag. Du beantragst beim zuständigen Finanzamt eine Befreiungsbescheinigung. Frist ist das Ende des Kalenderjahres, in dem du ansässig wirst. Wer erst im November oder Dezember ansässig wird, hat bis Ende Februar des Folgejahres Zeit.
- Prüfung. Das Finanzamt prüft, ob du ansässig bist, ob du in den drei Jahren davor weder Wohnsitz noch Steuerpflicht in der Türkei hattest und ob der Antrag rechtzeitig kam.
- Keine Erklärung. Für die befreiten Auslandseinkünfte gibst du keine Steuererklärung ab, auch nicht, wenn du für türkische Einkünfte eine abgibst.
- Keine Anrechnung. Im Ausland gezahlte Steuern auf diese Einkünfte rechnet die Türkei nicht an, Kosten dafür ziehst du nicht ab.
- Nur Personen. Gesellschaften können die Befreiung nicht nutzen.
Wer früher in der Türkei nur mit Mieten, Kapitalerträgen oder Veräußerungsgewinnen aus der Türkei steuerpflichtig war, etwa als Eigentümer einer Ferienwohnung, ist nicht ausgeschlossen (Art. 20/D Abs. 2). Eine eigene Mindestaufenthaltsdauer enthält Art. 20/D nicht. Es gilt die allgemeine Ansässigkeit.
Auch bei der Erbschaftsteuer gilt für die 20 Jahre ein Sondersatz: Erbschaften von Personen, die die Befreiung nutzen, besteuert die Türkei in dieser Zeit mit 1 % (Art. 16 Erbschaftsteuergesetz Nr. 7338 in der Fassung des Gesetzes 7582).
Ansässig werden und bleiben dürfen: Aufenthalt in der Türkei
Steuerlich ansässig bist du, wenn dein Wohnsitz in der Türkei liegt oder du dich in einem Kalenderjahr ununterbrochen mehr als sechs Monate dort aufhältst. Vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen die Frist nicht (Gelir Vergisi Kanunu, Art. 4). Für die Befreiung musst du zum Zeitpunkt des Antrags ansässig sein (GİB-Leitfaden, Frage 3).
Das Aufenthaltsrecht regelt das Ausländer- und Schutzgesetz Nr. 6458. Für Unternehmer passen drei Gründe für die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (kısa dönem ikamet izni): Eigentum an einer Immobilie in der Türkei, Geschäftsbeziehungen oder die Gründung eines Geschäfts und Investitionen in einem vom Präsidenten festgelegten Umfang (Gesetz 6458, Art. 31). Die Erlaubnis wird für jeweils bis zu zwei Jahre erteilt, bei Investoren bis zu fünf Jahre. Welche Immobilie für eine Erlaubnis reicht, legt das Innenministerium fest (ebenda, Abs. 6).
Als Plan B bietet die Türkei die Staatsbürgerschaft durch Investition: Eine Immobilie im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar mit einer Verkaufssperre von drei Jahren im Grundbuch genügt (Verordnung zum Staatsangehörigkeitsgesetz, Art. 20). Für das Steuerregime brauchst du sie nicht.
Wofür du zahlst, wofür nicht: türkische und ausländische Einkünfte
Befreit sind Einkünfte aus dem Ausland. Was eine türkische Einkunft ist, bestimmt Art. 7 des Einkommensteuergesetzes: Selbständige Tätigkeit zählt als türkisch, wenn sie in der Türkei ausgeübt oder dort verwertet wird. Gewerbliche Gewinne zählen als türkisch, wenn du in der Türkei eine Geschäftsstätte oder einen ständigen Vertreter hast (Gelir Vergisi Kanunu, Art. 7). Türkische Einkünfte besteuert die Türkei progressiv bis 40 % (ebenda, Art. 103).
| Einkunft | In der Türkei nach Art. 20/D |
|---|---|
| Dividenden einer deutschen GmbH | befreit |
| Mieten aus einer Wohnung in Deutschland oder Spanien | befreit |
| Zinsen und Kursgewinne bei einer Bank im Ausland | befreit |
| Beratungshonorare, die du in Istanbul für Kunden in Deutschland erarbeitest | steuerpflichtig, Arbeit in der Türkei |
| Mieten und Dividenden aus der Türkei | steuerpflichtig |
Der GİB-Leitfaden rechnet das mit einem Beispiel durch: Mieten aus Monaco und Dividenden aus Spanien sind befreit, Mieten und Dividenden aus der Türkei werden erklärt (Frage 10).
Das Regime belohnt, was außerhalb der Türkei entsteht: Kapitalerträge, Mieten, Gewinnausschüttungen aus einer Firma, die im Ausland geführt wird und dort Substanz hat. Wer in der Türkei sitzt und am Laptop für Kunden arbeitet, erzielt türkische Einkünfte. Die eigene Arbeit vor Ort fällt nicht unter die Befreiung.
Ltd. Şti.: die türkische GmbH zahlt 25 %

Für ein Geschäft in der Türkei gründest du meist eine Limited Şirketi (Ltd. Şti.), die türkische GmbH. Sie zahlt 25 % Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn (Kurumlar Vergisi Kanunu, Art. 32). Das Mindestkapital nennt das Handelsgesetzbuch, der Präsident kann es erhöhen (Türk Ticaret Kanunu, Art. 580).
Für die Befreiung spielt die türkische Firma keine Rolle, denn Gesellschaften sind ausgenommen. Ausschüttungen einer türkischen Firma an dich sind türkische Einkünfte und damit steuerpflichtig. Die Ltd. Şti. lohnt sich für ein Geschäft mit Kunden und Personal in der Türkei, nicht für das Steuerregime. Bei einem internationalen Geschäft prüfst du, wo die Firma geführt wird: Eine aus der Türkei geleitete Auslandsfirma wird schnell zur türkischen Steuersache.
Konto in der Türkei: Steuernummer, Adresse, Aufenthaltserlaubnis
Für ein Konto brauchst du eine Steuernummer (vergi numarası) und eine Adresse. Mit Aufenthaltserlaubnis und Adressregistrierung ist das Privatkonto schnell eröffnet. Für Zahlungen in Euro und Dollar nutzen viele ein Konto in der EU weiter oder ein Fintech, denn die türkische Lira schwankt stark.
Banken in der Türkei prüfen wie überall Mittelherkunft und Geschäftsmodell. Wer größere Summen transferiert, etwa für eine Immobilie, legt Nachweise über die Herkunft bereit.

Istanbul oder Küste: Leben in der Türkei
Istanbul ist das Zentrum für Geschäft, Flüge und internationale Schulen. An der Küste wählen Zuzügler vor allem Antalya, Alanya, Bodrum und Fethiye. Direktflüge verbinden alle großen Städte mit Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Flugzeit liegt bei drei bis vier Stunden.
Lebenshaltung und Mieten liegen außerhalb der Istanbuler Toplagen deutlich unter dem deutschen Niveau, schwanken aber mit der Inflation. Private Krankenhäuser in den großen Städten haben einen guten Ruf, eine private Krankenversicherung ist für Zuzügler der Standard.
Das Abkommen von 2011 und was Deutschland trotzdem behält
Deutschland und die Türkei haben ein Doppelbesteuerungsabkommen vom 19. September 2011, anwendbar seit dem 1. Januar 2011 (BMF, Stand der DBA am 1. Januar 2026, Abkommenstext, BGBl. II 2012 Nr. 17). Für Unternehmer sind fünf Punkte wichtig.
- Ansässigkeit nach dem Abkommen. Art. 4 Abs. 1 Satz 2 nimmt Personen aus, die in einem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat steuerpflichtig sind. Ob ein Zuzügler mit Art. 20/D darunter fällt, ist nicht entschieden. Der sichere Weg: keine Wohnung in Deutschland behalten, dann brauchst du die Abkommensregel für den doppelten Wohnsitz nicht.
- Dividenden aus Deutschland. Deutschland darf Dividenden an eine Person in der Türkei mit höchstens 15 % besteuern (Art. 10 Abs. 2). In der Türkei sind sie nach Art. 20/D frei.
- Verkauf deiner GmbH-Anteile. Gewinne aus Anteilen, die du länger als ein Jahr hältst, darf nur der Wohnsitzstaat besteuern (Art. 13 Abs. 5). Den Wertzuwachs bis zum Umzug erfasst aber die Wegzugsteuer.
- Renten. Deutsche Renten darf Deutschland besteuern, die ersten 10.000 EUR im Jahr bleiben frei, darüber höchstens 10 % (Art. 18 Abs. 2).
- Keine Rückfallklausel für Einwohner der Türkei. Der Wechsel zur Anrechnung in Art. 22 Abs. 2 Buchst. e betrifft nur Personen, die in Deutschland ansässig sind.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Die Befreiung nach Art. 20/D ist eine Vorzugsbesteuerung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG. Als Deutscher mit wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland, etwa einer Beteiligung ab 1 %, bleibst du deshalb bis zu zehn Jahre mit allen nicht ausländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig. Das Abkommen begrenzt den deutschen Zugriff auf das, was es Deutschland zuweist. Mehr in erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Wegzugsteuer und Abmeldung. Hältst du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, besteuert Deutschland beim Wegzug den Wertzuwachs (§ 6 AStG), auf Antrag in sieben Jahresraten. Die Abmeldung allein beendet die deutsche Steuerpflicht nicht, eine nutzbare Wohnung in Deutschland hält sie fest (§ 8 AO). Mehr in Wegzugsbesteuerung und Wohnsitz sauber verlegen.
Auch Österreich und die Schweiz haben Abkommen mit der Türkei (BMF Österreich, DBA-Liste, SIF, DBA-Liste Stand 1. Januar 2026). Österreich setzt die Wegzugsteuer auf Kapitalvermögen beim Wegzug in einen Staat außerhalb von EU und EWR sofort fest (§ 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988).
Wohnst du wirklich in der Türkei, schützt dich das Abkommen. Deutsche Dividenden, Renten und wesentliche Interessen behalten trotzdem einen deutschen Anteil.
Woran das Regime scheitern kann
- Die Frist für die Bescheinigung verpassen. Ohne Antrag bis zum Ende des Zuzugsjahres gibt es keine Befreiungsbescheinigung.
- In den drei Jahren vorher in der Türkei steuerpflichtig gewesen sein. Eine Tätigkeit oder ein gewerbliches Geschäft in der Türkei vor dem Zuzug schließt die Befreiung aus, eine Ferienwohnung mit Mieteinnahmen nicht.
- Die eigene Arbeit für befreit halten. Honorare für Arbeit in der Türkei sind türkische Einkünfte.
- Eine Wohnung in Deutschland behalten. Dann bleibt Deutschland dein Wohnsitzstaat, und die Abkommensfrage nach Art. 4 Abs. 1 Satz 2 wird teuer.
Die Reihenfolge beim Umzug
Für wen sich das türkische Regime lohnt
Das neue Regime passt am besten zu Unternehmern nach einem Exit, zu Investoren mit Dividenden und Mieten aus dem Ausland und zu Rentnern mit Kapitalerträgen. Für sie ist die Türkei in den nächsten 20 Jahren einer der günstigsten Wohnsitze nahe Europa, mit einem Abkommen mit Deutschland. Wer weiter aktiv arbeitet, trennt die Arbeit vor Ort von den Erträgen im Ausland und plant die Firma entsprechend.
Den Weg aus Sicht des Auswanderers beschreibt Türkei auswandern. Weitere Wohnsitze außerhalb der EU zeigt Plan B außerhalb der EU. GCS ordnet in einem kostenfreien Erstgespräch von 15 Minuten, ob das Regime zu deinen Einkünften passt, und legt im Gesamtplan Wegzug, Aufenthalt und Wohnsitzwechsel fest. Steuer- und Rechtsberatung übernehmen Berufsträger in der Türkei und in Deutschland, die du direkt beauftragst.
Ich halte Art. 20/D für eine echte Chance, weil er nicht mit Pauschalen arbeitet, sondern Auslandseinkünfte vollständig freistellt, 20 Jahre lang und mit 1 % Erbschaftsteuer. Das Regime ist allerdings neu, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung entstehen gerade. Wer früh umzieht, dokumentiert Ansässigkeit, Fristen und Herkunft der Einkünfte deshalb besonders sorgfältig.







