Für die meisten Profile führen die VAE und Georgien das Ranking an: Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf Privatpersonen, Georgien lässt Deutsche ein volles Jahr ohne Visum bleiben. Panama und Paraguay führen zu einem dauerhaften Aufenthalt, Singapur passt zu echtem Asien-Geschäft. Steuerlich wirkt ein Plan B erst, wenn du dort lebst und den Wohnsitz in Deutschland aufgibst.
Georgien lässt Deutsche ein volles Jahr ohne Visum bleiben. Du kannst vor Ort leben, testen und erst dann entscheiden. Das ist ein Plan B in seiner einfachsten Form: ein zweiter Ort, an dem du legal leben und arbeiten darfst. Viele Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wollen ihn außerhalb der EU haben, denn wer seine Optionen breiter streut, entscheidet freier, wo er lebt, arbeitet und Steuern zahlt. Ein Aufenthaltstitel in einem zweiten Land kostet oft weniger, als viele denken.
Fünf Länder außerhalb der EU stehen hier im Vergleich: die Vereinigten Arabischen Emirate, Georgien, Panama, Paraguay und Singapur. Ein Plan B ist zuerst ein Aufenthaltsrecht. Steuerlich wirkt er erst, wenn du dort tatsächlich lebst. Stand der Angaben: 29. Oktober 2026.
Vier Prüfsteine für einen tragfähigen Plan B
Ein guter Plan B muss vier Dinge leisten, und danach haben wir jedes Land bewertet:
- Zugang: Wie bekommst du den Aufenthaltstitel, und was kostet der Einstieg?
- Dauer: Ist der Titel befristet oder führt er zu einem dauerhaften Aufenthalt?
- Steuer: Wie besteuert das Land Unternehmer und ihre Einkünfte, wenn du dort lebst?
- Abkommen mit Deutschland: Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, also einen Vertrag, der die Besteuerung zwischen beiden Staaten aufteilt?
Dazu kommt der Informationsaustausch. Alle fünf Länder haben sich zum automatischen Austausch von Kontodaten verpflichtet, Paraguay mit ersten Meldungen bis 2028 (OECD). Ein Plan B ist also ein Wohnsitzmodell, kein Versteck.
1. Vereinigte Arabische Emirate: der Klassiker mit 0 % Einkommensteuer
Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf Privatpersonen (u.ae). Für Firmen gilt seit den Geschäftsjahren ab Juni 2023 eine Körperschaftsteuer: 0 % bis 375.000 AED steuerpflichtigem Einkommen, darüber 9 % (Cabinet Decision 116/2022). Natürliche Personen fallen erst darunter, wenn ihr Geschäftsumsatz in den VAE 1 Mio. AED im Jahr übersteigt. Löhne und private Investments zählen dabei nicht mit (FTA).
Steuerlich ansässig wirst du mit 183 Tagen im Jahr. Mit gültigem Aufenthaltstitel und Wohnung oder Geschäft vor Ort reichen 90 Tage (Cabinet Decision 85/2022). Einen Golden Visa bekommen Immobilieninvestoren ab 2 Mio. AED Immobilienwert (ICP). Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es derzeit nicht.
Die VAE bieten damit einen klaren Weg zur Ansässigkeit, besonders zusammen mit der US-LLC. Am besten passen sie zu ortsunabhängigen Unternehmern mit internationalen Kunden, die ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegen und die Firma als US-LLC führen.
2. Georgien: der unkomplizierteste Plan B dieser Liste
Georgien ist der unkomplizierteste Plan B dieser Liste. Deutsche Staatsangehörige reisen ohne Visum ein und bleiben ein volles Jahr (Ordinance No. 255).
Für kleine Unternehmer ist auch die Steuer attraktiv. Als Einzelunternehmer mit Small Business Status zahlst du grundsätzlich 1 % auf qualifizierenden Umsatz, über 500.000 GEL gelten besondere Regeln. Eine georgische LLC versteuert Gewinne mit 15 % erst bei Ausschüttung (Tax Code of Georgia). Georgien hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.
Freelancer und kleine Dienstleister bekommen hier einen günstigen Plan B mit niedriger Steuer und kurzer Anreise. Mehr auf der Länderseite Georgien.
3. Panama: Aufenthalt über Friendly Nations, nach zwei Jahren unbefristet

Panama hat ein Programm für Staatsangehörige befreundeter Länder, die Friendly Nations. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen auf der Liste (Decreto Ejecutivo 226/2021). Zuerst bekommst du einen vorläufigen Aufenthalt für zwei Jahre, danach den unbefristeten.
Der Zugang führt über einen von drei Wegen:
- einen Arbeitsvertrag mit einer panamaischen Firma samt Arbeitserlaubnis,
- eine Immobilie ab 200.000 B/., auch über eine Gesellschaft, deren wirtschaftlich Berechtigter du bist,
- ein Festgeld ab 200.000 B/. mit mindestens drei Jahren Laufzeit.
Panama besteuert nur Einkünfte aus panamaischer Quelle. Gewinne aus Tätigkeiten außerhalb Panamas sind dort nicht einkommensteuerpflichtig. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht. Am 9. Oktober 2026 hat die EU Panama von der schwarzen auf die graue Liste gesetzt (EEAS). Das Land eignet sich für Unternehmer, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Amerika als Absicherung wollen.
4. Paraguay: Residenz gegen Nachweis echter Einnahmen
Paraguay vergibt zuerst eine befristete Residenz für bis zu zwei Jahre. In den drei Monaten vor ihrem Ablauf beantragst du die permanente Residenz (DNM). Dafür weist du eine wirtschaftliche Solvenz nach, etwa als Selbstständiger, Remote Worker oder Gesellschafter. Verlangt werden tatsächliche Einnahmen, ein Titel allein reicht nicht.
Die Körperschaftsteuer IRE beträgt 10 %, die persönliche Einkommensteuer IRP höchstens 10 % (Ley 6380/2019). Besteuert werden grundsätzlich Einkünfte aus paraguayischer Quelle. Eine paraguayische Firma versteuert aber auch Auslandstätigkeiten, wenn sie im Ausland unter 10 % besteuert wurden. Ein Abkommen mit Deutschland gibt es nicht.
Wer einen günstigen, dauerhaften Aufenthaltstitel mit niedrigen Steuersätzen sucht, ist hier richtig.

5. Singapur: der anspruchsvollste Plan B und der stärkste für Asien
Singapur besteuert Gesellschaften mit 17 %. Teilbefreiungen senken die Last bei kleinen Gewinnen deutlich, in den ersten drei Jahren gibt es eine zusätzliche Start-up-Befreiung (IRAS). Privatpersonen zahlen 0 bis 24 %. Auslandseinkünfte, die eine ansässige Person nach Singapur überweist, sind grundsätzlich steuerfrei.
Der Zugang ist anspruchsvoll. Als Gründer kannst du dich über einen Employment Pass in der eigenen Pte. Ltd. anstellen. Für Neuanträge bis 31.12.2026 liegt das Mindestgehalt bei 5.600 S$ im Monat, mit dem Alter steigend, dazu kommt ein Punktesystem (MOM). Singapur hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland.
Der Aufwand lohnt sich für Unternehmer mit echtem Geschäft in Asien und einem Budget für eine operative Firma vor Ort. Für sie ist Singapur der stärkste Standort.
Fünf Länder, fünf Zwecke
| Land | Zugang | Dauer | Steuer | Abkommen mit DE | Am besten für |
|---|---|---|---|---|---|
| VAE | Visum, z. B. Golden Visa ab 2 Mio. AED Immobilie | je nach Visum | 0 % ESt, KSt 9 % über 375.000 AED | nein | ortsunabhängige Unternehmer mit LLC |
| Georgien | visumfrei für Deutsche | 1 Jahr je Aufenthalt | 1 % Small Business, LLC 15 % bei Ausschüttung | ja | kleine Dienstleister |
| Panama | Friendly Nations, ab 200.000 B/. | 2 Jahre, dann unbefristet | nur panamaische Quelle | nein | Absicherung in Amerika |
| Paraguay | Solvenznachweis | bis 2 Jahre, dann permanent | IRE 10 %, IRP bis 10 % | nein | günstiger Daueraufenthalt |
| Singapur | Employment Pass ab 5.600 S$ Gehalt | an den Pass gebunden | KSt 17 %, ESt 0 bis 24 % | ja | echtes Asien-Geschäft |
Die VAE und Georgien führen das Ranking für die meisten Profile an. Panama und Paraguay bieten die längste Sicherheit, Singapur das stärkste Geschäftsumfeld.
Was am günstigsten ist, was Präsenz verlangt und was Familien brauchen
Georgien ist am günstigsten, weil der Einstieg ohne Visum und ohne Investition möglich ist. Paraguay folgt, weil es keinen festen Mindestbetrag verlangt, sondern einen Nachweis tatsächlicher Einnahmen.
Ein Aufenthaltstitel allein verlangt oft wenig Präsenz. Steuerlich zählt aber, wo du tatsächlich lebst. Wie viele Tage du für den Erhalt eines Titels brauchst, legt jede Migrationsbehörde selbst fest. Kläre das vor dem Antrag.
Familien achten meist auf Schulen, Krankenversicherung und eine sichere Aufenthaltsdauer. Panama und Paraguay führen zu einem dauerhaften Titel, Singapur und die VAE haben ein großes internationales Umfeld. Wie Angehörige mitziehen, regelt jedes Programm gesondert.
Neu seit 2026: Die Türkei stellt Zuzügler 20 Jahre von der Einkommensteuer auf Auslandseinkünfte frei, wenn sie drei Jahre vorher dort nicht steuerpflichtig waren. Bedingungen und deutsche Seite erklärt das Länderprofil Türkei.
Der Plan B gibt dir das Recht zu gehen, das Finanzamt schaut auf deinen Wohnsitz
Ein zweiter Aufenthaltstitel ändert an deiner deutschen Steuerpflicht nichts, solange du hier eine Wohnung oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Wie der Schnitt gelingt, zeigt Wohnsitz sauber verlegen. Mit den VAE, Panama und Paraguay hat Deutschland kein Abkommen. Behältst du eine Wohnung in Deutschland, entscheidet dann keine Abkommensregel zu deinen Gunsten, und du bleibst hier voll steuerpflichtig.
Für deutsche Staatsangehörige kommt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht hinzu. Sie greift bei einem Umzug in ein Land mit niedriger Besteuerung, wenn du wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behältst (§ 2 AStG). Bei allen fünf Ländern dieser Liste ist das zu prüfen. Hältst du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, gilt außerdem die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG).
Für Österreich endet die unbeschränkte Steuerpflicht mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt (§ 26 BAO), für die Schweiz knüpft sie an Wohnsitz und Aufenthalt an (Art. 3 DBG). Weitere Folgen sind für beide Länder gesondert zu prüfen.
Jeder Aufenthaltstitel hängt an Bedingungen: einer Investition, einem Gehalt oder einem Nachweis von Einnahmen. Halte diese Nachweise aktuell und plane die Verlängerung früh. Dann bleibt dein Plan B verlässlich verfügbar.
Die US-LLC zieht mit, wenn du den Plan B wechselst
Für ortsunabhängige Unternehmer empfehlen wir zuerst die US-LLC ab 1.490 €. Sie ist günstig, schnell und vollständig digital und lässt sich von jedem Ort der Welt aus führen. Ohne US-Geschäftstätigkeit zahlt ein ausländischer Eigentümer in der Regel keine US-Einkommensteuer, besteuert wird am Wohnsitz. Mit einem Wohnsitz in den VAE oder ganz ohne festen steuerlichen Wohnsitz spielt sie ihre Stärke aus. Wechselst du deinen Plan B später, zieht die LLC mit dir um. Mehr dazu in LLC ohne Wohnsitz.
Willst du eher in Europa bleiben, findest du die Wohnsitzmodelle unter /residency und die Gesellschaften unter /jurisdictions. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig bleibt, versteuert die Gewinne dort. GCS koordiniert Wohnsitz, Gründung und Konto. Anwälte und Steuerberater beauftragst du direkt.







