Für die meisten Unternehmer sind Zypern, Georgien und Bulgarien die passenden Alternativen zu Dubai, alle mit einem Abkommen mit Deutschland, das den VAE fehlt. Zypern macht dich mit der 60-Tage-Regel ansässig, die Ltd zahlt 15 %; in Georgien zahlen Einzelunternehmer mit Small Business Status grundsätzlich 1 % auf den Umsatz, in Bulgarien gilt je 10 % auf Einkommen und Gewinn.
Null Prozent Einkommensteuer auf Privatpersonen: An dieser Zahl müssen sich alle Alternativen zu Dubai messen lassen. Dazu kommt ein klarer Weg zur Ansässigkeit, und die US-LLC passt gut dazu. Trotzdem suchen Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach anderen Orten. Manche wollen näher an der Familie bleiben, andere brauchen ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, wieder andere ein anderes Klima oder ein günstigeres Leben.
Sieben Alternativen stehen hier gegen Dubai: was sie besser können, was sie kosten, für wen sie passen. Stand der Angaben: 29. Oktober 2026.
Dubai bleibt stark: keine Einkommensteuer, ein klarer Weg zur Ansässigkeit
Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben keine Einkommensteuer auf Privatpersonen (u.ae). Natürliche Personen fallen erst unter die Körperschaftsteuer, wenn ihr Geschäftsumsatz in den VAE 1 Mio. AED im Jahr übersteigt (FTA). Für Firmen gilt 0 % bis 375.000 AED steuerpflichtigem Einkommen und 9 % darüber.
Ansässig wirst du mit 183 Tagen im Jahr, mit Aufenthaltstitel und Wohnung oder Geschäft vor Ort schon mit 90 Tagen (Cabinet Decision 85/2022). Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es derzeit nicht.
An fünf Punkten messen wir jede Alternative: Steuer im Vergleich, Tage vor Ort, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (ein Vertrag, der die Besteuerung aufteilt), Mitgliedschaft in der EU und Kosten des Einstiegs.
1. Zypern: Mit der EU im Rücken und wenigen Tagen im Land
Zypern ist die stärkste Alternative für alle, die in der EU bleiben wollen. Mit der 60-Tage-Regel wirst du schon mit 60 Tagen im Jahr ansässig. Du brauchst dafür eine Wohnung und eine Tätigkeit auf der Insel, darfst in keinem anderen Staat länger als 183 Tage bleiben und nirgends sonst ansässig sein (Tax Department).
Die Ltd zahlt seit 2026 grundsätzlich 15 % Körperschaftsteuer. Mit dem Non-Dom-Status können Dividenden und passive Zinsen von der Special Defence Contribution befreit sein, einer zyprischen Sonderabgabe auf Kapitalerträge (Reform 2026).
Gegenüber Dubai hast du EU, Euro, ein Abkommen mit Deutschland und weniger Pflichttage. Am besten passt es zu Vielreisenden mit EU-Kunden. Mehr auf der Länderseite Zypern.
2. Georgien: 1 % auf den Umsatz, ein Jahr ohne Visum
Georgien ist die günstigste Alternative mit Abkommen. Deutsche dürfen ohne Visum einreisen und ein volles Jahr bleiben (Ordinance No. 255). Als Einzelunternehmer mit Small Business Status zahlst du grundsätzlich 1 % auf qualifizierenden Umsatz. Eine LLC versteuert Gewinne mit 15 % erst bei Ausschüttung (Tax Code of Georgia).
Der Einstieg ist sehr einfach, die Anreise kurz, und anders als in Dubai gibt es ein Abkommen mit Deutschland. Die Rechnung geht vor allem für Freelancer und kleine Dienstleister mit Umsätzen unter 500.000 GEL auf. Mehr auf der Länderseite Georgien.
3. Bulgarien: Du lebst dort, die EOOD sitzt dort, fertig

Bulgarien besteuert Einkommen von Privatpersonen und Gewinne von Gesellschaften grundsätzlich mit je 10 %. Erfasste Dividenden tragen 5 % (NRA). Seit 2026 gilt der Euro.
Einen Sonderstatus brauchst du nicht. Du ziehst um, gründest eine EOOD und führst sie von dort. Bulgarien ist damit die einfachste EU-Alternative: EU, Euro, Abkommen mit Deutschland, keine Investition nötig. Es passt zu Unternehmern, die eine planbare, niedrige Last in der EU wollen. Mehr auf der Länderseite Bulgarien.
4. Paraguay: ein dauerhafter Titel ohne Investitionspflicht
Paraguay vergibt zuerst eine befristete Residenz für bis zu zwei Jahre und danach die permanente (DNM). Du weist eine wirtschaftliche Solvenz nach, etwa als Selbstständiger, Remote Worker oder Gesellschafter. Einen festen Mindestbetrag nennt die Migrationsbehörde auf ihren Seiten nicht.
Die Körperschaftsteuer IRE beträgt 10 %, die persönliche Einkommensteuer IRP höchstens 10 % (Ley 6380/2019). Besteuert werden grundsätzlich Einkünfte aus paraguayischer Quelle. Ein Abkommen mit Deutschland gibt es nicht. Das Land passt zu Unternehmern, die einen langfristigen Wohnsitz mit niedrigen Steuersätzen suchen.

5. Panama: Friendly Nations und Besteuerung nur nach Quelle
Panama hat ein Programm für befreundete Länder, auf dessen Liste Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen (Decreto Ejecutivo 226/2021). Nach zwei Jahren vorläufigem Aufenthalt folgt der unbefristete. Der Weg führt über einen Arbeitsvertrag, eine Immobilie ab 200.000 B/. oder ein Festgeld ab 200.000 B/. mit drei Jahren Laufzeit.
Panama besteuert nur Einkünfte aus panamaischer Quelle. Gewinne aus Tätigkeiten außerhalb Panamas sind dort nicht einkommensteuerpflichtig. Ein Abkommen mit Deutschland gibt es nicht. Seit dem 9. Oktober 2026 steht Panama auf der grauen statt der schwarzen EU-Liste (EEAS).
Gegenüber Dubai bietet Panama den unbefristeten Titel nach zwei Jahren und eine Zeitzone nah an Amerika. Die Alternative für Unternehmer mit Kunden in Nord- und Südamerika.
6. Singapur: teurer als Dubai, aber der Standort für Asien
Singapur besteuert Gesellschaften mit 17 %, Teilbefreiungen senken die Last bei kleinen Gewinnen deutlich (IRAS). Privatpersonen zahlen 0 bis 24 %. Als Gründer kannst du dich über einen Employment Pass in der eigenen Firma anstellen, für Neuanträge bis 31.12.2026 ab 5.600 S$ Monatsgehalt (MOM).
Du bekommst ein Abkommen mit Deutschland und einen starken Finanz- und Technologiestandort. Dafür brauchst du echtes Asien-Geschäft und Budget für eine operative Firma. Dann ist Singapur die erste Wahl.
7. Italien und Griechenland: Pauschalsteuer für sehr hohe Einkünfte
Für sehr hohe Auslandseinkünfte gibt es zwei europäische Alternativen. Italien erhebt für erfasste neue Zuzüge ab 2026 eine Pauschalsteuer von 300.000 EUR im Jahr auf einbezogene Auslandseinkünfte, grundsätzlich bis zu 15 Jahre (Gazzetta Ufficiale). Griechenland sieht 100.000 EUR im Jahr vor, verbunden mit einer Investition von mindestens 500.000 EUR (AADE).
Gegenüber Dubai lebst du in der EU, nah an der Familie, mit Abkommen mit Deutschland. Das lohnt sich für Unternehmer und Investoren mit sehr hohen Auslandseinkünften. Mehr auf den Seiten Italien und Griechenland.
Die sieben Länder und Dubai nebeneinander
| Land | Steuer | Präsenz | EU | Abkommen mit DE | Am besten für |
|---|---|---|---|---|---|
| VAE (Maßstab) | 0 % ESt, KSt 9 % über 375.000 AED | 183 Tage, mit Titel 90 Tage | nein | nein | ortsunabhängige Unternehmer mit LLC |
| Zypern | 15 % KSt, Non-Dom für Dividenden | ab 60 Tagen mit Bedingungen | ja | ja | Vielreisende mit EU-Kunden |
| Georgien | 1 % Small Business, LLC 15 % bei Ausschüttung | Wohnsitz vor Ort | nein | ja | kleine Dienstleister |
| Bulgarien | 10 % ESt, 10 % KSt | Wohnsitz vor Ort | ja | ja | einfache EU-Lösung |
| Paraguay | IRE 10 %, IRP bis 10 % | Wohnsitz vor Ort | nein | nein | günstiger Daueraufenthalt |
| Panama | nur panamaische Quelle | Wohnsitz vor Ort | nein | nein | Amerika-Geschäft |
| Singapur | KSt 17 %, ESt 0 bis 24 % | Wohnsitz vor Ort | nein | ja | Asien-Geschäft |
| Italien / Griechenland | 300.000 / 100.000 EUR pauschal | Wohnsitz vor Ort | ja | ja | sehr hohe Einkünfte |
Bei der Steuer bleibt Dubai vorn. Die Alternativen gewinnen bei Abkommen, EU und Kosten.
Günstig, wenige Tage, mit Familie: Was die Länder je Kriterium hergeben
Am günstigsten sind Georgien und Bulgarien. Beide brauchen keine Investition, und die Sätze liegen bei 1 % auf den Umsatz beziehungsweise 10 %. Zypern, Georgien und Bulgarien sind für die meisten Unternehmer die besten Alternativen. Paraguay, Panama und Singapur passen zu klaren Zielen außerhalb Europas.
Ganz ohne Präsenz geht kein Wohnsitzmodell. Am wenigsten Tage verlangt Zypern mit 60 Tagen, gefolgt von den VAE mit 90 Tagen bei gültigem Titel. Wer gar keinen festen Wohnsitz will, nutzt die US-LLC als ortsunabhängige Firma.
Mit Familie in Europa landest du meist bei Zypern, Bulgarien, Italien oder Griechenland. Alle vier sind in der EU, haben den Euro und ein Abkommen mit Deutschland. Schulen und Krankenversicherung prüfst du gesondert.
Was das Finanzamt in Deutschland, Österreich und der Schweiz sieht
Die Steuer folgt deinem Wohnsitz, nicht deinem Visum. Deutschland besteuert dich, solange du hier eine Wohnung oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Wie du die Steuerpflicht sauber beendest, zeigt Wohnsitz sauber verlegen. Bei Ländern ohne Abkommen, also den VAE, Paraguay und Panama, löst eine verbliebene deutsche Wohnung keine Abkommensregel zu deinen Gunsten aus. Bei Zypern, Georgien, Bulgarien, Singapur, Italien und Griechenland teilt das Abkommen die Besteuerung auf.
Deutsche Staatsangehörige prüfen die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Sie greift bei einem Umzug in ein Land mit niedriger Besteuerung oder mit einer Vorzugsbesteuerung, wenn wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland bleiben (§ 2 AStG). Das gilt für Dubai ebenso wie für die meisten Alternativen. Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält, plant außerdem die Wegzugsbesteuerung ein (§ 6 AStG).
In Österreich endet die unbeschränkte Steuerpflicht mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt (§ 26 BAO). In der Schweiz knüpft sie an Wohnsitz und Aufenthalt an (Art. 3 DBG). Weitere Folgen sind für beide Länder gesondert zu prüfen.
Jedes Land stellt seine eigene Bedingung. In Zypern sind es Wohnung, Tätigkeit und Tage. In Georgien und Bulgarien ist es der Wohnsitz vor Ort, in Paraguay und Panama Solvenz oder Investition, in Singapur Gehalt und Firma. Die Reihenfolge bleibt überall dieselbe wie bei Dubai: echter Wegzug, Beteiligungen prüfen, Interessen in Deutschland ordnen.
Welche Firma zum neuen Wohnsitz passt
Für ortsunabhängige Unternehmer bleibt die US-LLC ab 1.490 € die erste Wahl, mit Dubai ebenso wie mit vielen Alternativen. Sie ist günstig, schnell, vollständig digital und bei Kunden und Zahlungsdienstleistern weltweit bekannt. Ohne US-Geschäftstätigkeit zahlt ein ausländischer Eigentümer in der Regel keine US-Einkommensteuer, besteuert wird am Wohnsitz. Sie passt besonders zu einem Wohnsitz in einem Land ohne Einkommensteuer auf diese Einkünfte oder zu einem Leben ohne festen steuerlichen Wohnsitz. Mehr dazu in LLC ohne Wohnsitz.
Ziehst du in ein EU-Land, gründe die Gesellschaft am neuen Wohnort, etwa eine Ltd in Zypern. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig bleibt, versteuert die Gewinne dort. Die Wohnsitzmodelle findest du unter /residency, die Gesellschaften unter /jurisdictions. Weitere Länder außerhalb der EU vergleicht Plan-B-Wohnsitz außerhalb der EU. GCS koordiniert Umzug, Gründung und Konto; Steuerberater beauftragst du direkt.







