Das Vereinigte Königreich, Singapur, Hongkong, die Emirate, Zypern und Estland behalten auf Dividenden an Ausländer keine Quellensteuer ein. Mit Wohnsitz in Deutschland spart dir das kaum Steuer: Du zahlst 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, und ausländische Quellensteuer wird bis höchstens 25 % je Kapitalertrag angerechnet (§ 32d Abs. 5 EStG). Erst nach dem Wegzug bestimmt die Quellensteuer des Aktienlandes deine Belastung.
Eine Schweizer Aktie schüttet 1.000 Franken Dividende aus. Auf deinem Konto landen zunächst 650 Franken, denn die Schweiz behält 35 % ein, bevor das Geld das Land verlässt. Bei einer Aktie aus London käme der volle Betrag an. Kein Wunder, dass Anleger nach Ländern ohne Quellensteuer suchen.
Für dich mit Wohnsitz in Deutschland ist der Unterschied kleiner, als er klingt, denn Deutschland rechnet die ausländische Steuer in der Regel an. Anders sieht es aus, sobald du wegziehst: Dann entscheidet die Quellensteuer des Aktienlandes über deine tatsächliche Steuer. Rechtsstand: 30. Oktober 2026.
Was die Quellensteuer auf Dividenden ist
Zahlt eine Firma eine Dividende, darf der Staat, aus dem sie stammt, einen Teil gleich einbehalten. Die Quellensteuer heißt so, weil sie an der Quelle des Geldes erhoben wird. Die Firma oder die Depotbank führt sie ab, du bekommst den Rest. Welches Land zugreift, bestimmt in aller Regel der Sitz der ausschüttenden Firma. Dein Depot kann also in Deutschland liegen und trotzdem die Quellensteuer eines anderen Staates tragen.
Den Satz legt jedes Land selbst fest. Ein Doppelbesteuerungsabkommen senkt ihn häufig, meist nur für Empfänger, die im Abkommensstaat ansässig sind und das nachweisen. Das OECD-Musterabkommen, an dem sich viele Abkommen orientieren, begrenzt die Quellensteuer auf Dividenden auf 15 %, bei Unternehmen mit mindestens 25 % Beteiligung auf 5 % (Art. 10 Abs. 2, OECD). Einzelne Abkommen weichen davon ab, deshalb zählt immer der Text des Abkommens zwischen deinem Wohnsitzland und dem Aktienland.
Auch Deutschland zieht bei deutschen Firmen Steuer ab, die Kapitalertragsteuer. Für Anleger in Deutschland ist sie zugleich die Einkommensteuer auf die Dividende.
Diese Länder erheben auf Dividenden an Ausländer keine Quellensteuer
Für diese Länder sagt die Regierung oder die Steuerbehörde selbst, dass Dividenden ohne Abzug an Ausländer fließen:
| Land | Quellensteuer auf Dividenden | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Vereinigtes Königreich | 0 %, Ausnahme: Ausschüttungen von Immobilien-REITs | Regierung des Vereinigten Königreichs, HMRC zu REITs | 10/2026 |
| Singapur | 0 % | IRAS | 10/2026 |
| Hongkong | 0 % | Finanzministerium Hongkong | 10/2026 |
| Vereinigte Arabische Emirate | 0 % | Federal Tax Authority | Seite vom 06.05.2024 |
| Zypern | 0 % | Business in Cyprus | 10/2026 |
| Estland | 0 % seit 2025, Übergangsregel für ältere Gewinne | EMTA | 10/2026 |
Die Null gilt für Dividenden und für Privatanleger. Zinsen, Lizenzgebühren und andere Zahlungen folgen eigenen Regeln, und für Firmen als Empfänger gelten wieder andere. Auch die Tabelle sagt nur, was der Quellenstaat abzieht, nicht, was dein Wohnsitzland später verlangt.
Vereinigtes Königreich. Britische Firmen zahlen Dividenden an Aktionäre im Ausland ohne Abzug. Eine Ausnahme sind Immobilien-REITs: Wenn sie Erträge aus ihren Immobilien ausschütten, halten sie Einkommensteuer zum Basissatz ein, und Nichtansässige holen sich nach manchen Abkommen einen Teil zurück (HMRC). Die Dividende selbst bleibt bei den meisten Nichtansässigen in Großbritannien ohne Steuer (HMRC, SAIM5120).
Singapur. Wie hoch ist die Quellensteuer in Singapur? Auf Dividenden null. Die Steuerbehörde schreibt, Singapur erhebe derzeit keine Quellensteuer auf Dividenden, und die Firma müsse auch dann nichts einbehalten, wenn Abkommen einen Satz für Dividenden nennen (IRAS). Für Zinsen, Lizenzgebühren und andere Zahlungen an Nichtansässige gelten eigene Regeln. Dividenden einer in Singapur ansässigen Firma sind in Singapur beim Empfänger in der Regel nicht steuerbar, weil die Firma ihre Steuer schon bezahlt hat (IRAS). Zum Land selbst: Länderratgeber Singapur.
Hongkong. Die Regierung nennt es in ihrer Steuerpolitik ausdrücklich: keine Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen. Hongkong erhebt Steuern nur auf Unternehmensgewinne, Mieten und Arbeitseinkommen (Finanzministerium Hongkong).
Vereinigte Arabische Emirate. Die Emirate haben Quellensteuer in ihrem Körperschaftsteuerrecht vorgesehen, setzen sie aber derzeit auf 0 %. Das gilt für Einkünfte aus den Emiraten, die ein Nichtansässiger ohne Betriebsstätte dort bezieht. Dividenden einer Aktie, die an einer Börse der Emirate notiert ist, zählen dazu (FTA-Leitfaden für Nichtansässige, Abschnitt 5.4 und Beispiel 36). Mehr zum Land im Länderratgeber VAE.
Zypern. Das Regierungsportal Business in Cyprus nennt „keine Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden“ als Merkmal des Steuersystems. Für Empfänger in bestimmten Niedrigsteuergebieten kann das Tax Department Sonderregeln vorsehen, die du vorher klärst. Wer selbst nach Zypern zieht, findet im Länderratgeber Zypern, wie der Non-Dom-Status Dividenden behandelt.
Estland. Seit 2025 unterliegt die Dividende eines Nichtansässigen in Estland nicht mehr der Einkommensteuer, und die 7 % Quellensteuer für Privatpersonen entfallen. Besteuert wird nur noch die Firma, mit 22/78 auf die Ausschüttung. Das heißt: Aus 100 Gewinn werden 78 Dividende und 22 Steuer. Eine Übergangsregel gilt für Gewinne, die bis 2024 mit dem niedrigeren Satz versteuert wurden (EMTA). Wie sie im Einzelfall wirkt, klärst du mit der Steuerbehörde.

Zum Vergleich: Länder mit Quellensteuer auf Dividenden
Wo die Quellensteuer dagegen zuschlägt, zeigen diese drei Länder:
| Land | Quellensteuer auf Dividenden | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag, Abkommen senken den Satz meist | § 43a EStG, § 4 SolZG | 10/2026 |
| USA | 30 %, nach dem Abkommen mit Deutschland 15 % | IRS, Tabelle 1 | Tabelle 1 vom Mai 2023 |
| Schweiz | 35 %, ganze oder teilweise Rückerstattung nach Abkommen | ESTV | 10/2026 |
Die Sätze sind die gesetzlichen Regelsätze. Ob du weniger zahlst, hängt vom Abkommen zwischen dem Aktienland und deinem Wohnsitzland ab, und davon, ob du den niedrigeren Satz beantragst.
Für Anleger mit Wohnsitz in Deutschland spart null Prozent kaum Steuer
Deutschland besteuert Dividenden mit 25 % Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG), dazu kommen Solidaritätszuschlag und, wenn du kirchensteuerpflichtig bist, Kirchensteuer (die Abgeltungsteuer sinkt dann leicht, § 32d Abs. 1 Satz 3 EStG). Ausländische Steuer, die du auf dieselbe Dividende zahlst, rechnet das Gesetz an. Die Grenze liegt bei 25 % je Kapitalertrag, und angerechnet wird nur, was du nicht im Quellenstaat zurückfordern könntest (§ 32d Abs. 5 EStG). Heraus kommt eine einfache Rechnung: Ob die Steuer im Ausland oder in Deutschland anfällt, ändert an der Summe wenig.
Bei einer deutschen Depotbank berücksichtigt schon die Bank die ausländische Steuer beim Steuerabzug, nach denselben Regeln (§ 43a Abs. 3 EStG). Liegt das Depot dagegen im Ausland, erklärst du die Dividenden selbst, und die Anrechnung beantragst du in der Steuererklärung.
Trotzdem gibt es Konstellationen, in denen null Prozent etwas bringt.
Die erste sind kleine Depots. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 EUR, mindert deine Kapitaleinkünfte vor der Steuer (§ 20 Abs. 9 EStG). Bleiben deine Dividenden darunter, fällt in Deutschland keine Steuer an, auf die du die ausländische anrechnen könntest. Dann ist jeder einbehaltene Euro ein verlorener Euro, und die Länder aus der Tabelle oben sparen dir echtes Geld.
Die zweite ist der Papierkram. Den niedrigeren Abkommenssatz bekommst du nur mit Formular und Antrag, und wer beides versäumt, zahlt wie im letzten Fall der Rechnung drauf.
Die dritte betrifft dein Geld auf Zeit: Was über dem Abkommenssatz einbehalten wurde, liegt bis zur Erstattung im Quellenstaat.
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, prüft das Finanzamt auf Antrag, ob der Tarif günstiger ist, die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG). Auch dann wird die ausländische Steuer angerechnet.
So holst du zu viel einbehaltene Quellensteuer zurück
Den Abkommenssatz bekommst du nicht automatisch. Mit den USA geht es am einfachsten: Wer sich bei seinem Broker mit dem Formular W-8BEN als Nichtamerikaner ausweist, bekommt in der Regel den Abkommenssatz statt der 30 % (IRS). Für Deutschland liegt er bei 15 % (IRS, Tabelle 1). Frag deinen Broker, ob das Formular für dich hinterlegt ist.
Bei der Schweiz zahlst du zuerst 35 % und holst dir danach den Teil über dem Abkommenssatz zurück. Dafür stellst du einen Antrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Wohnst du in Deutschland, geht das online über ihr Portal. Die Frist beträgt drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dividende fällig wurde (ESTV). Wer sie versäumt, verliert den Anspruch.
Kommt umgekehrt eine Dividende von einer deutschen Firma an jemanden im Ausland, behält Deutschland 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag ein. Das ist für Nichtansässige grundsätzlich die endgültige Steuer (§ 50 Abs. 2 EStG). Besteht ein Abkommen mit deinem Wohnsitzland, erstattet das Bundeszentralamt für Steuern den Teil über dem Abkommenssatz auf Antrag (§ 50c EStG, BZSt). Dafür brauchst du die Ansässigkeitsbescheinigung deines Wohnsitzlandes. Die Frist beträgt vier Jahre ab Ende des Jahres, in dem du die Erträge bezogen hast, und das BZSt nennt wegen des hohen Antragsaufkommens Bearbeitungszeiten von teils über 20 Monaten (Stand 09/2026). Plan die Liquidität entsprechend. Welche Papiere dafür nötig sind, steht in Doppelbesteuerungsabkommen.
Besteht kein Abkommen, bleibt es beim vollen Abzug. Wer nach dem Umzug weiter Anteile an einer deutschen GmbH hält, bespricht die Ausschüttungspolitik deshalb vorher mit seinem Steuerberater.
Nach dem Wegzug entscheidet die Quellensteuer des Aktienlandes

Mit dem Wegzug dreht sich die Rechnung. Bis zum Umzugstag bist du noch unbeschränkt steuerpflichtig: Dividenden, die du bis dahin bekommst, versteuerst du wie bisher. Danach gilt: Wer in Deutschland weder Wohnung noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, wird nur noch mit inländischen Einkünften besteuert (§ 49 EStG). Dividenden ausländischer Firmen gehören nicht dazu. Deutschland besteuert sie also nicht mehr, und es gibt keine deutsche Steuer mehr, auf die du etwas anrechnen könntest. Eine Ausnahme ist die Sonderregel für Deutsche in Niedrigsteuerländern, die Erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Ziehst du in ein Land ohne Einkommensteuer auf Kapitalerträge, ist die Quellensteuer des Aktienlandes die einzige Steuer. Die Emirate erheben auf das Einkommen natürlicher Personen keine Steuer (u.ae). Dort entscheidet sich vieles am Aktienland:
Für Auswanderer ist die Aktienauswahl damit eine Steuerfrage, die vor dem Umzug beginnt. Die zweite Hälfte der Rechnung liefert dein neues Wohnsitzland:
| Wohnsitzland | Steuer auf Dividenden aus dem Ausland | Quelle |
|---|---|---|
| Vereinigte Arabische Emirate | keine Einkommensteuer für natürliche Personen; Körperschaftsteuer nur bei einem Geschäft mit mehr als 1 Mio. AED Umsatz | u.ae, FTA |
| Zypern | als Non-Dom keine Special Defence Contribution auf Dividenden; mit Domicile 5 % seit 2026 | Tax Department, Finanzministerium |
| Georgien | für Ansässige keine Steuer auf Einkünfte, die nicht aus georgischer Quelle stammen | Steuergesetzbuch Georgiens, Art. 82 |
Die Tabelle zeigt nur die Richtung. Je nach Land gelten Mindestaufenthalt, Anmeldung und Ausnahmen, die ein Steuerberater vor Ort prüft.
Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab 1 % greift zudem die Wegzugsbesteuerung, wie Wegzugsbesteuerung zeigt. Melde Bank und Broker außerdem deinen neuen steuerlichen Wohnsitz, damit sie Abzüge und Meldungen danach richten. Die Depotdaten gehen dann im Rahmen des CRS an den neuen Wohnsitzstaat, wie CRS erklärt zeigt. Ob und wie dein neues Land eine ausländische Quellensteuer anrechnet, regelt dessen Recht und klärt ein Steuerberater vor Ort.
Null Prozent Quellensteuer heißt nicht null Prozent Steuer auf den Gewinn
Eine Dividende stammt aus Gewinnen, die die Firma bereits versteuert hat. Die Quellensteuer ist nur die zweite Stufe. Estland zeigt es: Dort fällt auf die Dividende keine Quellensteuer an, dafür besteuert das Land die Ausschüttung bei der Firma mit 22/78 (EMTA). In Singapur ist die Steuer der Firma für den Aktionär endgültig, deshalb ist die Dividende dort beim Empfänger ohne Steuer (IRAS).
Wer Länder nur nach dem Quellensteuersatz vergleicht, schaut also auf die Hälfte der Rechnung. Aussagekräftig ist die Gesamtbelastung aus Firmensteuer, Quellensteuer und der Steuer an deinem Wohnsitz. Ein hoher Quellensteuersatz im Aktienland kostet dich als Anleger in Deutschland außerdem nur dann etwas, wenn du ihn nicht anrechnen oder zurückholen kannst.
Ich halte es für verkehrt, Aktien allein wegen eines Steuersatzes zu kaufen. Rendite, Risiko und Kurs bestimmen, was am Ende bei dir bleibt, die Quellensteuer ist ein Kostenpunkt unter mehreren. Das ist keine Anlageempfehlung, sondern die Reihenfolge, in der man die Fragen stellt.
So prüfst du dein Depot
Nimm die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank für das letzte Jahr und sortiere die Dividenden nach dem Land der Firma. Steht dort eine Quellensteuer über dem Abkommenssatz, liegt Geld bereit, das du zurückholen kannst. Dann siehst du auch, ob ein Land aus der Tabelle in deinem Depot überhaupt vorkommt.
Wohnst du in Deutschland und bleibst, ist die Länderwahl bei Dividenden zweitrangig, solange du den Abkommenssatz beantragst. Planst du den Wegzug, lohnt sich der genaue Blick vorher. Bist du schon weg, trägst du in Formulare wie das W-8BEN dein neues Wohnsitzland ein, sonst behandelt dich der Broker weiter nach deinem alten Wohnsitz. Den Ablauf ordnet die Checkliste Deutschland steuerlich verlassen, den Umzug selbst koordiniert GCS mit dir über den Umzug ins Ausland. Die steuerliche Beurteilung deines Depots übernimmt ein Steuerberater, den du direkt beauftragst.









