Spanien auswandern. Ohne Visum, mit Sonderregime.

Spanien auswandern. Ohne Visum, mit Sonderregime.

Als EU-Bürger ziehst du ohne Visum nach Spanien. Niedrig besteuert ist das Land nicht. Erfüllst du die Voraussetzungen, senkt das Sonderregime für Zuzügler die Last aber sechs Jahre lang deutlich.

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Im Detail
Aufenthalt
EU-Bürger: Eintragung, kein Visum
Ansässig
mehr als 183 Tage im Kalenderjahr oder Mittelpunkt der Interessen
Sonderregime
24 % bis 600.000 EUR, sechs Jahre
Firma
Körperschaft­steuer 25 %, kleine Firmen weniger
Abkommen mit Deutschland
ja

Geprüft an amtlichen Quellen, Stand 30. Oktober 2026. Alle Quellen unten auf der Seite.

Dein Aufenthalt, wenn du nach Spanien auswanderst.

Als EU-Bürger darfst du in Spanien leben und arbeiten. Für einen Aufenthalt über drei Monate brauchst du eine Tätigkeit oder genug Mittel und eine Krankenversicherung, und du lässt dich im Register für EU-Bürger eintragen. Für Steuern, Konto und Verträge brauchst du die NIE, die Nummer für Ausländer.

Das Visum für Telearbeit, oft Nomadenvisum genannt, gilt für Bürger von Drittstaaten. Als Deutscher brauchst du es nicht.

Steuern in Spanien.

Steuerlich ansässig bist du, wenn du mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien bist oder dort der Mittelpunkt deiner wirtschaftlichen Interessen liegt. Kurze Abwesenheiten zählen mit, solange du keine Ansässigkeit in einem anderen Land nachweist. Lebt deine Familie in Spanien, wird die Ansässigkeit vermutet.

Die Einkommensteuer ist progressiv, der Spitzensatz hängt von der Region ab. Dazu kommt eine Vermögensteuer mit einem allgemeinen Freibetrag von 700.000 Euro, den die Regionen ändern können.

Für Zuzügler gibt es das Sonderregime nach Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes, bekannt als Beckham-Gesetz. Wer in den fünf Jahren davor nicht in Spanien ansässig war, zahlt im Zuzugsjahr und fünf weiteren Jahren 24 % auf Arbeitseinkünfte bis 600.000 Euro, darüber 47 %. Besteuert werden nur Einkünfte aus spanischen Quellen. Seit 2023 gilt es auch für Unternehmer, deren Tätigkeit nach dem Gesetz 14/2013 als unternehmerisch anerkannt ist, und für hochqualifizierte Fachkräfte von Startups.

Ansässig nach 183 Tagen, mit Sonderregime ab dem Zuzugsjahr.

Wer mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien ist, ist für das ganze Jahr ansässig. Das Sonderregime für Zuzügler beantragst du mit dem Formular 149, es gilt für das Zuzugsjahr und die fünf folgenden.

Veranschaulichung nach den Regeln der Steuerbehörde, Stand 30. Oktober 2026.

Was mit deiner deutschen Steuer passiert.

Der Umzug nach Spanien beendet die deutsche Steuerpflicht nicht von selbst. Diese fünf Punkte ordnest du vorher.

  • Die Abmeldung reicht nicht.Deutschland besteuert dich weiter voll, solange du hier eine Wohnung hast, die du nutzen kannst, oder dich mehr als sechs Monate am Stück hier aufhältst (§ 8 und § 9 AO). Erst die Wohnung aufgeben, dann abmelden.Mehr dazu
  • Wegzugsteuer bei GmbH-Anteilen.Hältst du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft und warst sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, besteuert Deutschland beim Wegzug den Wertzuwachs, als hättest du verkauft (§ 6 AStG). Das planst du vor dem Umzug.Mehr dazu
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht.Das Sonderregime kann als Vorzugsbesteuerung gelten. Dann greift für deutsche Staatsangehörige mit wesentlichen Interessen in Deutschland bis zu zehn Jahre die erweiterte beschränkte Steuer­pflicht (§ 2 AStG), es sei denn, du zahlst mindestens zwei Drittel der deutschen Steuer. Ein amtliches Schreiben dazu gibt es nicht; wir klären es vor dem Antrag.Mehr dazu
  • Betriebsstätte und Geschäftsleitung.Arbeitest du weiter aus Deutschland für deutsche Kunden, etwa aus einem Büro oder einer Wohnung, die dir hier zur Verfügung steht, kann dort eine Betriebsstätte entstehen (§ 12 AO). Wird deine neue Firma tatsächlich aus Deutschland geführt, liegt ihre Geschäftsleitung hier (§ 10 AO), und Deutschland besteuert ihre Gewinne.
  • Mit Doppelbesteuerungsabkommen.Deutschland und Spanien haben ein Doppel­besteuerungs­abkommen. Es regelt, welcher Staat welche Einkunft besteuert, und setzt voraus, dass du im neuen Land ansässig bist und das nachweist.Mehr dazu

Firma und Konto.

Für ein Geschäft in Spanien gründest du meist eine Sociedad Limitada (S.L.) oder arbeitest als Selbständiger (autónomo). Die Körperschaft­steuer beträgt regulär 25 %. Kleinstunternehmen mit weniger als einer Million Euro Umsatz zahlen 2026 19 % auf die ersten 50.000 Euro und 21 % auf den Rest.

Eine Gesellschaft, deren tatsächliche Leitung in Spanien liegt, ist dort ansässig. Führst du eine Firma im Ausland von Spanien aus, besteuert sie deshalb in der Regel Spanien. Ein spanisches Konto brauchst du für Miete, Steuern und Sozialversicherung.

Typische Fehler.

  1. Das Sonderregime nicht rechtzeitig beantragen.Das Regime gilt nur auf Antrag und innerhalb einer Frist nach dem Zuzug. Wer sie verpasst, zahlt den normalen progressiven Tarif.
  2. Als Gründer ohne Anerkennung mit dem Regime rechnen.Für Unternehmer gilt es nur, wenn die Tätigkeit als unternehmerisch anerkannt ist. Ohne Anerkennung bleibt der normale Tarif.
  3. Die GmbH auflösen und mit denselben Kunden weitermachen.Das löst Steuern auf Geschäftswert und Kundenstamm aus, im Liquidationsgewinn, als verdeckte Gewinnausschüttung oder als Funktionsverlagerung. Ein laufendes Geschäft braucht einen eigenen Plan, vor dem Umzug.

So lösen wir es: dein Umzug nach Spanien im Gesamtplan.

WohnsitzSteuernFirmaKontoPlan B

Spanien beginnt in Deutschland: Wohnung, Beteiligungen, Kunden. Danach bringen wir Eintragung, Sonderregime, Firma und Konto in die richtige Reihenfolge.

Formalitäten und Erklärungen vor Ort übernehmen Berufsträger, die wir mit dir auswählen und koordinieren. Für die Umsetzung bekommst du ein festes Angebot nach dem Strukturgespräch.

Der Einstieg: ein Erstgespräch, 15 Minuten und kostenfrei. Den Termin wählst du direkt im Kalender.

  1. ZuerstWegzug und deutsche Bindungen klären
  2. Vor dem UmzugAnerkennung als Unternehmer prüfen, Wohnung suchen
  3. UmzugWohnung in Deutschland aufgeben, in Spanien eintragen lassen
  4. DanachSonderregime beantragen, Firma und Konto

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Quellen und Stand

Jede Rechts- und Steueraussage dieser Seite ist an den folgenden Gesetzen und amtlichen Quellen geprüft, jeweils mit Abruf- oder Stand-Datum.

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