Malta auswandern. EU-Insel mit Überweisungsprinzip.

Malta auswandern. EU-Insel mit Überweisungsprinzip.

Auf Malta zählt keine feste Tageszahl, sondern wo du lebst. Als Zuzügler ohne maltesisches Domizil gilt für dich das Überweisungsprinzip: Auslandseinkünfte werden nur besteuert, wenn sie nach Malta fließen, ausländische Veräußerungsgewinne gar nicht. Dazu kommen EU-Wohnsitz, Englisch als Amtssprache und ein Abkommen mit Deutschland.

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Im Detail
Aufenthalt
EU-Bürger: Anmeldung, kein Visum
Ansässig
Lebensmittelpunkt in Malta, keine feste Tageszahl
Sonderregime
ohne Domizil: Auslandseinkünfte nur bei Überweisung nach Malta
Steuersätze 2026
Einzelpersonen 0 bis 35 %, Firmen 35 %
Firma
35 % mit Erstattung an Gesellschafter, wahlweise 15 % endgültig
Abkommen mit Deutschland
ja

Geprüft an amtlichen Quellen, Stand 30. Oktober 2026. Alle Quellen unten auf der Seite.

Dein Aufenthalt, wenn du nach Malta auswanderst.

Als EU-Bürger lebst und arbeitest du in Malta ohne Visum. Für einen Aufenthalt über drei Monate beantragst du ein Aufenthaltsdokument für EU-Bürger.

Daneben gibt es Programme für Wohlhabende, etwa das Residence Programme für EU-Bürger. Sie haben eigene Bedingungen und Mindestbeträge.

Steuern in Malta.

Die Einkommensteuer in Malta beträgt 2026 für Einzelpersonen 0 % bis 12.000 Euro, 15 % von 12.001 bis 16.000 Euro, 25 % von 16.001 bis 60.000 Euro und darüber 35 %. Für Verheiratete und Eltern veröffentlicht die Steuerbehörde eigene Tabellen. Die Sätze gelten für das Einkommen, das Malta besteuert: bei Non-Doms maltesische Einkünfte und Auslandseinkünfte, die nach Malta fließen. Firmen zahlen 35 % Körperschaft­steuer, mehr dazu unten.

Malta kennt keine feste Tagesregel. Ansässig ist, wer in Malta lebt, abgesehen von vorübergehenden Abwesenheiten. Wer ansässig, aber nicht in Malta domiziliert ist, wird nach dem Überweisungsprinzip besteuert: Einkünfte aus dem Ausland nur, soweit sie nach Malta fließen. Ausländische Veräußerungsgewinne bleiben auch dann steuerfrei.

Für Non-Doms mit ausländischen Einkünften ab 35.000 Euro gilt eine Mindeststeuer von 5.000 Euro im Jahr. Wäre die Steuer auf das Welteinkommen niedriger, kannst du stattdessen diese wählen.

Ansässig mit Lebensmittelpunkt, besteuert nach Überweisung.

Malta zählt keine festen Tage, sondern fragt, ob du dort lebst. Ohne maltesisches Domizil versteuerst du ausländische Einkünfte nur, wenn du sie nach Malta holst.

Veranschaulichung nach den Regeln der Steuerbehörde, Stand 30. Oktober 2026.

Was mit deiner deutschen Steuer passiert.

Der Umzug nach Malta beendet die deutsche Steuerpflicht nicht von selbst. Diese fünf Punkte ordnest du vorher.

  • Die Abmeldung reicht nicht.Deutschland besteuert dich weiter voll, solange du hier eine Wohnung hast, die du nutzen kannst, oder dich mehr als sechs Monate am Stück hier aufhältst (§ 8 und § 9 AO). Erst die Wohnung aufgeben, dann abmelden.Mehr dazu
  • Wegzugsteuer bei GmbH-Anteilen.Hältst du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft und warst sieben der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, besteuert Deutschland beim Wegzug den Wertzuwachs, als hättest du verkauft (§ 6 AStG). Das planst du vor dem Umzug.Mehr dazu
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht.Das Sonderregime kann als Vorzugsbesteuerung gelten. Dann greift für deutsche Staatsangehörige mit wesentlichen Interessen in Deutschland bis zu zehn Jahre die erweiterte beschränkte Steuer­pflicht (§ 2 AStG), es sei denn, du zahlst mindestens zwei Drittel der deutschen Steuer. Ein amtliches Schreiben dazu gibt es nicht; wir klären es vor dem Antrag.Mehr dazu
  • Betriebsstätte und Geschäftsleitung.Arbeitest du weiter aus Deutschland für deutsche Kunden, etwa aus einem Büro oder einer Wohnung, die dir hier zur Verfügung steht, kann dort eine Betriebsstätte entstehen (§ 12 AO). Wird deine neue Firma tatsächlich aus Deutschland geführt, liegt ihre Geschäftsleitung hier (§ 10 AO), und Deutschland besteuert ihre Gewinne.
  • Mit Doppelbesteuerungsabkommen.Deutschland und Malta haben ein Doppel­besteuerungs­abkommen. Es regelt, welcher Staat welche Einkunft besteuert, und setzt voraus, dass du im neuen Land ansässig bist und das nachweist.Mehr dazu

Firma und Konto.

Maltesische Gesellschaften zahlen 35 % Körperschaft­steuer. Nach einer Ausschüttung erhalten die Gesellschafter über das Erstattungssystem einen Teil davon zurück. Seit 2025 können bestimmte Gesellschaften stattdessen einen endgültigen Satz von 15 % wählen, dann ohne Erstattung.

Damit Gesellschaft und Erstattungen tragen, wird die Firma in Malta geführt, mit Entscheidungen und Unterlagen vor Ort.

Typische Fehler.

  1. Auslandsgeld für den Alltag nach Malta holen.Überweisungen für den Lebensunterhalt gelten als Einkommen, solange du nicht nachweist, dass es Kapital ist. Wer Kapital und Einkommen nicht trennt, verliert den Vorteil.
  2. Die maltesische Firma von Deutschland aus führen.Lebst du in Deutschland, hilft eine maltesische Firma nicht: Sie wird dort besteuert, wo sie geführt wird.
  3. Die GmbH auflösen und mit denselben Kunden weitermachen.Das löst Steuern auf Geschäftswert und Kundenstamm aus, im Liquidationsgewinn, als verdeckte Gewinnausschüttung oder als Funktionsverlagerung. Ein laufendes Geschäft braucht einen eigenen Plan, vor dem Umzug.

So lösen wir es: dein Umzug nach Malta im Gesamtplan.

WohnsitzSteuernFirmaKontoPlan B

Am Anfang steht die deutsche Seite. Danach planen wir Anmeldung, Wohnung, getrennte Konten für Kapital und Einkommen sowie Firma und Konto in Malta.

Formalitäten und Erklärungen vor Ort übernehmen Berufsträger, die wir mit dir auswählen und koordinieren. Für die Umsetzung bekommst du ein festes Angebot nach dem Strukturgespräch.

Der Einstieg: ein Erstgespräch, 15 Minuten und kostenfrei. Den Termin wählst du direkt im Kalender.

  1. ZuerstDeutsche Seite ordnen, Wegzug festlegen
  2. Vor dem UmzugKapital und Einkommen auf getrennte Konten
  3. UmzugWohnung, Aufenthaltsdokument
  4. DanachFirma und Konto, Überweisungen planen

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Quellen und Stand

Jede Rechts- und Steueraussage dieser Seite ist an den folgenden Gesetzen und amtlichen Quellen geprüft, jeweils mit Abruf- oder Stand-Datum.

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