Checkliste

Abmeldung aus Deutschland.

Wohnung, Meldeamt, Finanzamt, Versicherung, Konten und Verträge: Mit dieser Liste ist der Abschied aus Deutschland in wenigen Wochen geordnet.

Im Detail

Stand 17. September 2026 · Global Capital Strategy

Sie ziehen ins Ausland und möchten in Deutschland alles sauber abschließen. Diese Liste sammelt die Stellen, bei denen Sie sich abmelden oder etwas umstellen, und sagt zu jedem Punkt kurz, worauf es ankommt.

Die meisten Punkte sind Formalitäten und schnell erledigt. Wo Ihr Steuerberater draufschauen sollte, etwa bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, steht es dabei. Den ganzen Zeitplan von zwölf Monaten vorher bis nach dem Umzug zeigt die Wegzugs-Checkliste.

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01 · Wohnung

Die Wohnung aufgeben, verkaufen oder vermieten.

Mit der Wohnung beginnt der Schnitt. Sie entscheidet, ob Ihr Wohnsitz in Deutschland tatsächlich endet.

  • Mietvertrag rechtzeitig kündigenAls Mieter kündigen Sie in der Regel mit einer Frist von knapp drei Monaten (§ 573c BGB), sofern der Vertrag nichts anderes wirksam regelt. Planen Sie das Umzugsdatum danach.
  • Eigene Wohnung verkaufen oder dauerhaft vermietenEine Wohnung, über die Sie weiter verfügen können, bleibt steuerlich in der Regel ein Wohnsitz (§ 8 AO). Vermieten Sie dauerhaft an Dritte, ohne eigene Nutzung, und behalten Sie keinen Schlüssel. Dann ist der Schnitt sauber. Ratgeber: Abmeldung allein genügt nicht
  • Übergabe dokumentierenÜbergabeprotokoll, Zählerstände und die Bestätigung des Vermieters oder Käufers belegen später, wann Sie ausgezogen sind. Fragen Sie dabei gleich nach einer Auszugsbestätigung: Das Meldegesetz verlangt sie nicht mehr, manche Meldeämter bitten trotzdem darum.
  • Möbel und Hausrat regelnVerkaufen, einlagern oder mitnehmen: Ein Lager in Deutschland ist unproblematisch, eine weiter eingerichtete Wohnung nicht. Glossar: Wohnsitz

02 · Meldeamt

Beim Meldeamt abmelden.

Die Abmeldung ist in wenigen Minuten erledigt, in manchen Gemeinden auch online.

  • Abmeldung ins AuslandWer ins Ausland zieht und keine Wohnung in Deutschland behält, meldet sich beim Meldeamt ab. Das geht frühestens eine Woche vor dem Auszug und ist spätestens zwei Wochen danach fällig (§ 17 Abs. 2 BMG). Glossar: Abmeldung
  • Neue Anschrift angebenDas Meldeamt fragt nach Ihrer neuen Anschrift im Ausland. Halten Sie sie bereit, oder zumindest Staat und Ort.
  • Abmeldebestätigung aufbewahrenKrankenkasse, Banken, Versicherungen und Vertragspartner fragen danach. Legen Sie das Original und mehrere Kopien ab, auch digital.
  • Abmeldung und Steuer auseinanderhaltenDie Abmeldung ist Pflicht, für die Steuer zählen aber Wohnung und gewöhnlicher Aufenthalt. Mit den Punkten dieser Liste belegen Sie beides. Glossar: gewöhnlicher Aufenthalt

03 · Finanzamt

Das Finanzamt informieren.

Eine kurze Mitteilung, die letzte Erklärung und, falls nötig, ein Blick auf Beteiligungen.

  • Wegzug und neue Anschrift mitteilenTeilen Sie Ihrem Finanzamt Wegzugsdatum und Auslandsanschrift mit, formlos oder über ELSTER. Schickt Ihnen das Finanzamt danach Fragen zu Ihren Verhältnissen im Ausland, beantworten Sie sie am besten gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
  • Empfangsbevollmächtigten bereithaltenOhne Wohnsitz in Deutschland, der EU oder dem EWR kann das Finanzamt verlangen, dass Sie eine Person im Inland benennen, die Schreiben für Sie empfängt (§ 123 AO). Ihr Steuerberater oder eine Vertrauensperson übernimmt das.
  • Letzte Einkommensteuererklärung abgebenFür das Jahr des Wegzugs geben Sie noch eine Erklärung ab. Sie umfasst die Einkünfte bis zum Wegzug und die deutschen Einkünfte danach. Ratgeber Doppelbesteuerungsabkommen
  • Wegzugsbesteuerung prüfenHalten Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, lassen Sie vor dem Umzug berechnen, ob und in welcher Höhe die Wegzugsbesteuerung anfällt (§ 6 AStG). Mit der Zahl vorab planen Sie in Ruhe und kennen die Wege, sie zu vermeiden oder zu strecken. Ohne solche Anteile entfällt der Punkt. Ratgeber: Wegzugsbesteuerung planen
  • Auslandsgesellschaft meldenGründen Sie noch vor dem Wegzug eine Gesellschaft im Ausland, etwa eine US-LLC, teilen Sie das dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 2 AO). Glossar: Meldepflicht § 138 AO
  • Steuer-ID aufbewahrenIhre steuerliche Identifikationsnummer bleibt bestehen. Sie brauchen sie für Erklärungen zu deutschen Einkünften und für Rückfragen von Banken.

04 · Versicherung und Rente

Krankenversicherung und Rente ordnen.

Zwei Punkte mit langer Wirkung: Ihr Schutz im Ausland und Ihre bisherigen Rentenansprüche.

  • Neue Krankenversicherung ohne LückeKlären Sie, ab wann Sie im Zielland oder über eine internationale Krankenversicherung versichert sind, und legen Sie den Beginn auf den Tag des Umzugs.
  • Deutsche Krankenversicherung beenden oder ruhen lassenInformieren Sie Ihre Krankenkasse mit der Abmeldebestätigung. Bei einer privaten Krankenversicherung fragen Sie nach einer Anwartschaftsversicherung, falls Sie sich die Rückkehr in den Tarif offenhalten möchten.
  • Rentenkonto klären lassenLassen Sie Ihr Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung vor dem Umzug klären und bewahren Sie den Versicherungsverlauf auf. Erworbene Ansprüche bleiben durch den Wegzug erhalten. Ob die Rente später in voller Höhe ins Ausland gezahlt wird, hängt vom Wohnsitzland ab.
  • Freiwillige Beiträge abwägenOb freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung für Sie sinnvoll sind, hängt vom Zielland und Ihrer Planung ab. Die Rentenversicherung erteilt dazu Auskunft.
  • Weitere Versicherungen prüfenHaftpflicht, Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung: Fragen Sie, welche Verträge im Ausland weiter gelten, kündigen Sie, was Sie nicht mehr brauchen, und teilen Sie die neue Adresse mit.

05 · Konten und Post

Konten und Post umstellen.

Damit Geld und Briefe Sie auch nach dem Umzug erreichen.

  • Banken informierenTeilen Sie Ihren Banken die neue Anschrift und Ihre neue steuerliche Ansässigkeit mit. Nicht jede Bank führt Konten für Kunden im Ausland uneingeschränkt weiter; fragen Sie vorher nach. Glossar: CRS
  • Freistellungsaufträge anpassenFreistellungsaufträge setzen die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland voraus. Nach dem Wegzug nehmen Sie sie zurück oder lassen sie von der Bank anpassen.
  • Konten und Zahlungen ordnenLegen Sie fest, welches deutsche Konto bleibt, eröffnen Sie das Konto im Zielland und stellen Sie danach Daueraufträge und Lastschriften um. Checkliste Kontoeröffnung
  • Nachsendeauftrag einrichtenNach Angaben der Deutschen Post gilt der Nachsendeauftrag auch für das Ausland. Für Behördenpost benennen Sie zusätzlich eine Vertrauensperson oder nutzen einen digitalen Postdienst.
  • Vollmacht erteilenEine Vollmacht für Post, Behörden und Banken, notariell beglaubigt, wo das verlangt wird, erspart Ihnen Rückreisen wegen einer einzelnen Unterschrift.

06 · Verträge

Verträge kündigen und abmelden.

Die meisten Verträge enden mit einem kurzen Schreiben und einer Kopie der Abmeldebestätigung.

  • Rundfunkbeitrag abmeldenMelden Sie Ihre Wohnung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ab und legen Sie die Abmeldebestätigung bei.
  • Strom, Gas, Internet und MobilfunkKündigen Sie zum Auszugsdatum. Endet ein Vertrag später, fragen Sie mit Nachweis des Wegzugs nach einer vorzeitigen Beendigung.
  • Fahrzeug verkaufen oder abmeldenVerkaufen Sie das Fahrzeug, oder melden Sie es in Deutschland ab und im Zielland an. Mit der Abmeldung enden Kfz-Steuer und Versicherungspflicht.
  • Mitgliedschaften und AbosFitnessstudio, Vereine, Zeitungen, Streaming: Tragen Sie alle Fristen in eine Liste ein und kündigen Sie rechtzeitig.
  • Gewerbe und KammernFühren Sie in Deutschland ein Gewerbe oder sind Mitglied einer Kammer, melden Sie das Gewerbe ab oder um und beenden Sie die Mitgliedschaft.

Diese Checkliste ordnet die Schritte und nennt die Stellen, an denen es auf den Einzelfall ankommt. Fristen und Verfahren können je Gemeinde und Anbieter abweichen. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die erbringen die zugelassenen Berufsträger, die Sie direkt beauftragen.