
Checkliste
Wegzugs-Checkliste.
Die Schritte vor, während und nach dem Wegzug in der richtigen Reihenfolge. Von der Bestandsaufnahme zwölf Monate vorher bis zu den Pflichten, die nach dem Umzug bleiben.
Stand 17. September 2026 · Global Capital Strategy
Diese Liste richtet sich an Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder künftig ortsunabhängig arbeiten und den Wechsel sauber umsetzen wollen. Sie geht davon aus, dass Sie ein Geschäft führen, Beteiligungen oder Immobilien halten und einen Steuerberater haben, der die Punkte mit Ihnen durchgeht.
Sie entscheiden selbst, wo Sie leben, arbeiten und Steuern zahlen. Diese Liste zeigt, wie der Wechsel gelingt. Für die Firma gibt es zwei bewährte Wege: die US-LLC, unser Kernprodukt, für ortsunabhängige Unternehmer ohne festen Wohnsitz oder mit Wohnsitz in einem Land ohne Einkommensteuer, oder eine Gesellschaft im neuen Wohnsitzland, gegründet nach dem Umzug und von dort geführt. Die Liste ordnet die Schritte in fünf Phasen und sagt zu jedem Punkt, was zu tun ist und warum. Welche Steuer anfällt und welches Land passt, ergibt sich aus Ihren Zahlen und der Beurteilung der Berufsträger, die Sie beauftragen. Der Schwerpunkt liegt auf dem deutschen Recht. Für Österreich und die Schweiz nennt die Liste die Stellen, an denen Sie die Entsprechung prüfen lassen sollten.
01 · 12 Monate vorher
Bestand aufnehmen und Weichen stellen.
Ein Jahr vor dem Umzug geht es um Fakten: was Sie besitzen, was der Wegzug auslöst und wohin es gehen soll.
- Bestandsaufnahme erstellenListen Sie alle Beteiligungen ab 1 % an Kapitalgesellschaften, Immobilien, laufende Verträge, Konten, Depots und Versicherungen auf, mit Wert und Land. Aus dieser Liste sehen Sie, welche Punkte der folgenden Phasen Sie überhaupt betreffen.
- Berufsträger in beiden Ländern mandatierenBeauftragen Sie einen Steuerberater im Herkunftsland und einen Berufsträger im Zielland, also einen dort zugelassenen Steuerberater oder Anwalt. Beide sollten dieselbe Bestandsaufnahme sehen und voneinander wissen, denn die rechtliche und steuerliche Beurteilung liegt bei ihnen, GCS koordiniert.
- Wegzugsbesteuerung bewerten lassenHalten Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft und waren Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig, erfasst die Wegzugsbesteuerung den Wertzuwachs Ihrer Anteile (§ 6 AStG). Lassen Sie Wert, Zahlungsmöglichkeiten und Alternativen berechnen, dann planen Sie mit festen Zahlen. Ohne solche Anteile entfällt der Punkt. Ratgeber Wegzugsbesteuerung
- Zielland und Ansässigkeitsregel wählenJedes Land hat eigene Bedingungen für die steuerliche Ansässigkeit, also dafür, ab wann es Sie als dort wohnhaften Steuerpflichtigen behandelt. Die 60-Tage-Regel in Zypern etwa verlangt, dass Sie alle gesetzlichen Bedingungen erfüllen und belegen. Entscheiden Sie, welche Regel Sie erfüllen wollen, und planen Sie Wohnung und Aufenthaltstage danach. Wohnsitzprogramme im Vergleich
- Ort der Geschäftsleitung planenFühren Sie eine Gesellschaft, legen Sie fest, von wo aus Sie nach dem Wegzug entscheiden. Wer vom neuen Wohnort oder ortsunabhängig entscheidet, führt die Gesellschaft auch von dort (§ 10 AO). Ratgeber Ort der Geschäftsleitung
- Wegzug aus Österreich: Entsprechung prüfenÖsterreich hat eigene Regeln für den Wegzug, für Beteiligungen und für die Steuerpflicht danach, und sie entsprechen den deutschen nicht eins zu eins. Lassen Sie einen österreichischen Berufsträger die Punkte dieser Liste auf Ihren Fall übertragen.
- Wegzug aus der Schweiz: Entsprechung prüfenDie Schweiz besteuert auf Ebene von Bund, Kanton und Gemeinde, und Wegzug und Beteiligungen folgen eigenen Regeln. Lassen Sie prüfen, welche Punkte dieser Liste für Ihren Kanton gelten und welche entfallen.
02 · 6 Monate vorher
Das neue Zuhause vorbereiten, das alte auflösen.
Ein halbes Jahr vorher entscheidet sich, ob Sie den Wegzug später belegen können: Wohnung, Familie, Versicherung, Bank.
- Wohnung im Zielland sichernMieten oder kaufen Sie eine Wohnung, die zu Ihrem Lebensmittelpunkt passt, und heben Sie Vertrag, Übergabeprotokoll und Nebenkostenabrechnungen auf. Diese Unterlagen belegen später Ihre Ansässigkeit, also Ihre steuerliche Zugehörigkeit zum neuen Land. Glossar: Ansässigkeit
- Familie und Schule einplanenBleiben Ehepartner oder schulpflichtige Kinder in Deutschland, bleibt dort in der Regel auch Ihr Lebensmittelpunkt, egal wo Sie gemeldet sind. Planen Sie Schulwechsel und Umzug der Familie auf denselben Zeitpunkt. Glossar: Wohnsitz
- Krankenversicherung klärenPrüfen Sie, ob Ihre bisherige Krankenversicherung im Zielland gilt, wann sie endet und was Sie dort abschließen müssen. Bei Unternehmern hängt daran oft auch der Schutz der Familie.
- Bankunterlagen vorbereitenBanken im Zielland fragen, woher Ihr Geld stammt, was Sie verdienen und wozu das Konto dient. Stellen Sie die Unterlagen jetzt zusammen, denn die Prüfung dauert oft Wochen. Ratgeber Bankunterlagen
- Deutsche Wohnung aufgeben oder vermietenEine Wohnung, über die Sie weiter verfügen können, gilt in der Regel als Wohnsitz und hält die unbeschränkte Steuerpflicht aufrecht, also die deutsche Steuer auf Ihr gesamtes Welteinkommen (§ 8 AO). Kündigen Sie oder vermieten Sie dauerhaft an Dritte, und behalten Sie keinen Schlüssel. Ratgeber: Abmeldung genügt nicht
- Kündigungsfristen sammelnMietvertrag, Strom, Internet, Mobilfunk, Versicherungen, Mitgliedschaften: Tragen Sie alle Fristen in einen Kalender ein und kündigen Sie zum Umzugsdatum. Manche Verträge enden vorzeitig nur mit Nachweis des Wegzugs.
03 · 3 Monate vorher
Anträge stellen, Meldungen vorbereiten.
Jetzt beginnen die Verfahren mit Fristen: Aufenthaltstitel, Steuernummer, Meldungen, Vollmachten.
- Anträge im Zielland einreichenAufenthaltstitel, Steuernummer, Sozialversicherung und die Anmeldung zum gewählten Steuermodell des Ziellands haben eigene Fristen. Über die Anträge entscheiden Behörden, GCS sorgt dafür, dass sie vollständig und schlüssig sind. Wohnsitzprogramme
- Meldungen nach § 138 AO vorbereitenGründen oder erwerben Sie einen Betrieb oder eine Beteiligung im Ausland, kann das beim Finanzamt meldepflichtig sein (§ 138 Abs. 2 AO). Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob und wann Sie die Mitteilung abgeben müssen. Glossar: Meldepflicht § 138 AO
- Konten ordnenEröffnen Sie das Konto im Zielland, legen Sie fest, welche deutschen Konten bleiben, und teilen Sie den Banken die neue Adresse mit. Banken melden die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden, und die Angaben sollten zur Wirklichkeit passen.
- Vollmachten erteilenFür Post, Behörden, Steuerberater und laufende Verträge braucht eine Person in Deutschland eine Vollmacht, notariell beglaubigt, wo das verlangt wird. Das erspart Ihnen Rückreisen wegen einer einzelnen Unterschrift.
- Dokumente apostillieren lassenGeburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnis, Handelsregisterauszüge und Gesellschaftsverträge erkennt das Zielland oft nur mit Apostille an, also mit dem amtlichen Echtheitsstempel für den Auslandsgebrauch, und mit beglaubigter Übersetzung. Beantragen Sie beides, solange Sie noch vor Ort sind.
- Umzugsdatum festlegenWohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, also Ihre Wohnung und Ihr dauerhaftes Verweilen dort, enden an einem bestimmten Tag. Bis zu diesem Tag sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, also mit Ihrem gesamten Welteinkommen. Legen Sie das Datum fest und richten Sie Verträge, Abmeldung und Ankunft im Zielland danach aus.
04 · Im Umzugsmonat
Abmelden, umziehen, belegen.
Im Umzugsmonat zählt, dass jeder Schritt später nachvollziehbar ist.
- Beim Einwohnermeldeamt abmeldenMelden Sie sich mit Wegzug ins Ausland ab und bewahren Sie die Abmeldebestätigung auf. Die Abmeldung ist Pflicht, beendet die Steuerpflicht aber nicht allein: Entscheidend bleibt, ob Wohnung und Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegt sind. Glossar: Abmeldung
- Umzug dokumentierenSpeditionsrechnung, Flugtickets, Übergabeprotokoll der alten Wohnung, Einzug in die neue: Sammeln Sie Belege, die den Zeitpunkt des Wegzugs zeigen. Das Finanzamt kann Jahre später danach fragen.
- Verträge und Adressen umstellenBanken, Versicherungen, Depotbanken, Handelsregister, Gesellschaftsverträge und Kunden erhalten die neue Anschrift. Eine deutsche Adresse in Verträgen wirkt später wie ein Hinweis auf einen deutschen Wohnsitz.
- Fahrzeug regelnVerkaufen Sie das Fahrzeug, oder führen Sie es aus und melden es im Zielland an. Ein in Deutschland zugelassenes Auto, das Sie weiter nutzen, passt nicht zu einem verlegten Lebensmittelpunkt.
- Post nachsendenRichten Sie einen Nachsendeauftrag ein und benennen Sie eine Person, die Behördenpost öffnet und weiterleitet. Fristen von Finanzamt und Gerichten laufen auch, wenn Sie den Brief nicht gelesen haben.
- Im Zielland anmeldenMelden Sie sich bei Gemeinde, Steuerbehörde und Sozialversicherung an und beginnen Sie, Ihre Aufenthaltstage zu protokollieren. Die Anmeldung ist der Ausgangspunkt für die Ansässigkeitsbescheinigung, also die amtliche Bestätigung, dass Sie im Zielland steuerlich ansässig sind. Glossar: Ansässigkeit
05 · Nach dem Umzug
Was nach dem Wegzug bleibt.
Nach dem Umzug bleiben einige Aufgaben. Mit einem Kalender sind sie schnell erledigt.
- Ansässigkeitsbescheinigung beantragenSobald das Zielland Sie steuerlich erfasst hat, beantragen Sie dort die Ansässigkeitsbescheinigung, also die amtliche Bestätigung Ihrer steuerlichen Ansässigkeit. Sie ist die Grundlage, um Entlastung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen zu beantragen, dem Steuervertrag zwischen beiden Ländern. Glossar: Ansässigkeitsbescheinigung
- Letzte deutsche Steuererklärung abgebenFür das Wegzugsjahr geben Sie in Deutschland noch eine Steuererklärung ab. Sie erfasst die Einkünfte bis zum Wegzug und die deutschen Einkünfte danach, und deutsche Immobilien oder Beteiligungen können auch in den Folgejahren eine Erklärung erfordern. Ratgeber Doppelbesteuerungsabkommen
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht im Blick behaltenDeutsche Staatsangehörige können bis zu zehn Jahre mit bestimmten deutschen Einkünften steuerpflichtig bleiben, wenn das Zielland niedrig besteuert und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland bestehen (§ 2 AStG). Ordnen Sie diese Interessen und lassen Sie die Voraussetzungen jährlich prüfen. Ratgeber erweiterte beschränkte Steuerpflicht
- Aufenthaltstage dokumentierenFühren Sie ein Protokoll mit Ein- und Ausreisen, Tickets und Hotelrechnungen für alle Länder, in denen Sie sich aufhalten. Damit belegen Sie die Ansässigkeit im Zielland und widerlegen einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Geschäftsleitung am neuen Ort ausübenGesellschafterbeschlüsse, Vertragsunterschriften und Bankfreigaben sollten von dort erfolgen, wo Sie jetzt leben, und Protokolle und Unterlagen sollten das zeigen. Was auf dem Papier verlegt ist, muss auch tatsächlich stattfinden. Brauchen Sie eine neue Gesellschaft, ist jetzt der beste Zeitpunkt: die US-LLC für ortsunabhängiges Arbeiten oder eine Gesellschaft am neuen Wohnsitz, jeweils mit Leitung von dort. Länder und Rechtsformen für die Gründung
- Kalender der Pflichten anlegenSteuererklärungen in beiden Ländern, Meldungen an das Finanzamt (§ 138 AO), Verlängerung des Aufenthaltstitels, Jahresmeldungen der Gesellschaft, Nachweise für das Steuermodell: Tragen Sie alle Termine mit Zuständigkeit in einen Kalender ein. So behalten Sie alles im Griff.
Diese Checkliste ordnet die Schritte und nennt die Stellen, an denen es auf den Einzelfall ankommt. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die erbringen die zugelassenen Berufsträger, die Sie direkt beauftragen.