Glossar

Die Begriffe. Kurz und mit Quelle.

Was ein Begriff bedeutet, wo er geregelt ist und warum er für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zählt. Verlinkt aus Ratgeber und Länderseiten.

Im Detail

55 Begriffe · Stand 17. September 2026

183-Tage-Regel
Unter diesem Namen laufen zwei verschiedene Regeln. In Doppelbesteuerungsabkommen regelt sie, welcher Staat Arbeitslohn bei kurzen Auslandseinsätzen besteuert (Art. 15 OECD-MA). Viele Staaten sehen Sie außerdem ab mehr als 183 Tagen Aufenthalt als steuerlich ansässig an. In Deutschland genügt dagegen schon ein Wohnsitz. Weniger als 183 Tage im Land beenden Ihre Steuerpflicht hier also nicht.
60-Tage-Regel (Zypern)
Mit der 60-Tage-Regel werden Sie in Zypern steuerlich ansässig. Sie sind dafür mindestens 60 Tage im Jahr in Zypern und in keinem anderen Staat mehr als 183 Tage. Sie sind nirgendwo sonst ansässig und haben in Zypern eine Tätigkeit, Anstellung oder Organfunktion sowie eine Wohnung. Alle Bedingungen gelten zugleich (Stand 09/2026). Ein deutscher Wohnsitz kann Zyperns Vorrang im DBA trotzdem in Frage stellen.
Abmeldung (Wohnsitz)
Mit der Abmeldung teilen Sie der Gemeinde mit, dass Sie ins Ausland gezogen sind, innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Steuerlich ist sie ein wichtiges Indiz. Ihre unbeschränkte Steuerpflicht endet, wenn Sie in Deutschland tatsächlich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben. Abmeldung plus Aufgabe der Wohnung ergeben deshalb einen sauberen Schnitt.
Annual Return
Mit dem Annual Return meldet Ihre Firma dem Register in Irland, Malta oder Zypern jedes Jahr ihre Eckdaten. Sie bestätigt Gesellschafter, Direktoren, Secretary, Kapital und Registered Office. In Malta ist er zum Jahrestag der Eintragung fällig, in Irland und Zypern mit dem Jahresabschluss. Er ist eine Registerpflicht, keine Steuererklärung, und die GCS-Basisverwaltung reicht ihn ein.
Apostille
Die Apostille ist ein amtlicher Vermerk, damit eine öffentliche Urkunde auch in anderen Vertragsstaaten anerkannt wird. Sie bestätigt die Echtheit von Unterschrift, Siegel und Befugnis des Ausstellers (Haager Übereinkommen von 1961). Ausländische Banken und Register verlangen sie regelmäßig für Gründungsurkunden, Vollmachten und Handelsregisterauszüge. In Deutschland stellen sie je nach Urkunde Landgerichte, Regierungspräsidien oder das Bundesverwaltungsamt aus.
Betriebsstätte
Eine Betriebsstätte ist jeder feste Ort, an dem Ihre Firma dauerhaft arbeitet, etwa ein Büro oder ein Lager (§ 12 AO). Doppelbesteuerungsabkommen fassen den Begriff meist enger. Der Staat der Betriebsstätte besteuert den Gewinn, der dort entsteht. Auch ein dauerhaft genutztes Homeoffice kann eine Betriebsstätte sein.
BOI-Meldung (Beneficial Ownership Information)
Mit der BOI-Meldung nennt eine Firma der US-Behörde FinCEN die Menschen, denen sie wirklich gehört. Grundlage ist der Corporate Transparency Act. Nach der endgültigen Regel vom August 2026 sind in den USA gegründete Firmen dauerhaft ausgenommen, für Ihre US-LLC entfällt die Meldung also. Für ausländische Firmen mit US-Registrierung gilt sie weiter (Stand 09/2026). Die Bank identifiziert die Eigentümer im Rahmen ihrer eigenen Prüfung.
Charging Order
Eine Charging Order ist ein Pfändungsbeschluss, der einen privaten Gläubiger auf Ihre Ausschüttungen aus der LLC beschränkt. An Firmenvermögen und Stimmrechte kommt er nicht heran. In Wyoming ist sie der einzige Rechtsbehelf, auch bei einer Single-Member LLC (W.S. 17-29-503). Sie schützt vor privaten Gläubigern, nicht vor Gläubigern der Firma selbst.
Company Secretary
Der Company Secretary führt für eine Ltd Register, Protokolle und Jahresmeldungen und achtet auf die Registerpflichten. Irland, Zypern und Malta schreiben ihn gesetzlich vor. In Irland braucht eine Ltd mit nur einem Direktor einen gesonderten Secretary. Britische Private Limited Companies brauchen seit 2008 keinen mehr. Die Aufgabe ist Verwaltung, keine Geschäftsführung.
Confirmation Statement
Mit dem Confirmation Statement bestätigt Ihre britische Firma bei Companies House, dass ihre Registerdaten stimmen. Gemeint sind Direktoren, Gesellschafter, PSC, Registered Office und Geschäftstätigkeit. Es ist mindestens einmal jährlich fällig, auch für ruhende Firmen. Digital kostet es 50 GBP je zwölfmonatigem Zahlungszeitraum (Stand 09/2026). Seit 2016 ersetzt es den Annual Return, eine Steuererklärung ist es nicht.
CRS / Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Beim CRS melden Banken Konten von Kunden, die im Ausland steuerlich ansässig sind, automatisch an deren Wohnsitzstaat. Der OECD-Standard läuft über die Finanzverwaltungen. In Deutschland empfängt und verteilt das Bundeszentralamt für Steuern die Daten jedes Jahr. Über 90 Staaten machen mit, darunter Georgien und alle EU-Länder. Ihr Wohnsitzfinanzamt kennt Ihr Auslandskonto also regelmäßig.
Disregarded Entity
Disregarded Entity heißt: Die US-Bundeseinkommensteuer sieht Ihre LLC nicht als eigene Firma, sondern als Teil von Ihnen. Eine Single-Member LLC ist das automatisch, solange sie nichts anderes wählt, und ihre Einkünfte werden Ihnen zugerechnet. Für ausländische Eigentümer ohne US-Geschäftstätigkeit bedeutet das in der Regel: keine US-Einkommensteuer, besteuert wird am Wohnsitz. Wie Ihr Wohnsitzstaat die LLC einordnet, richtet sich nach dessen Recht.
Domicile
Domicile ist im Common Law die dauerhafte Heimat eines Menschen, unabhängig von Wohnsitz und steuerlicher Ansässigkeit. Sie erwerben es durch Geburt (domicile of origin) oder indem Sie sich dauerhaft niederlassen (domicile of choice). Zypern sieht zudem als domiciled an, wer in 17 der letzten 20 Steuerjahre dort ansässig war. Dann endet der Non-Dom-Status (Stand 09/2026). Verwechseln Sie Domicile nicht mit dem deutschen Wohnsitz.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Ein Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, welcher von zwei Staaten eine Einkunft besteuern darf, damit Sie nicht doppelt zahlen. Deutschland folgt weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die geltenden Abkommen. Ein DBA senkt keine Steuer von selbst, es verteilt nur das Besteuerungsrecht. Schutz bekommen Sie erst, wenn Sie im anderen Staat ansässig und abkommensberechtigt sind.
E-Residency
E-Residency ist eine digitale Identität des estnischen Staates, mit der Sie als Ausländer eine OÜ online gründen und führen. Sie nutzen damit estnische Online-Dienste und unterschreiben elektronisch. Sie bringt weder Aufenthaltsrecht noch Staatsbürgerschaft und macht Sie nicht steuerlich ansässig. Wo die OÜ besteuert wird, entscheidet der Ort, von dem aus Sie sie führen.
EIN (Employer Identification Number)
Die EIN ist die neunstellige Steuernummer, die die US-Steuerbehörde IRS Ihrer Firma zuteilt. Ihre LLC braucht sie für Form 5472, das Konto und Zahlungsdienstleister. Ohne US-Sozialversicherungsnummer läuft der Antrag über Form SS-4. Im GCS-Paket übernehmen wir den Antrag. Eine Betriebsgenehmigung ist die EIN nicht.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht erlaubt Deutschland, bestimmte deutsche Einkünfte nach dem Wegzug bis zu zehn Jahre weiter zu besteuern (§ 2 AStG, Stand 09/2026). Sie betrifft Deutsche, die in den zehn Jahren vor dem Wegzug fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, in ein Niedrigsteuergebiet ziehen oder nirgends ansässig werden und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Ohne solche Interessen greift sie nicht. Eine Vorzugsbesteuerung im neuen Land zählt als Niedrigbesteuerung, löst die Regel allein aber noch nicht aus.
Estnischer CIT (Polen)
Beim Estnischen CIT zahlt Ihre polnische Kapitalgesellschaft Körperschaftsteuer erst bei der Ausschüttung, nicht auf einbehaltene Gewinne. Das Wahlmodell (ryczałt od dochodów spółek) verlangt natürliche Personen als Gesellschafter und eine Mindestbeschäftigung. Bestimmte Einkunftsstrukturen sind ausgeschlossen. Vorgänge, die einer Ausschüttung gleichstehen, lösen die Steuer ebenfalls aus, verdeckte Gewinnausschüttungen schon früher. Der Name verweist auf Estland, die Bedingungen sind polnisch.
FATCA
FATCA ist ein US-Gesetz von 2010, nach dem ausländische Banken Konten von US-Personen an den IRS melden. Banken, die nicht melden, riskieren 30 % Quellensteuer auf US-Zahlungen. Deutschland setzt FATCA über ein zwischenstaatliches Abkommen um. Betroffen sind US-Staatsbürger und Green-Card-Inhaber weltweit, nicht ausländische Eigentümer einer US-LLC. Als deutscher LLC-Eigentümer fallen Sie unter den CRS, nicht unter FATCA.
Form 5472
Form 5472 ist eine jährliche Informationsmeldung, mit der Ihre US-Firma dem IRS ihre Geschäfte mit Ihnen als ausländischem Eigentümer meldet, etwa Einlagen und Entnahmen. Die Pflicht gilt ab 25 % ausländischer Beteiligung; eine Disregarded Entity reicht sie mit einer Pro-forma-Form 1120 ein. Steuer fällt dadurch nicht an. Mit der GCS-Anleitung erledigen Sie sie selbst, oder GCS übernimmt sie, und die Grundstrafe von 25.000 US-Dollar für versäumte Meldungen bleibt kein Thema (Stand 09/2026).
Gewöhnlicher Aufenthalt
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dort, wo Sie nicht nur vorübergehend bleiben. Wer mehr als sechs Monate am Stück in Deutschland ist, hat hier stets seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Kurze Unterbrechungen zählen dabei nicht (§ 9 AO). Sie können also auch ohne eigene Wohnung in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben.
Hinzurechnungsbesteuerung
Mit der Hinzurechnungsbesteuerung besteuert Deutschland bestimmte niedrig besteuerte passive Gewinne einer Auslandsfirma direkt beim Gesellschafter, als hätte er sie schon bekommen (§§ 7 bis 13 AStG). Sie betrifft Firmen, die in Deutschland steuerpflichtige Personen beherrschen. Wer ins Ausland zieht, fällt grundsätzlich nicht mehr darunter, und EU-Firmen mit echter Tätigkeit vor Ort nutzen den Substanznachweis.
Holding
Eine Holding ist eine Firma, deren Zweck es ist, Anteile an anderen Firmen zu halten. In Deutschland sind Dividenden aus Beteiligungen ab 10 % und Veräußerungsgewinne zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG). Malta und Zypern kennen ähnliche Befreiungen (Participation Exemptions). Die Holding selbst ist eine Funktion, keine Steuerbefreiung. Ohne eigene Substanz gelten ihre Einkünfte als passiv und können die Hinzurechnungsbesteuerung auslösen.
IP-Box
Eine IP-Box senkt die Steuer auf Gewinne aus selbst entwickelter Software, Patenten oder anderem geistigem Eigentum. Zypern stellt 80 % der qualifizierenden Gewinne frei, bei 15 % Körperschaftsteuer bleiben rechnerisch 3 %. Polen besteuert qualifizierende IP-Einkünfte mit 5 % (Stand 09/2026). Der Vorteil hängt an eigenen Entwicklungsausgaben (OECD-Nexus-Ansatz). Die niedrige Belastung zählt auch bei der deutschen Prüfung auf Niedrigbesteuerung.
Knowledge Development Box (KDB)
Die Knowledge Development Box ist die irische IP-Box für Gewinne aus eigener Forschung und Entwicklung. Qualifizierende Gewinne besteuert Irland effektiv mit 10 % statt 12,5 %. Die aktuelle Verlängerung gilt für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2027 beginnen (Stand 09/2026). Sie brauchen dafür eigene Entwicklungsausgaben in Irland (OECD-Nexus).
Kontaktperson (Estland)
Die Kontaktperson ist die estnische Pflichtadresse Ihrer OÜ, wenn Sie die Firma vom Ausland aus leiten. Das dürfen nur gesetzlich zugelassene Stellen mit estnischer Adresse sein, etwa Notare, Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer oder lizenzierte Anbieter. Sie nimmt Post von Register und Behörden an, ersetzt aber weder Geschäftsführung noch Buchführung. Sie ist das estnische Gegenstück zum Registered Agent.
KYC (Know Your Customer)
KYC heißt: Bank oder Zahlungsdienstleister prüfen, wer Sie sind, vor der Kontoeröffnung und danach laufend. Sie prüfen Identität, wirtschaftlich Berechtigte, Geschäftszweck und Mittelherkunft. Grundlage sind in den USA die FinCEN-Regeln zur Customer Due Diligence, in der EU die Geldwäscherichtlinie. Mit vollständigen Unterlagen läuft die Prüfung zügig; GCS bereitet sie vor, die Entscheidung trifft das Institut.
Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO
Sind Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und gründen oder kaufen eine Auslandsfirma, melden Sie das dem Finanzamt. Das gilt für Betriebe, Betriebsstätten und Beteiligungen an Personengesellschaften. Anteile an Körperschaften melden Sie ab 10 % oder ab 150.000 EUR Anschaffungskosten (§ 138 Abs. 2 AO). Die Meldung kommt mit der Steuererklärung, spätestens 14 Monate nach Jahresende (Stand 09/2026). So legen Sie die Auslandsfirma offen.
Mittelherkunft (Source of Funds)
Mittelherkunft heißt: Sie belegen der Bank, woher das Geld kommt, das Sie einzahlen oder in Ihre Firma stecken. Bei größeren Vermögen fragt die Bank auch, wie Ihr Vermögen insgesamt entstanden ist (Source of Wealth). Banken müssen das nach der EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie 2015/849) und ähnlichen Regeln verlangen. Halten Sie Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Kaufverträge oder Ausschüttungsbeschlüsse bereit.
Niedrigbesteuerung
Ein Land gilt als niedrig besteuert, wenn Ihre Auslandsfirma dort auf passive Einkünfte wenig Steuern zahlt. Die Grenze liegt bei einer Ertragsteuer von weniger als 15 % (§ 8 Abs. 5 AStG, Stand 09/2026). Es zählt, was nach Vergünstigungen und Erstattungen tatsächlich zu zahlen ist, nicht der Regelsatz. Deshalb kann auch ein Land mit 15 % Regelsatz für Ihre Firma niedrig besteuert sein.
Non-Dom-Status
Non-Dom ist ein Steuerstatus für Menschen, die in einem Staat wohnen, dort aber nicht „domiciled“ sind. In Zypern befreit er Dividenden und Zinsen von der Special Defence Contribution. Seit der Reform 2026 lässt er sich um bis zu zwei weitere Fünfjahreszeiträume verlängern, für je 250.000 EUR (Stand 09/2026). Griechenland nennt seine Pauschalsteuer nach Art. 5A ebenfalls Non-Dom-Regime. Deutschland wertet den Status als Vorzugsbesteuerung (§ 2 AStG).
Operating Agreement
Das Operating Agreement ist der Gesellschaftsvertrag Ihrer US-LLC. Es regelt Anteile, Geschäftsführung, Stimmrechte, Ausschüttungen und Austritt und wird nicht beim Register hinterlegt. Banken verlangen es in der Regel bei der Kontoeröffnung. Auch eine Single-Member LLC sollte eines haben; im GCS-Paket ist es enthalten.
Ort der Geschäftsleitung
Der Ort der Geschäftsleitung ist dort, wo die wichtigen Entscheidungen für das Tagesgeschäft tatsächlich fallen (§ 10 AO). Dort wird eine Firma besteuert, unabhängig von Sitz und Rechtsform. Wer ortsunabhängig oder im Ausland lebt und von dort entscheidet, führt seine Firma auch von dort. Wer in Deutschland lebt und entscheidet, versteuert die Gewinne in Deutschland.
Passive Einkünfte
Passive Einkünfte sind Einnahmen Ihrer Auslandsfirma, die das deutsche Gesetz nicht als echte Geschäftstätigkeit ansieht. Was nicht im Katalog aktiver Einkünfte steht, ist passiv und kann die Hinzurechnungsbesteuerung auslösen (§ 8 Abs. 1 AStG). Typisch sind Zinsen, Lizenzgebühren, bestimmte Dienstleistungen unter Ihrer Mitwirkung und Einkünfte ohne eigene Substanz. Für Sie entscheidet also der Katalog, nicht der Name Ihres Geschäftsmodells.
Pauschalsteuer (Italien)
Wer neu in Italien steuerlich ansässig wird, kann auf alle Auslandseinkünfte einen festen Jahresbetrag statt der normalen Steuer zahlen. Für erfasste Zuzüge ab 2026 sind es 300.000 EUR im Jahr, wählbar für bis zu 15 Steuerjahre (Stand 09/2026). Italienische Einkünfte versteuern Sie weiter normal. Deutschland wertet das Regime als Vorzugsbesteuerung, die § 2 AStG auslösen kann.
PSC (Person with Significant Control)
PSC ist das britische Gegenstück zum wirtschaftlich Berechtigten einer Firma. Eingetragen wird, wer mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder Direktoren bestellen und abberufen kann. Auch wer sonst maßgeblichen Einfluss ausübt, zählt dazu. Das öffentliche PSC-Register bei Companies House zeigt Name, Geburtsmonat und Nationalität, die Identität wird verifiziert. Anonym bleiben Sie mit einer britischen Ltd also nicht.
Quellensteuer
Quellensteuer zieht der Zahlende ab, bevor Sie das Geld bekommen, typisch bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. In Deutschland ist das die Kapitalertragsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag (§ 43 EStG). Georgien und Bulgarien behalten auf Dividenden grundsätzlich 5 % ein. Zypern und Malta erheben bei Ausschüttungen an Nichtansässige regelmäßig keine (Stand 09/2026). Ein DBA senkt den Satz meist nur auf Antrag mit Ansässigkeitsbescheinigung.
Registered Agent
Der Registered Agent nimmt für Ihre US-LLC Klagen, amtliche Zustellungen und Behördenpost entgegen. Der Gründungsstaat verlangt dafür eine Person oder Firma mit physischer Adresse im Bundesstaat. Er ist weder Geschäftsführer noch Geschäftsadresse. Im GCS-Paket ist er für die ersten zwölf Monate enthalten, danach in der Basisverwaltung.
Registered Office (Registersitz)
Das Registered Office ist die amtliche, öffentlich sichtbare Anschrift Ihrer Firma im Handelsregister. Diese Adresse gibt es in Großbritannien, Irland, Zypern und Malta. In Großbritannien muss sie eine physische Adresse im Landesteil der Registrierung sein. Dort gehen Post und amtliche Schreiben ein, ein Büro oder den Ort der Geschäftsleitung begründet sie aber nicht.
Ryczałt (Umsatzpauschalsteuer)
Beim Ryczałt zahlen Sie als polnischer Einzelunternehmer (JDG) Steuer auf den Umsatz, ohne Kosten abzuziehen. Der feste Satz hängt von der Tätigkeit ab und reicht von 3 % bis 17 %, etwa 8,5 % für viele Dienstleistungen, 12 % für bestimmte IT-Leistungen oder 15 %. Zugang haben Sie grundsätzlich bis 2 Mio. EUR Vorjahresumsatz (Stand 09/2026). Sozialbeiträge (ZUS) kommen hinzu. Ihre Tätigkeitsklasse (PKWiU) entscheidet über Ihren Satz.
Section-137-Bond
Der Section-137-Bond ist eine Versicherungsbürgschaft, mit der Ihre irische Firma ohne Direktor mit Wohnsitz im EWR auskommt. Die Bürgschaft über 25.000 EUR läuft jeweils zwei Jahre (Section 137 Companies Act 2014, Stand 09/2026). Sie deckt Strafen und Steuerschulden gegenüber CRO und Revenue. Sie ersetzt einen lokalen Direktor, nicht aber eine Geschäftsleitung in Irland.
Single-Member LLC
Eine Single-Member LLC ist eine US-LLC mit nur einem Gesellschafter und die beliebteste Form für ortsunabhängige Unternehmer. Für die US-Bundeseinkommensteuer gilt sie als Disregarded Entity, solange sie nichts anderes wählt (Form 8832). Ihre Haftung bleibt beschränkt. Gehört sie einem Ausländer, reicht sie jährlich Form 5472 ein.
Small Business Status (Georgien)
Mit dem Small Business Status zahlen Einzelunternehmer in Georgien grundsätzlich nur 1 % Steuer auf qualifizierende Umsätze. Über 500.000 GEL gelten besondere Regeln, und bestimmte Tätigkeiten sind ausgeschlossen (Tax Code of Georgia, Stand 09/2026). Für eine LLC gilt der Status nicht. Er passt zu Unternehmern, die in Georgien leben und arbeiten.
Sp. z o.o.
Die Sp. z o.o. ist die polnische GmbH, ausgeschrieben Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością. Sie braucht mindestens 5.000 PLN Stammkapital, Vollbuchhaltung und Registermeldungen. Die Körperschaftsteuer beträgt grundsätzlich 19 %, für berechtigte kleine oder neue Steuerpflichtige 9 %. Ausschüttungen an Privatpersonen kosten grundsätzlich 19 % Steuer (Stand 09/2026). Sie ist die Alternative zur JDG, bei der Sie persönlich haften.
Stammkapital
Das Stammkapital ist das Kapital, das Gesellschafter in ihre Firma einbringen und das im Register steht. Die gesetzlichen Mindestbeträge sind sehr verschieden. Eine estnische OÜ mit einem Gesellschafter braucht 0,01 EUR, eine polnische Sp. z o.o. 5.000 PLN. Für eine deutsche GmbH sind es 25.000 EUR (Stand 09/2026). Das Geld bleibt Vermögen Ihrer Firma und ist kein Teil der Gründungsgebühr.
Steuerliche Ansässigkeit
Steuerlich ansässig sind Sie in dem Staat, der Ihr gesamtes Welteinkommen besteuern darf. In Deutschland genügt dafür ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt (§ 1 EStG). Bei Firmen zählen Sitz oder Ort der Geschäftsleitung. Ihre Ansässigkeit bestimmt, welches DBA gilt und welcher Staat Vorrang hat, wenn zwei Staaten Sie beanspruchen.
Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung
Mit dieser Bescheinigung bestätigt eine Finanzverwaltung, dass Sie oder Ihre Firma in ihrem Staat steuerlich zu Hause sind. Sie bezieht sich auf die Ansässigkeit im Sinne eines Doppelbesteuerungsabkommens. Sie brauchen sie, um im anderen Staat weniger Quellensteuer zu beantragen oder Banken Ihre Ansässigkeit zu belegen. Das deutsche Finanzamt ist an eine ausländische Bescheinigung nicht gebunden und prüft Wohnsitz und Lebensmittelpunkt selbst.
Substanz (wirtschaftliche Substanz)
Substanz heißt: Ihre Firma existiert in ihrem Sitzstaat wirklich, mit eigenen Räumen, Fachpersonal und Entscheidungen vor Ort. Dazu gehören Verträge und Konten im Namen der Firma. Substanz entscheidet über den Ort der Geschäftsleitung, den Substanznachweis (§ 8 Abs. 2 AStG) und die Abkommensberechtigung. Ein Registered Office und ein Briefkasten sind keine Substanz.
Substanznachweis (Motivtest)
Mit dem Substanznachweis belegen Sie, dass Ihre Firma in der EU oder im EWR wirklich vor Ort arbeitet. Hat sie dort Sitz oder Geschäftsleitung und eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit, entfällt die Hinzurechnungsbesteuerung (§ 8 Abs. 2 AStG). Dafür sorgen Personal, Räume, Ausstattung und eigene Entscheidungen vor Ort. Der Nachweis steht Firmen in der EU und im EWR offen.
Tie-Breaker-Regel
Die Tie-Breaker-Regel entscheidet, welcher Staat Sie besteuern darf, wenn beide Sie als ansässig ansehen. Das Abkommen prüft dafür eine feste Reihenfolge (Art. 4 Abs. 2 OECD-Musterabkommen). Erst zählt die ständige Wohnstätte, dann der Mittelpunkt der Lebensinteressen, der gewöhnliche Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit. Zuletzt verständigen sich die Behörden. Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, entscheidet meist erst der Mittelpunkt der Lebensinteressen.
Treuhanddirektor (Nominee Director)
Ein Treuhanddirektor steht formal als Direktor im Register, handelt aber auf Weisung des wahren Eigentümers. Für Steuer und Bank zählt, wer tatsächlich entscheidet (§ 10 AO). GCS setzt deshalb auf klare Strukturen, in denen Sie selbst im Register stehen. Die GCS-Gründungspakete enthalten keinen Treuhanddirektor.
Typenvergleich
Mit dem Typenvergleich ordnet das deutsche Finanzamt eine ausländische Firma als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft ein. Es vergleicht Geschäftsführung, Haftung, Übertragbarkeit der Anteile, Kapitalaufbringung, Lebensdauer und Gewinnverteilung (§ 1 KStG). Eine US-LLC kann so als Kapitalgesellschaft gelten, auch wenn sie in den USA steuerlich transparent ist. Eine Rolle spielt das, solange Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.
Wegzugsbesteuerung
Die Wegzugsbesteuerung erfasst den Wertzuwachs von Anteilen an Kapitalgesellschaften ab 1 %, wenn Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet (§ 6 AStG). Die Anteile gelten dann als zum gemeinen Wert verkauft. Betroffen ist, wer in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war. Wer keine solchen Anteile hält, ist nicht betroffen. Alle anderen lassen die Steuer vor dem Umzug berechnen und planen die Zahlung.
Wirtschaftlich Berechtigter
Wirtschaftlich Berechtigter ist der Mensch, dem eine Firma am Ende gehört oder der sie kontrolliert. Das ist, wer direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile hält oder der Stimmrechte kontrolliert. Auch wer auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt, zählt dazu (§ 3 GwG). Er gehört ins Transparenzregister. Ausländische Register wie das britische PSC-Register folgen derselben Logik.
Wohnsitz
Einen Wohnsitz haben Sie überall dort, wo Ihnen eine Wohnung tatsächlich zur Verfügung steht. Es zählt, ob Sie die Wohnung erkennbar behalten und nutzen, nicht Meldung oder Absicht (§ 8 AO). Bleibt nach dem Umzug eine Wohnung in Deutschland für Sie nutzbar, bleiben Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig. Das gilt auch für eine Wohnung bei Familie oder Eltern.