Geschäftsleitung & Betriebsstätte
Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.
§§ 10 / 12 AO ↗
04 / Unsere Leistungen
Das Konto zur Firma: für die US-LLC bei US-Zahlungsdienstleistern, für EU-Gesellschaften bei Banken vor Ort, mit vollständiger Akte vorbereitet.
Sie erhalten ein auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmtes Dossier mit Unternehmensunterlagen, Mittelherkunft und Kontozweck. Wir klären die Anforderungen geeigneter Institute, begleiten den Antrag und bearbeiten Rückfragen gemeinsam mit Ihnen. Über die Kontoeröffnung entscheidet die jeweilige Bank.
GCS bereitet Unterlagen vor und koordiniert den Antragsprozess. Konten werden unmittelbar auf Ihren Namen oder den Ihrer Gesellschaft beim Institut geführt. Wir halten keine Kundengelder; die Prüfung und Annahme des Antrags liegen bei der Bank.
Deutscher Bezug
Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.
§§ 10 / 12 AO ↗Kontrolle, Einkunftsart und tatsächliche Belastung sind zusammen zu prüfen. Die Niedrigbesteuerungsgrenze liegt unter 15 % (Stand 09/2026); für EU-/EWR-Fälle kommt der gesetzliche Substanznachweis in Betracht.
§§ 7–13 AStG ↗Ausländische Betriebe und Beteiligungen können Mitteilungspflichten auslösen. Tatbestände, Beteiligungsgrenzen und Fristen werden vor Umsetzung geklärt.
§ 138 Abs. 2 AO ↗Ein Wegzug oder eine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte kann bei erfassten Beteiligungen eine Besteuerung stiller Reserven auslösen. Persönliche Voraussetzungen sind entscheidend.
§ 6 AStG ↗Bei deutschen Staatsangehörigen kann unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu 10 Jahre nach Ende des Wegzugsjahres bestehen (Stand 09/2026). Vorzugsbesteuerung allein genügt nicht.
§ 2 AStG ↗Ein bestehendes DBA ist keine pauschale Entlastungszusage. Ansässigkeit, Einkunftsart, Abkommensberechtigung und die jeweils geltende Fassung werden geprüft.
DBA-Status ↗Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger.