02 / Unsere Leistungen

Vermögens­strukturierung & Vermögensschutz

Vermögen, Beteiligungen und betriebliche Risiken nachvollziehbar ordnen. Mit einem Plan für die fachliche Prüfung und Umsetzung.

Im Detail

Wir erfassen, wie Ihr Unternehmen, Beteiligungen, Vermögen und Bankverbindungen zusammenhängen. Daraus entwickeln wir mit Ihren Beratern eine Zielstruktur, die operative und vermögenshaltende Aufgaben nachvollziehbar trennt. Der Umsetzungsplan benennt notwendige Prüfungen, Zuständigkeiten und die Unterlagen für jeden Schritt.

Worauf wir achten

  • Bestandsübersicht von Gesellschaften, Beteiligungen, Vermögen und Verbindlichkeiten
  • Prüfung der Trennung von operativen und vermögenshaltenden Aufgaben mit Ihren Beratern
  • Vergleich möglicher Gesellschaftsebenen und ihrer laufenden Pflichten
  • Dokumentation von Konten, Eigentumsverhältnissen und Zuständigkeiten
  • Abstimmung der Zielstruktur mit Ihren unternehmerischen und persönlichen Plänen

Wie wir arbeiten

Unsere Rolle ist analytisch und strategisch. Wir bereiten die Struktur, die Vergleiche und die Entscheidungswege vor — und koordinieren die Umsetzung mit Ihren bestehenden Beratern oder mit qualifizierten, zugelassenen Partnern, wo erlaubnispflichtige Leistungen erforderlich sind.

Wichtig: Wir sind kein Broker-Dealer, kein Anlageberater und keine Anwaltskanzlei, und wir erbringen keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.

Vermögensschutz

Verantwortlichkeiten trennen. Vermögen zuordnen.

Operative Ebene

Das laufende Geschäft bleibt mit seinen Verträgen, Personal- und Haftungsrisiken in einer dafür vorgesehenen Einheit. Haftungsbegrenzung setzt saubere Verträge und tatsächliche Trennung voraus.

Haltende Ebene

Eine geeignete Holding oder eine geprüfte Wyoming-LLC kann Vermögenswerte getrennt halten. Die Charging Order betrifft bestimmte persönliche Gläubigerrechte nach lokalem Recht; sie ist keine universelle Vollstreckungssperre.

Liquiditätsebene

Bankverbindungen werden nach Verfügbarkeit, Gegenparteirisiko und Liquiditätsbedarf verteilt. Georgische Konten können als ergänzende Option außerhalb von EU und USA geprüft werden. Offenlegung und Informationsaustausch bleiben bestehen.

Vermögensübertragungen müssen rechtmäßig, rechtzeitig und wirtschaftlich begründet sein. Bestehende Gläubigerrechte, Anfechtung und Insolvenzrecht sind vor jeder Umsetzung zu prüfen.

Deutscher Bezug

Aus deutscher Sicht.

Geschäftsleitung & Betriebsstätte

Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.

§§ 10 / 12 AO

Hinzurechnungsbesteuerung

Kontrolle, Einkunftsart und tatsächliche Belastung sind zusammen zu prüfen. Die Niedrigbesteuerungsgrenze liegt unter 15 % (Stand 09/2026); für EU-/EWR-Fälle kommt der gesetzliche Substanznachweis in Betracht.

§§ 7–13 AStG

Auslandsmeldungen

Ausländische Betriebe und Beteiligungen können Mitteilungspflichten auslösen. Tatbestände, Beteiligungsgrenzen und Fristen werden vor Umsetzung geklärt.

§ 138 Abs. 2 AO

Wegzugsbesteuerung

Ein Wegzug oder eine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte kann bei erfassten Beteiligungen eine Besteuerung stiller Reserven auslösen. Persönliche Voraussetzungen sind entscheidend.

§ 6 AStG

Verbleibende deutsche Interessen

Bei deutschen Staatsangehörigen kann unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu 10 Jahre nach Ende des Wegzugsjahres bestehen (Stand 09/2026). Vorzugsbesteuerung allein genügt nicht.

§ 2 AStG

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein bestehendes DBA ist keine pauschale Entlastungszusage. Ansässigkeit, Einkunftsart, Abkommensberechtigung und die jeweils geltende Fassung werden geprüft.

DBA-Status

Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger.