01 / Unsere Leistungen

Internationale Gesellschafts­gründung & Koordination

Ihre US-LLC oder Gesellschaft im Ausland: Gründung, Konto und laufende Pflichten aus einer Hand, als Festpreispaket.

Im Detail

Sie erhalten eine dokumentierte Gesellschaftsstruktur mit Gründungsunterlagen, Zuständigkeiten und einem Kalender für die laufenden Pflichten. Wir stimmen Gründung und Bankvorbereitung so aufeinander ab, dass die einzelnen Schritte auf denselben Angaben beruhen. Rechts- und Steuerfragen bearbeiten die direkt von Ihnen mandatierten Berufsträger; GCS begleitet die vereinbarte Umsetzung bis zur Übergabe.

Länder und Gründungsplanung

  • USA Die LLC ist unser Kernprodukt: günstig, schnell, vollständig digital und ohne Anwesenheitspflicht. Ohne US-Geschäftstätigkeit fällt in der Regel keine US-Einkommensteuer an, besteuert wird am Wohnsitz. Wyoming oder Florida, Corporation auf Anfrage.
  • Zypern und Malta Gesellschaftsstrukturen in der EU, abgestimmt auf Geschäftsmodell und Anforderungen vor Ort.
  • Polen Unternehmerische Tätigkeit in der EU mit Prüfung der passenden Rechtsform.
  • Georgien Gründung und Vorbereitung der Bankverbindung werden zusammen betrachtet.

Die Länderübersicht erläutert unsere Schwerpunkte. Vor einer Beauftragung klären wir den konkreten Leistungsumfang und die erforderlichen Fachleute. Vorhaben in Großbritannien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten prüfen wir gesondert.

Was wir koordinieren

  • Auswahl der Rechtsform und Gründungsprozesse je Jurisdiktion
  • Abläufe rund um Banking und Kontoeröffnung
  • Grenzüberschreitende Gesellschaftsstrukturen und ihre Schnittstellen
  • Unterlagen und Prozess-Zeitpläne
  • Expansionsschritte in neue Märkte

Wie wir arbeiten

Gründungsanmeldungen, Vertragsgestaltung und erlaubnispflichtige Leistungen erbringen qualifizierte, zugelassene Partner in der jeweiligen Jurisdiktion. Unser Beitrag ist die Koordinationsebene: eine klare Reihenfolge, saubere Schnittstellen und ein einziger Orientierungspunkt für den gesamten Prozess.

Wir sagen nichts über steuerliche, rechtliche oder aufsichtsrechtliche Ergebnisse zu — diese Fragen gehören den zugelassenen Fachleuten, mit denen wir zusammenarbeiten.

Deutscher Bezug

Aus deutscher Sicht.

Geschäftsleitung & Betriebsstätte

Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.

§§ 10 / 12 AO

Hinzurechnungsbesteuerung

Kontrolle, Einkunftsart und tatsächliche Belastung sind zusammen zu prüfen. Die Niedrigbesteuerungsgrenze liegt unter 15 % (Stand 09/2026); für EU-/EWR-Fälle kommt der gesetzliche Substanznachweis in Betracht.

§§ 7–13 AStG

Auslandsmeldungen

Ausländische Betriebe und Beteiligungen können Mitteilungspflichten auslösen. Tatbestände, Beteiligungsgrenzen und Fristen werden vor Umsetzung geklärt.

§ 138 Abs. 2 AO

Wegzugsbesteuerung

Ein Wegzug oder eine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte kann bei erfassten Beteiligungen eine Besteuerung stiller Reserven auslösen. Persönliche Voraussetzungen sind entscheidend.

§ 6 AStG

Verbleibende deutsche Interessen

Bei deutschen Staatsangehörigen kann unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu 10 Jahre nach Ende des Wegzugsjahres bestehen (Stand 09/2026). Vorzugsbesteuerung allein genügt nicht.

§ 2 AStG

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein bestehendes DBA ist keine pauschale Entlastungszusage. Ansässigkeit, Einkunftsart, Abkommensberechtigung und die jeweils geltende Fassung werden geprüft.

DBA-Status

Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger.