Jurisdiktionen

Zypern · Ltd

Eine europäische Gesellschaft mit tragfähiger Leitung vor Ort. Gesellschaft, Gesellschafter und Wohnsitz werden getrennt geplant.

Im Detail

Gründung & Preis

Ihr GCS-Gründungspaket.

4.500 €

Einmaliger Paketpreis · inklusive Gründungsgebühren

Nettopreis für Unternehmer; gegebenenfalls zuzüglich anwendbarer Umsatzsteuer.

Eine Ltd mit einer natürlichen Person als Gesellschafter und Standard-Satzung; kein Treuhanddirektor.

Im Paket enthalten

  • Gründungsvorbereitung, Dokumentenprüfung und persönlicher Ansprechpartner bei GCS.
  • Registereintragung einschließlich der im Standardfall erforderlichen Behörden-, lokalen Gründungs-, Übersetzungs- und Beglaubigungsgebühren.
  • Steuerregistrierung und Registered Office für zwölf Monate; Vorbereitung der Bankunterlagen. Director und Secretary sind Sie als alleiniger Gesellschafter selbst.
  • Digitale Gründungsunterlagen und Übersicht der laufenden Pflichten.

Ab dem zweiten Jahr

1.800 € / JahrBasisverwaltung mit Verlängerung der enthaltenen Adresse und lokalen Pflichtfunktionen sowie regulären Registermeldungen und zugehörigen Registergebühren. Nettopreis; erforderliche Finanzunterlagen werden von der Buchhaltung bereitgestellt.

Zusätzlich möglich

Zypern · LP mit Ltd als General Partner

4.990 € netto, einmalig für das erste Jahr; Folgekosten auf Anfrage.

Eine Limited Partnership mit Ihrer zyprischen Ltd als General Partner, der unbeschränkt haftet; Sie beteiligen sich als Limited Partner. So haftet keine natürliche Person unbeschränkt.

Rundum-Paket für das erste Geschäftsjahr: Gründung der Ltd und Eintragung der LP beim Registrar of Companies, Umsatzsteuernummer, Buchhaltung und Abschlussprüfung (Audit) sowie Registered Office für zwölf Monate. Die Folgekosten ab dem zweiten Jahr richten sich nach dem Buchungsumfang und werden vorab angeboten.

Die LP ist steuerlich transparent: Ihre Gewinne werden den Partnern zugerechnet. Für Ansässige in Deutschland, Österreich oder der Schweiz kann das zur Besteuerung im Wohnsitzstaat führen. Wir prüfen das vor der Gründung. Bedienen Sie mit dieser Struktur keine Kunden in Zypern, sonst droht eine Besteuerung vor Ort.

Separat einzuplanen

Stammkapital, Steuern auf Ihre Tätigkeit, Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Abschlussprüfungen sind nicht Teil des Gründungspakets. Physische Büros, operative Substanz, Treuhanddirektoren, Sonderlizenzen und zusätzliche Gesellschaften erhalten ein eigenes Angebot. Die Vorbereitung eines Bankantrags ist keine Zusage der Bank.

Der Festpreis gilt für den oben beschriebenen Standardfall. Abweichungen und Zusatzleistungen werden vor Beauftragung im schriftlichen Angebot festgehalten.

Gründungspaket Zypern anfragen

Steuern & Gesellschaftsformen

Welche Vorteile infrage kommen.

15 % auf Unternehmensgewinne

Seit 2026 gilt grundsätzlich 15 % Körperschaftsteuer. Die persönliche Besteuerung von Gehalt oder Dividenden kommt gesondert hinzu.

Amtliche Quelle

IP-Box

80 % der qualifizierenden IP-Gewinne können nach der Nexus-Methode ausgenommen werden. Zusammen mit 15 % ergibt das rechnerisch 3 % auf diese begünstigten Gewinne, nicht auf sämtliche Einnahmen.

Amtliche Quelle

Rechtsform und Sondermodell unterscheiden

Die LP ist eine eigenständige Alternative zur Ltd: Mindestens ein General Partner haftet unbeschränkt, ein Limited Partner mit seinem Beitrag. Haftung und steuerliche Zuordnung sind separat zu prüfen. Die LP bieten wir zusätzlich an, mit Ihrer Ltd als General Partner.

Amtliche Quelle

Stand September 2026. Vorteile hängen von Tätigkeit, tatsächlicher Geschäftsleitung, Ansässigkeit und den persönlichen Verhältnissen ab. Die Besteuerung der Gesellschaft ist nicht die Gesamtbelastung des Gesellschafters.

Auf einen Blick

Was für diese Gesellschaft spricht.

  • Kapitalgesellschaft innerhalb der EU
  • Euro als Geschäfts- und Abrechnungswährung
  • Gesellschaft und persönlichen Umzug gemeinsam planbar
15 %

Reguläre Körperschaftsteuer

Seit 1. Januar 2026 auf steuerpflichtige Unternehmensgewinne; keine Gesamtsteuerquote des Gesellschafters.

Lokale Leitung, Buchführung und Jahresmeldungen müssen stehen. Der persönliche Non-Dom-Status ist von der Ltd getrennt zu prüfen.

Wofür geeignet

Der Standort muss zum Vorhaben passen.

Für Unternehmen mit belastbarem Zypern-Bezug, internationale Beteiligungsstrukturen und qualifizierende IP-Tätigkeiten. Ein Wohnsitzwechsel des Gesellschafters ist ein eigener Schritt und keine Folge der Eintragung.

Lieferumfang

Von der Ausgangslage zur Umsetzung.

  • Bestandsaufnahme von Eigentum, Tätigkeit, Ansässigkeit und beteiligten Ländern.
  • Abgestimmter Ablauf mit Zuständigkeiten, Dokumentenliste und offenen Prüfungsfragen.
  • Koordination von Gründungs- bzw. Aufenthaltsunterlagen, Bankvorbereitung und lokalen Fachleuten im vereinbarten Umfang.
  • Übergabe der Dokumentation und Übersicht der laufenden Pflichten.

Die Körperschaftsteuer beträgt seit Jahresbeginn 2026 grundsätzlich 15 %. Stand 09/2026.

Wertpapierveräußerungen, Dividenden an Nichtansässige und Zinsen können begünstigt sein. Immobilienbezug, Empfängerstatus und Abwehrregeln gegen bestimmte Zahlungen können Ausnahmen auslösen.

Die IP-Box kann für qualifizierende Gewinne einen Abzug von 80 % vorsehen. Nexus, eigene Entwicklung und Dokumentation sind entscheidend. Die Notional Interest Deduction erfordert eine gesonderte Eigenkapitalprüfung. Stand 09/2026.

Die Reform betrifft auch Verlustvorträge, Stempelsteuer und Ansässigkeit. Übergangsregeln und der einzelne Geschäftsvorgang müssen mit dem zyprischen Berater abgeglichen werden.

Voraussetzungen & Substanz

Was vor dem Start geklärt sein muss.

Lokale Entscheidungsbefugnis muss tatsächlich ausgeübt werden. Sitz, Leitung, Verträge, Personal und Räumlichkeiten richten sich nach der Tätigkeit. Die Eintragung allein beantwortet weder eine Doppelansässigkeit noch die DBA-Zuordnung. Für IP-Strukturen müssen Entwicklung und Einkünfte nachvollziehbar verbunden sein.

Dauer

Ein Ablauf mit klaren Abhängigkeiten.

Unterlagenprüfung, fachliche Freigabe, Einreichung und Konto- oder Statusentscheidung folgen eigenen Bearbeitungswegen. Sobald Dokumente und Prüfungsumfang feststehen, erhalten Sie einen abgestimmten Zeitplan. Behörden- und Bankentscheidungen lassen sich nicht garantieren.

Laufende Pflichten & Kostentreiber

Die Struktur muss im Alltag funktionieren.

Buchführung, Abschlüsse, Prüfung oder gesetzlich zulässige Review-Verfahren, Register- und Steuererklärungen sowie gegebenenfalls Umsatzsteuer und Personalabrechnung bestimmen den Aufwand. Eine pauschale laufende Kostenzahl wäre ohne Transaktionsvolumen, Personal und Strukturumfang nicht belastbar.

Deutscher Bezug

Aus deutscher Sicht.

Ein nominaler Satz von 15 % schließt die Hinzurechnungsbesteuerung nicht aus: Begünstigungen können die relevante Belastung unter diese Grenze drücken. Bei EU-Gesellschaften ist der Nachweis einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit zu prüfen. Der Non-Dom-Status des Gesellschafters und mögliche Folgen des § 2 AStG werden separat beurteilt. Stand 09/2026.

Geschäftsleitung & Betriebsstätte

Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.

§§ 10 / 12 AO

Hinzurechnungsbesteuerung

Kontrolle, Einkunftsart und tatsächliche Belastung sind zusammen zu prüfen. Die Niedrigbesteuerungsgrenze liegt unter 15 % (Stand 09/2026); für EU-/EWR-Fälle kommt der gesetzliche Substanznachweis in Betracht.

§§ 7–13 AStG

Auslandsmeldungen

Ausländische Betriebe und Beteiligungen können Mitteilungspflichten auslösen. Tatbestände, Beteiligungsgrenzen und Fristen werden vor Umsetzung geklärt.

§ 138 Abs. 2 AO

Wegzugsbesteuerung

Ein Wegzug oder eine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte kann bei erfassten Beteiligungen eine Besteuerung stiller Reserven auslösen. Persönliche Voraussetzungen sind entscheidend.

§ 6 AStG

Verbleibende deutsche Interessen

Bei deutschen Staatsangehörigen kann unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu 10 Jahre nach Ende des Wegzugsjahres bestehen (Stand 09/2026). Vorzugsbesteuerung allein genügt nicht.

§ 2 AStG

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein bestehendes DBA ist keine pauschale Entlastungszusage. Ansässigkeit, Einkunftsart, Abkommensberechtigung und die jeweils geltende Fassung werden geprüft.

DBA-Status

Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger.

Weiterlesen

Ratgeber und Begriffe zu diesem Land.

Alle acht Länder im Vergleich

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Gehören Ltd und Non-Dom zusammen?

Sie können kombiniert werden, werden aber unabhängig beantragt und steuerlich getrennt beurteilt.

Reicht ein Registered Office?

Nein. Der Ort tatsächlicher Leitung und die Tätigkeit müssen nachweisbar zur Struktur passen.

Gilt die IP-Box für jede Softwarefirma?

Nein. Qualifizierendes geistiges Eigentum, Nexus und zurechenbare Entwicklungsaufwendungen sind zu prüfen.

Ist eine Abschlussprüfung immer gleich umfangreich?

Nein. Rechtsform, Größe und die gesetzlichen Voraussetzungen von Audit oder Review sind maßgeblich.

Wie werden Ausschüttungen in Deutschland behandelt?

Das hängt unter anderem von Ansässigkeit, Beteiligung, Einkunftsart und dem einschlägigen Abkommen ab.

Quellen & redaktioneller Stand · 09/2026