Nettopreis für Unternehmer; gegebenenfalls zuzüglich anwendbarer Umsatzsteuer.
Digitale OÜ-Gründung mit einer natürlichen Person als Gesellschafter und Standard-Satzung.
Im Paket enthalten
Gründungsvorbereitung, Dokumentenprüfung und persönlicher Ansprechpartner bei GCS.
Registereintragung einschließlich der im Standardfall erforderlichen Behörden-, lokalen Gründungs-, Übersetzungs- und Beglaubigungsgebühren.
Registergebühr, Begleitung und staatliche Antragsgebühr einer e-Residency sowie Geschäftsadresse und Kontaktperson für zwölf Monate.
Digitale Gründungsunterlagen und Übersicht der laufenden Pflichten.
Ab dem zweiten Jahr
390 € / Jahr —Basisverwaltung mit Verlängerung der enthaltenen Adresse und lokalen Pflichtfunktionen sowie regulären Registermeldungen und zugehörigen Registergebühren. Nettopreis; erforderliche Finanzunterlagen werden von der Buchhaltung bereitgestellt.
Separat einzuplanen
Stammkapital, Steuern auf Ihre Tätigkeit, Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Abschlussprüfungen sind nicht Teil des Gründungspakets. Physische Büros, operative Substanz, Treuhanddirektoren, Sonderlizenzen und zusätzliche Gesellschaften erhalten ein eigenes Angebot. Die Vorbereitung eines Bankantrags ist keine Zusage der Bank.
Der Festpreis gilt für den oben beschriebenen Standardfall. Abweichungen und Zusatzleistungen werden vor Beauftragung im schriftlichen Angebot festgehalten.
Einbehaltene Gewinne unterliegen grundsätzlich keiner laufenden estnischen Körperschaftsteuer. Ausschüttungen werden mit 22/78 des Nettobetrags besteuert; gleichgestellte Vorgänge können ebenfalls Steuer auslösen.
Die OÜ ist eine Kapitalgesellschaft. e-Residency ist lediglich ein digitaler Zugang und verlagert weder Ihren persönlichen Wohnsitz noch automatisch den Ort der Geschäftsleitung.
Stand September 2026. Vorteile hängen von Tätigkeit, tatsächlicher Geschäftsleitung, Ansässigkeit und den persönlichen Verhältnissen ab. Die Besteuerung der Gesellschaft ist nicht die Gesamtbelastung des Gesellschafters.
Auf einen Blick
Was für diese Gesellschaft spricht.
Online-Verwaltung über E-Residency möglich
Dokumente digital unterzeichnen
Estnische Gewinnsteuer grundsätzlich bei Ausschüttung
265 EUR
Online-Registergebühr · OÜ
Die Registergebühr ist im GCS-Gründungspaket enthalten. e-Residency und Kontaktperson sind im Paketumfang beschrieben; Buchhaltung ist separat.
E-Residency ist kein Wohnsitz und keine Steueransässigkeit. Jahresbericht, Kontaktperson und mögliche Steuerpflichten am Leitungsort prüfen.
Wofür geeignet
Der Standort muss zum Vorhaben passen.
Für digital arbeitende Unternehmer, die Dokumente und Unternehmensverwaltung online organisieren möchten. E-Residency erleichtert den Zugang zu estnischen digitalen Diensten. Sie ersetzt weder eine reale Geschäftsorganisation noch die Prüfung des tatsächlichen Leitungsorts.
Lieferumfang
Von der Ausgangslage zur Umsetzung.
Bestandsaufnahme von Eigentum, Tätigkeit, Ansässigkeit und beteiligten Ländern.
Abgestimmter Ablauf mit Zuständigkeiten, Dokumentenliste und offenen Prüfungsfragen.
Koordination von Gründungs- bzw. Aufenthaltsunterlagen, Bankvorbereitung und lokalen Fachleuten im vereinbarten Umfang.
Übergabe der Dokumentation und Übersicht der laufenden Pflichten.
Die elektronische Eintragung einer OÜ kostet 265 EUR. Das Mindestkapital beträgt bei einem Gesellschafter 0,01 EUR. Ein wirtschaftlich ausreichendes Startkapital und die tatsächlichen Betriebskosten sind davon getrennt zu planen.
E-Residency ermöglicht digitalen Zugang, elektronische Unterschriften und die Online-Verwaltung einer Gesellschaft. Sie gewährt kein Aufenthaltsrecht und verändert nicht automatisch die persönliche Steueransässigkeit.
Estnische Unternehmen versteuern Gewinne grundsätzlich bei Ausschüttung. Der aktuelle Satz beträgt 22/78 der Netto-Ausschüttung. Auch bestimmte nicht betriebliche Zahlungen können Steuer auslösen; das ist keine pauschale Steuerfreiheit.
Ein Jahresbericht bleibt auch bei geringer oder ruhender Tätigkeit erforderlich. Buchführung, Registerdaten und die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten müssen aktuell bleiben.
Voraussetzungen & Substanz
Was vor dem Start geklärt sein muss.
Gründer benötigen einen geeigneten Zugang für die digitale Eintragung. Die Kosten und Ausstellung der E-Residency werden separat geplant. Registeradresse, eine gegebenenfalls erforderliche zugelassene Kontaktperson und die tatsächliche Geschäftsleitung sind vorab zu klären. Banken prüfen die Gesellschaft unabhängig vom E-Residency-Status.
Dauer
Ein Ablauf mit klaren Abhängigkeiten.
Unterlagenprüfung, fachliche Freigabe, Einreichung und Konto- oder Statusentscheidung folgen eigenen Bearbeitungswegen. Sobald Dokumente und Prüfungsumfang feststehen, erhalten Sie einen abgestimmten Zeitplan. Behörden- und Bankentscheidungen lassen sich nicht garantieren.
Laufende Pflichten & Kostentreiber
Die Struktur muss im Alltag funktionieren.
Zur laufenden Verwaltung gehören Buchführung, Jahresbericht, Registerpflege und anlassbezogene Steuererklärungen. Ausschüttungen, Vergütungen und private Ausgaben dürfen nicht vermischt werden. Für Personal, Umsatzsteuer und Tätigkeiten in anderen Ländern können zusätzliche Pflichten entstehen.
Deutscher Bezug
Aus deutscher Sicht.
Eine aus Deutschland geleitete OÜ kann deutsche Steuerpflichten haben. E-Residency schafft keinen Wohnsitzwechsel und verhindert keine Betriebsstätte oder doppelte steuerliche Ansässigkeit. Vor der Gründung werden Tätigkeit, Leitung, Ausschüttungen und bestehende Gesellschaften gemeinsam eingeordnet.
Geschäftsleitung & Betriebsstätte
Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.
Kontrolle, Einkunftsart und tatsächliche Belastung sind zusammen zu prüfen. Die Niedrigbesteuerungsgrenze liegt unter 15 % (Stand 09/2026); für EU-/EWR-Fälle kommt der gesetzliche Substanznachweis in Betracht.
Ausländische Betriebe und Beteiligungen können Mitteilungspflichten auslösen. Tatbestände, Beteiligungsgrenzen und Fristen werden vor Umsetzung geklärt.
Ein Wegzug oder eine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte kann bei erfassten Beteiligungen eine Besteuerung stiller Reserven auslösen. Persönliche Voraussetzungen sind entscheidend.
Bei deutschen Staatsangehörigen kann unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu 10 Jahre nach Ende des Wegzugsjahres bestehen (Stand 09/2026). Vorzugsbesteuerung allein genügt nicht.
Ein bestehendes DBA ist keine pauschale Entlastungszusage. Ansässigkeit, Einkunftsart, Abkommensberechtigung und die jeweils geltende Fassung werden geprüft.
Nein. Sie ist ein digitaler Zugang und begründet weder ein Einreiserecht noch eine persönliche Steueransässigkeit.
Reicht ein Cent für den Geschäftsbetrieb?+
Das ist das gesetzliche Mindestkapital bei einem Gesellschafter. Laufende Kosten, Liquidität und die Verantwortung der Geschäftsleitung bestehen unabhängig davon.
Sind einbehaltene Gewinne immer steuerfrei?+
Die estnische Gewinnbesteuerung knüpft grundsätzlich an Ausschüttungen und bestimmte weitere Vorgänge an. Steuerpflichten in anderen Ländern können trotzdem entstehen.
Brauche ich trotz Online-Verwaltung eine Buchführung?+
Ja. Digitale Abläufe ersetzen weder Buchführung noch Jahresbericht oder notwendige Steuererklärungen.