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Georgien · LLC & Banking

Gesellschaft und Bankverbindung mit nachvollziehbarem Zweck. Unterlagen, tatsächliche Tätigkeit und Ansässigkeit entscheiden über die Umsetzung.

Im Detail

Gründung & Preis

Ihr GCS-Gründungspaket.

1.800 €

Einmaliger Paketpreis · inklusive Gründungsgebühren

Nettopreis für Unternehmer; gegebenenfalls zuzüglich anwendbarer Umsatzsteuer.

Eine reguläre LLC mit einer natürlichen Person als Gesellschafter; keine Virtual-Zone-Zertifizierung.

Im Paket enthalten

  • Gründungsvorbereitung, Dokumentenprüfung und persönlicher Ansprechpartner bei GCS.
  • Registereintragung einschließlich der im Standardfall erforderlichen Behörden-, lokalen Gründungs-, Übersetzungs- und Beglaubigungsgebühren.
  • Lokale Registrierung, erforderliche Standardübersetzungen und Beglaubigungen der Gründungsunterlagen, Geschäftsadresse für zwölf Monate sowie Begleitung eines Bankantrags.
  • Digitale Gründungsunterlagen und Übersicht der laufenden Pflichten.

Ab dem zweiten Jahr

600 € / JahrBasisverwaltung mit Verlängerung der enthaltenen Adresse und lokalen Pflichtfunktionen sowie regulären Registermeldungen und zugehörigen Registergebühren. Nettopreis; erforderliche Finanzunterlagen werden von der Buchhaltung bereitgestellt.

Separat einzuplanen

Stammkapital, Steuern auf Ihre Tätigkeit, Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Abschlussprüfungen sind nicht Teil des Gründungspakets. Physische Büros, operative Substanz, Treuhanddirektoren, Sonderlizenzen und zusätzliche Gesellschaften erhalten ein eigenes Angebot. Die Vorbereitung eines Bankantrags ist keine Zusage der Bank.

Der Festpreis gilt für den oben beschriebenen Standardfall. Abweichungen und Zusatzleistungen werden vor Beauftragung im schriftlichen Angebot festgehalten.

Gründungspaket Georgien anfragen

Steuern & Gesellschaftsformen

Welche Vorteile infrage kommen.

Reinvestition und Ausschüttung

Reguläre LLCs werden grundsätzlich bei Ausschüttungen und gleichgestellten Vorgängen mit 15 % Gewinnsteuer belastet; die Bemessung erfolgt hochgerechnet. Einbehaltene Gewinne können dadurch für Reinvestitionen verfügbar bleiben.

Amtliche Quelle

Einzelunternehmer mit Small Business Status

Für qualifizierende Einzelunternehmer sind grundsätzlich 1 % auf erfasste Einnahmen möglich. Tätigkeit, Herkunft der Einkünfte und Umsatzgrenzen zählen. Dies ist keine LLC-Regelung und keine Umsatzsteuer.

Amtliche Quelle

Rechtsform und Sondermodell unterscheiden

LLC, Einzelunternehmen und besondere IT-Status sind unterschiedliche Modelle. Das Paket gilt für die reguläre LLC; ein Small Business Status oder eine Virtual-Zone-Struktur ist nicht enthalten.

Stand September 2026. Vorteile hängen von Tätigkeit, tatsächlicher Geschäftsleitung, Ansässigkeit und den persönlichen Verhältnissen ab. Die Besteuerung der Gesellschaft ist nicht die Gesamtbelastung des Gesellschafters.

Auf einen Blick

Was für diese Gesellschaft spricht.

  • Lokale Gesellschaft für Verträge und Betrieb
  • Standardstatuten für die Gründung verfügbar
  • Gesellschaft und Bankunterlagen zusammen vorbereitbar
200 GEL

Registergebühr · reguläres Verfahren

Im GCS-Paket enthaltene Registergebühr. Reguläres Registerverfahren: ein Arbeitstag bei vollständigem Antrag; keine Gesamt- oder Bankfrist.

Geschäftszweck, Mittelherkunft und lokale Pflichten klären. Der Small Business Status für Einzelunternehmer gilt nicht automatisch für eine LLC.

Wofür geeignet

Der Standort muss zum Vorhaben passen.

Für Unternehmer mit wirtschaftlichem Bezug zu Georgien und für die Prüfung einer ergänzenden Bankverbindung. Ein Konto außerhalb von EU und USA ersetzt keine Offenlegung und hebt weder Steuer- noch Meldepflichten auf.

Lieferumfang

Von der Ausgangslage zur Umsetzung.

  • Bestandsaufnahme von Eigentum, Tätigkeit, Ansässigkeit und beteiligten Ländern.
  • Abgestimmter Ablauf mit Zuständigkeiten, Dokumentenliste und offenen Prüfungsfragen.
  • Koordination von Gründungs- bzw. Aufenthaltsunterlagen, Bankvorbereitung und lokalen Fachleuten im vereinbarten Umfang.
  • Übergabe der Dokumentation und Übersicht der laufenden Pflichten.

Das georgische Gewinnsteuermodell erfasst grundsätzlich ausgeschüttete Gewinne und bestimmte gleichgestellte Vorgänge mit 15 %. Dividenden an erfasste Empfänger unterliegen grundsätzlich 5 % Quellensteuer. Stand 09/2026.

Der Small Business Status betrifft berechtigte natürliche Unternehmer, nicht automatisch eine LLC. Der Satz beträgt grundsätzlich 1 % auf qualifizierende Umsätze; bei Überschreiten von 500.000 GEL gelten besondere Regeln. Tätigkeits- und Einkunftsausschlüsse sind zu beachten. Stand 09/2026.

Eine Virtual-Zone-Struktur erfordert die Prüfung tatsächlich in Georgien erbrachter IT-Aktivität, qualifizierender Exporte und lokaler Substanz. Die Registrierung allein begründet keinen Anspruch auf die Begünstigung.

Ausländische Kunden machen ein Einkommen nicht automatisch zu ausländischen Einkünften. Der Ort, an dem die Leistung erbracht wird, und die gesetzlichen Quellenregeln bleiben entscheidend.

Voraussetzungen & Substanz

Was vor dem Start geklärt sein muss.

TBC und Bank of Georgia prüfen Anträge eigenständig. Mittelherkunft, wirtschaftlich Berechtigte, Kontozweck und ein belegbarer Bezug werden vorbereitet. Persönliches Erscheinen sowie weitere Aufenthalts- oder Firmennachweise können verlangt werden. Eine feste Zusage oder Bearbeitungsfrist kann GCS nicht vorgeben.

Dauer

Ein Ablauf mit klaren Abhängigkeiten.

Unterlagenprüfung, fachliche Freigabe, Einreichung und Konto- oder Statusentscheidung folgen eigenen Bearbeitungswegen. Sobald Dokumente und Prüfungsumfang feststehen, erhalten Sie einen abgestimmten Zeitplan. Behörden- und Bankentscheidungen lassen sich nicht garantieren.

Laufende Pflichten & Kostentreiber

Die Struktur muss im Alltag funktionieren.

Zu planen sind Buchführung, lokale Meldungen, Kontoführung, KYC-Aktualisierungen und gegebenenfalls Personal und Büro. Georgien nimmt am automatischen Informationsaustausch teil. Die fachliche Einordnung von Consulting und IT-Leistungen erfolgt vor Beantragung eines Sonderstatus.

Deutscher Bezug

Aus deutscher Sicht.

Bei einer LLC und niedrig belasteten passiven Einkünften kann eine Hinzurechnungsprüfung erforderlich sein. Das persönliche Small-Business-Regime löst nicht schon für sich CFC-Besteuerung aus. Aufenthaltsbescheinigungen ersetzen keinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt. DBA und ein möglicher Anwendungsfall des § 2 AStG werden gesondert geprüft.

Geschäftsleitung & Betriebsstätte

Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.

§§ 10 / 12 AO

Hinzurechnungsbesteuerung

Kontrolle, Einkunftsart und tatsächliche Belastung sind zusammen zu prüfen. Die Niedrigbesteuerungsgrenze liegt unter 15 % (Stand 09/2026); für EU-/EWR-Fälle kommt der gesetzliche Substanznachweis in Betracht.

§§ 7–13 AStG

Auslandsmeldungen

Ausländische Betriebe und Beteiligungen können Mitteilungspflichten auslösen. Tatbestände, Beteiligungsgrenzen und Fristen werden vor Umsetzung geklärt.

§ 138 Abs. 2 AO

Wegzugsbesteuerung

Ein Wegzug oder eine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte kann bei erfassten Beteiligungen eine Besteuerung stiller Reserven auslösen. Persönliche Voraussetzungen sind entscheidend.

§ 6 AStG

Verbleibende deutsche Interessen

Bei deutschen Staatsangehörigen kann unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu 10 Jahre nach Ende des Wegzugsjahres bestehen (Stand 09/2026). Vorzugsbesteuerung allein genügt nicht.

§ 2 AStG

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein bestehendes DBA ist keine pauschale Entlastungszusage. Ansässigkeit, Einkunftsart, Abkommensberechtigung und die jeweils geltende Fassung werden geprüft.

DBA-Status

Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger.

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Ratgeber und Begriffe zu diesem Land.

Alle acht Länder im Vergleich

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Ist ein Konto für Nichtansässige garantiert?

Nein. Jede Bank entscheidet anhand ihrer eigenen Prüfung und des Kundenprofils.

Gilt der Small Business Status für eine LLC?

Nein. Er ist auf berechtigte natürliche Unternehmer ausgerichtet.

Sind Auslandskunden gleich ausländische Einkünfte?

Nein. Insbesondere der Ort der Leistungserbringung beeinflusst die Quellenzuordnung.

Reicht die Virtual-Zone-Registrierung?

Nein. Die konkrete Tätigkeit, ihre lokale Substanz und die Begünstigungsvoraussetzungen sind entscheidend.

Bleibt ein georgisches Konto ungemeldet?

Nein. Informationsaustausch und persönliche Erklärungs- und Meldepflichten sind zu berücksichtigen.

Quellen & redaktioneller Stand · 09/2026