Nettopreis für Unternehmer; gegebenenfalls zuzüglich anwendbarer Umsatzsteuer.
Eine reguläre LLC mit einer natürlichen Person als Gesellschafter; keine Virtual-Zone-Zertifizierung.
Im Paket enthalten
Gründungsvorbereitung, Dokumentenprüfung und persönlicher Ansprechpartner bei GCS.
Registereintragung einschließlich der im Standardfall erforderlichen Behörden-, lokalen Gründungs-, Übersetzungs- und Beglaubigungsgebühren.
Lokale Registrierung, erforderliche Standardübersetzungen und Beglaubigungen der Gründungsunterlagen, Geschäftsadresse für zwölf Monate sowie Begleitung eines Bankantrags.
Digitale Gründungsunterlagen und Übersicht der laufenden Pflichten.
Ab dem zweiten Jahr
600 € / Jahr —Basisverwaltung mit Verlängerung der enthaltenen Adresse und lokalen Pflichtfunktionen sowie regulären Registermeldungen und zugehörigen Registergebühren. Nettopreis; erforderliche Finanzunterlagen werden von der Buchhaltung bereitgestellt.
Separat einzuplanen
Stammkapital, Steuern auf Ihre Tätigkeit, Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Abschlussprüfungen sind nicht Teil des Gründungspakets. Physische Büros, operative Substanz, Treuhanddirektoren, Sonderlizenzen und zusätzliche Gesellschaften erhalten ein eigenes Angebot. Die Vorbereitung eines Bankantrags ist keine Zusage der Bank.
Der Festpreis gilt für den oben beschriebenen Standardfall. Abweichungen und Zusatzleistungen werden vor Beauftragung im schriftlichen Angebot festgehalten.
Reguläre LLCs werden grundsätzlich bei Ausschüttungen und gleichgestellten Vorgängen mit 15 % Gewinnsteuer belastet; die Bemessung erfolgt hochgerechnet. Einbehaltene Gewinne können dadurch für Reinvestitionen verfügbar bleiben.
Für qualifizierende Einzelunternehmer sind grundsätzlich 1 % auf erfasste Einnahmen möglich. Tätigkeit, Herkunft der Einkünfte und Umsatzgrenzen zählen. Dies ist keine LLC-Regelung und keine Umsatzsteuer.
LLC, Einzelunternehmen und besondere IT-Status sind unterschiedliche Modelle. Das Paket gilt für die reguläre LLC; ein Small Business Status oder eine Virtual-Zone-Struktur ist nicht enthalten.
Stand September 2026. Vorteile hängen von Tätigkeit, tatsächlicher Geschäftsleitung, Ansässigkeit und den persönlichen Verhältnissen ab. Die Besteuerung der Gesellschaft ist nicht die Gesamtbelastung des Gesellschafters.
Auf einen Blick
Was für diese Gesellschaft spricht.
Lokale Gesellschaft für Verträge und Betrieb
Standardstatuten für die Gründung verfügbar
Gesellschaft und Bankunterlagen zusammen vorbereitbar
200 GEL
Registergebühr · reguläres Verfahren
Im GCS-Paket enthaltene Registergebühr. Reguläres Registerverfahren: ein Arbeitstag bei vollständigem Antrag; keine Gesamt- oder Bankfrist.
Geschäftszweck, Mittelherkunft und lokale Pflichten klären. Der Small Business Status für Einzelunternehmer gilt nicht automatisch für eine LLC.
Wofür geeignet
Der Standort muss zum Vorhaben passen.
Für Unternehmer mit wirtschaftlichem Bezug zu Georgien und für die Prüfung einer ergänzenden Bankverbindung. Ein Konto außerhalb von EU und USA ersetzt keine Offenlegung und hebt weder Steuer- noch Meldepflichten auf.
Lieferumfang
Von der Ausgangslage zur Umsetzung.
Bestandsaufnahme von Eigentum, Tätigkeit, Ansässigkeit und beteiligten Ländern.
Abgestimmter Ablauf mit Zuständigkeiten, Dokumentenliste und offenen Prüfungsfragen.
Koordination von Gründungs- bzw. Aufenthaltsunterlagen, Bankvorbereitung und lokalen Fachleuten im vereinbarten Umfang.
Übergabe der Dokumentation und Übersicht der laufenden Pflichten.
Das georgische Gewinnsteuermodell erfasst grundsätzlich ausgeschüttete Gewinne und bestimmte gleichgestellte Vorgänge mit 15 %. Dividenden an erfasste Empfänger unterliegen grundsätzlich 5 % Quellensteuer. Stand 09/2026.
Der Small Business Status betrifft berechtigte natürliche Unternehmer, nicht automatisch eine LLC. Der Satz beträgt grundsätzlich 1 % auf qualifizierende Umsätze; bei Überschreiten von 500.000 GEL gelten besondere Regeln. Tätigkeits- und Einkunftsausschlüsse sind zu beachten. Stand 09/2026.
Eine Virtual-Zone-Struktur erfordert die Prüfung tatsächlich in Georgien erbrachter IT-Aktivität, qualifizierender Exporte und lokaler Substanz. Die Registrierung allein begründet keinen Anspruch auf die Begünstigung.
Ausländische Kunden machen ein Einkommen nicht automatisch zu ausländischen Einkünften. Der Ort, an dem die Leistung erbracht wird, und die gesetzlichen Quellenregeln bleiben entscheidend.
Voraussetzungen & Substanz
Was vor dem Start geklärt sein muss.
TBC und Bank of Georgia prüfen Anträge eigenständig. Mittelherkunft, wirtschaftlich Berechtigte, Kontozweck und ein belegbarer Bezug werden vorbereitet. Persönliches Erscheinen sowie weitere Aufenthalts- oder Firmennachweise können verlangt werden. Eine feste Zusage oder Bearbeitungsfrist kann GCS nicht vorgeben.
Dauer
Ein Ablauf mit klaren Abhängigkeiten.
Unterlagenprüfung, fachliche Freigabe, Einreichung und Konto- oder Statusentscheidung folgen eigenen Bearbeitungswegen. Sobald Dokumente und Prüfungsumfang feststehen, erhalten Sie einen abgestimmten Zeitplan. Behörden- und Bankentscheidungen lassen sich nicht garantieren.
Laufende Pflichten & Kostentreiber
Die Struktur muss im Alltag funktionieren.
Zu planen sind Buchführung, lokale Meldungen, Kontoführung, KYC-Aktualisierungen und gegebenenfalls Personal und Büro. Georgien nimmt am automatischen Informationsaustausch teil. Die fachliche Einordnung von Consulting und IT-Leistungen erfolgt vor Beantragung eines Sonderstatus.
Deutscher Bezug
Aus deutscher Sicht.
Bei einer LLC und niedrig belasteten passiven Einkünften kann eine Hinzurechnungsprüfung erforderlich sein. Das persönliche Small-Business-Regime löst nicht schon für sich CFC-Besteuerung aus. Aufenthaltsbescheinigungen ersetzen keinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt. DBA und ein möglicher Anwendungsfall des § 2 AStG werden gesondert geprüft.
Geschäftsleitung & Betriebsstätte
Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.
Kontrolle, Einkunftsart und tatsächliche Belastung sind zusammen zu prüfen. Die Niedrigbesteuerungsgrenze liegt unter 15 % (Stand 09/2026); für EU-/EWR-Fälle kommt der gesetzliche Substanznachweis in Betracht.
Ausländische Betriebe und Beteiligungen können Mitteilungspflichten auslösen. Tatbestände, Beteiligungsgrenzen und Fristen werden vor Umsetzung geklärt.
Ein Wegzug oder eine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte kann bei erfassten Beteiligungen eine Besteuerung stiller Reserven auslösen. Persönliche Voraussetzungen sind entscheidend.
Bei deutschen Staatsangehörigen kann unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu 10 Jahre nach Ende des Wegzugsjahres bestehen (Stand 09/2026). Vorzugsbesteuerung allein genügt nicht.
Ein bestehendes DBA ist keine pauschale Entlastungszusage. Ansässigkeit, Einkunftsart, Abkommensberechtigung und die jeweils geltende Fassung werden geprüft.