Mit der Eintragung beginnt der Jahreskalender Ihrer Gesellschaft. Jede der acht Rechtsordnungen, in denen GCS gründet, verlangt eine jährliche Meldung an das Register, eine Buchführung und, je nach Modell, eine Steuererklärung. Das ist gut planbar: Wer das Gründungsdatum und das Geschäftsjahr kennt, kennt die Fristen. Am schlanksten ist der Kalender bei der US-LLC, unserem Kernprodukt.
Dieser Artikel zeigt die Pflichten je Land mit Fristen, Gebühren und Quellen. Sie sehen Musterkalender und eine Aufgabenverteilung zwischen Ihnen, GCS und der Buchhaltung. Dazu kommt, was bei Umsatzsteuer, Änderungen und einer ruhenden Gesellschaft gilt und wie Sie eine Gesellschaft geordnet beenden. Alle Angaben haben den Stand September 2026.
Der Kalender beginnt am Tag der Eintragung
Fast jede Frist rechnet ab dem Gründungsdatum oder dem Ende des Geschäftsjahres. Zwei Daten bestimmen deshalb Ihren gesamten Kalender.
Das Gründungsdatum setzt die Registerfristen. Wyoming verlangt den Annual Report (die jährliche Registermeldung) im Monat des Gründungstags (Wyoming Secretary of State). Companies House setzt die erste Prüfperiode für das Confirmation Statement (die jährliche Bestätigung der Registerdaten) auf zwölf Monate ab Eintragung. Malta rechnet den Annual Return ab dem Jahrestag der Eintragung.
Das Geschäftsjahresende setzt die Abschluss- und Steuerfristen. Estland verlangt den Jahresbericht innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende. Großbritannien verlangt den Jahresabschluss neun Monate danach. Bei der LLC ist das Steuerjahr in der Regel das Kalenderjahr, Form 5472 ist dann am 15. April fällig.
Zypern legt das Stichdatum des ersten Annual Return (der Jahresmeldung mit Abschlüssen) auf den Tag nach Ablauf von 18 Monaten seit Gründung. Großbritannien gibt für den ersten Abschluss 21 Monate ab Eintragung Zeit (GOV.UK). Das erste Jahr ist also meist entspannter als die folgenden.
Bei der Übergabe jedes GCS-Pakets erhalten Sie eine Fristenübersicht für Ihre Gesellschaft.
Kurz gesagt: Gründungsdatum und Geschäftsjahresende bestimmen fast jede Frist, und die Übersicht dazu bekommen Sie von uns.
USA: der schlankste Kalender im Angebot
Die US-LLC hat drei jährliche Aufgaben. Keine Abschlussprüfung, keine Offenlegung eines Jahresabschlusses und in der Regel keine Steuererklärung mit Steuerzahlung, solange keine US-Geschäftstätigkeit vorliegt.
1. Annual Report im Bundesstaat. Wyoming: fällig am ersten Tag des Monats, in dem die LLC gegründet wurde, mit License Tax von mindestens 60 USD. Der Bericht kann bis zu 120 Tage vorher eingereicht werden (Wyoming Secretary of State). Florida: Annual Report zwischen dem 1. Januar und dem 1. Mai für 138,75 USD (Florida Division of Corporations). In der GCS-Basisverwaltung ist der Annual Report enthalten.
2. Registered Agent. Der Registered Agent nimmt amtliche Post im Gründungsstaat an und muss durchgehend bestellt sein. Die Basisverwaltung verlängert ihn jedes Jahr, zusammen mit der Geschäftsadresse.
3. Form 5472 mit Pro-forma-Form 1120. Eine ausländisch gehaltene Disregarded Entity (eine LLC, deren Gewinn steuerlich dem Eigentümer zugerechnet wird) reicht jährlich Form 5472 ein, sobald meldepflichtige Vorgänge vorliegen. Das sind vor allem Einlagen und Entnahmen zwischen Ihnen und der LLC. Frist ist bei Kalenderjahr der 15. April, mit Form 7004 verlängern Sie um sechs Monate (IRS). Die Meldung ist eine reine Information, keine Steuer. Mit unserer Anleitung erledigen Sie sie in einem Nachmittag, oder GCS übernimmt sie für 500 € je Steuerjahr. So ist die Frist sicher eingehalten und die Grundstrafe von 25.000 USD kein Thema.
Die BOI-Meldung (Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an FinCEN) entfällt für in den USA gegründete Gesellschaften seit der FinCEN-Regel vom August 2026.
Kurz gesagt: Annual Report, Registered Agent und Form 5472, mehr verlangt die LLC nicht, und zwei davon übernimmt die Basisverwaltung.
Die EU-Gesellschaften und Großbritannien im Detail
Zypern. Annual Return HE32 mit den Abschlüssen des Vorjahres, unterzeichnet von Direktor und Secretary, in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach dem Stichdatum (Registrar of Companies). Dazu Buchführung, Abschlussprüfung oder zulässiges Review-Verfahren, Körperschaftsteuererklärung, gegebenenfalls Umsatzsteuer und Personalabrechnung. Wer Non-Dom-Status hat, erklärt zusätzlich seine persönlichen Einkünfte in Zypern.
Malta. Annual Return und jährliche Bestätigung der wirtschaftlich Berechtigten (der Personen, denen die Gesellschaft am Ende gehört) innerhalb von 42 Tagen nach dem Jahrestag der Eintragung. Die Gebühr liegt elektronisch zwischen 85 und 1.200 EUR, abhängig vom genehmigten Kapital. Jahresabschluss: Feststellung innerhalb von zehn Monaten nach Geschäftsjahresende, Einreichung innerhalb von 42 Tagen danach (MBR). Dazu Steuererklärung und bei Erstattungsstrukturen die Erstattungsanträge. Kleine Gesellschaften können unter bestimmten Schwellen von der Prüfung befreit sein.
Polen. Die Sp. z o.o. führt Vollbuchhaltung, erstellt einen Jahresabschluss und meldet ihn beim Register. Dazu CIT-Erklärungen (Körperschaftsteuer), Umsatzsteuer und bei Personal die Beiträge an die Sozialversicherung ZUS. Beim Wahlmodell Estnischer CIT (Steuer erst bei Ausschüttung) wird die Steuer mit der Ausschüttung fällig. Die Unterlagen sind auf Polnisch, eine lokale Buchhaltung ist der übliche Weg.
Georgien. Buchführung, lokale Steuererklärungen und die Gewinnsteuer von 15 % bei Ausschüttung. Die Bank aktualisiert regelmäßig ihre KYC-Angaben (Nachweise zu Eigentümern, Mittelherkunft und Geschäft). Georgien nimmt am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil.
Großbritannien. Confirmation Statement innerhalb von 14 Tagen nach Ende der jährlichen Prüfperiode, digital für 50 GBP (Companies House). Jahresabschluss an Companies House neun Monate nach Geschäftsjahresende, der erste 21 Monate nach Eintragung. Die Körperschaftsteuer zahlen Sie neun Monate und einen Tag nach Ende des Steuerzeitraums, die Company Tax Return geben Sie nach zwölf Monaten ab (GOV.UK). Seit dem 18. November 2025 brauchen alle Direktoren eine verifizierte Identität, bevor das nächste Confirmation Statement eingereicht werden kann; PSC (Personen mit maßgeblicher Kontrolle) verifizieren sich nach dem Zeitplan von Companies House (GOV.UK). Die Prüfung ist kostenlos und einmalig.
Estland. Jahresbericht an das Register innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende, auch ohne Umsatz. Dazu laufende Buchführung, aktuelle Registerdaten und wirtschaftlich Berechtigte, Steuererklärung für den Monat einer Ausschüttung. Die Kontaktperson wird jährlich verlängert, solange die Geschäftsleitung im Ausland sitzt.
Irland. Annual Return an das CRO, der erste sechs Monate nach Gründung ohne Abschlüsse, danach jährlich mit Abschlüssen. Die Gebühr beträgt laut CRO-Gebührenmerkblatt 20 EUR (CRO). Dazu Körperschaftsteuererklärung an Revenue, gegebenenfalls Umsatzsteuer. Der EWR-Direktor oder die Section-137-Bürgschaft (Versicherung zugunsten des Registers) und der Company Secretary bleiben durchgehend besetzt.
| Land | Registermeldung | Rhythmus | Behördengebühr | Abschluss geprüft |
|---|---|---|---|---|
| USA · Wyoming | Annual Report | jährlich, Gründungsmonat | ab 60 USD | nein |
| USA · Florida | Annual Report | 1. Januar bis 1. Mai | 138,75 USD | nein |
| Zypern | Annual Return HE32 mit Abschlüssen | 28 Tage nach Stichdatum | Gebühr des Registrars | Prüfung oder Review |
| Malta | Annual Return, BO-Bestätigung, Abschlüsse | 42 Tage nach Jahrestag | 85 bis 1.200 EUR | ja, Ausnahmen für kleine Gesellschaften |
| Polen | Jahresabschluss an das Register | jährlich | gesondert zu prüfen | ab bestimmten Größen |
| Georgien | Steuererklärungen, KYC-Aktualisierung | laufend | keine Jahresgebühr in den Länderdaten | nach georgischem Recht |
| Großbritannien | Confirmation Statement, Abschlüsse | 14 Tage nach Prüfperiode, Abschluss nach 9 Monaten | 50 GBP | ab bestimmten Größen |
| Estland | Jahresbericht | 6 Monate nach Geschäftsjahresende | keine Jahresgebühr in den Länderdaten | ab bestimmten Größen |
| Irland | Annual Return mit Abschlüssen | jährlich | 20 EUR | ab bestimmten Größen |
Stand September 2026. Behördengebühren, keine GCS-Preise. „Ab bestimmten Größen“: kleine Gesellschaften sind nach dem Recht des Landes oft befreit, die Schwellen klärt die Buchhaltung.
Kurz gesagt: Jedes Land verlangt eine Jahresmeldung, die LLC kommt mit Annual Report und Form 5472 aus, Zypern und Malta verlangen geprüfte Abschlüsse.
Welcher Kalender zu welchem Unternehmer passt
Der Pflichtenkalender ist kein Nebenthema. Er bestimmt, wie viele Stunden im Jahr Sie mit Verwaltung verbringen. Vier Profile:
- Sie wollen möglichst wenig Verwaltung und arbeiten ortsunabhängig. Die US-LLC mit Basisverwaltung. Drei Aufgaben im Jahr, zwei davon übernimmt GCS.
- Sie leben in Estland und reinvestieren. Die OÜ. Ein Jahresbericht, Steuererklärung nur bei Ausschüttung.
- Sie führen ein Team in Zypern oder Malta. Hier ist der Kalender voller, aber Buchhaltung und Prüfung brauchen Sie für ein Team ohnehin. Der Kalender wächst mit dem Geschäft, nicht mit der Rechtsform.
- Sie leben in Polen und haben Personal. Monatliche Meldungen zu Steuer und Sozialversicherung gehören dazu. Eine lokale Buchhaltung mit Lohnabrechnung ist hier der Standard.
Kurz gesagt: Je weniger Personal und je ortsunabhängiger, desto schlanker darf der Kalender sein, und die LLC ist der schlankste.
Umsatzsteuer: wann ein weiterer Termin dazukommt
Registermeldung und Steuererklärung stehen in jedem Kalender. Die Umsatzsteuer kommt nur dazu, wenn Ihr Geschäft sie auslöst. Drei typische Fälle:
- Leistungen an Unternehmen in der EU. Bei vielen Dienstleistungen an Geschäftskunden schuldet der Kunde die Umsatzsteuer in seinem Land. Sie schreiben eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers. Einen eigenen Termin löst das bei Ihnen meist nicht aus.
- Digitale Leistungen an Privatkunden in der EU. Wer als Unternehmen außerhalb der EU, etwa mit einer US-LLC, Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU erbringt, schuldet die Umsatzsteuer im Land des Kunden. Die Nicht-EU-Regelung des One-Stop-Shops vereinfacht das: eine Registrierung in einem EU-Staat Ihrer Wahl, eine Erklärung je Kalendervierteljahr, fällig bis zum Ende des Folgemonats (BZSt). In Deutschland beantragen Sie die Teilnahme beim Bundeszentralamt für Steuern.
- EU-Gesellschaft mit Umsatzsteuerregistrierung. Zypern, Malta, Irland, Polen und Estland verlangen ab bestimmten Umsätzen eine Registrierung mit regelmäßigen Erklärungen. Die Schwellen und Rhythmen klärt die Buchhaltung vor Ort.
Verkaufen Sie über Plattformen oder App-Stores, übernimmt häufig die Plattform die Umsatzsteuer gegenüber dem Endkunden. Das prüft Ihre Buchhaltung anhand der Plattformbedingungen.
Kurz gesagt: Mit Geschäftskunden bleibt der Kalender meist ohne Umsatzsteuer, mit Privatkunden in der EU kommt eine Vierteljahreserklärung über den One-Stop-Shop dazu.
Wer was erledigt: Sie, GCS und die Buchhaltung
Ein Kalender funktioniert, wenn für jede Aufgabe klar ist, wer sie erledigt. Die Basisverwaltung von GCS verlängert Adresse und lokale Pflichtfunktionen aus dem Paket und reicht die regulären Registermeldungen mit ihren Gebühren ein.
| Aufgabe | Sie | GCS-Basisverwaltung | Buchhaltung oder Berufsträger |
|---|---|---|---|
| Belege sammeln, Einlagen und Entnahmen notieren | ja | ||
| Buchführung und Jahresabschluss | ja | ||
| Registered Agent, Registered Office, Kontaktperson, Secretary | ja, soweit im Land verlangt | ||
| Annual Report, Confirmation Statement, Annual Return einreichen | ja, mit Zahlen der Buchhaltung | liefert Abschlüsse | |
| Form 5472 mit Pro-forma-1120 | ja, mit Anleitung | als Service buchbar | |
| Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärungen | ja | ||
| Persönliche Steuererklärung am Wohnsitz | ja | Berater vor Ort |
Konkret umfasst die Basisverwaltung je Land:
- USA: Registered Agent, Adresse und Annual Report. Form 5472 mit Schritt-für-Schritt-Anleitung oder als Service für 500 € je Steuerjahr.
- Großbritannien: Registered Office und Confirmation Statement.
- Zypern: Registered Office und Annual Return. Secretary sind Sie als alleiniger Gesellschafter selbst.
- Malta und Irland: Registered Office, Secretary und Annual Return.
- Estland: Adresse und Kontaktperson.
- Polen und Georgien: Geschäftsadresse und reguläre Registermeldungen.
Nicht enthalten sind Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Abschlussprüfungen. Ebenfalls außerhalb: Steuern auf die Tätigkeit, physische Büros, operative Substanz (echte Tätigkeit vor Ort), Treuhanddirektoren (eingesetzte Geschäftsführer), Sonderlizenzen und weitere Gesellschaften.
Kurz gesagt: GCS übernimmt Adresse, Pflichtfunktionen und Registermeldungen, die Buchhaltung liefert die Zahlen, und Sie liefern die Belege.
Laufende Kosten und wie Sie sie klein halten
Die Gliederung aus dem Artikel Was eine Gründung im Ausland kostet gilt auch nach der Eintragung:
- Registergebühren sind fest und niedrig.
- Pflichtfunktionen kosten jährlich einen festen Betrag, enthalten in der Basisverwaltung.
- Buchführung und Abschlüsse hängen vom Geschäft ab. Bei einer Single-Member-LLC mit wenigen Buchungen bleibt der Posten überschaubar.
- Steuern sind das Ergebnis des Geschäfts. Bei der transparenten LLC richtet sich die Steuer nach Ihrem Wohnsitz.
Vier Hebel halten die laufenden Kosten klein:
- Ein Konto nur für die Gesellschaft. Keine privaten Zahlungen, keine gemischten Belege. Das halbiert oft die Arbeit der Buchhaltung.
- Belege monatlich ablegen. Wer im Januar nach Belegen des Vorjahres sucht, zahlt Stunden.
- Einlagen und Entnahmen sofort notieren. Betrag, Datum, Zweck. Bei der LLC sind das genau die Angaben für Form 5472.
- Wohnsitz und Gesellschaft im selben Land oder die LLC ortsunabhängig. Wer in Deutschland wohnen bleibt, gibt zusätzlich deutsche Erklärungen für die Gesellschaft ab. Wer ortsunabhängig lebt oder im Ausland wohnt, hat diesen Posten nicht.
Kurz gesagt: Die größte laufende Position ist die Buchhaltung, und die bleibt mit sauberem Konto und monatlicher Ablage klein.
Änderungen, ruhende Gesellschaft und geordnetes Ende
Ein Kalender deckt das normale Jahr ab. Drei Situationen kommen dazu.
Änderungen. Neue Adresse, neuer Gesellschafter, neuer Geschäftsführer: Jedes Register will Änderungen zeitnah wissen. Bei der LLC melden Sie Änderungen dem Bundesstaat und der IRS. Für Adresse und verantwortliche Person gibt es Form 8822-B (IRS). In Großbritannien melden Sie Änderungen bei Direktoren und PSC an Companies House. GCS übernimmt Registeränderungen als Zusatzleistung.
Ruhende Gesellschaft. Auch eine Gesellschaft ohne Umsatz hat einen Kalender. Estland verlangt den Jahresbericht, Companies House das Confirmation Statement, Wyoming den Annual Report. Wyoming löst eine LLC auf, die den Annual Report 60 Tage nach Fälligkeit nicht eingereicht hat. Die Basisverwaltung hält diese Fristen für Sie ein, auch in ruhigen Jahren.
Geordnetes Ende. Brauchen Sie eine Gesellschaft nicht mehr, lösen Sie sie geordnet auf, statt sie liegen zu lassen. Bei der LLC heißt das: Auflösung beim Bundesstaat, letzte Form 5472 für das Jahr der Auflösung, Konten schließen, Unterlagen aufbewahren. Bei den EU-Gesellschaften ist eine Liquidation mit Schlussabschluss üblich. GCS koordiniert die Auflösung mit den Berufsträgern vor Ort.
Kurz gesagt: Änderungen melden, ruhende Jahre mitverwalten, am Ende geordnet auflösen.
Deutschland, Österreich, Schweiz
Wohnen Sie bei der Gründung in Deutschland, melden Sie die Gesellschaft mit der nächsten Steuererklärung dem Finanzamt, spätestens 14 Monate nach Jahresende (Meldepflicht, § 138 AO). Bleiben Sie in Deutschland und führen die Gesellschaft von dort, versteuern Sie die Gewinne in Deutschland, und es kommen deutsche Erklärungen hinzu. Wenn die Hinzurechnungsbesteuerung greift, gehört dazu auch eine gesonderte Feststellung.
Wer vorher wegzieht, erledigt stattdessen einmalig die Meldungen des Wegzugs: Abmeldung, letzte Einkommensteuererklärung und, falls Beteiligungen bestehen, die Wegzugsbesteuerung. Danach läuft nur noch der Kalender der Gesellschaft.
Österreich und Schweiz: Meldung von Auslandsbeteiligungen und Erklärung von Ausschüttungen folgen nationalem Recht und werden mit dem Berufsträger vor Ort geklärt. Kontodaten erreichen über den automatischen Informationsaustausch oder, bei den USA, über FATCA und bilaterale Abkommen den Wohnsitzstaat.
Kurz gesagt: In Deutschland melden Sie die Gründung, nach dem Wegzug einmalig den Wegzug.
Unsere Empfehlung
Für ortsunabhängige Unternehmer empfiehlt GCS die US-LLC: Sie hat den schlanksten Kalender im Angebot. Annual Report und Registered Agent laufen über die Basisverwaltung mit 1.200 €, Form 5472 erledigen Sie mit unserer Anleitung oder als Service für 500 €. Keine Abschlussprüfung, keine Anwesenheit, alles digital. Ohne festen Wohnsitz oder mit Wohnsitz in einem Land ohne Einkommensteuer auf diese Einkünfte bleibt es bei diesem einen Kalender.
Wer in der EU lebt und dort eine Gesellschaft führt, legt Wohnsitz und Gesellschaft in dasselbe Land. Für ein operatives Geschäft ist das oft Zypern mit dem Non-Dom-Modell: Annual Return, Prüfung oder Review und Körperschaftsteuererklärung, Basisverwaltung 1.800 € ab dem zweiten Jahr. Für ein kleines digitales Geschäft in der EU ist Estland am schlanksten: ein Jahresbericht, Steuer nur bei Ausschüttung, Basisverwaltung 390 €. Bulgarien wird individuell angeboten, Italien und Griechenland passen zu passiven Auslandseinkünften.
GCS plant den Kalender und reicht die Registermeldungen ein. Steuererklärungen übernehmen die Berufsträger, die Sie direkt mandatieren.
Was Sie jetzt tun sollten
Tragen Sie die Fristen Ihrer Gesellschaft in einen Kalender ein: Gründungsdatum, Geschäftsjahresende, Registermeldung, Form 5472 oder Abschluss, Steuererklärung. Welches Land welchen Kalender hat, zeigt der Ländervergleich; für die LLC sind die Punkte in der Checkliste „Ihre US-LLC mit GCS“ abhakbar. Klären Sie mit der Tabelle oben, wer welche Aufgabe übernimmt; die Registermeldungen laufen über die Basisverwaltung. Richten Sie ein eigenes Konto und eine monatliche Belegablage ein. Geplant sind die Pflichten schnell erledigt.