Nettopreis für Unternehmer; gegebenenfalls zuzüglich anwendbarer Umsatzsteuer.
Eine private Ltd mit einer natürlichen Person als Gesellschafter; keine zusätzliche Holding.
Im Paket enthalten
Gründungsvorbereitung, Dokumentenprüfung und persönlicher Ansprechpartner bei GCS.
Registereintragung einschließlich der im Standardfall erforderlichen Behörden-, lokalen Gründungs-, Übersetzungs- und Beglaubigungsgebühren.
Steuerregistrierung, Registered Office und Company Secretary für zwölf Monate; Vorbereitung der Bankunterlagen.
Digitale Gründungsunterlagen und Übersicht der laufenden Pflichten.
Ab dem zweiten Jahr
1.500 € / Jahr —Basisverwaltung mit Verlängerung der enthaltenen Adresse und lokalen Pflichtfunktionen sowie regulären Registermeldungen und zugehörigen Registergebühren. Nettopreis; erforderliche Finanzunterlagen werden von der Buchhaltung bereitgestellt.
Separat einzuplanen
Stammkapital, Steuern auf Ihre Tätigkeit, Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Abschlussprüfungen sind nicht Teil des Gründungspakets. Physische Büros, operative Substanz, Treuhanddirektoren, Sonderlizenzen und zusätzliche Gesellschaften erhalten ein eigenes Angebot. Die Vorbereitung eines Bankantrags ist keine Zusage der Bank.
Der Festpreis gilt für den oben beschriebenen Standardfall. Abweichungen und Zusatzleistungen werden vor Beauftragung im schriftlichen Angebot festgehalten.
Die reguläre Körperschaftsteuer beträgt 35 %. Nach einer Ausschüttung können berechtigte Gesellschafter Teile der gezahlten Steuer zurückerhalten. Voraussetzungen, Gewinnart und Erstattungszeitpunkt bestimmen den Vorteil.
Eine Holding ist eine Funktion innerhalb einer Beteiligungsstruktur, keine automatische Steuerbefreiung. Eine zusätzliche Holding-Gesellschaft, ihre Verwaltung und etwaige Erstattungsanträge werden getrennt angeboten.
Stand September 2026. Vorteile hängen von Tätigkeit, tatsächlicher Geschäftsleitung, Ansässigkeit und den persönlichen Verhältnissen ab. Die Besteuerung der Gesellschaft ist nicht die Gesamtbelastung des Gesellschafters.
Auf einen Blick
Was für diese Gesellschaft spricht.
Englisch als Amtssprache
EU-Standort mit Euro
Operatives Geschäft und Beteiligungen strukturierbar
ab 100 EUR
Elektronische Registergebühr
Registergebühr bei genehmigtem Kapital bis 1.500 EUR; im GCS-Gründungspaket enthalten. Das Stammkapital bleibt separat.
Sitz, Company Secretary, Abschlüsse und Annual Return einplanen. Steuererstattungen sind an Voraussetzungen gebunden.
Wofür geeignet
Der Standort muss zum Vorhaben passen.
Für Unternehmen, deren Geschäft eine tatsächlich in Malta geführte Gesellschaft rechtfertigt. Ob eine zusätzliche Holding sinnvoll ist, hängt von Eigentümern, Ausschüttungen und der Behandlung im Ansässigkeitsstaat ab.
Lieferumfang
Von der Ausgangslage zur Umsetzung.
Bestandsaufnahme von Eigentum, Tätigkeit, Ansässigkeit und beteiligten Ländern.
Abgestimmter Ablauf mit Zuständigkeiten, Dokumentenliste und offenen Prüfungsfragen.
Koordination von Gründungs- bzw. Aufenthaltsunterlagen, Bankvorbereitung und lokalen Fachleuten im vereinbarten Umfang.
Übergabe der Dokumentation und Übersicht der laufenden Pflichten.
Der Standardsatz beträgt 35 %. Bei geeigneten Handelsgewinnen kann eine Erstattung von 6/7 der maltesischen Steuer zu einer rechnerischen Belastung von 5 % führen. Anspruch, Ausschüttung und Verfahren sind Voraussetzungen. Stand 09/2026.
Eine Fiscal Unit kann bei qualifizierender Beteiligung von mindestens 95 % die Steuerberechnung konsolidieren und den Erstattungszyklus verändern. Sie ist kein automatischer Pauschalsatz. Stand 09/2026.
FITWI ermöglicht bestimmten Gesellschaften optional eine endgültige Besteuerung von 15 % ohne Erstattung. Die Wahl bindet grundsätzlich mindestens 5 Jahre. Ein Vergleich umfasst Liquidität und Gesellschafterbesteuerung. Stand 09/2026.
Für qualifizierende Beteiligungen kommt die Participation Exemption in Betracht. Ausschüttungs- und Quellensteuerfolgen sind für Empfänger und Einkunftsart gesondert zu prüfen.
Voraussetzungen & Substanz
Was vor dem Start geklärt sein muss.
Management und Control gehören nach Malta. Entscheidungen, Zeichnungsbefugnisse, Sitzungen, Kontoführung und Leistungsbeziehungen müssen zur tatsächlichen Tätigkeit passen. Eine Trading-plus-Holding-Struktur ist eine Option, keine universelle Pflicht.
Dauer
Ein Ablauf mit klaren Abhängigkeiten.
Unterlagenprüfung, fachliche Freigabe, Einreichung und Konto- oder Statusentscheidung folgen eigenen Bearbeitungswegen. Sobald Dokumente und Prüfungsumfang feststehen, erhalten Sie einen abgestimmten Zeitplan. Behörden- und Bankentscheidungen lassen sich nicht garantieren.
Laufende Pflichten & Kostentreiber
Die Struktur muss im Alltag funktionieren.
Laufende Buchführung, Jahresabschluss, gegebenenfalls Audit, Annual Return, Registerpflege und steuerliche Konten müssen verlässlich geführt werden. Bei Erstattungen kommt die Zwischenfinanzierung hinzu. Eine pauschale Rentabilitätsschwelle lässt sich daraus nicht ableiten; geringe Aktivität kann durch Verwaltung und Substanz unverhältnismäßig teuer werden.
Deutscher Bezug
Aus deutscher Sicht.
Die tatsächliche Belastung nach Erstattungen ist für die Niedrigbesteuerungsprüfung relevant. Passive Einkünfte und bestimmte unter Mitwirkung deutscher Beteiligter erbrachte Dienstleistungen können erfasst sein. Die Zuordnung der Erstattung und eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit in Malta sind vor Umsetzung zu klären.
Geschäftsleitung & Betriebsstätte
Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.
Kontrolle, Einkunftsart und tatsächliche Belastung sind zusammen zu prüfen. Die Niedrigbesteuerungsgrenze liegt unter 15 % (Stand 09/2026); für EU-/EWR-Fälle kommt der gesetzliche Substanznachweis in Betracht.
Ausländische Betriebe und Beteiligungen können Mitteilungspflichten auslösen. Tatbestände, Beteiligungsgrenzen und Fristen werden vor Umsetzung geklärt.
Ein Wegzug oder eine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte kann bei erfassten Beteiligungen eine Besteuerung stiller Reserven auslösen. Persönliche Voraussetzungen sind entscheidend.
Bei deutschen Staatsangehörigen kann unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu 10 Jahre nach Ende des Wegzugsjahres bestehen (Stand 09/2026). Vorzugsbesteuerung allein genügt nicht.
Ein bestehendes DBA ist keine pauschale Entlastungszusage. Ansässigkeit, Einkunftsart, Abkommensberechtigung und die jeweils geltende Fassung werden geprüft.