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Malta · Ltd

Operatives Geschäft, Beteiligungen und Ausschüttungen sauber aufeinander abstimmen. Mit einer belastbaren Planung für die laufende Verwaltung.

Im Detail

Gründung & Preis

Ihr GCS-Gründungspaket.

2.250 €

Einmaliger Paketpreis · inklusive Gründungsgebühren

Nettopreis für Unternehmer; gegebenenfalls zuzüglich anwendbarer Umsatzsteuer.

Eine private Ltd mit einer natürlichen Person als Gesellschafter; keine zusätzliche Holding.

Im Paket enthalten

  • Gründungsvorbereitung, Dokumentenprüfung und persönlicher Ansprechpartner bei GCS.
  • Registereintragung einschließlich der im Standardfall erforderlichen Behörden-, lokalen Gründungs-, Übersetzungs- und Beglaubigungsgebühren.
  • Steuerregistrierung, Registered Office und Company Secretary für zwölf Monate; Vorbereitung der Bankunterlagen.
  • Digitale Gründungsunterlagen und Übersicht der laufenden Pflichten.

Ab dem zweiten Jahr

1.500 € / JahrBasisverwaltung mit Verlängerung der enthaltenen Adresse und lokalen Pflichtfunktionen sowie regulären Registermeldungen und zugehörigen Registergebühren. Nettopreis; erforderliche Finanzunterlagen werden von der Buchhaltung bereitgestellt.

Separat einzuplanen

Stammkapital, Steuern auf Ihre Tätigkeit, Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Abschlussprüfungen sind nicht Teil des Gründungspakets. Physische Büros, operative Substanz, Treuhanddirektoren, Sonderlizenzen und zusätzliche Gesellschaften erhalten ein eigenes Angebot. Die Vorbereitung eines Bankantrags ist keine Zusage der Bank.

Der Festpreis gilt für den oben beschriebenen Standardfall. Abweichungen und Zusatzleistungen werden vor Beauftragung im schriftlichen Angebot festgehalten.

Gründungspaket Malta anfragen

Steuern & Gesellschaftsformen

Welche Vorteile infrage kommen.

Erstattungssystem

Die reguläre Körperschaftsteuer beträgt 35 %. Nach einer Ausschüttung können berechtigte Gesellschafter Teile der gezahlten Steuer zurückerhalten. Voraussetzungen, Gewinnart und Erstattungszeitpunkt bestimmen den Vorteil.

Amtliche Quelle

Rechtsform und Sondermodell unterscheiden

Eine Holding ist eine Funktion innerhalb einer Beteiligungsstruktur, keine automatische Steuerbefreiung. Eine zusätzliche Holding-Gesellschaft, ihre Verwaltung und etwaige Erstattungsanträge werden getrennt angeboten.

Stand September 2026. Vorteile hängen von Tätigkeit, tatsächlicher Geschäftsleitung, Ansässigkeit und den persönlichen Verhältnissen ab. Die Besteuerung der Gesellschaft ist nicht die Gesamtbelastung des Gesellschafters.

Auf einen Blick

Was für diese Gesellschaft spricht.

  • Englisch als Amtssprache
  • EU-Standort mit Euro
  • Operatives Geschäft und Beteiligungen strukturierbar
ab 100 EUR

Elektronische Registergebühr

Registergebühr bei genehmigtem Kapital bis 1.500 EUR; im GCS-Gründungspaket enthalten. Das Stammkapital bleibt separat.

Sitz, Company Secretary, Abschlüsse und Annual Return einplanen. Steuererstattungen sind an Voraussetzungen gebunden.

Wofür geeignet

Der Standort muss zum Vorhaben passen.

Für Unternehmen, deren Geschäft eine tatsächlich in Malta geführte Gesellschaft rechtfertigt. Ob eine zusätzliche Holding sinnvoll ist, hängt von Eigentümern, Ausschüttungen und der Behandlung im Ansässigkeitsstaat ab.

Lieferumfang

Von der Ausgangslage zur Umsetzung.

  • Bestandsaufnahme von Eigentum, Tätigkeit, Ansässigkeit und beteiligten Ländern.
  • Abgestimmter Ablauf mit Zuständigkeiten, Dokumentenliste und offenen Prüfungsfragen.
  • Koordination von Gründungs- bzw. Aufenthaltsunterlagen, Bankvorbereitung und lokalen Fachleuten im vereinbarten Umfang.
  • Übergabe der Dokumentation und Übersicht der laufenden Pflichten.

Der Standardsatz beträgt 35 %. Bei geeigneten Handelsgewinnen kann eine Erstattung von 6/7 der maltesischen Steuer zu einer rechnerischen Belastung von 5 % führen. Anspruch, Ausschüttung und Verfahren sind Voraussetzungen. Stand 09/2026.

Eine Fiscal Unit kann bei qualifizierender Beteiligung von mindestens 95 % die Steuerberechnung konsolidieren und den Erstattungszyklus verändern. Sie ist kein automatischer Pauschalsatz. Stand 09/2026.

FITWI ermöglicht bestimmten Gesellschaften optional eine endgültige Besteuerung von 15 % ohne Erstattung. Die Wahl bindet grundsätzlich mindestens 5 Jahre. Ein Vergleich umfasst Liquidität und Gesellschafterbesteuerung. Stand 09/2026.

Für qualifizierende Beteiligungen kommt die Participation Exemption in Betracht. Ausschüttungs- und Quellensteuerfolgen sind für Empfänger und Einkunftsart gesondert zu prüfen.

Voraussetzungen & Substanz

Was vor dem Start geklärt sein muss.

Management und Control gehören nach Malta. Entscheidungen, Zeichnungsbefugnisse, Sitzungen, Kontoführung und Leistungsbeziehungen müssen zur tatsächlichen Tätigkeit passen. Eine Trading-plus-Holding-Struktur ist eine Option, keine universelle Pflicht.

Dauer

Ein Ablauf mit klaren Abhängigkeiten.

Unterlagenprüfung, fachliche Freigabe, Einreichung und Konto- oder Statusentscheidung folgen eigenen Bearbeitungswegen. Sobald Dokumente und Prüfungsumfang feststehen, erhalten Sie einen abgestimmten Zeitplan. Behörden- und Bankentscheidungen lassen sich nicht garantieren.

Laufende Pflichten & Kostentreiber

Die Struktur muss im Alltag funktionieren.

Laufende Buchführung, Jahresabschluss, gegebenenfalls Audit, Annual Return, Registerpflege und steuerliche Konten müssen verlässlich geführt werden. Bei Erstattungen kommt die Zwischenfinanzierung hinzu. Eine pauschale Rentabilitätsschwelle lässt sich daraus nicht ableiten; geringe Aktivität kann durch Verwaltung und Substanz unverhältnismäßig teuer werden.

Deutscher Bezug

Aus deutscher Sicht.

Die tatsächliche Belastung nach Erstattungen ist für die Niedrigbesteuerungsprüfung relevant. Passive Einkünfte und bestimmte unter Mitwirkung deutscher Beteiligter erbrachte Dienstleistungen können erfasst sein. Die Zuordnung der Erstattung und eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit in Malta sind vor Umsetzung zu klären.

Geschäftsleitung & Betriebsstätte

Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.

§§ 10 / 12 AO

Hinzurechnungsbesteuerung

Kontrolle, Einkunftsart und tatsächliche Belastung sind zusammen zu prüfen. Die Niedrigbesteuerungsgrenze liegt unter 15 % (Stand 09/2026); für EU-/EWR-Fälle kommt der gesetzliche Substanznachweis in Betracht.

§§ 7–13 AStG

Auslandsmeldungen

Ausländische Betriebe und Beteiligungen können Mitteilungspflichten auslösen. Tatbestände, Beteiligungsgrenzen und Fristen werden vor Umsetzung geklärt.

§ 138 Abs. 2 AO

Wegzugsbesteuerung

Ein Wegzug oder eine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte kann bei erfassten Beteiligungen eine Besteuerung stiller Reserven auslösen. Persönliche Voraussetzungen sind entscheidend.

§ 6 AStG

Verbleibende deutsche Interessen

Bei deutschen Staatsangehörigen kann unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu 10 Jahre nach Ende des Wegzugsjahres bestehen (Stand 09/2026). Vorzugsbesteuerung allein genügt nicht.

§ 2 AStG

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein bestehendes DBA ist keine pauschale Entlastungszusage. Ansässigkeit, Einkunftsart, Abkommensberechtigung und die jeweils geltende Fassung werden geprüft.

DBA-Status

Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger.

Weiterlesen

Ratgeber und Begriffe zu diesem Land.

Alle acht Länder im Vergleich

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Sind 5 % garantiert?

Nein. Die rechnerische Belastung hängt von Einkünften, Erstattungsanspruch und dessen Voraussetzungen ab. Stand 09/2026.

Brauche ich zwingend zwei Gesellschaften?

Nein. Eine Holding wird nur bei einem begründeten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck eingeplant.

Was verändert eine Fiscal Unit?

Sie kann unter Voraussetzungen eine konsolidierte Berechnung ermöglichen und den Erstattungsablauf beeinflussen.

Wann passt FITWI?

Wenn der Vergleich mit dem Erstattungsverfahren einschließlich Bindung, Liquidität und Gesellschafterfolgen dafür spricht.

Gibt es einen festen Mindestgewinn?

Nein. Der wirtschaftliche Nutzen wird am konkreten Geschäft und dessen laufendem Aufwand geprüft.

Quellen & redaktioneller Stand · 09/2026