Geschäftsleitung & Betriebsstätte
Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.
§§ 10 / 12 AO ↗
Wohnsitz & Verlagerung
Ein neuer Lebensmittelpunkt am Mittelmeer. Ansässigkeit, persönliche Einkünfte und Gesellschaft werden zusammen vorbereitet, aber getrennt beurteilt.
Wofür geeignet
Für Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Zypern verlegen und deren Herkunfts- und Ansässigkeitsgeschichte die Non-Dom-Voraussetzungen erfüllt.
Lieferumfang
Der Non-Dom-Status kann insbesondere Dividenden und passive Zinsen von der Special Defence Contribution ausnehmen. Die gesetzliche Domicile-Prüfung berücksichtigt grundsätzlich 17 von 20 Jahren steuerlicher Ansässigkeit; sie ist keine pauschale Garantie für jeden Zuziehenden. Stand 09/2026.
Die Reform ermöglicht qualifizierenden Personen eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Zeiträume von jeweils 5 Jahren gegen jeweils 250.000 Euro. Voraussetzungen, Antrag und Vorauszahlung werden vor einer Wahl geprüft. Stand 09/2026.
GESY-Beiträge können weiterhin anfallen; für bestimmte passive Einkünfte ist ein Satz von 2,65 % unter Berücksichtigung von Beitragsgrundlage und Deckelung relevant. Stand 09/2026.
Die 60-Tage-Regel erfordert die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Bedingungen. Aufenthalt, Wohnmöglichkeit und wirtschaftlicher Bezug müssen dokumentiert werden. Stand 09/2026.
Voraussetzungen & Substanz
Wohnung, tatsächliche Aufenthaltstage, Familie, geschäftliche Funktionen und Nachweise für das Domicile werden vor dem Umzug geordnet. Ein Aufenthaltstitel oder eine steuerliche Bescheinigung löst Konflikte mit dem bisherigen Wohnsitzstaat nicht allein.
Dauer
Unterlagenprüfung, fachliche Freigabe, Einreichung und Konto- oder Statusentscheidung folgen eigenen Bearbeitungswegen. Sobald Dokumente und Prüfungsumfang feststehen, erhalten Sie einen abgestimmten Zeitplan. Behörden- und Bankentscheidungen lassen sich nicht garantieren.
Laufende Pflichten & Kostentreiber
Zu berücksichtigen sind Wohnkosten, Versicherung, Erklärungen und die laufende Dokumentation der Ansässigkeit. Eine eigene Ltd bringt zusätzliche, unabhängige Pflichten mit sich.
Deutscher Bezug
Eine Vorzugsbesteuerung kann bei deutschen Staatsangehörigen zusammen mit den weiteren Voraussetzungen des § 2 AStG relevant werden. Ein Wegzug beendet nicht automatisch alle deutschen Steuerpflichten. Deutsche Wohnung, Beteiligungen, wesentliche wirtschaftliche Interessen und DBA-Zuordnung werden gemeinsam geprüft.
Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.
§§ 10 / 12 AO ↗Kontrolle, Einkunftsart und tatsächliche Belastung sind zusammen zu prüfen. Die Niedrigbesteuerungsgrenze liegt unter 15 % (Stand 09/2026); für EU-/EWR-Fälle kommt der gesetzliche Substanznachweis in Betracht.
§§ 7–13 AStG ↗Ausländische Betriebe und Beteiligungen können Mitteilungspflichten auslösen. Tatbestände, Beteiligungsgrenzen und Fristen werden vor Umsetzung geklärt.
§ 138 Abs. 2 AO ↗Ein Wegzug oder eine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte kann bei erfassten Beteiligungen eine Besteuerung stiller Reserven auslösen. Persönliche Voraussetzungen sind entscheidend.
§ 6 AStG ↗Bei deutschen Staatsangehörigen kann unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu 10 Jahre nach Ende des Wegzugsjahres bestehen (Stand 09/2026). Vorzugsbesteuerung allein genügt nicht.
§ 2 AStG ↗Ein bestehendes DBA ist keine pauschale Entlastungszusage. Ansässigkeit, Einkunftsart, Abkommensberechtigung und die jeweils geltende Fassung werden geprüft.
DBA-Status ↗Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger.
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Artikel lesenFragen & Antworten
Nein. Aufenthaltsrecht, steuerliche Ansässigkeit und Domicile sind getrennte Fragen.
Nein. Das Regime betrifft bestimmte Einkünfte und Abgaben.
Nein. Sämtliche Voraussetzungen der gewählten Ansässigkeitsregel müssen erfüllt sein.
Nicht automatisch. Die Gesellschaft ist eine eigenständige Entscheidung.
Nein. Wohnsitz, deutsche Einkünfte, Beteiligungen und besondere Wegzugsregeln sind zu prüfen.