Sie halten Anteile an einer GmbH und möchten ins Ausland ziehen. Das geht, und mit etwas Vorlauf lässt es sich gut planen. Deutschland behandelt den Wegzug bei solchen Beteiligungen wie einen Verkauf und besteuert den Wertzuwachs, der bis dahin entstanden ist. Das bremst die Mobilität von Unternehmern spürbar, denn die Steuer fällt auf einen Gewinn, der nie auf dem Konto angekommen ist. Wer es früh weiß, kann Bewertung, Zahlungsweg und Zeitpunkt selbst gestalten.
Dieser Artikel erklärt, wen die Wegzugsbesteuerung betrifft, wie sie berechnet wird und wie Sie den Wert Ihrer Anteile ermitteln lassen. Er zeigt, was für Einzelunternehmer und Freiberufler gilt, wie Ratenzahlung und Rückkehrregel im Detail funktionieren und in welcher Reihenfolge Sie den Umzug umsetzen. Rechtsstand: 21. September 2026.
Wen die Wegzugsbesteuerung betrifft
Die Regel gilt für Anteile an Kapitalgesellschaften, an denen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mit mindestens 1 % beteiligt waren. Das sind vor allem GmbH, UG und AG. Ausländische Gesellschaften zählen mit, wenn sie nach deutschem Maßstab einer Kapitalgesellschaft entsprechen. Das prüft der Typenvergleich. Auch mittelbare Beteiligungen über eine Holding im Privatvermögen gehören in die Liste.
Außerdem müssen Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein (§ 6 AStG). Wer keine solchen Beteiligungen hat, etwa Angestellte oder Anleger mit kleinen Aktienpaketen, ist von dieser Regel nicht betroffen. Für viele Auswanderer ist das Thema damit schon erledigt.
Die Steuer knüpft nicht nur an den Umzug an. Drei Ereignisse lösen sie aus:
| Ereignis | Beispiel | Lösung |
|---|---|---|
| Ende der unbeschränkten Steuerpflicht | Sie geben Wohnung und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf | Bewertung, Struktur, Raten oder Rückkehr planen |
| Schenkung oder Erbe an eine Person, die nicht in Deutschland steuerpflichtig ist | Sie schenken Anteile an Ihre Tochter in Wien | Schenkung vor deren Wegzug oder an in Deutschland lebende Angehörige |
| Deutschland verliert das Besteuerungsrecht auf andere Weise | Doppelansässigkeit, bei der das Abkommen Ihren neuen Staat vorgehen lässt | Umzug klar strukturieren |
Die Schenkung an Angehörige, die in Deutschland wohnen bleiben, ist dagegen kein Auslöser. Sie kann deshalb Teil einer Nachfolgeplanung vor dem Umzug sein. Dafür gelten die Regeln der Schenkungsteuer mit ihren Freibeträgen, etwa 400.000 EUR je Kind. Ob sich eine solche Übertragung lohnt, hängt von Familie, Wert und Alter ab und gehört in dasselbe Gespräch mit dem Steuerberater.
Für größere Fondsanteile gibt es seit 2025 eine vergleichbare Regel. Sie betrifft Anteile an Investmentfonds ab 1 % oder mit Anschaffungskosten ab 500.000 EUR. Wer ein großes Depot hält, lässt das mitprüfen.
Kurz gesagt: Die Regel betrifft Gesellschafter ab 1 % Beteiligung, die lange in Deutschland gelebt haben, und neben dem Umzug auch Schenkungen ins Ausland.
Wie die Steuer berechnet wird
Das Gesetz tut so, als hätten Sie Ihre Anteile am Tag des Wegzugs verkauft. Als Preis gilt der gemeine Wert, also der Betrag, den ein fremder Käufer zahlen würde. Davon ziehen Sie Ihre Anschaffungskosten ab. Bei einer selbst gegründeten GmbH sind das meist das Stammkapital und spätere Einlagen.
Vom Gewinn sind 60 % steuerpflichtig, 40 % bleiben steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG). Besteuert wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Bei hohen Beträgen liegt er bei 42 % oder 45 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag, soweit er anfällt. Die effektive Belastung auf den gesamten Wertzuwachs liegt damit meist zwischen 25 % und 28,5 %.
Die Rechnung in vier Zeilen:
- Wert der Anteile am Wegzugstag
- abzüglich Anschaffungskosten
- davon 60 %
- mal persönlicher Steuersatz
Da bei einem Wegzug kein Kaufpreis fließt, gibt es zwei Erleichterungen: die Ratenzahlung und die Rückkehrregel. Beide stehen weiter unten.
Kurz gesagt: Besteuert wird der Wertzuwachs bis zum Wegzug, davon 60 % mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Bewertung: der größte Hebel
Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vor allem vom Wert Ihrer Anteile ab. Gab es im letzten Jahr einen Verkauf an Fremde, gilt dieser Preis. Sonst ermittelt das Finanzamt den Wert aus den Ertragsaussichten (§ 11 BewG). Häufig nutzt es dafür das vereinfachte Ertragswertverfahren.
Die Formel ist einfach: durchschnittlicher Jahresertrag der letzten drei Jahre mal 13,75. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen, etwa hohe Liquidität oder eine vermietete Immobilie, kommt hinzu. Ein Beispiel: 200.000 EUR Durchschnittsgewinn ergeben rechnerisch 2.750.000 EUR Unternehmenswert. Für viele inhabergeführte Firmen ist das deutlich mehr, als ein Käufer tatsächlich zahlen würde.
Hier liegt Ihr Gestaltungsspielraum. Das vereinfachte Verfahren gilt nicht, wenn es zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Ein Gutachten nach anerkanntem Standard kann dann einen niedrigeren Wert belegen. Drei Gründe tragen in der Praxis besonders:
- Personenabhängigkeit: Kunden, Know-how und Umsatz hängen an Ihnen persönlich. Ohne Sie wäre das Geschäft deutlich weniger wert.
- Einmaleffekte: Die letzten drei Jahre enthalten Sonderumsätze, die sich nicht wiederholen.
- Marktvergleich: Vergleichbare Firmen werden am Markt mit niedrigeren Multiplikatoren gehandelt.
Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle, weil die letzten Jahresergebnisse in die Rechnung eingehen. Ein Wegzug nach einem schwächeren Jahr führt zu einem niedrigeren Formelwert als nach einem Rekordjahr. Lassen Sie den Wert deshalb vor dem Umzug ermitteln, dann haben Sie alle Möglichkeiten.
| Methode | Grundlage | Typisch für |
|---|---|---|
| Verkaufspreis unter Fremden im letzten Jahr | tatsächlicher Preis | Firmen mit Investoren oder Teilverkauf |
| Vereinfachtes Ertragswertverfahren | Durchschnittsertrag mal 13,75 | Ausgangspunkt des Finanzamts |
| Gutachten nach anerkanntem Standard | Zukunftserträge, Risiko, Personenbezug | personenabhängige Firmen, hohe Formelwerte |
Noch weiter reicht eine Strukturänderung vor dem Umzug. Wer am Wegzugstag keine erfassten Anteile im Privatvermögen hält, zahlt keine Wegzugsteuer. Wie das gelingt, zeigt Wegzugsbesteuerung vermeiden.
Kurz gesagt: Eine frühe Bewertung zeigt die Steuer, ein Gutachten kann sie deutlich senken, und eine passende Struktur kann sie ganz vermeiden.
Einzelunternehmer und Freiberufler: was beim Umzug gilt
Die Wegzugsbesteuerung betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften. Für Einzelunternehmer und Freiberufler gibt es eine eigene Regel, die Entstrickung. Sie greift, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht an Wirtschaftsgütern des Betriebs verliert. Dann gelten diese als zum gemeinen Wert entnommen. Verliert Deutschland das Recht am ganzen Betrieb, gilt das wie eine Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3a EStG).
Für die meisten Freiberufler und Dienstleister ist das gut beherrschbar. Laptop, Software und Büroausstattung haben selten große stille Reserven. Die eigentliche Frage ist der Geschäftswert, also der Kundenstamm. Bei Leistungen, die stark an Ihrer Person hängen, ist dieser Wert oft gering, weil Kunden die Person buchen und nicht die Firma. Beim Online-Shop, beim Portfolio von Websites oder bei einer Agentur mit Team kann das anders aussehen.
Drei Lösungen stehen zur Wahl:
- Betrieb in Deutschland lassen. Bleibt eine echte Betriebsstätte mit eigener Leitung in Deutschland, bleibt auch das Besteuerungsrecht, und nichts wird entstrickt.
- Betrieb vor dem Umzug beenden oder verkaufen. Ab 55 Jahren gibt es einmal im Leben einen Freibetrag von 45.000 EUR und einen ermäßigten Steuersatz. Der Freibetrag schmilzt ab 136.000 EUR Gewinn ab.
- Raten bei Umzug in die EU. Wird Betriebsvermögen in einen EU- oder EWR-Staat überführt, kann die Steuer auf Antrag in fünf Jahresraten gezahlt werden.
Ein kurzes Beispiel mit Annahmen: Frau H. ist selbstständige Übersetzerin in Leipzig und zieht nach Bulgarien. Ihr Betriebsvermögen besteht aus zwei Laptops und einer Softwarelizenz mit geringem Buchwert. Ihre Kunden buchen sie persönlich, einen verkäuflichen Kundenstamm ohne sie gibt es nicht. Die stillen Reserven sind damit gering. Ihr Steuerberater dokumentiert diese Einschätzung in der letzten deutschen Erklärung, und Frau H. arbeitet ab dem Umzugstag von Sofia aus weiter.
Nach dem Umzug baut der Freiberufler sein Geschäft am neuen Ort auf, gern in einer neuen Gesellschaft. Was dort an Wert entsteht, gehört nicht mehr zur deutschen Rechnung.
Kurz gesagt: Einzelunternehmer rechnen mit der Entstrickung statt der Wegzugsteuer, und bei personenbezogenen Leistungen bleibt der Wert meist überschaubar.
Ratenzahlung und Rückkehrregel
Auf Antrag zahlen Sie die Steuer in sieben gleichen Jahresraten, ohne Zinsen (§ 6 Abs. 4 AStG). Die erste Rate ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig, die weiteren jeweils am 31. Juli der Folgejahre. In der Regel verlangt das Finanzamt eine Sicherheit, etwa eine Bankbürgschaft oder die Verpfändung der Anteile. Die Erleichterung gilt für jedes Zielland, innerhalb und außerhalb der EU (Stand 09/2026).
Während der Raten haben Sie eine jährliche Aufgabe. Bis zum 31. Juli teilen Sie dem Finanzamt nach amtlichem Datensatz Ihre Anschrift mit und bestätigen, dass Sie die Anteile noch halten. Das dauert wenige Minuten und lässt sich mit dem Termin der Rate verbinden.
Der Rest wird sofort fällig, wenn eines dieser Ereignisse eintritt:
- Sie verkaufen oder übertragen die Anteile. Eine Auflösung der Gesellschaft wirkt in der Regel ebenso.
- Die Gesellschaft schüttet mehr als ein Viertel des Werts aus oder zahlt Einlagen in diesem Umfang zurück.
- Sie melden Insolvenz an.
- Sie zahlen eine Rate nicht oder erfüllen die jährliche Mitteilung nicht.
Die Rückkehrregel ist für alle interessant, die sich eine Rückkehr offenhalten. Werden Sie innerhalb von sieben Jahren wieder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und halten die Anteile noch, entfällt die Steuer. Bis dahin bleibt die Ausschüttungsgrenze von einem Viertel des Werts zu beachten. Die Frist lässt sich auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängern. Auf Antrag entfällt in dieser Zeit auch die Ratenzahlung. Kehren Sie am Ende doch nicht zurück, zahlen Sie die aufgeschobene Steuer mit Zinsen nach. Halten Sie Ihre Rückkehrabsicht beim Wegzug kurz schriftlich fest.
Die Sicherheit: so bereiten Sie sie vor
Das Finanzamt entscheidet über die Sicherheit im Einzelfall. In der Praxis kommen drei Formen vor. Eine Bankbürgschaft ist schnell gestellt, kostet aber eine laufende Avalprovision und bindet Kreditlinie. Die Verpfändung der GmbH-Anteile kostet wenig, braucht aber einen notariellen Vertrag. Ein Grundpfandrecht auf eine Immobilie in Deutschland ist möglich, wenn Sie eine halten.
Sprechen Sie das Thema früh an. Ein Steuerberater kann mit dem Finanzamt vor dem Umzug klären, welche Sicherheit ausreicht. Dann steht die Lösung, bevor der Bescheid kommt.
Kurz gesagt: Sieben zinslose Raten machen die Steuer planbar, eine früh abgestimmte Sicherheit macht sie reibungslos, und wer zurückkehrt, zahlt am Ende nichts.
Nach dem Umzug: Verkauf, Ausschüttung und neuer Wohnsitzstaat
Mit dem Bescheid ist die deutsche Wegzugsteuer festgelegt. Was danach mit den Anteilen passiert, betrifft vor allem zwei Fragen.
Ausschüttungen. Die GmbH darf weiter ausschütten. Deutschland behält Kapitalertragsteuer ein, die ein Abkommen senken kann. Achten Sie während der Ratenzeit auf die Viertelgrenze. Eine Übersicht der Ausschüttungen je Jahr, gemessen am Wert laut Bescheid, genügt dafür.
Späterer Verkauf. Verkaufen Sie die Anteile nach dem Umzug, besteuert bei einem Abkommen in der Regel der neue Wohnsitzstaat den Gewinn. Ohne Abkommen, etwa mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, behält Deutschland bei einer GmbH mit Sitz in Deutschland ein Besteuerungsrecht (§ 49 EStG). Ob der neue Staat den Wert beim Zuzug als Ausgangswert anerkennt, entscheidet sein Recht. Das ist eine wichtige Frage für den Ländervergleich. Wird der Rest der deutschen Raten mit dem Verkauf fällig, planen Sie ihn aus dem Kaufpreis ein.
Kurz gesagt: Nach dem Bescheid zählen die Viertelgrenze bei Ausschüttungen und die Frage, wie der neue Staat einen späteren Verkauf besteuert.
Die neue Gesellschaft: nach dem Umzug gründen
Die Wegzugsbesteuerung erfasst Beteiligungen, die Sie beim Wegzug halten. Eine Gesellschaft, die Sie erst nach dem Umzug gründen, ist davon nicht betroffen. Ihr Wert entsteht, während Sie im Ausland leben. Das ist der eleganteste Teil jeder Planung: Das künftige Wachstum liegt von Anfang an außerhalb der deutschen Rechnung.
Für ortsunabhängige Unternehmer ist die US-LLC dafür die flexibelste Lösung. Sie ist international bekannt, digital geführt, für die US-Einkommensteuer transparent, wird ohne US-Geschäftstätigkeit in der Regel nicht in den USA besteuert und folgt steuerlich Ihrem Wohnsitz (Länderseite USA). Sie passt besonders, wenn Sie keinen festen steuerlichen Wohnsitz haben oder in einem Land ohne Einkommensteuer auf diese Einkünfte leben. Ziehen Sie in die EU, gründen Sie die Gesellschaft am neuen Wohnort, etwa eine Ltd in Zypern.
Eine Bedingung gehört dazu: Kunden, Marken oder Software der alten GmbH gehen nur zum Marktpreis auf die neue Gesellschaft über. Neue Kunden und neue Produkte gewinnen Sie direkt über die neue Gesellschaft.
Kurz gesagt: Was Sie nach dem Umzug neu gründen, bleibt von der Wegzugsbesteuerung unberührt.
Vier Gesellschafter, vier Lösungen
Welcher Weg passt, hängt vom Wert, vom Geschäft und vom Lebensplan ab. Die folgenden Profile sind Annahmen zur Veranschaulichung. Sie zeigen, wie unterschiedlich die beste Lösung ausfallen kann.
| Profil | Ausgangslage | Passende Lösung | Neues Geschäft |
|---|---|---|---|
| Frau D., IT-Beraterin, UG mit geringem Wert | Wert der Anteile kaum über dem Stammkapital | Wegzug ohne nennenswerte Steuer, Bewertung dokumentieren | US-LLC nach dem Umzug, ab 1.800 € |
| Herr E., Agentur mit zwölf Mitarbeitern in Köln | Team und Kunden bleiben in Deutschland | Struktur prüfen, bei der der Betrieb in Deutschland bleibt | Beteiligung am neuen Wohnort, eigene Holding später |
| Frau F., Onlinehandel, hoher Formelwert | Umsatz hängt an Plattformen und an ihr | Gutachten plus Raten, oder Verkauf vor dem Umzug | zyprische Ltd am neuen Wohnort, ab 4.500 € |
| Herr G., drei Jahre Dubai geplant | Rückkehr nach Deutschland wahrscheinlich | Rückkehrregel mit Verzicht auf Raten | US-LLC für die Jahre im Ausland |
Frau D. zeigt einen häufigen Fall. Viele kleine Beratungs-GmbHs und UGs haben keinen hohen Verkehrswert, weil das Geschäft an der Person hängt. Die Steuer ist dann klein oder null. Wichtig ist nur, dass der Wert nachvollziehbar dokumentiert ist, etwa mit einer kurzen Bewertung des Steuerberaters.
Kurz gesagt: Kleine Firmen ziehen oft ohne nennenswerte Steuer um, größere wählen zwischen Struktur, Gutachten, Raten und Rückkehrregel.
Österreich und die Schweiz
Österreich kennt eine vergleichbare Regel für Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 6 EStG 1988). Zieht eine Privatperson in einen EU- oder EWR-Staat, setzt Österreich die Steuer auf Antrag erst bei einem echten Verkauf fest. Zieht sie später in einen Drittstaat weiter, wird die Steuer festgesetzt. Beim direkten Wegzug in einen Drittstaat wird sie beim Wegzug festgesetzt. Für Betriebsvermögen, das in einen EU- oder EWR-Staat überführt wird, sieht Österreich auf Antrag Raten vor, bei Anlagevermögen über fünf Jahre.
Die Schweiz erhebt im Bund keine Wegzugssteuer auf Beteiligungen im Privatvermögen. Private Kapitalgewinne sind dort steuerfrei. Beteiligungen im Geschäftsvermögen, kantonale Regeln und Vorsorgeguthaben klärt der Schweizer Treuhänder.
Kurz gesagt: Österreich schiebt die Steuer beim EU-Umzug auf, die Schweiz kennt im Bund keine Wegzugssteuer auf private Beteiligungen.
Der Ablauf mit Zeitplan
Mit zwölf bis achtzehn Monaten Vorlauf stehen Ihnen alle Wege offen. Mit sechs Monaten bleiben Bewertung, Raten und Rückkehrregel. Der folgende Plan ist eine Orientierung.
| Zeitpunkt | Schritt | Wer |
|---|---|---|
| 18 bis 12 Monate vorher | Beteiligungen auflisten, auch mittelbare, ausländische und Fondsanteile | Sie, mit GCS |
| 12 Monate vorher | Formelwert rechnen lassen, Gutachten entscheiden | Steuerberater, Gutachter |
| 12 bis 6 Monate vorher | Struktur prüfen und umsetzen, falls sie die Steuer vermeidet | Steuerberater, Notar |
| 6 Monate vorher | Zielland festlegen, Wohnung am neuen Ort sichern | Sie, mit GCS |
| 3 Monate vorher | Zahlungsweg wählen, Sicherheit und Liquidität vorbereiten | Steuerberater, Bank |
| Umzugstag | Wohnung aufgeben, abmelden, Belegordner beginnen | Sie |
| nach dem Umzug | neue Gesellschaft gründen, Konten umstellen | GCS |
| mit der Steuererklärung | Wegzug erklären, Raten beantragen | Steuerberater |
| jährlich bis 31. Juli | Rate zahlen, Anschrift und Anteile bestätigen | Sie oder Steuerberater |
Kurz gesagt: Mit dieser Reihenfolge kennen Sie die Kosten, bevor Sie umziehen, und die laufende Pflicht danach ist ein Termin im Jahr.
Unsere Empfehlung
Für ortsunabhängige Unternehmer empfehlen wir die US-LLC ab 1.800 €, gegründet nach dem Umzug. Sie passt besonders ohne festen steuerlichen Wohnsitz oder bei einem Wohnsitz in einem Land ohne Einkommensteuer auf diese Einkünfte. Wie das im Alltag aussieht, zeigt LLC ohne Wohnsitz. Welche Struktur zu welchem Profil passt, zeigt Welche Gesellschaft passt zu wem.
Planen Sie eine EU-Kapitalgesellschaft, gilt: erst den Wohnsitz verlegen, dann gründen. Die Wohnsitzmodelle stehen unter /residency, etwa Zypern mit Non-Dom-Status, Italien oder Griechenland mit Pauschalsteuer und Bulgarien mit 10 % Einkommensteuer (Stand 09/2026). In Zypern gründen Sie danach eine Ltd ab 4.500 € im ersten Jahr und 1.800 € ab dem zweiten (Länderseite Zypern).
Für Ihre bestehende GmbH gilt: erst bewerten, dann die Struktur wählen. Mit der passenden Struktur lässt sich die Wegzugsteuer in vielen Fällen vor dem Umzug vollständig vermeiden, sonst senken oder strecken. Die Wege im Einzelnen beschreibt Wegzugsbesteuerung vermeiden. Deutsche Staatsangehörige mit größeren Interessen in Deutschland sehen sich zusätzlich die erweiterte beschränkte Steuerpflicht an. GCS koordiniert Bewertung und Struktur, Wohnsitzwechsel und Gründung. Steuerliche Beurteilung und Bewertung übernehmen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die Sie direkt beauftragen.