Wohnsitz & Verlagerung

Griechenland · Non-Dom

Ansässigkeit und Investition gemeinsam vorbereiten. Mit einer getrennten Prüfung der persönlichen Voraussetzungen und des vorgesehenen Vermögenswerts.

Im Detail

Wofür geeignet

Der Standort muss zum Vorhaben passen.

Für qualifizierende neue Steueransässige, die das persönliche Zuzugsregime und die dafür erforderliche Investition nachweisbar erfüllen können.

Lieferumfang

Von der Ausgangslage zur Umsetzung.

  • Bestandsaufnahme von Eigentum, Tätigkeit, Ansässigkeit und beteiligten Ländern.
  • Abgestimmter Ablauf mit Zuständigkeiten, Dokumentenliste und offenen Prüfungsfragen.
  • Koordination von Gründungs- bzw. Aufenthaltsunterlagen, Bankvorbereitung und lokalen Fachleuten im vereinbarten Umfang.
  • Übergabe der Dokumentation und Übersicht der laufenden Pflichten.

Das alternative Regime nach Artikel 5A sieht grundsätzlich 100.000 Euro jährliche Pauschalsteuer auf einbezogene Auslandseinkünfte vor. Stand 09/2026.

Die erforderliche qualifizierende Investition beträgt grundsätzlich mindestens 500.000 Euro; Fristen, Anlagekategorien und Ausnahmen sind zu prüfen. Stand 09/2026.

Die Begünstigung kann grundsätzlich bis zu 15 Jahre gelten. Griechische Einkünfte und andere persönliche Steuerfragen bleiben gesondert. Stand 09/2026.

Voraussetzungen & Substanz

Was vor dem Start geklärt sein muss.

Ansässigkeitsgeschichte, geplanter Aufenthalt und Investitionsnachweise werden vor dem Antrag zusammengeführt. Eine Immobilienentscheidung braucht zusätzlich eine Prüfung von Titel, Kosten, Nutzung und Liquidität.

Dauer

Ein Ablauf mit klaren Abhängigkeiten.

Unterlagenprüfung, fachliche Freigabe, Einreichung und Konto- oder Statusentscheidung folgen eigenen Bearbeitungswegen. Sobald Dokumente und Prüfungsumfang feststehen, erhalten Sie einen abgestimmten Zeitplan. Behörden- und Bankentscheidungen lassen sich nicht garantieren.

Laufende Pflichten & Kostentreiber

Die Struktur muss im Alltag funktionieren.

Jährliche Zahlung und Erklärungen, laufende Investitionsnachweise und gegebenenfalls Immobilienverwaltung bestimmen den Aufwand. Eine Aufenthaltsberechtigung ist nicht mit steuerlicher Ansässigkeit gleichzusetzen.

Deutscher Bezug

Aus deutscher Sicht.

Vorzugsbesteuerung und verbleibende deutsche Interessen können unter weiteren Voraussetzungen § 2 AStG auslösen. Wegzugsbesteuerung, Wohnsitz und DBA-Zuordnung müssen vor dem Antrag geklärt werden.

Geschäftsleitung & Betriebsstätte

Die tatsächliche Oberleitung und feste Geschäftseinrichtungen können deutsche Steuerpflicht auslösen. Eine ausländische Registeradresse genügt nicht.

§§ 10 / 12 AO

Hinzurechnungsbesteuerung

Kontrolle, Einkunftsart und tatsächliche Belastung sind zusammen zu prüfen. Die Niedrigbesteuerungsgrenze liegt unter 15 % (Stand 09/2026); für EU-/EWR-Fälle kommt der gesetzliche Substanznachweis in Betracht.

§§ 7–13 AStG

Auslandsmeldungen

Ausländische Betriebe und Beteiligungen können Mitteilungspflichten auslösen. Tatbestände, Beteiligungsgrenzen und Fristen werden vor Umsetzung geklärt.

§ 138 Abs. 2 AO

Wegzugsbesteuerung

Ein Wegzug oder eine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte kann bei erfassten Beteiligungen eine Besteuerung stiller Reserven auslösen. Persönliche Voraussetzungen sind entscheidend.

§ 6 AStG

Verbleibende deutsche Interessen

Bei deutschen Staatsangehörigen kann unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu 10 Jahre nach Ende des Wegzugsjahres bestehen (Stand 09/2026). Vorzugsbesteuerung allein genügt nicht.

§ 2 AStG

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein bestehendes DBA ist keine pauschale Entlastungszusage. Ansässigkeit, Einkunftsart, Abkommensberechtigung und die jeweils geltende Fassung werden geprüft.

DBA-Status

Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger.

Weiterlesen

Ratgeber und Begriffe zu diesem Land.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Ist jede Investition geeignet?

Nein. Zugelassene Kategorien, Umfang und Nachweise sind gesetzlich geregelt.

Ersetzt ein Aufenthaltstitel den Steuerantrag?

Nein. Die Verfahren sind getrennt.

Sind griechische Einkünfte eingeschlossen?

Nicht allein durch das Regime für Auslandseinkünfte.

Ist die Investitionsprüfung Teil des Vorhabens?

Ja. Wirtschaftliche und rechtliche Prüfung werden koordiniert.

Bleibt Deutschland relevant?

Ja. Der Wegzug und deutsche Anknüpfungspunkte sind unabhängig zu prüfen.

Quellen & redaktioneller Stand · 09/2026