Ratgeber · Wohnsitz

Erweiterte beschränkte Steuer­pflicht: So ordnen Sie Ihre Interessen in Deutschland vor dem Umzug

Die Sonderregel des § 2 AStG betrifft nur deutsche Staatsangehörige, die in ein Niedrigsteuerland ziehen und größere wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Wann sie greift, wie Tarifvergleich und Zwei-Drittel-Nachweis funktionieren, welche Schwellen jedes Jahr gelten, wie Sie jede Schwelle ordnen, was ohne Abkommen mit den VAE gilt und was für Erbschaft und Schenkung dazukommt.

Im Detail

Wer Deutschland verlässt, zahlt hier grundsätzlich nur noch auf deutsche Einkünfte Steuern, etwa auf Mieten aus einer deutschen Immobilie. Für deutsche Staatsangehörige, die in ein Land mit niedrigen Steuern ziehen, hält das Gesetz eine Sonderregel bereit. Sie soll den Wegzug für eine Weile weniger attraktiv machen. Die gute Nachricht: Sie greift nur unter klaren Bedingungen, und die wichtigste davon haben Sie selbst in der Hand.

Dieser Artikel erklärt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Alltagssprache. Er zeigt jede Schwelle mit konkreten Lösungswegen und rechnet ein Beispiel für einen Umzug nach Dubai durch. Er erklärt die Wirkung auf Erbschaft und Schenkung. Und er zeigt, wie Sie Ihre Interessen in Deutschland vor dem Umzug so ordnen, dass Sie frei planen können. Rechtsstand: 21. September 2026.

Wann die Regel greift

Die Regel setzt vier Dinge voraus, die zusammenkommen müssen (§ 2 AStG):

  1. Staatsangehörigkeit und Dauer: Sie sind deutscher Staatsangehöriger und waren in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
  2. Wegzug: Sie haben Wohnung und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgegeben.
  3. Zielland: Sie leben in einem Land mit niedriger Besteuerung oder sind in keinem Staat ansässig.
  4. Interessen: Sie haben weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland.

Zwei Fragen aus der Praxis lassen sich gleich beantworten. Wer neben der deutschen noch eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt, ist für diese Regel trotzdem Deutscher. Und wer nach einigen Jahren in Dubai in ein Land mit normaler Besteuerung weiterzieht, etwa nach Österreich, erfüllt ab diesem Jahr den dritten Punkt nicht mehr. Die Regel wirkt also immer nur für die Jahre, in denen alle vier Punkte zusammenkommen.

Fehlt einer dieser Punkte, bleibt es bei der normalen Besteuerung deutscher Einkünfte. Für Nicht-Deutsche gilt die Regel gar nicht, auch nach vielen Jahren in Deutschland. Die Regel läuft im Jahr des Wegzugs und in den folgenden zehn Jahren.

PunktFrage an sich selbstWer ihn beeinflussen kann
StaatsangehörigkeitBin ich Deutscher?kaum
DauerFünf von zehn Jahren in Deutschland steuerpflichtig?kaum
ZiellandIst die Steuer dort deutlich niedriger?Sie, über die Wahl des Landes
InteressenÜberschreite ich eine der drei Schwellen?Sie, jedes Jahr

Kurz gesagt: Nur wenn alle vier Punkte zusammenkommen, gilt die Sonderregel, und zwei davon gestalten Sie selbst.

Welche Länder als niedrig besteuert gelten

Niedrige Besteuerung liegt in zwei Fällen vor (Stand 09/2026):

  • Tarifvergleich: Die Einkommensteuer im Zielland auf ein Einkommen von 77.000 EUR ist um mehr als ein Drittel niedriger als die deutsche auf dasselbe Einkommen. Verglichen wird eine unverheiratete Person.
  • Vorzugsbesteuerung: Das Land gewährt Ihnen ein Sonderregime mit spürbar geringerer Steuer, auch wenn der normale Tarif hoch ist.

Die deutsche Einkommensteuer auf 77.000 EUR liegt 2026 bei rund 21.000 EUR, also einem Durchschnittssatz von rund 27 % (§ 32a EStG). Ein Land, das deutlich darunter bleibt, erfüllt den Tarifvergleich. Länder ohne Einkommensteuer fallen damit ebenso darunter wie Länder mit niedrigen Pauschalsätzen. Wer in keinem Staat ansässig ist, wird genauso behandelt.

Zielland oder ModellEinordnung für die PlanungGrund
Vereinigte Arabische Emirateniedrig besteuertkeine Einkommensteuer auf natürliche Personen
Bulgarienniedrig besteuert10 % Einkommensteuer
Zypern mit Non-Dom-Statuskann Vorzugsbesteuerung seinSonderregime für Zugezogene
Italien mit Pauschalsteuerkann Vorzugsbesteuerung seinPauschalbetrag auf ausländische Einkünfte
Griechenland mit Pauschalregimekann Vorzugsbesteuerung seinPauschalbetrag auf ausländische Einkünfte
Perpetual Traveler ohne Ansässigkeitwird wie niedrig besteuert behandeltin keinem Staat ansässig

Es gibt einen Gegenbeweis. Verglichen wird Ihre gesamte Steuer im Zielland mit der deutschen Steuer, die bei unbeschränkter Steuerpflicht angefallen wäre. Erreicht sie mindestens zwei Drittel davon, greift die Regel für dieses Jahr nicht. Das lohnt sich vor allem für Unternehmer in Staaten mit mittlerem Steuerniveau.

Kurz gesagt: Niedriger Tarif, Sonderregime oder keine Ansässigkeit zählen, außer Sie zahlen im Zielland mindestens zwei Drittel der deutschen Steuer.

Wesentliche Interessen: der Hebel in Ihrer Hand

Wesentliche wirtschaftliche Interessen haben Sie, wenn einer von drei Punkten zutrifft (§ 2 Abs. 3 AStG, Stand 09/2026):

  • Beteiligung oder Betrieb: Sie sind zu Beginn des Jahres Unternehmer oder Mitunternehmer eines Gewerbebetriebs in Deutschland. Als Kommanditist zählt das ab mehr als 25 % der Einkünfte der Gesellschaft. Oder Ihnen gehört eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer deutschen Kapitalgesellschaft.
  • Einkünfte: Ihre Einkünfte, die nicht ausländisch sind, machen im Jahr mehr als 30 % Ihrer gesamten Einkünfte aus oder übersteigen 62.000 EUR.
  • Vermögen: Ihr Vermögen, dessen Erträge nicht ausländisch wären, liegt zu Beginn des Jahres über 30 % Ihres Gesamtvermögens oder über 154.000 EUR.

Zwei Details machen die Regel gut planbar. Erstens prüft das Gesetz jedes Jahr neu. Wer eine Schwelle im ersten Jahr noch überschreitet und die Interessen dann ordnet, ist ab dem Folgejahr draußen. Zweitens kommt es bei Beteiligung und Vermögen auf den Stand zu Beginn des Jahres an, also auf den 1. Januar. Wer vor dem Jahreswechsel ordnet, gewinnt ein ganzes Jahr.

„Nicht ausländisch“ ist dabei weiter, als es klingt. Dazu gehören nicht nur Mieten und Dividenden aus Deutschland, sondern etwa auch Zinsen deutscher Banken, die ein normaler beschränkt Steuerpflichtiger gar nicht versteuern müsste.

Kurz gesagt: Die drei Schwellen werden jedes Jahr zum Jahresbeginn oder für das Jahr geprüft, und wer rechtzeitig ordnet, bleibt außerhalb.

So ordnen Sie jede Schwelle: Lösungswege

Für jede Schwelle gibt es mehrere Wege. Welcher passt, hängt davon ab, was Sie behalten wollen und was die Umstellung kostet. Jeder Schritt hat eigene Steuerfolgen und wird deshalb vorher gerechnet.

SchwelleTypische SituationLösungswegeWorauf Sie achten
Beteiligung ab 1 %Sie halten Ihre deutsche GmbHverkaufen, an Mitgesellschafter übertragen, Geschäft an den neuen Wohnort verlagernWegzugsbesteuerung und Verkaufsgewinn vorher rechnen
Betrieb in DeutschlandEinzelunternehmen läuft weiteraufgeben, verkaufen, in eine Gesellschaft am neuen Wohnort überführenEntstrickung und Aufgabegewinn
Einkünfte über 62.000 EUR oder 30 %Honorare deutscher Kunden, Mieten, DividendenArbeit im Ausland erbringen und über die Gesellschaft am neuen Wohnort oder die LLC abrechnen, Ausschüttungen planenausländische Einkünfte entstehen dort, wo die Arbeit erbracht wird
Vermögen über 154.000 EUR oder 30 %Depot und Festgeld bei deutscher BankDepot zu einer Bank im Ausland übertragen, Emittenten streuenKosten des Depotwechsels, Anlagestrategie
Vermögen: Immobilievermietete Wohnung in Deutschlandbehalten und Vermögensanteil unter 30 % halten, verkaufen, in eine Struktur einbringenSpekulationsfrist, Grunderwerbsteuer

Ein Wort zum Depot: Entscheidend ist nicht nur die Bank, sondern die Herkunft der Erträge. Dividenden deutscher Aktien bleiben deutsche Erträge, auch in einem Depot in Zypern. Ein breit gestreutes internationales Depot bei einer ausländischen Bank hält den deutschen Anteil in der Regel klein.

Kurz gesagt: Für jede Schwelle gibt es einen Weg, und eine jährliche Aufstellung im Dezember zeigt, was zu tun ist.

Was erfasst wird und wie gerechnet wird

Greift die Regel, erfasst Deutschland alle Einkünfte, die nicht ausländisch sind. Das geht über die normale beschränkte Steuerpflicht hinaus. Typische zusätzliche Einkünfte sind Zinsen deutscher Banken, Gewinne aus kleinen Beteiligungen an deutschen Gesellschaften oder Einkünfte aus Tätigkeiten, die keinem Staat klar zugeordnet sind.

Drei Regeln begrenzen die Wirkung:

  • Freigrenze: Die Regel gilt nur in Jahren, in denen diese Einkünfte zusammen mehr als 16.500 EUR betragen.
  • Höchstbetrag: Die Steuer darf nicht höher sein als die Steuer, die bei unbeschränkter Steuerpflicht auf diese Einkünfte angefallen wäre.
  • Abkommen: Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland geht vor, dazu gleich mehr.

Beim Steuersatz gibt es eine Besonderheit. Er richtet sich nach Ihren gesamten Einkünften, auch den ausländischen. Wer im Ausland gut verdient, zahlt auf die deutschen Einkünfte also einen höheren Satz als ein normaler beschränkt Steuerpflichtiger. Kapitalerträge, die dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, bleiben bei der Berechnung dieses Satzes außen vor.

Hält eine erfasste Person Anteile über eine ausländische Gesellschaft, werden deren deutsche Erträge anteilig zugerechnet. Eine Holding im Ausland schirmt deutsche Einkünfte also nicht ab.

Kurz gesagt: Die Regel erfasst deutsche Einkünfte über 16.500 EUR mit einem Satz nach dem Welteinkommen, aber nie mehr als bei unbeschränkter Steuerpflicht.

Was das Abkommen regelt

Besteht mit dem Zielland ein Doppelbesteuerungsabkommen, geht es vor. Es weist Zinsen, Veräußerungsgewinne und die meisten Unternehmensgewinne dem Wohnsitzstaat zu. Deutschland behält dann vor allem Immobilien, eine deutsche Betriebsstätte und die begrenzte Quellensteuer auf Dividenden. Mehr dazu unter Doppelbesteuerungsabkommen nutzen.

Für die Planung heißt das: Mit Zypern, Italien, Griechenland und Bulgarien bestehen Abkommen. Dort läuft die Regel in vielen Punkten leer, sobald Sie ansässig sind. Mit den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht seit 2022 kein Abkommen. Wer nach Dubai zieht, ordnet seine deutschen Interessen deshalb besonders sorgfältig. Dasselbe gilt für Perpetual Traveler, die in keinem Staat ansässig sind.

Kurz gesagt: Ein Abkommen begrenzt die Regel stark, und ohne Abkommen, etwa mit den VAE, ist das Ordnen der Interessen der entscheidende Schritt.

Beispielrechnung: Umzug nach Dubai

Herr M. ist deutscher Staatsangehöriger und zieht Anfang 2026 nach Dubai. Er war seit 2010 in Deutschland steuerpflichtig. Seine LLC betreut Kunden in Europa, er arbeitet vollständig von Dubai aus. Alle Beträge sind Annahmen.

Kurz gesagt: Wer vor dem nächsten Jahresbeginn Beteiligung und deutsches Vermögen ordnet, ist ab diesem Jahr außerhalb der Regel.

Der Zeitplan: Wegzugsjahr und zehn Folgejahre

Die Regel läuft nicht pauschal zehn Jahre am Stück. Sie wird für jedes Jahr einzeln geprüft. Daraus ergibt sich ein einfacher Jahresrhythmus, den Sie mit Ihrem Steuerberater abstimmen.

ZeitpunktAufgabeZiel
drei Monate vor dem UmzugVermögensaufstellung mit allen Schwellenwissen, was zu ordnen ist
vor dem UmzugBeteiligungen und Betrieb ordnen, Wegzugsbesteuerung rechnenSchwelle 1 unterschreiten
WegzugsjahrDepot und Konten umstellen, Honorare über die neue Gesellschaft abrechnenSchwellen 2 und 3 unterschreiten
jedes Jahr im DezemberAufstellung aktualisierenStand zum 1. Januar prüfen
jedes Jahr mit der Erklärungdeutsche Einkünfte und Freigrenze von 16.500 EUR prüfenJahre ohne Sonderregel belegen
zehntes Jahr nach dem Wegzugletzte PrüfungEnde der Regel

Liegt das Zielland im Mittelfeld der Steuerbelastung, kommt ein zweiter Weg hinzu: der Gegenbeweis über die Zwei-Drittel-Rechnung.

Kurz gesagt: Die Regel wird Jahr für Jahr geprüft, und ein fester Jahresrhythmus oder der Zwei-Drittel-Nachweis halten Sie außerhalb.

Erbschaft und Schenkung: was zusätzlich gilt

Neben der Einkommensteuer gibt es zwei Regeln für Erbschaft und Schenkung. Beide sind gut zu kennen, weil sie für die Nachfolgeplanung zählen.

Erstens bleiben deutsche Staatsangehörige nach dem Wegzug fünf Jahre lang unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig. Das gilt, solange sie sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben (§ 2 ErbStG). Eine Schenkung im zweiten Jahr nach dem Umzug wird also noch voll in Deutschland erfasst.

Zweitens erweitert das Außensteuergesetz für Personen unter der Sonderregel die Erbschaftsteuer auf alle Vermögensteile, deren Erträge nicht ausländisch wären. Das gilt nicht, wenn im Ausland eine Erbschaftsteuer von mindestens 30 % der deutschen Steuer auf diese Teile gezahlt wird.

Wohnen die Erben oder Beschenkten selbst in Deutschland, ist der Erwerb dort ohnehin steuerpflichtig. Planen Sie größere Übertragungen deshalb zusammen mit dem Wohnsitzplan der ganzen Familie.

Kurz gesagt: Für Erbschaft und Schenkung gelten fünf Jahre Nachwirkung und die Erweiterung auf deutsches Vermögen, beides lässt sich in die Nachfolgeplanung einbauen.

Ortsunabhängig oder ohne Einkommensteuer: mit der US-LLC

Viele Unternehmer leben als Perpetual Traveler ohne festen Wohnsitz oder in einem Land ohne Einkommensteuer auf diese Einkünfte. Für beide Modelle ist die US-LLC die passende Gesellschaft. Sie ist international bekannt, digital geführt, für die US-Einkommensteuer transparent und zahlt ohne US-Geschäftstätigkeit in der Regel keine US-Einkommensteuer (Länderseite USA).

Für deutsche Staatsangehörige hängt auch hier alles an den wesentlichen Interessen in Deutschland. Wer sie vor dem Umzug ordnet, ist von der Sonderregel nicht betroffen. Einkünfte aus Arbeit, die Sie im Ausland erbringen, sind in der Regel ausländische Einkünfte und damit von der Regel nicht erfasst. Aufträge, die Sie während Besuchen in Deutschland erledigen, planen Sie bewusst. Wie das Modell im Alltag funktioniert, zeigt LLC ohne Wohnsitz.

ProfilZiellandWesentliche Interessen geordnet?ErgebnisGesellschaft
Beraterin, reist dauerhaftkeinesjakeine SonderregelUS-LLC ab 1.800 €
Entwickler, zieht nach Dubai, behält Depot in DeutschlandVAEneinSonderregel für deutsche ErträgeUS-LLC, Depot bis zum Jahresende umstellen
Unternehmerin mit Non-Dom-StatusZypernjakeine Sonderregelzyprische Ltd ab 4.500 €
Unternehmer, behält GmbH-MehrheitBulgarienneinSonderregel, Abkommen begrenztGmbH weiter, Neugeschäft am neuen Wohnort

Kurz gesagt: Mit geordneten Interessen in Deutschland passt die LLC gut zu ortsunabhängigem Leben und zu Ländern ohne Einkommensteuer.

Österreich und die Schweiz

Die Sonderregel des Außensteuergesetzes ist eine deutsche Regel für deutsche Staatsangehörige. Wer aus Österreich oder der Schweiz wegzieht, prüft vor allem die normale Besteuerung von Einkünften aus dem Herkunftsland und die dort geltenden Wegzugsregeln. Ob es eine vergleichbare Nachwirkung gibt, ist gesondert mit dem Steuerberater im jeweiligen Land zu prüfen.

Für Deutsche, die in die Schweiz ziehen, gibt es eine eigene Besonderheit. Das Abkommen mit der Schweiz lässt Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen noch einige Jahre nach dem Wegzug weitere Besteuerungsrechte (Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz). Diese Klausel gehört bei einem Umzug nach Zürich oder Zug in dieselbe Prüfung.

Kurz gesagt: Die Sonderregel betrifft Deutsche, Österreicher und Schweizer prüfen ihre eigenen Wegzugsregeln, und für den Umzug in die Schweiz gilt eine Abkommensklausel.

Unsere Empfehlung

Für ortsunabhängige Unternehmer empfehlen wir die US-LLC ab 1.800 €. Sie passt besonders ohne festen steuerlichen Wohnsitz oder bei einem Wohnsitz in einem Land ohne Einkommensteuer auf diese Einkünfte. Ordnen Sie vorher Ihre Interessen in Deutschland, dann planen Sie ohne Sonderregel.

Planen Sie eine EU-Kapitalgesellschaft, gilt: erst den Wohnsitz verlegen, dann gründen. Die Wohnsitzmodelle stehen unter /residency, etwa Zypern mit Non-Dom-Status, Italien oder Griechenland mit Pauschalsteuer und Bulgarien mit 10 % Einkommensteuer (Stand 09/2026). In Zypern gründen Sie danach eine Ltd ab 4.500 € im ersten Jahr und 1.800 € ab dem zweiten (Länderseite Zypern).

Die Reihenfolge ist einfach: Vermögensaufstellung, Interessen in Deutschland ordnen, Wegzugsbesteuerung rechnen, umziehen, gründen, jedes Jahr im Dezember die Aufstellung wiederholen. Die Schritte zum Abhaken stehen in der Checkliste „Abmeldung aus Deutschland“, und wie der Umzug selbst gelingt, zeigt Wohnsitz sauber verlegen. GCS koordiniert Aufstellung, Ländervergleich und den Wohnsitzwechsel. Die steuerliche Würdigung übernimmt der Steuerberater, den Sie direkt beauftragen.

Wichtiger Hinweis

Orientierung, keine Beratung.

Dieser Beitrag erklärt Grundprinzipien in vereinfachter Form, Stand 21. September 2026. Gesetze, Verwaltungsauffassungen und Gebühren ändern sich. Rechts- und Steuerfragen beurteilen die von Ihnen direkt mandatierten, zugelassenen Berufsträger im Herkunfts- und Zielland. GCS übernimmt Planung, Koordination und die vereinbarte Umsetzung.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Wen betrifft § 2 AStG?

Nur deutsche Staatsangehörige mit mindestens fünf Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in den letzten zehn Jahren, die in ein Niedrigsteuerland ziehen oder nirgends ansässig sind und zusätzlich wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben.

Was sind wesentliche wirtschaftliche Interessen?

Eine Beteiligung ab 1 % an einer deutschen Kapitalgesellschaft oder eine Unternehmerstellung in einem deutschen Gewerbebetrieb, nicht ausländische Einkünfte über 30 % der Gesamteinkünfte oder 62.000 EUR, oder entsprechendes Vermögen über 30 % des Gesamtvermögens oder 154.000 EUR (§ 2 Abs. 3 AStG, Stand 09/2026). Beteiligung und Vermögen zählen zu Beginn des Jahres.

Gilt die Regel auch bei einem Umzug nach Dubai?

Ja, die VAE erheben keine Einkommensteuer auf natürliche Personen und gelten damit als niedrig besteuert. Seit 2022 besteht kein Abkommen mit Deutschland, das die Regel begrenzen würde. Wer nach Dubai zieht, ordnet seine wesentlichen Interessen in Deutschland deshalb besonders sorgfältig, am besten vor dem nächsten 1. Januar.

Was gilt für Erbschaft und Schenkung nach dem Wegzug?

Deutsche Staatsangehörige bleiben fünf Jahre nach dem Wegzug unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig (§ 2 ErbStG). Unter der Sonderregel erweitert § 4 AStG die Erbschaftsteuer zusätzlich auf Vermögen mit nicht ausländischen Erträgen, außer im Ausland wird eine Erbschaftsteuer von mindestens 30 % der deutschen gezahlt.

Wie bleibe ich außerhalb der Regel?

Indem Sie die wesentlichen wirtschaftlichen Interessen vor dem Umzug ordnen: deutsche Beteiligung verkaufen oder das Geschäft an den neuen Wohnort verlagern, Einkünfte über Ihre Gesellschaft am neuen Ort oder Ihre LLC abrechnen, Vermögen bei ausländischen Banken halten. Jeder Schritt wird vorher gerechnet. Alternativ weisen Sie jährlich nach, dass Ihre Steuer im Zielland zwei Drittel der deutschen erreicht.

Was gilt, wenn die Regel greift?

Bis zu zehn Jahre nach dem Wegzugsjahr erfasst Deutschland nicht-ausländische Einkünfte, in Jahren über 16.500 EUR (Stand 09/2026). Ein Doppelbesteuerungsabkommen geht vor und lässt Deutschland meist vor allem Immobilien, eine deutsche Betriebsstätte und die begrenzte Quellensteuer auf Dividenden.

Passt die US-LLC zu einem Leben ohne festen Wohnsitz?

Ja. Die Single-Member-LLC ist für die US-Einkommensteuer transparent und zahlt ohne US-Geschäftstätigkeit in der Regel keine US-Einkommensteuer. Für deutsche Staatsangehörige kommt es darauf an, die wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland vorher zu ordnen.

Begriffe aus diesem Artikel

Quellen & redaktioneller Stand · 21. September 2026