Die Gesellschaft ist eingetragen, jetzt folgt das Konto. Mit der richtigen Akte ist das kein Hindernis, sondern ein Formular. Banken und Zahlungsdienstleister fragen weltweit nach denselben Dingen: wer Sie sind, wem die Gesellschaft gehört, woher das Geld kommt und was Sie verkaufen. Wer das vorher zusammenstellt, hat das Konto schneller. Für die US-LLC, unser Kernprodukt, bereitet GCS diese Akte gleich mit vor.
Dieser Artikel ist die vollständige Unterlagenliste. Sie sehen die vier Teile der Akte, die passenden Belege je Rechtsform, was verschiedene Anbietertypen zusätzlich wollen, die typischen Rückfragen der Compliance mit guten Antworten und eine Musterbeschreibung Ihres Geschäfts. Stand der Angaben ist der 17. September 2026.
Warum die Bank fragt, und was Ihnen das bringt
Jede Bank und jeder Zahlungsdienstleister prüft neue Kunden. Diese Prüfung heißt KYC (Know Your Customer, die Prüfung der Personen) und KYB (Know Your Business, die Prüfung der Gesellschaft). In Deutschland regelt das Geldwäschegesetz fünf allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG). Andere Länder haben vergleichbare Regeln, weil sie denselben internationalen Standards folgen.
Die Bank will fünf Dinge wissen:
- wer der Vertragspartner ist und wer für ihn handelt,
- wer der wirtschaftlich Berechtigte ist, also der Mensch, dem die Gesellschaft am Ende gehört,
- wofür das Konto dient und welche Geschäfte darüber laufen,
- ob eine politisch exponierte Person beteiligt ist, also jemand mit hohem öffentlichem Amt,
- ob die späteren Zahlungen zu diesen Angaben passen.
Kann ein Institut diese Fragen nicht klären, darf es die Geschäftsbeziehung nicht beginnen. Das ist der Grund, warum eine vollständige Akte der schnellste Weg zum Konto ist. Sie nimmt der Compliance die Arbeit ab.
Der Vorteil für Sie: Die Fragen sind überall gleich. Eine gute Akte funktioniert bei einem US-Zahlungsdienstleister genauso wie bei einer Bank in Zypern.
Kurz gesagt: Die Bank muss fünf Fragen klären, und eine vollständige Akte beantwortet sie alle auf einmal.
Die vier Teile der Akte im Überblick
| Teil | Was die Bank wissen will | Typische Belege |
|---|---|---|
| Personen | Wer steht hinter der Gesellschaft? | Reisepass, Adressnachweis, Erklärung zu öffentlichen Ämtern |
| Gesellschaft | Existiert sie, wer vertritt sie, wem gehört sie? | Gründungsurkunde, Registerauszug, Gesellschaftsvertrag, Steuernummer |
| Geld | Woher kommt das Geld? | Kontoauszug, Kundenvertrag, Steuerbescheid, Kaufvertrag |
| Geschäft | Womit verdient die Gesellschaft Geld? | Beschreibung, Website, Verträge, Rechnungen, Zahlungsströme |
Stand September 2026. Welche Belege ein Anbieter im Einzelnen verlangt, legt er selbst fest.
Kurz gesagt: Personen, Gesellschaft, Geld, Geschäft, und zu jedem Teil zwei bis vier Belege.
Die Personen: Pass, Adresse, Eigentümer
Wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person mit mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte oder vergleichbarer Kontrolle (§ 3 GwG). Bei der Single-Member-LLC sind das einfach Sie. Hält eine Holding die Anteile, legen Sie die Kette bis zu sich offen, mit Registerauszug je Stufe.
Für jeden Eigentümer und Geschäftsführer braucht die Bank:
- einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild, in der Praxis meist den Reisepass,
- einen Adressnachweis, etwa Mietvertrag, Versorgerrechnung oder Kontoauszug, meist aus den letzten drei Monaten,
- eine Erklärung, ob die Person ein hohes öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat,
- bei manchen Anbietern ein kurzes Video-Ident oder ein Selfie mit Ausweis.
Das deutsche Geldwäschegesetz nennt als Identitätsnachweis einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild oder gleichwertige elektronische Verfahren. US-Anbieter arbeiten nach eigenem Recht, verlangen aber dieselben Grunddokumente.
Adresse je Lebensmodell. Leben Sie in einem Land ohne Einkommensteuer, etwa den Vereinigten Arabischen Emiraten, liefern Mietvertrag und Aufenthaltstitel dort den Adressnachweis. Arbeiten Sie ohne festen Wohnsitz, klären wir vorab mit Ihnen, welchen Adressnachweis der Anbieter akzeptiert. Wer eine Ansässigkeitsbescheinigung hat, die amtliche Bestätigung, wo er steuerlich ansässig ist, legt sie bei. Die VAE stellen sie über die Steuerbehörde aus.
Kurz gesagt: Pass und Adressnachweis jedes Eigentümers, bei der LLC meist nur Ihre eigenen.
Die Gesellschaft: Unterlagen je Rechtsform
Die Bank will wissen, dass die Gesellschaft existiert, wer sie vertritt und wem sie gehört. Nach deutschem Recht genügt dafür ein Registerauszug oder die Gründungsdokumente (§ 12 GwG). In der Praxis verlangen Institute meist beides.
| Rechtsform | Existenz | Verfassung | Steuernummer | Adresse |
|---|---|---|---|---|
| USA · LLC | Articles of Organization, bei Bedarf Certificate of Good Standing | Operating Agreement | EIN-Bestätigung des IRS | Registered Agent und Geschäftsadresse |
| Großbritannien · Ltd | Certificate of Incorporation, Companies-House-Auszug | Articles of Association | UTR von HMRC | Registered Office |
| Estland · OÜ | Registerauszug | Satzung | Registernummer, gegebenenfalls USt-Nummer | Registeradresse |
| Zypern · Ltd | Certificate of Incorporation, Certificates zu Direktoren, Sitz und Gesellschaftern | Memorandum und Articles | Steuernummer | Registered Office |
| Georgien · LLC | Registerauszug | Gesellschaftsvertrag | Steuernummer (Identifikationsnummer) | Geschäftsadresse |
Stand September 2026. Übersetzungen und Beglaubigungen nach den Vorgaben des Instituts.
Im GCS-Paket für die LLC sind EIN, Operating Agreement, Registered Agent und Geschäftsadresse enthalten. Die Akte der Gesellschaft ist damit bei Übergabe vollständig. Ein aktuelles Certificate of Good Standing, die staatliche Bestätigung, dass die Firma ordnungsgemäß besteht, gibt Wyoming online kostenlos aus.
In Wyoming stehen die Mitglieder einer LLC nicht schon wegen ihrer Mitgliedschaft im Register, und US-Gesellschaften sind von der BOI-Eigentümermeldung befreit, seit März 2025 vorläufig und seit August 2026 endgültig (FinCEN). Die Bank identifiziert die Eigentümer deshalb selbst, nur für sich.
Kurz gesagt: Bei der LLC liefert das GCS-Paket die Unterlagen der Gesellschaft komplett.
Mittelherkunft: zwei Belege, klare Antwort
Die Mittelherkunft hat zwei Ebenen.
Source of Funds fragt nach dem konkreten Geld, das auf das Konto fließt: die Einlage, der erste Kundenumsatz, ein Darlehen. Beleg: Kontoauszug des Herkunftskontos oder Kundenvertrag.
Source of Wealth fragt, wie Ihr Vermögen insgesamt entstanden ist: Einkommen über Jahre, ein Unternehmensverkauf, eine Erbschaft. Belege: Steuerbescheide, Kaufverträge, Erbschein. Bei ungewöhnlich großen Einlagen, bei politisch exponierten Personen oder bei Bezug zu Drittstaaten mit hohem Risiko fragt die Bank danach. Das ist die verstärkte Sorgfaltspflicht, die das Gesetz für diese Fälle vorsieht (§ 15 GwG).
| Herkunft des Geldes | Guter Beleg | Ergänzung, falls gefragt |
|---|---|---|
| Ersparnisse aus Gehalt oder Gewinn | Kontoauszug mit dem Betrag | Steuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre |
| Verkauf eines Unternehmens oder von Anteilen | Kaufvertrag, Zahlungseingang | Steuerbescheid oder Veräußerungsnachweis |
| Verkauf einer Immobilie | notarieller Kaufvertrag, Zahlungseingang | Grundbuchauszug |
| Erbschaft oder Schenkung | Erbschein oder Schenkungsvertrag | Nachweis der Zahlung |
| Kundenumsatz | Kundenvertrag und Rechnung | Zahlungseingang beim bisherigen Konto |
| Darlehen | Darlehensvertrag | Kontoauszug des Darlehensgebers |
| Kryptowerte | Transaktionshistorie der Börse mit Auszahlung | Nachweis des Erwerbs |
„Ersparnisse“ ohne Beleg reicht nicht, ein Kontoauszug und ein Steuerbescheid schon. Schwärzen dürfen Sie bei den meisten Anbietern, was mit der Frage nichts zu tun hat, etwa andere Buchungen auf dem Kontoauszug, solange Name, Kontonummer und der relevante Betrag lesbar bleiben.
Kurz gesagt: Ein Beleg für das konkrete Geld, einer für die Entstehung Ihres Vermögens.
Kontozweck und Zahlungsströme: Ihr Geschäft in Zahlen
Die Bank fragt, wofür das Konto dient:
- aus welchen Ländern Kunden zahlen und wohin Sie Lieferanten bezahlen,
- in welchen Währungen,
- welches Volumen monatlich fließt,
- wie viele Zahlungen in welcher typischen Höhe anfallen,
- ob Bargeld oder Kryptowerte eine Rolle spielen.
Dazu kommt der Nachweis der Tätigkeit: Kundenverträge, Rechnungen, Website. Eine Neugründung legt Geschäftsplan, Absichtserklärungen künftiger Kunden oder Verträge aus der bisherigen Tätigkeit vor.
Kurz gesagt: Beschreiben Sie Ihr Geschäft in Ländern, Währungen und Beträgen, belegt mit Verträgen.
Was verschiedene Anbieter zusätzlich wollen
Die vier Teile der Akte gelten überall. Die Anbietertypen setzen aber eigene Schwerpunkte. Die folgenden Angaben stammen von den Hilfeseiten der Anbieter (Wise: Stand 21. September 2026, Mercury: Stand 17. September 2026). Anbieter ändern ihre Bedingungen regelmäßig, deshalb prüfen wir sie vor jedem Antrag neu.
US-Zahlungsdienstleister (etwa Mercury, Relay, Wise). Sie kennen die LLC und arbeiten mit der EIN. Wise nennt für die Prüfung eines US-Unternehmens unter anderem EIN, Registeradresse und eine physische Geschäftsadresse ohne Postfach, virtuelle Adresse, Weiterleitungsdienst oder Adresse eines Registrierungsdienstes. Dazu kommen Angaben zu Produkten, Website, geplanter Nutzung und monatlichem Volumen sowie ein Ausweis mit Lichtbild für Eigentümer außerhalb der USA (Wise Hilfe). Mercury nennt laut Hilfeseite eine Adresse des Hauptgeschäftsorts, die keine Registered-Agent-Adresse und kein Postfach ist, und fragt nach bestehender oder geplanter Tätigkeit mit Bezug zu den USA (Mercury Hilfe). Beschreiben Sie diese Bezüge wahrheitsgemäß, etwa US-Kunden, US-Dienstleister oder Zahlungen in US-Dollar.
E-Geld-Institute in der EU. Ähnliche Unterlagen, oft mit Fokus auf Umsatzerwartung und Länder der Zahlungsströme. Mehrwährungskonten mit IBAN sind üblich.
Banken in der EU. Zusätzlich häufig ein Businessplan, Lebenslauf des Geschäftsführers, Nachweis von Substanz im Land und beglaubigte Kopien. Das Verfahren dauert länger, dafür gibt es einen Ansprechpartner.
Banken in Georgien. TBC und Bank of Georgia prüfen eigenständig, können das persönliche Erscheinen verlangen und erwarten einen Bezug zu Georgien.
| Anbietertyp | Stärken | Grenzen | Zusätzliche Unterlagen |
|---|---|---|---|
| US-Zahlungsdienstleister | online, schnell, kennt die LLC | Bargeld und Kredit fehlen meist | physische Geschäftsadresse, Angaben zu US-Bezügen |
| E-Geld-Institut EU | Mehrwährungskonten, IBAN | keine Einlagensicherung im engeren Sinn | Umsatzerwartung, Länderliste |
| Bank EU | Einlagensicherung, Kredit, Ansprechpartner | langsamer, oft Substanz im Land erwartet | Businessplan, Lebenslauf, beglaubigte Kopien |
| Bank Georgien | Bezug zur Region, Ansprechpartner | persönliches Erscheinen möglich | Nachweis des Bezugs zu Georgien |
Stand 17. September 2026, Angaben laut Anbietern und unseren Erfahrungswerten.
Kurz gesagt: Die Grundakte ist überall gleich, die Anbieter ergänzen je nach Typ Adresse, Bezug zum Land oder Businessplan.
Typische Rückfragen der Compliance und gute Antworten
Auch mit guter Akte kommen Rückfragen. Sie sind kein schlechtes Zeichen, sondern Teil der Prüfung. Wer schnell, konkret und belegt antwortet, hat das Konto meist wenige Tage später.
| Rückfrage | Gute Antwort | Beleg |
|---|---|---|
| Warum eine US-Gesellschaft? | „Die LLC ist unsere internationale Vertriebsgesellschaft. Kunden in mehreren Ländern, Abrechnung in USD und EUR.“ | Kundenverträge, Rechnungen |
| Von wo aus wird die Gesellschaft geführt? | „Von meinem Wohnsitz in Dubai.“ | Mietvertrag, Aufenthaltstitel |
| Woher stammt die Einlage von 20.000 USD? | „Aus Gewinnen meiner bisherigen Beratungstätigkeit, angespart auf meinem Privatkonto.“ | Kontoauszug, letzter Steuerbescheid |
| Wer sind Ihre drei größten Kunden? | Namen, Länder, Leistung, Jahresvolumen | Verträge oder Rechnungen |
| Warum zahlen Sie an Personen in Polen? | „Zwei freie Entwickler arbeiten für uns auf Projektbasis.“ | Freelancer-Verträge, Rechnungen |
| Warum weicht Ihre Website vom Antrag ab? | Website anpassen, dann antworten: „Aktualisiert, Leistungen wie im Antrag.“ | Link auf die aktuelle Seite |
| Welches Volumen erwarten Sie im ersten Jahr? | Monatliche Spanne mit Begründung | Angebote, Pipeline, Vorjahresumsatz |
| Nutzen Sie Kryptowerte? | „Nein.“ oder offen: Zweck, Börse, Volumen | Transaktionshistorie |
Drei Regeln für jede Antwort:
- Konkret statt allgemein. Namen, Länder und Beträge statt „internationale Kunden“.
- Belegt statt behauptet. Jede Antwort mit einem Dokument, wenn eines existiert.
- Konsistent mit der Akte. Keine neuen Zahlen, die dem Antrag widersprechen. Hat sich etwas geändert, sagen Sie es offen.
Kurz gesagt: Rückfragen gehören zur Prüfung, und konkrete, belegte Antworten beenden sie schnell.
Sonderfälle: was zusätzlich in die Akte gehört
Die Grundakte deckt den Standardfall ab: eine Person, eine Gesellschaft, ein laufendes Geschäft. Vier Sonderfälle kommen in unseren Gesprächen regelmäßig vor. Für jeden gibt es eine klare Lösung.
Ohne festen Wohnsitz. Perpetual Traveler haben keinen Mietvertrag, den sie vorlegen könnten. Anbieter verlangen trotzdem eine Adresse. Lösung: Wir klären vor dem Antrag, welche Adresse und welcher Nachweis beim gewählten Anbieter akzeptiert werden. Ergänzend helfen ein aktueller Kontoauszug an diese Adresse und eine kurze Erklärung zum Lebensmodell. Wichtig ist, dass alle Angaben wahr und dauerhaft erreichbar sind.
Holding als Eigentümerin. Gehört die operative Gesellschaft einer Holding, verlangt die Bank die ganze Kette: Registerauszug und Gesellschafterliste jeder Stufe, ein Organigramm mit Prozentangaben und die Ausweise der wirtschaftlich Berechtigten am Ende. Lösung: ein einseitiges Organigramm mit Registernummern, das Sie jedem Antrag beilegen.
Zwei oder mehr Gesellschafter. Jeder Gesellschafter mit mehr als 25 % braucht Pass und Adressnachweis, oft auch der Geschäftsführer ohne Anteile. Lösung: Unterlagen aller Beteiligten gleichzeitig sammeln, damit der Antrag nicht an einer fehlenden Kopie hängt.
Neugründung ohne Umsatz. Eine frische Gesellschaft hat keine Rechnungen. Lösung: Verträge oder Absichtserklärungen künftiger Kunden, Rechnungen aus Ihrer bisherigen Tätigkeit als Einzelunternehmer, ein kurzer Geschäftsplan mit Umsatzerwartung für zwölf Monate und eine fertige Website.
| Sonderfall | Zusätzliche Unterlage | Wer sie liefert |
|---|---|---|
| ohne festen Wohnsitz | vom Anbieter akzeptierter Adressnachweis, Erklärung zum Lebensmodell | Sie, abgestimmt mit GCS |
| Holding als Eigentümerin | Organigramm, Registerauszüge jeder Stufe | Sie oder der Berater der Holding |
| mehrere Gesellschafter | Pass und Adressnachweis aller Beteiligten über 25 % | jeder Gesellschafter |
| Neugründung ohne Umsatz | Absichtserklärungen, bisherige Rechnungen, Geschäftsplan | Sie |
Kurz gesagt: Jeder Sonderfall braucht ein bis zwei zusätzliche Unterlagen, und mit ihnen ist er kein Hindernis.
Apostille und Übersetzung: nur wo die Bank sie braucht
US-Zahlungsdienstleister arbeiten mit Uploads und Video-Ident. Beglaubigungen braucht es dort selten. Banken außerhalb des Gründungsstaats verlangen dagegen manchmal eine Apostille, einen amtlichen Stempel nach dem Haager Übereinkommen, der die Echtheit einer Urkunde bestätigt, und eine beglaubigte Übersetzung. Welche Urkunden das betrifft, legt die Bank fest. Die Behördenzeit planen wir ein.
Kurz gesagt: Für US-Anbieter reicht meist der Upload, für Banken im Ausland planen Sie Apostille und Übersetzung ein.
Nach der Eröffnung: die Akte aktuell halten
Die Prüfung endet nicht mit der Eröffnung. Institute überwachen die Geschäftsbeziehung laufend und aktualisieren ihre Unterlagen in Abständen, die sich nach dem Risiko richten (§ 10 GwG). Für Sie heißt das: Die Akte ist ein lebendes Dokument.
- Neue Adresse: melden Sie sie dem Anbieter, bevor Rückfragen kommen.
- Neues Geschäftsfeld oder deutlich mehr Volumen: aktualisieren Sie die Beschreibung im Kundenportal.
- Neue Länder bei Kunden oder Lieferanten: kurz mitteilen, besonders bei Ländern mit erhöhtem Risiko.
- Jährlich: Certificate of Good Standing und Registerdaten griffbereit halten, falls der Anbieter aktualisieren will.
Kurz gesagt: Wer Änderungen selbst meldet, hat mit laufenden Prüfungen keine Arbeit.
Die Akte in einem Nachmittag: eine Reihenfolge
Die Akte wirkt umfangreich, ist aber in drei bis vier Stunden fertig, wenn Sie in dieser Reihenfolge vorgehen:
- Gesellschaftsunterlagen ablegen (15 Minuten). Bei der LLC liefert das GCS-Paket Articles of Organization, Operating Agreement, EIN-Bestätigung und Adressnachweise. Speichern Sie alles als PDF mit klaren Dateinamen.
- Persönliche Unterlagen scannen (30 Minuten). Pass, Adressnachweis, gegebenenfalls Aufenthaltstitel und Ansässigkeitsbescheinigung. Achten Sie auf lesbare Farbscans aller Seiten mit Angaben.
- Mittelherkunft belegen (45 Minuten). Kontoauszug mit dem geplanten Einlagebetrag, letzter Steuerbescheid oder Kaufvertrag.
- Geschäftsbeschreibung schreiben (45 Minuten). Nach dem Muster oben, mit Ländern, Beträgen und Ausgaben.
- Nachweise der Tätigkeit sammeln (30 Minuten). Zwei bis drei Kundenverträge oder Rechnungen, Link zur Website.
- Abgleich (30 Minuten). Name, Adresse und Leistungen in allen Unterlagen und auf der Website vergleichen.
Kurz gesagt: Sechs Schritte, ein Nachmittag, und die Akte trägt jeden Antrag.
Deutschland, Österreich, Schweiz
Wohnen Sie bei der Gründung noch in Deutschland, melden Sie die Beteiligung mit der nächsten Steuererklärung dem Finanzamt (Meldepflicht, § 138 AO). Kontodaten erreichen den Staat, in dem Sie steuerlich ansässig sind, über den automatischen Informationsaustausch. Die USA nehmen daran nicht teil; für US-Konten gilt das FATCA-Abkommen, dessen Umfang in Richtung Deutschland enger ist und den Ihr Berater im Einzelfall einordnet. Wer wegzieht, ist in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig. Wie die Abmeldung sauber gelingt, beschreibt Abmelden reicht nicht. Österreich und die Schweiz haben eigene Meldepflichten, die der Berater vor Ort klärt.
Kurz gesagt: Bankakte und Steuermeldung bestehen aus denselben Unterlagen.
Unsere Empfehlung
Für ortsunabhängige Unternehmer empfiehlt GCS die US-LLC mit einem Konto bei einem US-Zahlungsdienstleister und einem zweiten Zahlungsweg. Das GCS-Paket liefert EIN, Operating Agreement, Registered Agent und Adresse für 1.800 €. Wir bereiten den Kontoantrag vor, und Sie ergänzen Pass, Adressnachweis und Belege zur Mittelherkunft. Leben Sie in einem Land ohne Einkommensteuer, passt die Ansässigkeit dort direkt zur Akte. Ohne festen Wohnsitz klären wir den Adressnachweis vorab. Wie das für die LLC konkret aussieht, zeigt Geschäftskonto für die US-LLC.
Wer in der EU lebt, gründet dort und eröffnet das Konto bei einer lokalen Bank, etwa in Zypern. Für eine georgische LLC sind TBC oder Bank of Georgia der Weg (Länderseite Georgien). Welche Wohnsitzmodelle dazu passen, zeigt die Übersicht Wohnsitz.
Was Sie jetzt tun sollten
Stellen Sie die vier Teile der Akte zusammen: Personen, Gesellschaft, Geld, Geschäft. Die Checkliste „Unterlagen für die Kontoeröffnung“ führt sie zum Abhaken auf. Schreiben Sie Ihre Geschäftsbeschreibung nach dem Muster oben. Legen Sie Website und Antrag nebeneinander. Dann lohnt der Vergleich im Artikel Fintech oder Bank. Im Rahmen von Internationales Banking bereitet GCS die Akte vor und begleitet die Rückfragen. Über das Konto entscheidet das Institut.